GB_01.2023

7 01 / 2023 Bei den aufzunehmenden Vertikallasten sollte es selbstverständlich sein, dass die bauseitige Gründung horizontal und ausreichend tragfähig ausgebildet sein muss. Hier ist der Gerüstaufstellerbetrieb im Vorfeld im Rahmen seiner Hinweis- und Mitwirkungspflicht gegenüber dem/der Auftraggeber*in gefordert. Damit die bauseitige Gründung erstellt und nachgewiesen werden kann, müssen im Vorfeld alle notwendigen Lastangaben aus der Gerüstkonstruktion durch den Gerüstaufstellerbetrieb bzw. den/die Gerüststatiker*in – also vor Montage – gemacht werden. Wenn die Arbeitsvorbereitung geklärt ist, kann die Montage auf der bauseitigen Gründung unter Beachtung einer Gefährdungsbeurteilung als auch einer Montageanweisung erfolgen, bis die Schwerlasttürme zur Aufnahme der Überbrückungsträger in fertiger Arbeit montiert sind. Hier ist es wichtig, dass sowohl die vertikale als auch die horizontale Lastableitung (z. B. Horizontalanker zum Bestandsbauwerk) vor dem Auflegen der Stahlträger montiert sind, da so ein Stahlträger bei der notwendigen Bauteillänge ein Eigengewicht von ca. 3,85 to hat und die Belastung direkt beim Aufsetzen vorhanden ist bzw. vom Schwerlastturm sowohl horizontal als auch vertikal aufgenommen werden muss (Abb. 9). Der Vorteil bei einer Überbrückung in Stahlbauweise ist vielleicht erst auf den zweiten Blick erkennbar, denn wenn Höhe und Feldeinteilung sorgfältig geplant und örtlich umgesetzt werden, TECHNIK Design: sternklar.com Für alles gerüstet mit GVH Wir bieten für jedes Projekt die richtigen Gerüste in sicherer Qualität und ausreichenden Mengen. Gerüstvermietung Horst GmbH Max-Planck-Straße 4 25358 Horst MIT UNS GEHT’S HÖHER, SCHNELLER, WEITER. www.gv-horst.de Telefon 04126 / 39 33 79 Anzeige

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