GB_06.2023

10 06 / 2023 Präventiv vorgehen! Die geplante Legalisierung von Cannabis und die möglichen Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Die Diskussion über die Legalisierung von Cannabis in der Bundesrepublik Deutschland gewinnt zunehmend an Fahrt. Während einige Staaten bereits den Schritt gewagt haben, steht die Legalisierung in Deutschland noch bevor. Im Hinblick auf die Auswirkungen am Arbeitsplatz, wirft diese Entwicklung zahlreiche Fragen speziell in Bezug auf die Arbeitssicherheit auf. Dieser Artikel beleuchtet die geplante Legalisierung von Cannabis und weist auf die möglichen Folgen für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen hin. Bislang stellte der Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz ein zentrales Problem auf Baustellen dar. Schätzungen zur Folge konsumieren durchschnittlich etwa 10 % der Arbeitnehmer*innen übermäßig viel Alkohol, was sich u. a. negativ auf die Konzen- tration auswirkt. Annahmen von "Sucht Schweiz" deuten darauf hin, dass rund 20 % aller Arbeitsunfälle auf Alkoholkonsum zurückzuführen sein könnten. Bezüglich Cannabiskonsum wird bislang lediglich darauf hingewiesen, dass neben den möglichen rechtlichen Konsequenzen auch Auswirkungen am Arbeitsplatz und bei Arbeitsunfällen zu erwarten sind. Diese Auswirkungen können u. a. erhöhte Lichtempfindlichkeit, Gedächtnisbeeinträchtigung, Herzrhythmusstörungen, ein erhöhtes Herzinfarktrisiko sowie eine verlängerte Reaktionszeit sein. Besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen besteht ein erhöhtes Risiko langfristig eingeschränkter kognitiver Leistungsfähigkeit aufgrund der Beeinträchtigung des Gehirns durch Cannabis. Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Forschung und rechtliche Begleitung erforderlich sind, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit Cannabiskonsum in verschiedenen Aktivitäten und Lebensbereichen besser zu verstehen und anzugehen. Auf Grund derzeitiger Rechtsprechung führen Arbeits- oder Wegeunfälle unter dem Einfluss von Cannabis in Deutschland nicht automatisch zum Ausschluss von Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Ein Urteil des Sozialgerichts Osnabrück vom 07.02.2019 (S19U40/18) bezog sich auf einen Radfahrer, der einen Unfall mit einem THC-Blutspiegel von 10 ng hatte. Im Gegensatz zu Alkohol existiert jedoch bislang keine gesicherte Dosis-Wirkung-Beziehung für Cannabis, was es schwer macht, klare Grenzen für beispielsweise eine absolute Fahruntüchtigkeit festzulegen. ARBEITSSICHERHEIT Bild: Racool_studio auf Freepik.com Cannabis: Pflanze und Produkte Cannabis: die botanische Bezeichnung der Hanfpflanze. Sie enthält über 60 Cannabinoide, von denen das Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) psychoaktiv am stärksten wirkt. Marihuana (Gras): getrocknete Blüten und Blätter der Can- nabispflanze. Nach Berechnungen des Bundeskriminalamtes (Landeskriminalämter und Zollbehörden) lag 2012 der mittlere Wirkstoffgehalt bei 2 % THC. Haschisch (Dope, Shit etc.): wird aus dem THC-haltigen Harz der Blütenstände hergestellt. Zusammen mit Teilen der Pflanze und anderen Streckmitteln wird das Harz zu Platten gepresst. Typisch: bräunlich-grüne Farbe und eine feste bis bröckelige Konsistenz. Im Jahr 2012 betrug der Wirkstoffgehalt 8,3 % THC (Quelle: REITOX-Bericht 2013). Haschischöl: ist ein teerartiger, stark konzentrierter Auszug von Haschisch oder Marihuana, gewonnen mithilfe organischer Lösungsmittel. Der Wirkstoffgehalt kann bis zu 30 % betragen. Quelle: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. Abb. 1: Produktbeispiele für den Konsum von Cannabis

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