sondere aus dem Luftverkehrsrecht. Für den betrieblichen Alltag bedeutet das: Ein Drohneneinsatz darf nicht einfach spontan erfolgen, sondern muss in ein rechtskonformes Verfahren eingebettet werden. Zentral ist zunächst die Frage der Betriebskategorie. Die meisten Einsätze werden in der offenen Kategorie stattfinden, sofern die dort festgelegten Bedingungen eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem der Sichtflug, die Einhaltung von Höhen- und Gewichtsgrenzen sowie bestimmte Anforderungen an den Abstand zu unbeteiligten Personen. Sobald diese Bedingungen nicht mehr ausreichen, kann eine Einordnung in die spezielle Kategorie nötig werden, die regelmäßig eine vorherige Genehmigung oder ein genehmigungsfähiges Betriebskonzept erfordert. Für den Betreiber ist außerdem die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt erforderlich, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, insbesondere bei Kameradrohnen oder bei Geräten, die personenbezogene Daten erfassen können. Die Registrierung führt zur Betreiberkennung, die an der Drohne angebracht werden muss. Zusätzlich benötigen Fernpiloten je nach Einsatzprofil einen passenden Kompetenznachweis. Wer sich auf gewerblichem Niveau bewegt, sollte diese Anforderungen nicht als Formalität betrachten, sondern als Grundlage rechtssicherer Arbeit. Ebenso wichtig ist die Versicherung. Eine geeignete Haftpflichtversicherung für den gewerblichen Drohneneinsatz ist unerlässlich. Der Betrieb mit Kamera, über fremden Grundstücken oder im Umfeld von Bauvorhaben bringt Risiken mit sich, die über den üblichen privaten Gebrauch deutlich hinausgehen. Ein fehlender Versicherungsschutz kann im Schadensfall zu erheblichen wirtschaftlichen Folgen führen. Die Frage der Anmeldung des Fluges ist in der Praxis besonders wichtig, weil der Flugort oft über die Genehmigungspflicht entscheidet. Nicht jeder Einsatz muss bei einer Behörde angemeldet werden, aber viele Flüge im gewerblichen Umfeld erfordern zumindest eine sorgfältige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten. Entscheidend ist, ob sich das Vorhaben innerhalb eines geografischen UAS-Gebiets befindet oder ob sonstige Einschränkungen greifen. Geografische UAS-Gebiete können zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen, Hubschrauberlandeplätzen, militärischen Anlagen, Justizvollzugsanstalten, kritischer Infrastruktur oder anderen sensiblen Bereichen bestehen. Auch dicht bebaute Stadtlagen können besondere Anforderungen mit sich bringen. In solchen Fällen ist vorab zu prüfen, ob eine Freigabe, eine Anzeige oder eine Genehmigung erforderlich ist. Häufig ist die zuständige Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes der richtige Ansprechpartner. Für bundesweite Grundlagen und Betreiberregistrierungen ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständig. Im betrieblichen Alltag empfiehlt sich ein festes Prüfverfahren: Vor jedem Einsatz wird der Flugort mit einer aktuellen UAS-Karte oder den einschlägigen Informationssystemen abgeglichen, anschließend wird dokumentiert, ob Einschränkungen vorliegen. Dieser Schritt sollte fest in den internen Ablauf aufgenommen werden. Nur so lässt sich vermeiden, dass eine gut gemeinte Bestandsaufnahme in ein rechtliches Problem mündet. Bei Flügen über oder an privaten Grundstücken stellt sich regelmäßig die Frage nach der Zustimmung. Aus praktischer Sicht ist sie in vielen Fällen dringend zu empfehlen, auch wenn nicht jeder einzelne Flug automatisch eine gesonderte schriftliche Erlaubnis verlangt. Sobald gezielt ein Gebäude beflogen wird, insbesondere im Zusammenhang mit Angebotsaufnahme, BestandsdokuARBEITSSICHERHEIT Schalung Gerüst Engineering PERI UP Cladding. Lässt nur eins durch – Licht! Die Einhausung aus dem PERI UP Gerüstbaukasten. Lichtdurchlässig und dennoch blickdicht. Leichte Einzelpaneele. Montage erfolgt im Innenbereich des Gerüsts. Schützt nach außen und nach innen, selbst bei Schlagregen. Jetzt informieren www.peri.de Anzeige
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