GB_02.2023

www.geruestbauhandwerk.de • 02 / 2023 23 Kauft der Installateur der PV-Anlage die Gerüst- bauleistung bei einem/einer Gerüstbauunternehmer*in ein, muss die Leistung auch mit 19 % abgerechnet werden, weil der/die Installateur*in nicht Betreiber*in der PV-Anlage ist. Der Installateur der PV-Anlage darf gegenüber dem/der Betreiber*in der PV-Anlage die eingekaufte Gerüstbauleistung mit dem Nullsteuersatz abrechnen, weil er/sie die Hauptleistung Lieferung- und Montage einer PV-Anlage erbringt und somit aus der Gerüstbauleistung eine Nebenleistung werden kann. Aufgrund dieser Steuersystematik ist der/die Gerüstbauunternehmer*in bei der Abrechnung seiner/ihrer Leistungen gegenüber den Installateur*innen von PV-Anlagen im Nachteil und wird quasi in die Nachunternehmerrolle gedrängt. Auf der anderen Seite ist durch diese Steuersystematik die Rechnungsstellung im Gerüstbauhandwerk administrativ einfach geblieben. Gerüstbauunternehmen müssen auch im Fall von PV-Anlagen, unabhängig davon, wer der/ die Auftraggeber*in ist, ihre Leistung immer mit Ausweis von 19 % Umsatzsteuer abrechnen. Service für unsere Mitglieder Was tut die Innung für ihre Mitglieder? Heute: Arbeitsgruppe Jungunternehmer Unser Selbstverständnis ist, unseren Mitgliedsunternehmen persönlich und unbürokratisch bei allen betrieblichen Alltagsproblemen zur Seite zu stehen. Denn komplizierte Geschäftspartner*innen und überbordende Bürokratie gibt es bereits zu Genüge. Wir sind Ihr Dienstleister mit einem starken Leistungsangebot durch ein hochspezialisiertes Team. Zu diesen Leistungsangebot gehört auch die unserem Arbeitskreis Wirtschaft, Recht und Ausbildung zugeordnete Arbeitsgruppe (AG) Jungunternehmer. Die AG Jungunternehmer ist bereits vor über 20 Jahren ins Leben gerufen worden – quasi aus einer „Notsituation“ heraus. Ein relativ junges Innungsmitglied wurde damals durch ein schwerwiegendes und überraschendes Ereignis frühzeitig in die Unternehmerrolle katapultiert. Schnell musste er feststellen, dass er neben der fachlichen Unterstützung noch etwas anderes braucht, um diese Herausforderung zu meistern: den Austausch mit Kolleg*innen in einer vergleichbaren Situation. Aus diesem Impuls heraus wurde die AG Jungunternehmer gegründet. In der AG wird seit Anbeginn ein kollegialer, freundschaftlicher, sich gegenseitig unterstützender Umgang unter den Teilnehmer*inen gepflegt. Zu erfahren, dass andere Jungunternehmer*innen in der Gründungs- bzw. Übernahmephase Ähnliches durchlebt und gemeistert haben, kann eine große Erleichterung sein. Im Austausch werden zudem Praxistipps und erfolgreiche Vorgehensweisen weitergegeben. Zugleich verbindet die Jungunternehmer*innen ein ähnliches Interesse an speziellen Themen – etwa die Herausforderungen der zunehmenden Digitalisierung oder die Frage, wie man in Zeiten des Fachkräftemangels neue Mitarbeiter*innen gewinnt und an das Unternehmen bindet. Mit Eigen- und Fremdvorträgen bilden sich die Teilnehmer*innen in den unterschiedlichsten Fachthemen weiter. Bei den regelmäßigen Treffen geht es aber nicht nur um Fachliches, sondern auch darum, gemeinsam Spaß zu haben. Ein buntes Rahmenprogramm ist regelmäßig Bestandteil der Treffen. Da ist es nicht verwunderlich, dass viele Teilnehmer*innen inzwischen privat befreundet sind und diese Freundschaften über die Zeit in der AG Jungunternehmer hinaus bestehen bleiben. Denn natürlich bleibt niemand ewig Jungunternehmer*in. Insofern erneuert sich die Gruppierung fortwährend selbst durch das Ausscheiden erfahrener und die Aufnahme neuer Mitglieder. Die nächste Sitzung der AG findet im Rahmen des Hagener Gerüst-Forums statt, zu dem die Firma Scafom-Rux nach zwei pandemiebedingten Absagen vom 26. bis 29. April in ihr Lager in Gevelsberg einlädt. Wer Interesse an der Teilnahme an einer Jungunternehmer-Sitzung hat oder selbst interessante Beiträge für die Arbeitsgruppe leisten möchte, kann sich gerne an die Geschäftsstelle wenden: Corina Amenda, Telefon 0221 870 60-23, c.amenda@geruestbauhandwerk.de.

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