GB_03.2026

10 03 / 2026 Gewalt am Arbeitsplatz Warum der Umgang mit Übergriffen, Drohungen und Demütigungen im Gerüstbau zur Führungs-, Rechts- und Sicherheitsfrage wird Gewalt am Arbeitsplatz ist – ebenso wie Mobbing – kein Randthema, sondern ein sicherheitsrelevanter, rechtlich bedeutsamer und betriebswirtschaftlich folgenreicher Risikofaktor. Im Gerüstbau, wo körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten, Zeitdruck, wechselnde Baustellen, Nachunternehmerstrukturen und eine traditionell direkte Kommunikation aufeinandertreffen, entscheidet der Umgang mit Gewalt über Betriebsklima, Qualität der Zusammenarbeit, Funktionsfähigkeit des Arbeitsschutzes und Fachkräftebindung. Der vorangegangene Fachartikel (Ausgabe 02.2026) zum Thema Mobbing hat gezeigt, dass belastende soziale Dynamiken selten zufällig entstehen, sondern dort, wo unklare Zuständigkeiten, informelle Machtstrukturen, fehlende Führungsstandards und mangelhafte Kommunikation Ausgrenzung und Einschüchterung begünstigen. Genau diese innerbetrieblichen Strukturen bilden auch den Nährboden für offene Gewalt – von verbalen Entgleisungen über massive Drohungen bis hin zu körperlichen Übergriffen. Für einen professionellen Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz ist eine klare begriffliche Einordnung erforderlich. Das Arbeitsschutzverständnis orientiert sich am Gesetz zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), das seit Juni 2024 verbindlich ist. Danach umfasst Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt eine Bandbreite inakzeptabler Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung – unabhängig davon, ob sie einmalig oder wiederholt auftreten –, sofern sie auf physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden abzielen, diesen verursachen oder wahrscheinlich verursachen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verweist ausdrücklich auf diese Definition und unterscheidet zwischen interner Gewalt (von Kolleginnen, Kollegen, Vorgesetzten oder Mitarbeitenden) und externer Gewalt (z. B. durch Kundschaft, Besucher oder andere Dritte). Für den Gerüstbau ist vor allem die interne Gewalt relevant, auch wenn es auf Baustellen zu Konflikten mit Fremdfirmen, Anwohnern oder anderen Beteiligten kommen kann. Wesentlich ist die arbeitspraktische Abgrenzung: Nicht jede Auseinandersetzung ist Gewalt und nicht jede deutliche Kritik ist Belästigung. Auf Baustellen müssen Fehler angesprochen, Sicherheitsverstöße benannt und Leistungen bewertet werden; entscheidend sind Form, Ziel und Wirkung. Gewalt beginnt dort, wo Kommunikation entwürdigt, einschüchtert oder bedroht, wo Machtgefälle ausgenutzt und Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Der Gerüstbau weist eine Reihe von Strukturfaktoren auf, die Eskalationen begünstigen: enge Terminfenster, hohe körperliche Beanspruchung, schwierige Witterungsverhältnisse, wechselnde Einsatzorte, das Zusammenspiel formeller und informeller Hierarchien sowie heterogene Teams mit unterschiedlichen Sprach- und Bildungsniveaus, Kulturen und Religionen. Solche Rahmenbedingungen erhöhen das Risiko, dass Stress, Frustration und Missverständnisse nicht sachlich, sondern personenbezogen bearbeitet werden. Hinzu kommt ein branchentypischer Habitus, in dem Härte, Direktheit und Durchsetzungsvermögen traditionell positiv bewertet werden. Problematisch wird diese Prägung dort, wo unter dem Schlagwort „rauer Ton“ Beschimpfungen, Herabwürdigungen oder Drohungen normalisiert und als Teil einer vermeintlich typischen Baustellenkultur akzeptiert werden. Die betriebliche Toleranzgrenze verschiebt sich dann schleichend in Richtung Gewalt – mit Folgen für Persönlichkeitsschutz und Sicherheitskultur, weil Beschäftigte Gefährdungen aus Angst oder Resignation nicht mehr offen ansprechen. ARBEITSSICHERHEIT PLANUNG, BERATUNG, SCHULUNG UND GUTACHTEN IM GERÜSTBAU Ingenieure Tomshöfer und Partner Zu den Kämpen 2a • 44791 Bochum Tel. 0234-5880733 • Fax 0234-5880734 info@ingenieure-am-werk.de www.ingenieure-am-werk.de Anzeige

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