GB_06.2023

11 06 / 2023 Trotzdem kann, analog zur Beurteilung der Fahrtüchtigkeit unter Alkoholeinfluss, eine Einschränkung der Leistungs- und Reaktionsfähigkeit bei der Ausübung von weiteren Tätigkeiten mit Auswirkungen für Dritte angenommen werden. Auf dem Verkehrsgerichtstag 2023 in Goslar wurde darüber diskutiert, ob im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht eine Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis möglich ist, zumal die Auswirkungen auf den Gesundheitszustand von Konsumierenden sich ähneln. Derzeit gibt es für den Straßenverkehr einen Alkoholgrenzwert von 0,5 Promille und einen nur messtechnisch begründeten Cannabisgrenzwert von 1 ng THC pro ml Blut, bei dem Fahrten unter Drogeneinfluss geahndet werden können. Der Verkehrsgerichtstag 2022 empfahl dem Gesetzgeber, den aktuellen THC-Grenzwert von 1 ng pro ml Blutserum angemessen zu erhöhen. Es wird betont, dass weiterer Forschungsbedarf und rechtliche Klärungen erforderlich sind, insbesondere im Hinblick auf die Handhabung möglicher Interventionen bei diversen Tätigkeiten. Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Drogenkonsum sind vielfältig. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit illegalen Substanzen, während das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Arbeitgeber*innen in die Pflicht nimmt, Arbeit sicher zu gestalten. Wenn Mitarbeiter*innen unter Drogeneinfluss einen Arbeitsunfall erleiden, drohen dem/der Arbeitgeber*in erhebliche rechtliche Konsequenzen. Bitte beachten Sie, dass Arbeitgeber*innen ihre Sorgfaltspflicht gemäß § 3 ArbSchG, sowie § 618 BGB erfüllen müssen, andernfalls können sie nach § 823 BGB für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Für Arbeitnehmer*innen wiederum lässt sich demnach aus § 618 BGB die Pflicht herleiten, ihre Arbeitsleistung nicht unter dem Einfluss von Drogen zu erbringen. Verstöße können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, von Abmahnungen bis zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB. Neben den bereits etablierten Betriebsanweisungen (Abb. 2), wäre die Einführung von Drogenkontrollen am Arbeitsplatz eine zusätzliche Präventivmaßnahme, die von Arbeitgeberseite dabei helfen könnte, den Pflichten gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gerecht zu werden. Die Legalisierung von Cannabis könnte zu einer Neubewertung arbeitsrechtlicher Bestimmungen führen. Arbeitgeber*innen müssen klare Richtlinien für den Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz entwickeln. ARBEITSSICHERHEIT Anzeige AGS – Lohnt sich! MODULARES FASSADENGERÜST EINFACH SCHNELL Durchdachtes und zukunftssicheres System: ein Stiel für alle Fälle – für jede zulässige Höhe, voll ins System integriert, mit Allround Kraftknoten Schnelle Montage in jede Richtung, einfache Demontage dank einzigartigem AGS-Geländeranschluss, effiziente Logistik Bereit zum Einsatz – dank Zulassung und geprüfter Typenstatik Weitere Informationen im Film: yt-ags-de.layher.com

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