GB_02.2026

www.geruestbauhandwerk.de • 02 / 2026 21 EU-Richtlinie in Kraft – „Zukunfts-Kompass Handwerk“ gestartet Mitte März ist die neue Nachhaltigkeitsrichtlinie der EU in Kraft getreten. Wie bereits in der vorherigen Ausgabe berichtet, wurden die Pflichten zur Berichterstattung und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Handwerksbetriebe darin deutlich vereinfacht. Nun liegt der Ball bei den Mitgliedsstaaten. Diese haben ein Jahr Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Für nicht berichtspflichtige Unternehmen – die Grenze liegt jetzt bei 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 450 Mio. Euro – ist vor allem eine Regelung entscheidend: Sie können Informationsabfragen berichtspflichtiger Betriebe, die über den freiwilligen VSME-Standard hinausgehen, zurückweisen. Dieser freiwillige Standard wird somit zur Richtschnur in Sachen Nachhaltigkeitsberichte. Handwerksbetrieben in Deutschland, die einen VSME-Bericht erstellen möchten, steht hierfür ab sofort ein eigenes Tool zur Verfügung: der „Zukunfts-Kompass Handwerk“. Seit Ende Februar ist unter https://zukunfts-kompass-handwerk.de/ eine sogenannte Early-Access-Version freigeschaltet, die im Laufe der kommenden Monate noch weiter ausgebaut wird. Das Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts ist aber schon jetzt möglich. Ein zentrales Dashboard leitet Betriebe durch die relevanten Angaben und bietet handwerksspezifische Ausfüllhinweise sowie eine integrierte Rechenhilfe zur Datenerfassung. Das Tool ist webbasiert, erfordert also keine lokale Installation. Das vom Deutschen Nachhaltigkeitskodex konzipierte Modul wird vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert, seine Nutzung ist deshalb kostenlos. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begleitet das Vorhaben als Kooperationspartner. Nachhaltigkeitsberichterstattung Arbeitsschutz im Fokus „Der Faktor Mensch im Arbeitsschutz – Warum Sicherheit im Kopf beginnt“ lautet das Thema des diesjährigen Groß-Seminars von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau. Die Veranstaltung findet am 6. und 7. November 2026 im Maritim Airport Hotel Hannover statt. Das Bewusstsein für Arbeits- und Gesundheitsschutz hat sich seit der Nachkriegszeit sehr stark weiterentwickelt. Wurde damals noch in vielen Bereichen nahezu ungeschützt gearbeitet, kennen wir heute eine umfassende Gesetzes- und Verordnungswelt mit teils hochent- wickelten Schutzmaßnahmen. Angetrieben wird dieses Ziel u. a. durch das Grundgesetz und seinen Artikel 2, der jedem Bürger das Recht auf körperliche Unversehrtheit zuspricht. Frühe Vorschriften setzten dabei noch auf festgelegte Vorgaben, insbesondere Schutzmaßnahmen, die bei definierten Tätigkeiten zwingend umzusetzen waren. Später, in den 1990er Jahren, veränderte sich diese Regelungswelt durch meist europäische Einflüsse. Eigenverantwortung war das Stichwort. Vorschriften sprachen nun Arbeitgeber und Beschäftigte an. Die einen forderten, sie auf entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen, die anderen, diese durch Akzeptanz und positives Verhalten anzuwenden. Betrachtet man die Entwicklung, z. B. anhand von Zahlen zu Unfallereignissen und Berufskrankheiten, so stellt man fest, dass diese sich bei ihrem Abwärtstrend statistisch bekannten Grenzen nähern. Dies lässt den Schluss zu, dass die weitere Verdichtung von Vorschriften kaum helfen mag, diese Grenzen deutlich zu unterschreiten. Antworten kann ein Blick hinter die Kulissen menschlichen Denkens und Handelns geben. Das Groß-Seminar 2026 will daher den Fragen nachgehen, warum die Menschen sich in bestimmten Situationen anders verhalten, als Regeln es festlegen, als die Erfahrung es lehrt oder bereits der gesunde Menschenverstand es erwarten lässt. Groß- Seminar 2026

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