GB_04.2026

www.geruestbauhandwerk.de • 04 / 2026 31 Leitplanken wissen Unternehmer und deren Beschäftigte, wann sie in unsicheren Situationen „Stop!“ sagen können. Mit Hilfe einer betrieblichen Erklärung vereinbaren Unternehmensleitung und Beschäftigte, gemeinsam für ein sicheres und gesundes Arbeiten in ihren Betrieben zu sorgen. Das Präventionsprogramm wird fortlaufend sach- und fachlich beurteilt, um es je nach Erfordernis anpassen zu können. Mit den Arbeitsschutzprämien können sich Unternehmer darüber hinaus Maßnahmen für sicheres und gesundes Arbeiten von der BG BAU bezuschussen oder prämieren lassen. Für die Förderung gibt es mehrere Modelle, die entweder abhängig oder unabhängig von den Beiträgen gestaltet sind. Ergänzend gibt es auch eine kombinierte Variante. Die beitragsunabhängige Förderung macht es Betrieben z. B. möglich, sich – unabhängig von ihrem Mitgliedsbeitrag – zusätzliche Fördersummen für Produkte und Maßnahmen zur Absturzprävention zu sichern. Hierzu zählen unter anderem Gerüsttreppen, diverse Leitern, vorlaufender Seitenschutz und Höhensicherungsgeräte (HSG) mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). In drei Stufen können Beträge bis 3.000 Euro und 5.000 Euro pro Kalenderjahr oder einmalig bis 10.000 Euro in zwei Kalenderjahren erreicht werden. Je Stufe ist der Erhalt der Fördersummen an sogenannte Förderbedingungen geknüpft. In der Förderstufe 1 (bis maximal 3.000 Euro) wird eine Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung und die Beratung zur Absturzprävention durch eine Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU) vorausgesetzt. Des Weiteren bekennt sich der Unternehmer durch die Unterzeichnung der „Betrieblichen Erklärung“ zum Arbeitsschutz. Die Förderstufe 2 (bis maximal 5.000 Euro) ist, zusätzlich zu den Bedingungen der Stufe 1, an die Teilnahme an den Arbeitsschutzsystemen „Bau auf BAU“ oder AMS BAU geknüpft. Nach Auskunft der BG BAU wird auch das gerüstbaueigene Arbeitsschutzsiegel für das Gerüstbauerhandwerk, das ASSGerüstbau von basISS-net und Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk, als Arbeitsschutzsystem anerkannt. In der Förderstufe 3 (bis maximal 10.000 Euro) muss zusätzlich mindestens eine betriebliche Führungskraft oder eine aufsichtführende Person des jeweiligen Unternehmens an einem Präsenzseminar zum Thema Absturzprävention teilgenommen haben. Stetig aktualisiert gibt es zudem den Arbeitsschutzprämienkatalog im Downloadbereich der BG BAU-Website. Hier sind sämtliche Förderungen aufgelistet. Neben den bereits erwähnten Produkten zur Absturzprävention werden unter anderem auch Schutzhelme, Rückfahrkameras für Lkw und Korrektionsschutzbrillen sowie Produkte zum Schutz vor Staub und Gefahrstoffen und Produkte zum Schutz vor UV-Strahlung bezuschusst – in der Regel mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten. Zum 1. Juli wurde der Katalog einer Überarbeitung unterzogen. Förderfähig sind seitdem unter anderem auch die Anschaffung von Drohnen sowie der Erwerb eines Drohnen-Führerscheins. Alle Details sowie die genauen Förderbedingungen finden Sie hier: Aktuelles Urteil Auch Auslieferungsbeleg beweist nicht Zugang von Einwurf-Einschreiben Einwurfeinschreiben – so das Bundesarbeitsarbeit (BAG) in einem Urteil vom 30.01.2025 (Az. 2 AZR 68/24) – können ohne zusätzlichen Auslieferungsbeleg den Erhalt eines Briefes nicht rechtssicher nachweisen. Nach neuester Rechtsprechung trifft dies nun auch auf Einwurf-Einschreiben mit Auslieferungsbeleg zu. Arbeitgeber sollten dies unbedingt beachten. Konkret geht es um einen Fall, über den das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg im Juli 2025 (Az. 4 SLa 26/24) zu entscheiden hatte. Dabei

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