www.geruestbauhandwerk.de • 04 / 2026 29 Unter dem Titel „Der Faktor Mensch im Arbeitsschutz – Warum Sicherheit im Kopf beginnt“ sprechen unter anderem Vertreter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), Psychologen, Wissenschaftler und Gerüstbau-Praktiker, wie sich die generelle Einstellung zum Arbeitsschutz verändern lässt und wie sich entsprechenden Maßnahmen effektiv im Arbeitsalltag verankern lassen. Das detaillierte Programm inklusive der Referentennamen haben wir auf unserer Website im Bereich „Seminare und Veranstaltungen“ hinterlegt. Dort finden sich auch alle Informationen zur Anmeldung sowie zur Hotelbuchung. Anmeldeschluss ist der 25. September. Einen guten Einstieg in die Thematik bietet das Buch „Arbeitsschutz beginnt im Kopf“ von Anne und Stefan Ganzke. Im Mittelpunkt steht die These, dass nachhaltiger Arbeitsschutz nicht primär durch Vorschriften und Kontrollen entsteht, sondern durch Einstellungen, Wahrnehmungen und Verhaltensweisen im Kopf der Menschen. Die Autoren verbinden Beispiele aus dem Arbeitsalltag mit Erkenntnissen aus Psychologie und Verhaltensforschung. Besonders überzeugend ist der Fokus auf Eigenverantwortung, Führungskultur und Kommunikation – Faktoren, die in klassischen Sicherheitskonzepten oft unterschätzt werden. Statt trockener Theorie liefert das Buch konkrete Denkanstöße und leicht umsetzbare Impulse für Führungskräfte und Mitarbeitende. Insgesamt ist es eine gut lesbare, kompakte Einführung für alle, die Arbeitsschutz nicht nur als Pflichtaufgabe sehen, sondern als Teil einer gelebten Unternehmenskultur verstehen wollen. Anna und Stefan Ganzke haben nach ihrem Studium der Sicherheitstechnik zunächst in der chemischen Industrie gearbeitet. Dabei waren beide leitende Angestellte im Bereich Arbeitsschutz. Heute leiten sie eine Consulting GmbH. Anne Ganzke und Stefan Ganzke Arbeitsschutz beginnt im Kopf www.arbeitsschutzbuch.de, Preis: 21,95 € Neuregelung erzeugt Handlungsbedarf – Qualifizierung muss Ende 2027 abgeschlossen sein Im Zuge der Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Jahr 2024 wurden neben verschiedenen Informations- und Prüfpflichten auch neue Qualifizierungen definiert. Diese sind im Modularen Qualifikationssystem für die TRGS 519 niedergeschrieben. Demnach müssen die Beschäftigten in Gerüstbaubetrieben bis zum 5. Dezember 2027 entsprechende Schulungen absolviert haben. Besonders die Schulungen zu Grundkenntnissen sollten die Gerüstbauunternehmer schnellstmöglich angehen. Obwohl Asbest in Deutschland seit 1993 verboten ist, befindet sich der Gefahrstoff noch immer in zahlreichen Bestandsgebäuden. Vielen Gebäuden ist bereits von Weitem anzusehen, dass ihre plattenförmigen Fassadenbekleidungen mit hoher Wahrscheinlichkeit Asbest enthalten. Für Arbeiten an diesen Fassaden, insbesondere für Bohrungen durch die Asbestzementfassadenplatten, steht dem Gerüstbauer das emissionsarme BT12-Verfahren zur Verfügung. Bei vollumfänglicher Anwendung dieses Verfahrens ist sichergestellt, dass die Beschäftigten im Bereich des niedrigen Risikos arbeiten. Das Verfahren ist seit einigen Jahren bekannt und sollte in der Branche etabliert sein. Mit der neuen GefStoffV wurde allerdings auch festgeschrieben, dass bei jedem Gebäude, das bis zum Asbestverbot 1993 errichtet wurde, davon auszugehen ist, dass die damals verwendeten Putze asbesthaltig sind. Diese grundsätzliche Vermutung kann nur durch eine Beprobung oder Materialnachweise des Veranlassers widerlegt werden. Wird sie nicht widerlegt, so ist beim Bohren in den alten Putz mit einem emissionsarmen Verfahren zu arbeiten, dem BT30-Verfahren. Vor der Anwendung eines BT-Verfahrens sind die Beschäftigten zu qualifizieren. Art und Umfang der Qualifizierung sind im „Modularen Qualifikationssystem für die TRGS 519“ beschrieben, das am 17.06.2025 bekanntgemacht wurde. Es soll künftig in die TRGS 519 integriert werden Gefahrstoffverordnung
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