GB_06.2023

14 06 / 2023 Den Arbeitsschutz im Gerüstbauunternehmen organisieren 16 Schritte zur Arbeitsschutzorganisation mit System. Schritt 5: Gefährdungsbeurteilungen erstellen, aktualisieren, dokumentieren Jede/r Gerüstbauunternehmer*in ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Büro, im Betrieb und auf den Baustellen zu organisieren. In dieser Artikelserie erläutern die Autoren die sehr komplexe Aufgabenstellung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes in 16 Schritten und zerlegen damit die sehr große Aufgabe in kleine, überschaubare Teilsegmente, die nacheinander bearbeitet werden. Im folgenden Artikel wird die Handhabung von Gefährdungsbeurteilungen erläutert. Die Arbeit im Gerüstbau ist gefährlich, da sie mit Risiken und Herausforderungen verbunden ist. Höhenarbeit, Umgang mit schweren Materialien, instabile Strukturen, Witterungseinflüsse, ständig wechselnde Umfeldbedingungen auf verschiedenen Baustellen sind einige Schlagworte, die das hohe Gefährdungspotenzial im Gerüstbau erklären. Um diese Gefahren auszuschalten oder wenigstens zu minimieren, müssen strikte Sicherheitsstandards eingehalten werden. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Beurteilung aller vorhersehbaren Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz. Sie ist die Grundlage für die Ableitung von notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie bedeutet Nachdenken über die Art und Weise, wie Arbeiten ausgeführt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Basisinstrument des betrieblichen Arbeitsschutzes! Das bedeutet umgekehrt, dass einem Gerüstbau-Unternehmen ohne Gefährdungsbeurteilung die wichtigste Grundlage für sichere und gesunde Arbeit im Gerüst- bau fehlt. Oder anders ausgedrückt: Nichts geht ohne Gefährdungsbeurteilung. Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Gefährdungsbeurteilung darf nicht als eine lästige Pflicht verstanden werden, sondern als nutzbringendes Hilfsmittel für die Organisation der täglichen Arbeit, das dazu beiträgt, Ausfalltage aufgrund von Unfällen und Berufskrankheiten zu vermeiden. Rechtliche Grundlagen Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996 ist die zentrale Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung. § 5 des ArbSchG heißt: „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ und legt fest, dass der/die Arbeitgeber*in die Gefährdungen beurteilen muss, denen die Beschäftigten bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind und festlegen muss, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Diese Bestimmung des ArbSchG ist für Teilbereiche in weiteren Gesetzen, Verordnungen und staatlichen Regeln übernommen und konkretisiert worden. Für Gerüstbaubetriebe sind z. B. die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 2121 Teil 1, „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“ relevant. Eine vollständige Auflistung der Rechtsgrundlagen für Gefährdungsbeurteilungen kann hier nachgelesen werden: „Handbuch Gefährdungsbeurteilung“, Herausgeber Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund 2023, Kapitel 1.1.2 Rechtsgrundlagen (https://www.baua.de/DE/ Angebote/Publikationen/Fachbuecher/Gefaehrdungsbeurteilung. html). Es gibt keine Formvorschriften darüber, wie eine Gefährdungsbeurteilung aussehen muss. Es ist aber vorgeschrieben, dass eine Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert werden muss. Arten der Gefährdungsbeurteilung, die für Gerüstbaubetriebe relevant sind • Allgemeine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung Für jede Tätigkeit ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, beispielsweise für Büroarbeitsplätze, für Lager- und Werkstatt- ARBEITSSICHERHEIT  Arbeitsschutzportal www.basiss-net.de  Regelbetreuung und persönliche Unterstützung im Betrieb  Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen Arbeitssicherheit einfach. sicher. digital. Kalckreuthstr. 4  10777 Berlin E-Mail: siekmann@basiknet.de Die Spezialisten für Arbeitsschutz im Gerüstbauerhandwerk Anzeige

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=