GB_06.2023

06 / 2023 • www.geruestbauhandwerk.de 26 gerechnet und kein Umweg mehr über einen Drittbezug genommen wird. Die neue ATV DIN 18451 ist somit ein weiterer Schritt der Emanzipation des Gerüstbauer-Handwerks, die mit der Änderung des Übergangsgesetzes zum 1. Juli 2024 einen weiteren Höhepunkt erreichen wird. Zwei Diskussionsrunden boten den Teilnehmenden, zusätzlich zu den informativen Vorträgen, Raum für Fragen und Anmerkungen. Hierbei kristallisierte sich vor allem eines heraus: Es liegt nun an den Gerüstbaubetrieben, die neue DIN 18451 mit allen ihren Vorteilen in den Markt hineinzutragen und dort durchzusetzen. Dabei wird das eine oder andere dicke Brett zu bohren sein, was aber niemanden abschrecken sollte. Zufrieden mit der Veranstaltung äußerte sich am Ende der zwei Tage Sabrina Luther, Geschäftsführerin von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau: „Unser Groß-Seminar hat den Teilnehmern klar gemacht: Die Neufassung der ATV DIN 18451 ist ein großer Fortschritt für unser Gewerk. Die bis zum Schluss große Teilnehmerzahl vor Ort und online hat gezeigt, wie hoch das Interesse in der Branche ist. Das macht mir Hoffnung, dass sich die neue DIN 18451 schon bald etabliert haben wird.“ Ankündigung Technik- Seminar Technik-Seminar 2024: „Einblick in die neue ATV DIN 18451“ Die Überarbeitung der Abrechnungsnorm DIN 18451 bewegt unzweifelhaft das Gerüstbauer-Handwerk. Entsprechend schnell war das Groß-Seminar im November in Hannover ausgebucht. Bundesinnung und Bundesverband haben sich deshalb entschlossen, zeitnah ein weiteres Seminar zum gleichen Thema mit identischen Inhalten anzubieten. Unter dem Titel „Einblick in die neue ATV DIN 18451“ wird sich das Technik-Seminar in Form einer zweitägigen Präsenzveranstaltung ein weiteres Mal der überarbeiteten Abrechnungsnorm widmen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Fortsetzung des Groß-Seminars, sondern um eine inhaltsgleiche Wiederholung. Das Seminar findet am 16. und 17. Februar 2024 im Steigenberger Airport Hotel in Frankfurt/Main statt. Anmeldeschluss ist der 18. Dezember. Das detaillierte Seminarprogramm sowie Hinweise zu Anmeldung und Zimmerreservierung finden Sie auf unserer Homepage unter dem Reiter „Seminare und Veranstaltungen“. Tarifverhandlungen gescheitert Lohntarifverhandlungen im Gerüstbauer-Handwerk gescheitert Am 2. November 2023 kamen die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk zum vierten Mal in der laufenden Verhandlungsrunde zusammen. Trotz intensiver Gespräche konnte keine Einigung über den Lohntarif erzielt werden. Die Gewerkschaft warb anschließend für Haustarifverhandlungen mit verfälschten Darstellungen zu Aussagen der Arbeitgeberseite. Vor dem Hintergrund teils deutlicher Einbrüche im Baugewerbe trafen sich die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk zur vierten Runde der Lohntarifverhandlungen. Auf dem Tisch lag einerseits die Forderung der Indus- triegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) – eine Lohnerhöhung von 7,4 % im ersten und 4,5 % im zweiten Jahr –, andererseits das Angebot der Tarifkommission von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau: 5 % im ersten und 3 % im zweiten Jahr. Mehr, so der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Marcus Nachbauer, sei angesichts der angespannten Lage am Bau derzeit nicht zu verantworten – eine Einschätzung, die wenige Tage später durch aktu-

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