04 / 2026 • www.geruestbauhandwerk.de 30 und dient dazu, die Qualifikationsanforderungen nach § 11a Absatz 5 der GefStoffV umzusetzen. Gemäß diesem Paragrafen hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Asbest sicherzustellen, dass die Beschäftigten hierfür entsprechend geschult sind. Für Arbeiten nach emissionsarmen Verfahren, also Arbeiten im niedrigen Risikobereich, gilt: • Die ausführenden Beschäftigten müssen Grundkenntnisse besitzen. • Die Aufsichtsführende Person muss Grundkenntnisse besitzen und mindestens das Modul Q1E oder aber das Modul 2 des „Modularen Qualifikationssystems“ absolviert haben. • Die Verantwortliche Person muss Grundkenntnisse besitzen und die Module 2 und 4 des „Modularen Qualifikationssystems“ absolviert haben. Als Frist, bis zu der diese Qualifizierungsmaßnahmen flächendeckend umgesetzt sein müssen, hat der Gesetzgeber den 5. Dezember 2027 festgelegt. Aus der genannten Vermutungswirkung bezüglich der Asbestbelastung bei alten Putzen folgt unweigerlich, dass jeder Handwerker, der in alte Putze bohrt, zwingend Grundkenntnisse besitzen muss. Demnach birgt jede Bohrung für eine Verankerung in einen alten Putz potenziell Asbestgefahr, so dass praktisch jeder Beschäftigte in den Grundkenntnissen geschult sein muss. Zur Erlangung der Grundkenntnisse sind ein theoretischer und ein praktischer Teil zu absolvieren. Für den theoretischen Teil bietet beispielsweise die BG BAU einen Onlinekurs mit einer Bearbeitungsdauer von drei bis vier Stunden an, an dessen Ende ein offizielles Zertifikat ausgestellt wird. Der praktische Teil kann innerbetrieblich stattfinden, wobei er von einer Sachkundigen Person nach TRGS 519 durchgeführt werden muss. Für den Gerüstbaubetrieb besteht daher unmittelbarer Handlungsbedarf. Es empfiehlt sich, die genannten Qualifizierungsmaßnahmen umgehend anzugehen. Insbesondere mit der Qualifizierung der ausführenden Beschäftigten (Grundwissen) sollte rasch begonnen werden, um zeitliche Engpässe zu entzerren. Zu erwähnen bleibt noch, dass auch für die Beprobung von Putzen emissionsarme Verfahren existieren. Mit BT31 und BT32 sind die Vorgehensweisen bei der Probenahme detailliert beschrieben. Dort sind allerdings keine Angaben etwa zum Prüfumfang oder zur Verteilung der Probenahmestellen über die Fassade gemacht. Informationen dazu finden sich in der VDI-Richtlinie 6202, Blatt 3 mit dem Titel „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen Asbest – Erkundung und Bewertung“. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Themenseite der BG BAU zum Thema Asbest. Arbeitsschutz Präventionsprogramm und Arbeitsschutzprämien der BG BAU Arbeitsschutz ist gemeinhin Sache des Unternehmers. Mit dem Präventionsprogramm und den Arbeitsschutzprämien der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) findet der Unternehmer strukturelle und finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung dieser Pflichten. Die Entstehung des Präventionsprogramms „BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH.“ liegt jetzt schon rund zehn Jahre zurück. Das Programm wurde von der BG BAU und deren Sozialpartnern ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Menschen im Arbeitsalltag für Gefahren zu sensibilisieren, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in der Baubranche weiter zu reduzieren. Zudem soll erreicht werden, dass ein sicheres Verhalten der Beschäftigten gefördert und gefordert wird. Hierzu wurden neun lebenswichtige Regeln formuliert, die durch spezifische Regeln einzelner Gewerke ergänzt werden. Für den Gerüstbau haben sich Bundesinnung und Bundesverband an diesem Prozess beteiligt. Mit diesen Regeln als
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