14 03 / 2026 Beschlussfassung 10 % Rentenplus für ehemalige Gerüstbauer „Wann erhöht ihr denn endlich die Rentenbeihilfen?“ Diese Frage erhielten die Mitarbeiter der Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG (ZVK GERÜSTBAU) in den letzten Jahren immer wieder, insbesondere dann, wenn die Inflation angestiegen ist. In der Vergangenheit konnte darauf keine konkrete Antwort gegeben werden. Was sind Rentenbeihilfen? Arbeitnehmer, die einige Jahre im Gerüstbau beschäftigt waren, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rentenbeihilfe der ZVK GERÜSTBAU. Die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk, der Bundesverband Gerüstbau e. V. bzw. die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, haben diese überbetriebliche Altersversorgung eingeführt, um Nachteile durch bautypische erwerbsfreie Zeiträume auszugleichen und ein – wenngleich kleines – ergänzendes Einkommen im Alter zu sichern. Wie wertvoll auch eine kleine Zusatzrente ist, verdeutlicht die durchschnittliche gesetzliche Rente der Beihilfeempfänger der ZVK GERÜSTBAU: Durchschnittliche gesetzliche Rente Gewerbliche Arbeitnehmer 1.156 € Angestellte Arbeitnehmer 1.219 € Durchschnitt 1.179 € Quelle: Auswertung des Bestands der Rentenbeihilfeempfänger der ZVK GERÜST- BAU zum 31. Dezember 2025 Höhe der Rentenbeihilfe Die Höhe der Rentenbeihilfe richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Beschäftigung im Gerüstbaugewerbe. Zusätzlich werden aber auch Zeiten der Krankheit und der Arbeitslosigkeit in begrenztem Umfang einbezogen. Ebenso gelten Arbeitsverhältnisse im Bauhaupt- und -nebengewerbe, im Maler- und Lackiererhandwerk, im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk sowie im Dachdeckerhandwerk bis zu maximal 180 Monaten u. a. als anrechenbare Zeiten. Damit richtet sich die Höhe der Beihilfe nicht ausschließlich nach Zeiten, in denen auch Beiträge an die ZVK GERÜSTBAU entrichtet wurden. Vielmehr werden bei der Höhe der Leistungen bewusst solidarische Aspekte berücksichtigt. Die Höhe der monatlichen Kassenleistungen reichen aktuell von 2,76 Euro bis 86,92 Euro monatlich, wobei die Leistungen immer quartalsweise im Voraus gezahlt werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Beihilfehöhen Ende 2025 gezahlt wurden: Monatlicher Betrag der Beihilfen in € 31.12.2025 Summe Davon gewerbliche Arbeitnehmer Angestellte 86,92 521 331 190 77,72 797 549 248 69,02 758 507 251 56,24 265 187 78 70,05 5 0 5 62,38 5 1 4 39,37 9 0 9 34,77 53 13 40 13,80 201 103 98 9,20 146 85 61 < 9,20 13 6 7 2.773 1.782 991 Für Beihilfen bis zu einer Höhe von 9,20 Euro kann eine einmalige Abfindung gezahlt werden. Mittlerweile wurden 372 Beihilfeberechtigte mit einer durchschnittlichen Abfindungssumme von 1.006 Euro abgefunden. Wenn noch arbeitende Gerüstbauer oder Rentenbeihilfeempfänger versterben, erhalten hinterbliebene Ehepartner oder deren Kinder eine einmalige Hinterbliebenenbeihilfe, sofern sie auch eine gesetzliche Rente als Witwe oder Waise erhalten. Diese beträgt einmalig zwischen 82,83 Euro und 1.370,26 Euro. Im Jahr 2025 haben 123 Hinterbliebene eine Leistung erhalten. Viele Jahre keine Anpassung Die Rentenbeihilfen wurden seit etlichen Jahren nicht erhöht, weil die ZVK GERÜSTBAU bis zum Jahr 2021 mit ihren Kapitalanlagen vorrangig den sogenannten Rechnungszins erwirtschaften musste. Dies war jedoch am Kapitalmarkt aufgrund der Niedrigzinsphase und den damit einhergehenden, langfristig gesunkenen Zinssätzen kaum realisierbar. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, deren Aufgaben es ist, die Sicherheit der Rentenleistungen zu überwachen, hat daher in der Vergangenheit darauf gedrängt, den Rechnungszins zu senken. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass auch bei einem anhaltenden Niedrigzins die Leistungen dauerhaft erbracht werden können. Überschüsse wurden daher von der ZVK GERÜSTBAU über lange Jahre hinweg zur Rechnungszinssenkung verwendet. Der wesentliche Schritt bei der Senkung des Rechnungszinses von 2,85 % auf 1,14 % gelang im Jahr 2021, als die Tarifvertragsparteien beschlossen haben, dass die Beiträge für die ZVK GERÜST- BAU zu Lasten der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA SOKA
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=