GB_03.2026

12 03 / 2026 Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes zu beachten. Für BG-BAU-nahe Präventionsüberlegungen ist dieser Ansatz besonders anschlussfähig, weil die Bauwirtschaft traditionell stark über technische und organisatorische Schutzmaßnahmen denkt. Die Unfallversicherungsperspektive betrachtet Gewalt nicht moralisierend, sondern systematisch und stellt die Frage, unter welchen Bedingungen Gewalt wahrscheinlicher wird – etwa bei fehlenden Regeln, unklarer Führung, mangelnder Unterweisung, Zeitdruck, schlecht gestalteten Kommunikationswegen oder nicht reflektierten Machtgefällen. Gewaltprävention Analog zum Mobbing-Thema ist die Gefährdungsbeurteilung der zentrale Hebel, in der psychische Belastungen ausdrücklich als Gefährdungsquelle genannt werden. Die Ausblendung von Gewalt, Einschüchterung oder entwürdigender Kommunikation ist fachlich und rechtlich nicht haltbar. Im Gerüstbau sollte die Gefährdungsbeurteilung zur Gewaltprävention insbesondere folgende Fragen aufgreifen: • In welchen Situationen tritt vermehrt Konflikt- und Eskalationspotenzial auf (z. B. Terminverzug, Materialengpässe, Konflikte mit anderen Gewerken, unklare Zuständigkeiten, Nachtschichten, schlechte Witterung, hohe körperliche Erschöpfung)? • Welche Personengruppen sind besonders vulnerabel (Auszubildende, neue Beschäftigte, Leiharbeitnehmer, Menschen mit Sprachbarrieren, gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeitende, Personen, die Sicherheitsverstöße ansprechen)? • Gibt es Hinweise auf problematische Teamkulturen (z. B. auffällige Fehlzeiten, hohe Fluktuation, wiederkehrende Beschwerden, aggressive Kommunikationsmuster, Hinweise aus Mitarbeitergesprächen)? • Welche Regelungen, Beschwerdewege und Reaktionsmechanismen existieren, und werden sie von den Beschäftigten als glaubwürdig und nutzbar wahrgenommen? Entscheidend ist, dass die Gefährdungsbeurteilung in konkrete Maßnahmen mündet, etwa in klarere Zuständigkeiten zwischen Bauleitung und Kolonnenführung, verbindliche Regeln für digitale Kommunikation oder gezielte Unterstützungsangebote für neue Beschäftigte. Gewaltprävention ist am wirksamsten, wenn sie in die betriebliche Organisation eingebaut wird. Dazu gehören, eine klare Aufbauorganisation (Wer weist an? Wer trägt Personalverantwortung? An wen können Konflikte gemeldet werden?) und definierte Abläufe für den Umgang mit Vorfällen. Regelmäßige Besprechungen, abgestimmte Übergaben, klare Entscheidungswege und definierte Eskalationsstufen entlasten Teams und reduzieren Reibung. Chaotische Organisation und widersprüchliche Anweisungen erhöhen dagegen die Wahrscheinlichkeit, dass Konflikte personalisiert und mit Druck oder Demütigung ausgetragen werden. Zur präventiven Struktur gehören insbesondere klare Zuständigkeiten, geregelte Verfahren bei Beschwerden und Vorfällen, dokumentierte Kommunikations- standards, nachvollziehbare Entscheidungen bei Personaleinsatz und Aufgabenverteilung sowie transparente Konsequenzen bei bestätigtem Fehlverhalten. Sie begrenzen die Abhängigkeit von einzelnen dominanten Persönlichkeiten und schaffen Verlässlichkeit. Wie beim Mobbing-Thema ist Führung ein zentraler Schlüsselfaktor. Führungskräfte im Gerüstbau tragen eine Doppelrolle: Sie verantworten Leistung, Termine und Sicherheit und prägen gleichzeitig die Kommunikations- und Konfliktkultur. Wird diese Rolle nicht bewusst gestaltet, besteht die Gefahr, dass Durchsetzungsdruck in aggressives Verhalten kippt. Gewaltpräventive Führung heißt Klarheit ohne Entwürdigung. Leistungsmängel, Regelverstöße oder riskantes Verhalten sind anzusprechen, doch Kritik muss konkret, sachbezogen und verhältnismäßig bleiben. Wer vor versammelter Mannschaft anschreit, bedroht oder bloßstellt, erzeugt kein nachhaltiges Sicherheitsbewusstsein, sondern Angst, Widerstand oder Rückzug. Kolonnenführer, Vorarbeiter und Bauleiter sollten daher in Gesprächsführung, Deeskalation, Konfliktwahrnehmung und rechtlichen Grundlagen geschult werden. Ebenso wichtig ist, dass ihre Leistung nicht ausschließlich an Termin- und Produktivitätskennzahlen gemessen wird, um den Druck zu verringern, sozialen Druck und Gewalt stillschweigend zu tolerieren. Ein Schutzkonzept gegen Gewalt ist nur glaubwürdig, wenn Beschäftigte wissen, wohin sie sich wenden können und was nach einer Meldung geschieht. Niedrigschwellige, bekannte und vertrauenswürdige Ansprechpersonen (z. B. Führungskräfte, Personalverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsräte oder Vertrauenspersonen) sind deshalb unverzichtbar. Meldestrukturen sollten so ausgestaltet sein, dass auch sensible Vorfälle ohne Angst vor Repressalien angesprochen werden können. Hinweise sind vertraulich zu behandeln, zu dokumentieren und ohne Benachteiligung der hinweisgebenden Person zu prüfen. Eine strukturierte Dokumentation (Datum, Beteiligte, Art des Vorfalls, Zeugen, Sofortmaßnahmen, weiteres Vorgehen) schafft Nachvollziehbarkeit, erleichtert Mustererkennung und ist ARBEITSSICHERHEIT Mehr Informationen: www.bernheine-medien.de Auch als Online-Abo! Anzeige

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