GB_01.2024

13 01 / 2024 • Systemische Auswirkungen: Stäube können nicht nur die Atemwege beeinträchtigen, sondern auch in den Blutkreislauf gelangen und andere Organe schädigen. Staubarmes Arbeiten im Gerüstbau erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise, die die Vorgaben der TRGS 559, die Handlungsanleitungen der BG BAU und die Empfehlungen der DGUV Information 209-084 berücksichtigt. Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, diese Vorgaben umzusetzen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und langfristig eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Zur Unterstützung der Unternehmen hat die BG BAU praxisorientierte Handlungsanleitungen entwickelt, um die Vorgaben der TRGS 559 in der täglichen Arbeit im Gerüstbau umzusetzen. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von staubarmen Arbeitsverfahren, die Verwendung von geeigneten Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung sowie Schulungen der Mitarbeiter*innen. Diese präventiven Maßnahmen sollen nicht nur die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen schützen, sondern auch die Effizienz und Qualität der Arbeit verbessern (siehe Tabelle). Die DGUV Information 209-084 bietet zusätzlich ergänzende Hinweise und Empfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung von Tätigkeiten mit quarzhaltigen Stäuben. Sie betont die Wichtigkeit einer frühzeitigen Einbindung der Mitarbeiter*innen in den Arbeitsprozess, um deren Erfahrungen und Bedenken zu berücksichtigen. Zudem legt die Information besonderen Wert auf die Auswahl von geeigneten Arbeitsmitteln und die regelmäßige Überprüfung der Schutzmaßnahmen. Die größte Gefährdung für den/die Gerüstbauer*in durch A-Staub bzw. Quarzstaub entsteht beim Herstellen der Ankerlöcher. Gerade im Bereich der Fassadengerüste ist dieser Arbeitsschritt alltäglich durchzuführen. Durch die Wahl der richtigen Arbeitsmittel lässt sich hier die Exposition nahezu auf Null reduzieren. Das Bohren in Beton oder anderen Werkstoffen mit Absaugvorrichung (mindestens Staubklasse M) entspricht dem Stand der Technik und sorgt dafür, dass die Gefahr gemäß §4 ArbSchG an der Quelle beseitigt wird. Die hierfür benötigten Arbeitsmittel, werden mittlerweile von jedem gängigen Hersteller angeboten und sind Bestandteil des Arbeitsschutzprämienprogramm der BG BAU. Fazit Die Einhaltung der Vorgaben der TRGS 559, sowie anderen einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und die Umsetzung von stauarmen Arbeitspraktiken sind nicht nur gesetzliche Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), sondern tragen vielmehr zum Schutz der Mitarbeiter*innen und somit zum Erhalt ihrer Gesundheit bei. Gleichzeitig bedeutet das für die Unternehmen eine Reduzierung der krankheitsbedingten Ausfälle und sorgt somit dafür, dass Unternehmen weiterhin leistungsstark und wettbewerbsfähig bleiben. Das Bewusstsein für die potenziellen Gesundheitsrisiken von Staubinhalation und daraus den resultierenden Folgeerkrankungen und die Implementierung entsprechender Schutzmaßnahmen sind unerlässlich, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Unternehmen sollten kontinuierlich daran arbeiten, staubarmes Arbeiten als integralen Bestandteil ihrer Betriebskultur zu etablieren um somit auch künftig „saubere Arbeit“ leisten zu können. ARBEITSSICHERHEIT Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbaumeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüst- elementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 • Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de www.spezialgeruestbau.gmbh Anzeige

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