GB_02.2023

10 02 / 2023 Den Arbeitsschutz im Gerüstbauunternehmen organisieren 16 Schritte zur Arbeitsschutzorganisation mit System Schritt 1: Verantwortung und Aufgabenübertragungen festlegen Jede/r Gerüstbauunternehmer*in ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Büro, im Betrieb und auf den Baustellen zu organisieren. In dieser Artikelserie werden die sehr komplexe Aufgabenstellung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes in 16 Schritten erläutert und damit die sehr große Aufgabe in kleine, überschaubare Teilsegmente zerlegt, die nacheinander bearbeitet werden. Gerüstbauunternehmer*innen müssen ihre Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz nicht alle selbst erfüllen, sondern sie müssen für die geeignete Organisation sorgen und können Aufgaben auf andere Personen übertragen. Dieses Thema wird im ersten Schritt zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes behandelt. In seiner täglichen Praxis als Berater erlebt der Autor die Situation immer wieder. Gerade in kleineren Betrieben wird von Unternehmer*innen gefragt: „Was sollen wir eigentlich noch alles tun?“ Und der Gedanke ist verständlich. Betriebe können sich bei nicht mehr als 50 Beschäftigten durch ein Seminar bei der BG BAU dazu autorisieren lassen, den Arbeitsschutz eigenmächtig zu organisieren. Sie befinden sich dann im sogenannten alternativen bedarfsorientierten Betreuungsmodell. Es ist hierbei nicht zwingend notwendig, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Allerdings sind die Unternehmer*innen, natürlich unter Berücksichtigung der Unterstützung durch die BG BAU, ein Stück weit auf sich alleine gestellt. Sie haben im Seminar gelernt, was man im Arbeitsschutz alles beachten und dokumentieren muss – und nun mach‘ mal! Um das Aufgabenspektrum als Unternehmer*in rund um den Arbeitsschutz nicht explodieren zu lassen, ist es möglich, Aufgaben an Beschäftigte zu übertragen und die Zuständigkeit vorerst abzugeben. Rechtliche Grundlagen Laut § 13 DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention können Unternehmer*innen „zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen“. Viele fragen sich hier: „Wer entscheidet denn, wer zuverlässig ist?“ „Was bedeutet denn fachkundig?“ Die DGUV Regel 100 – 001 Absatz 2.12 liefert Antworten. Als zuverlässig gelten Personen, von denen die gebotene Sorgfaltspflicht bei der Erfüllung der Arbeitsschutzaufgaben erwartet werden kann. Als fachkundig gelten Beschäftigte, die aufgrund ihres Fachwissens und der praktischen Erfahrung in der Lage sind, die zugeordneten Aufgaben sachgerecht zu erledigen. Beauftragte Personen können z. B. Betriebsleiter*innen, Abteilungsleiter*innen, Prokurist*innen, Objektleiter*innen, Bauleiter*innen, Meister*innen, Polier*innen oder Schichtführer*innen sein. Wählen Sie Personen für Arbeitsschutzaufgaben aus, die durch ihre Qualifikation, Berufserfahrung und persönliche Leistungsvoraussetzungen dazu in der Lage sind, den Aufgaben gerecht zu werden. Und bedenken Sie: Mit der Pflichtenübertragung wird die eigenverantwortliche Durchführung übertragen – nicht jedoch die Haftung. Der/die Arbeitgeber*in ist verantwortlich für die im Betrieb umgesetzten Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Und sollte deshalb bei einer Pflichtenübertragung die Erledigung der Aufgaben in einem angemessenen Rahmen kontrollieren. Was muss ich als Arbeitgeber*in tun? Der GDA ORGAcheck ist eine Checkliste für Arbeitgeber*innen, um die Vollständigkeit der Arbeitsschutzdokumentation im eigeARBEITSSICHERHEIT  Arbeitsschutzportal www.basiss-net.de  Regelbetreuung und persönliche Unterstützung im Betrieb  Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen Arbeitssicherheit einfach. sicher. digital. Kalckreuthstr. 4  10777 Berlin E-Mail: siekmann@basiknet.de Die Spezialisten für Arbeitsschutz im Gerüstbauerhandwerk Anzeige

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