GB_03.2023

10 03 / 2023 Den Arbeitsschutz im Gerüstbauunternehmen organisieren 16 Schritte zur Arbeitsschutzorganisation mit System. Schritt 2: Arbeitssicherheitstechnische Betreuung organisieren Jede/r Gerüstbauunternehmer*in ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Büro, im Betrieb und auf den Baustellen zu organisieren. In dieser Artikelserie erläutern die Autoren die sehr komplexe Aufgabenstellung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes in 16 Schritten und zerlegen damit die sehr große Aufgabe in kleine, überschaubare Teilsegmente, die nacheinander bearbeitet werden. Im vorliegenden zweiten Schritt erfahren Sie, wie Sie die arbeitssicherheits- technische Betreuung Ihres Unternehmens regeln. Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (nachfolgend „FaSi“ genannt) ist grundlegend im Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 (ASiG) geregelt. Seit Januar 2011 gibt es die DGUV Vorschrift 2, in der die Maßnahmen zur Erfüllung der Pflichten im Arbeitsschutz konkretisiert werden. Für Gerüstbauunternehmen gilt die DGUV Vorschrift 2 der BG BAU. Sie können zwischen Regelbetreuung und alternativer bedarfsorientierter Betreuung wählen Sie müssen zunächst feststellen, wie viele Personen in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5 und Teilzeitbeschäftigte mit nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 berücksichtigt. Als Nächstes müssen Sie die für Ihr Unternehmen passende Betreuungsform wählen. Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können sich zwischen der Regelbetreuung oder der alternativen bedarfsorientierten Betreuung entscheiden. Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten müssen eine Regelbetreuung durch eine externe oder interne Fachkraft für Arbeitssicherheit organisieren. Beschäftigte Alternative Betreuung Regelbetreuung ≤ 10 ja, Kompetenzzentrum BG BAU ja, Grundbetreuung mindestens alle 2 Jahre und anlassbezogene Betreuungen 11 ≤ 50 ja Ja, Grundbetreuung 2,5 h jährlich pro Beschäftigten durch FaSi und Betriebsarzt. Zusätzlich ggfs. betriebsspezifische Betreuung > 50 nein Tabelle 1: Die Betreuungsformen im Überblick (Arbeitssicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung) Bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung wird der/ die Unternehmer*in zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes informiert und für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen motiviert. Der/die Unternehmer*in kann danach den betrieblichen Arbeitsschutz selbst organisieren. Er/ sie soll alle drei Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen. Wenn Sie sich für die alternative Betreuung entschieden haben, müssen Sie für besondere Anlässe eine anlassbezogene Betreuung durch eine FaSi bzw. eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt mit branchenbezogener Fachkunde sicherstellen. Besondere Anlässe sind z. B. grundlegende Änderungen von Arbeitsverfahren oder Untersuchungen nach Unfällen. Betrieben in der alternativen Betreuung wird empfohlen, vorsorglich eine FaSi für eventuelle zukünftige anlassbezogene Betreuungen zu verpflichten, um die Gefahr von Fehlentscheidungen in plötzlichen Notsituationen zu verringern. Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können sich alternativ dazu einem von der BG BAU anerkannten Kompetenzzentrum anschließen und darüber die anlassbezogene Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt sicherstellen. Die Regelbetreuung für Betriebe bis 10 Beschäftigten besteht aus der Grundbetreuung und der anlassbezogenen Betreuung. Die Grundbetreuung beinhaltet bei Kleinbetrieben im Wesentlichen die Unterstützung bei der Erstellung bzw. bei der AktualiARBEITSSICHERHEIT  Arbeitsschutzportal www.basiss-net.de  Regelbetreuung und persönliche Unterstützung im Betrieb  Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen Arbeitssicherheit einfach. sicher. digital. Kalckreuthstr. 4  10777 Berlin E-Mail: siekmann@basiknet.de Die Spezialisten für Arbeitsschutz im Gerüstbauerhandwerk Anzeige

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