GB_01.2023

4 01 / 2023 Leistungsfähig und innovativ Längenorientierte Arbeitsgerüste mit Überbrückungen bis 22,00 m Länge Im Arbeitsgerüstbau gehören Überbrückungen zum Tagesgeschäft, da es praktisch kein Bestandsbauwerk ohne Zugänge, Einfahrten oder nicht belastbare Bereiche wie beispielsweise Vordächer gibt. Überbrückungslängen von ca. 4,0 m bis 6,0 m sind oft bei den Gerüstherstellern schon in der Aufbau- und Verwendungsanleitung enthalten und können entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Aufbau- und Verwendungsanleitung vom Gerüstaufstellerbetrieb im Regelbereich der jeweiligen Typenberechnung ohne weiteren Nachweis montiert werden. Interessant wird eine Überbrückung bei größeren Spannweiten, da die Spannweite oft der maßgebliche Faktor für die Belastung der eingesetzten Bauteile ist, wie die Beispielrechnungen auf der nächsten Seite (Abb. 1, Abb. 2 und Abb. 3) zeigen sollen. Randbedingungen: Arbeitsgerüst nach DIN EN 12811, Lastklasse 3, Einflußbreite b = ca. 0,32 m Wie man den Beispielrechnungen entnehmen kann, vergrößert sich bei unveränderten Vertikallasten (siehe Eingabedaten) durch die schrittweise Erhöhung der Spannweite (von L1 = 6,0 m auf L2 = 8,0 m und L3 = 10,0 m) die Biegebelastung (Momentenbelastung) des eingesetzten Überbrückungsträgers um ca. 275 %, obwohl sich die Spannweite nur um ca. 60 % vergrößert hat. Das liegt daran, dass die Spannweite bei der Berechnung des Biegemomentes z. B. in folgender Formel eingesetzt und in der Berechnung zum Quadrat genommen werden muss, um das auftretende Biegemoment zu berechnen: Die Spannweite kann also ein entscheidender Faktor für die Auswahl des notwendigen Überbrückungsträgers sein und ist neben der aufzunehmenden Vertikallast oft für die Bemessung des Überbrückungsträgers maßgeblich. TECHNIK

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