GB_03.2026

13 03/ 2026 im Streitfall entscheidend. Jeder ernstzunehmende Gewaltvorfall erfordert eine erkennbare Reaktion, die von sofortigem Schutz der betroffenen Person bis zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen reichen kann. Um Gewaltprävention greifbar zu machen, ist der Blick auf typische Risikosituationen hilfreich: Terminverzug auf Baustellen: fehlendes Material, blockierte Arbeitsbereiche, drängende Bauherren – die Kolonne gerät unter Zeitdruck; ohne klare Entscheidungswege und realistische Planung wird Druck schnell als Drohung nach unten weitergegeben. Neue Beschäftigte und Auszubildende: Sie sind auf Anleitung angewiesen und besonders abhängig von der Bewertung durch Erfahrene; eine Kultur des „Härtens“ durch Spott, Einschüchterung oder Schikanen erhöht Unfallrisiken. Sprachbarrieren: Missverstandene Anweisungen, Frustration über Übersetzungsaufwand oder Fehlinterpretationen von Kritik können aggressive Dynamiken verstärken; gefragt sind verständliche Kommunikation, praktische Demonstrationen, eindeutige Zuständigkeiten und eine reflektierte Führung. Wie bei anderen Gefährdungen gilt auch für Gewalt die Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes. Zuerst sind Maßnahmen im Arbeitsumfeld und in der Organisation zu prüfen, erst danach kommen personenbezogene Maßnahmen ergänzend hinzu. Im Gerüstbau heißt das: Wenn Gewalt durch unübersichtliche Zuständigkeiten, überzogenen Zeitdruck oder chaotische Kommunikationswege begünstigt wird, müssen diese Ursachen zuerst bearbeitet werden. Organisatorische Entlastung, klare Führungsketten und transparente Prozesse haben Vorrang vor reinen Appellen an einen „besseren Umgangston“. Ergänzend kommen Unterweisungen, Deeskalationstrainings, Gesprächstrainings und Hinweise zu Meldewegen hinzu. Je nach Kontext können auch technische und räumliche Maßnahmen – etwa getrennte Bereiche bei konfliktträchtigen Übergaben, klare Regeln für Baustellenzugang, funktionierende Kommunikationsmittel oder sichere Rückzugsmöglichkeiten bei eskalierenden Fremdkonflikten – sinnvoll sein. Ein Bereich, der in vielen Bauunternehmen bislang unterschätzt wird, ist die digitale Kommunikation. Wenn Einsatzpläne, Fotos, kurzfristige Änderungen und Rückmeldungen über private Messenger laufen, entsteht ein hybrider Raum zwischen Arbeit und Privatheit, in dem Grenzverletzungen leicht unsichtbar bleiben. Unternehmen sollten daher definieren, welche digitalen Kanäle für betriebliche Kommunikation genutzt werden, welche Inhalte zulässig sind, wie mit Fotos und Videos umzugehen ist und welche Konsequenzen Beleidigungen, Drohungen oder das Bloßstellen durch die Verbreitung von Bildern, Videos oder Gesprächsmitschnitten haben. Solche Regeln schaffen Rechtssicherheit und Klarheit, insbesondere für jüngere Beschäftigte, die digitale Herabwürdigung häufig als besonders belastend erleben. Wie der Mobbing-Artikel zeigt, verweist auch das Thema Gewalt auf die Grundfrage, wie ein Unternehmen mit Macht, Fehlern, Druck und Unterschiedlichkeit umgeht. Eine Sicherheitskultur, die nur auf technische Regeln schaut, greift zu kurz. Sicherheit entsteht dort, wo Beschäftigte ohne Angst vor Demütigung auf Mängel hinweisen können, Kritik ohne Gesichtsverlust möglich ist und Führung über Klarheit, Verlässlichkeit und Respekt statt über Drohung funktioniert. In einem Arbeitsumfeld mit hohem Unfallpotenzial wie dem Gerüstbau können Schweigen, Rückzug und Angst fatale Folgen haben. Wer befürchten muss, für Rückfragen beschimpft oder für Fehler öffentlich gedemütigt zu werden, wird eher schweigen oder Fehler verbergen – mit direkten Auswirkungen auf den Arbeitsschutz. Gewaltprävention ist damit – ebenso wie Mobbingprävention – kein „weiches“ Kulturthema am Rand des operativen Geschäfts. Sie ist Teil wirksamer Führung, Teil der Gefährdungsbeurteilung, Teil rechtskonformer Organisation und Teil wirtschaftlicher Zukunftssicherung; Unternehmen, die Gewalt ernst nehmen, stärken Qualität, Zusammenarbeit, Arbeitgeberattraktivität und die Glaubwürdigkeit ihres Arbeitsschutzes. ARBEITSSICHERHEIT Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbauermeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüst- elementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 • Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de

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