12 04 / 2026 mentation oder Schadensbewertung, sollte die Zustimmung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorliegen. Das hat mehrere Gründe. Erstens schafft die Zustimmung Rechtssicherheit und verhindert spätere Missverständnisse. Zweitens berührt der Drohneneinsatz häufig nicht nur das Grundstück selbst, sondern auch die Privatsphäre von Bewohnern, Mietern oder Nachbarn. Drittens wird durch die Einwilligung klar geregelt, zu welchem Zweck die Aufnahmen erstellt und verwendet werden dürfen. Gerade wenn Fotos, Videos oder 3D-Modelle weitergegeben, archiviert oder in Angeboten genutzt werden sollen, ist eine saubere Dokumentation der Freigabe sinnvoll. Besondere Vorsicht ist dort geboten, wo Wohnbereiche, Innenhöfe, Gärten oder andere private Rückzugsräume erfasst werden könnten. Auch wenn die Drohne primär für die Bauwerksaufnahme eingesetzt wird, kann schon die unbeabsichtigte Mitaufnahme von Personen oder privaten Details datenschutzrechtliche Fragen auslösen. Deshalb gehört zur guten Praxis, den Eigentümer nicht nur um Erlaubnis zu bitten, sondern den Umfang der Nutzung klar zu definieren. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte Der Drohnenflug ist nicht nur ein luftrechtliches, sondern auch ein datenschutzrechtliches Thema. Sobald Personen erkennbar aufgenommen werden oder Rückschlüsse auf individuelle Lebensverhältnisse möglich sind, greifen die Grundsätze des Datenschutzrechts. Das betrifft vor allem Flüge über bewohnte Grundstücke, in Innenstädten oder in dicht bebauten Quartieren. Für den Gerüstbaubetrieb bedeutet das: Bilddaten dürfen nur zweckgebunden verarbeitet werden. Sie sollten ausschließlich für den vereinbarten betrieblichen Zweck eingesetzt werden, etwa für Aufmaß, Planung, Dokumentation oder Schadensanalyse. Eine unkontrollierte Weitergabe oder ein späterer Zweckwechsel ist rechtlich problematisch. Hinzu kommt die Pflicht zur sicheren Speicherung und Löschung, wenn der Zweck erreicht ist oder keine Aufbewahrung mehr erforderlich ist. Besonders wichtig ist die Sensibilität beim Umgang mit personenbezogenen Aufnahmen. Auch wenn die Kamera auf die Fassade gerichtet ist, können Personen, Fahrzeuge, Kennzeichen oder Innenbereiche miterfasst werden. Deshalb sollte schon bei der Flugplanung darauf geachtet werden, unnötige Aufnahmen zu vermeiden und den Aufnahmebereich möglichst eng zu begrenzen. Eine klare interne Arbeitsanweisung ist hier ebenso hilfreich wie die Schulung der Mitarbeitenden. Die Gefahren im praktischen Einsatz So nützlich Drohnen auch sind, so klar müssen die Risiken benannt werden. Der Einsatz in der Nähe von Baustellen, Gerüsten und Gebäuden bringt besondere Gefahren mit sich. Dazu gehört zunächst das technische Risiko eines Absturzes durch Bedienfehler, Akkuprobleme, Signalverlust oder Störungen an der Steuerung. Ein Absturz in belebter Umgebung kann Personen gefährden und Sachschäden verursachen. Hinzu kommt das Kollisionsrisiko. Auf Baustellen sind häufig Krane, Leitungen, Baugerüste, Gerätschaften oder andere Hindernisse vorhanden. In engen innerstädtischen Situationen ist der Luftraum oft stärker begrenzt, als es auf den ersten Blick scheint. Schon kleine Fehlbewegungen können zu Schäden am Fluggerät oder am Bauwerk führen. Besonders bei windigem Wetter, in Böen oder bei ungünstigen thermischen Verhältnissen steigt das Risiko deutlich. Auch die Ablenkung auf der Baustelle darf nicht unterschätzt werden. Eine Drohne zieht Aufmerksamkeit auf sich. Mitarbeiter, Bauherrn, Anwohner oder Passanten beobachten den Flug, machen Fotos oder bewegen sich unkoordiniert in den Bereich. Der Pilot muss deshalb nicht nur die Drohne selbst, sondern auch das Umfeld im Blick behalten. Ein klar abgesperrter Bereich, abgestimmte Kommunikation und eine eindeutige Zuständigkeit sind deshalb unverzichtbar. Leistungsgrenzen und organisatorische Regeln Der sichere Drohneneinsatz braucht feste Grenzen. Dazu zählt zunächst die klare Entscheidung, unter welchen Bedingungen geflogen wird und unter welchen nicht. Stark windige Tage, Regen, schlechte Sicht oder ein unübersichtliches Umfeld sind keine geeigneten Einsatzbedingungen. Wer den Einsatz erzwingen will, riskiert Fehler und Schäden. Ebenso wichtig ist die organisatorische Einbindung. Der Drohneneinsatz sollte nicht als spontane Zusatzaufgabe nebenbei erfolgen, sondern als geplanter Arbeitsschritt mit Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Dazu gehört eine kurze Einsatzprüfung vor Ort, die Definition des Aufnahmeziels, die Benennung des Verantwortlichen und die Dokumentation der gewonnenen Daten. Bei größeren Projekten empfiehlt sich eine Checkliste, die vor jedem Flug durchlaufen wird. Aus Sicht der betrieblichen Praxis ist außerdem sinnvoll, die Drohne in die vorhandenen Prozesse der Arbeitsvorbereitung einzubinden. Dann wird sie nicht als Fremdkörper wahrgenommen, sondern als Werkzeug zur Verbesserung von Qualität und ARBEITSSICHERHEIT Anzeige Gerüstbau · Hebetechnik · Maschinenbau · Stahlbau Teupe. Kann nicht jeder. www.teupe.de
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