GB_02.2023

nen Betrieb zu überprüfen. Zur Verantwortung und Aufgabenübertragung werden folgende drei Fragen gestellt: • Sind alle Führungskräfte über ihre Pflichten im Arbeitsschutz informiert? • Sind die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche im Arbeitsschutz und die erforderlichen Befugnisse klar festgelegt und bekannt? • Sind die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche im Arbeitsschutz und die erforderlichen Befugnisse schriftlich übertragen? Wenn Sie als Arbeitgeber*in mindestens eine dieser Fragen nicht eindeutig mit „ja“ beantworten können, herrscht Handlungsbedarf. Dann ist die Aufgabenübertragung noch nicht optimal umgesetzt. Definieren Sie möglichst konkret die Aufgaben der einzelnen Akteur*innen, informieren Sie die restliche Belegschaft über die Zuständigkeiten und halten Sie jede Pflichtenübertragung schriftlich fest. Auch die Rolle von Führungskräften in Bezug auf den Arbeitsschutz muss klar definiert werden, um Missverständnissen vorzubeugen. Was bringt mir das als Arbeitgeber*in? Viele Unternehmer*innen sind der Meinung, die Zuständigkeiten wären auch ohne schriftliche Aufgabenübertragung im Betrieb bereits klar definiert. Die tägliche Beratungserfahrung zeigt, dass es doch einige Punkte gibt, die hierbei noch nicht berücksichtigt wurden. Durch die schriftliche Pflichtenübertragung werden Zuständigkeiten für bestimmte Arbeitsschutzaufgaben im Betrieb eindeutig definiert. Aufgaben sind klar verteilt und die zuständigen Personen sowie die restliche Belegschaft werden in Kenntnis gesetzt. Das kann Rollenkonflikten vorbeugen. Durch die Pflichtenübertragung reduziert sich zudem das Risiko, dass bestimmte Aufgaben und Themen „ins Leere laufen“ bzw. sich niemand da- rum kümmert. Vor allem auf Baustellen, wo der/die Arbeitgeber*in nicht immer mit vor Ort ist, um die Arbeitsschutzmaßnahmen im Blick zu haben, benötigt er/sie Multiplikatoren. Durch die schriftliche Aufgabenübertragung sind diese Zuständigkeiten eindeutig definiert. Gesundes und sicheres Arbeiten bekommt durch die systematische Pflichtenübertragung im Unternehmen einen höheren Stellenwert. Arbeitsschutz sollte nicht immer nur im Hintergrund laufen und vom/ von der Arbeitgeber*in in mühsamer Stillarbeit erledigt werden. Arbeitsschutz muss präsent sein. Im Arbeitsalltag, in der Firmenphilosophie, in der Unternehmenskultur. Machen Sie den Arbeitsschutz transparent und nutzen Sie hierfür die schriftliche Pflichtenübertragung. Nur dann können Maßnahmen auch umgesetzt werden und nachhaltige Erfolge erzielen. BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin Dr. Michael Meetz • Tel. 0177 301 55 93 • meetz@basiknet.de Sascha Lohmann • Tel. 0178 580 41 37 • lohmann@basiknet.de Anzeige ARBEITSSICHERHEIT AGS – Lohnt sich! MODULARES FASSADENGERÜST EINFACH VIELSEITIG Flexible Längen, Breiten und Höhen Alle Anschlussmöglichkeiten mit Allround Kraftknoten – überzeugend stark Anwendungs- und Lösungsvielfalt dank Integriertem Layher System Hoher Materialumschlag – schnelle Amortisation inklusive Weitere Informationen im Film: yt-ags-de.layher.com

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=