GB_03.2023

11 03 / 2023 sierung der Gefährdungsbeurteilung. Wir empfehlen, mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Grundbetreuung jährlich zu vereinbaren. Die Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten besteht aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Für die Grundbetreuung sind jährliche Mindesteinsatzzeiten pro Beschäftigten in Abhängigkeit der Betreuungsgruppe vorgeschrieben. Gerüstbaubetriebe gehören zur Betreuungsgruppe I und müssen je Beschäftigtem 2,5 Std. Grundbetreuungszeit pro Jahr für die FaSi und für die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt zusammen sicherstellen. Sie als Unternehmer*in müssen diese Mindesteinsatzzeiten auf Betriebsärztin oder Betriebsarzt und FASI aufteilen. Die BG BAU empfiehlt im Anhang 1 zur DGUV Vorschrift 2 für die FaSi 80 % (2,0 Std.) und 20 % (0,5 Std.) für die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt. Diese ungleiche Aufteilung liegt daran, dass die 9 Aufgabenfelder der Grundbetreuung zum großen Teil die FaSi-Betreuung betreffen. Außerdem führt die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt zusätzlich die arbeitsmedizinische Vorsorge und eventuell Eignungsuntersuchungen durch, die beide nicht zur Regelbetreuung gehören. Die betriebsspezifische Betreuung hängt von der jeweiligen betrieblichen Situation ab und ist vom/von der Unternehmer*in zu ermitteln, wobei die FaSi und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt unterstützen. Im Anhang 4 zur DGUV Vorschrift 2 gibt es eine Vorlage, die genutzt werden kann, um betriebsspezifische Betreuungen und den dafür notwendigen Zeitaufwand zu planen. Dieser Schritt ist mit viel Aufwand verbunden, denn die Tabelle ist 20 Seiten lang. Die passende Betreuungsform für das eigene Unternehmen finden Ein Gerüstbauunternehmen mit nicht mehr als 50 Beschäftigten hat die Wahl zwischen der alternativen Betreuungsform und der Regelbetreuung. Die Wahl der für ein Unternehmen besten Betreuungsform ist abhängig von den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen des Unternehmens. Kein Modell ist generell besser oder schlechter als das andere. Die Bedingungen der Betriebe sind so vielfältig, dass ein spezifischer Zuschnitt erfolgen muss. Unternehmen sollten sorgfältig abwägen, welche Option am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen passt und welche Kosten und Nutzen damit verbunden sind. Um die richtige Entscheidung zu treffen, müssen Sie sich über die Aufgaben der FaSi im Klaren sein: Die FaSi unterstützt und berät Sie dabei, Ihre Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz zu erfüllen. Sie müssen sich aber nach wie vor selbst um Ihren betrieblichen Arbeitsschutz kümmern. Arbeitsschutz bleibt Chefsache. Mit der Regelbetreuung durch eine FaSi haben Sie eine/n Arbeitsschutzexpert*in, der/die Sie bei der Organisation Ihres Arbeitsschutzes berät und bei der Durchführung unterstützt. Im Wesentlichen hat die FaSi nicht die Ausführungsfunktion, sondern sie leitet die Arbeitsschutz-Verantwortlichen an, begleitet und prüft die Umsetzung. In der nachfolgenden Tabelle 2 sind einige Vor- und Nachteile der beiden Betreuungsformen gegenübergestellt. Die Aufzählung erhebt zwar keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie kann aber bei der Wahl der passenden Betreuungsform unterstützen. Anzeige ARBEITSSICHERHEIT AGS – Lohnt sich! MODULARES FASSADENGERÜST EINFACH VIELSEITIG Flexible Längen, Breiten und Höhen Alle Anschlussmöglichkeiten mit Allround Kraftknoten – überzeugend stark Anwendungs- und Lösungsvielfalt dank Integriertem Layher System Hoher Materialumschlag – schnelle Amortisation inklusive Weitere Informationen im Film: yt-ags-de.layher.com

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