GB_06.2023

www.geruestbauhandwerk.de • 06 / 2023 27 elle Ergebnisse einer Ifo-Konjunkturumfrage mit alarmierenden Zahlen bestätigt wurde. Um dennoch Entgegenkommen zu signalisieren, ergänzte die Arbeitgeberseite ihr Angebot um zwei weitere Punkte: eine beitragsneutrale Anhebung des zusätzlichen Urlaubsgelds von 30 auf 35 %, was etwa 0,77 % der Bruttolohnsumme an Beitrag gekostet hätte, sowie – die Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorausgesetzt – eine Erhöhung der Rentenbezüge um 11 %. Die Gewerkschaft lehnte dies ab und schlug stattdessen eine Laufzeitverkürzung des Lohntarifvertrags vor. Darüber hinaus gab es keine weiteren Angebote, die eine Einigung ermöglicht hätten. „Wir bedauern sehr, dass die Tarifverhandlungen ohne Ergebnis geblieben sind“, betonte abschließend Marcus Nachbauer. „Natürlich nehmen wir Inflationsbelastung der Arbeitnehmer wahr. Aber als Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau tragen wir Verantwortung für unsere Mitgliedsbetriebe, auch und gerade in schwierigen Zeiten. Ein weiteres Entgegenkommen in Sachen Lohnerhöhung hätte viele unsere Mitglieder bei sich abzeichnendem Auftragsrückgang aufgrund der teils erheblichen Einbrüche im Baugewerbe zu überfordern gedroht. Und das kann letztlich keiner wollen.“ Die IG BAU kündigte anschließend an, nun auf einzelne größere Betriebe zuzugehen und diese zu Haustarifverhandlungen auffordern zu wollen. Dies schien bereits seit der dritten Verhandlungsrunde das Ziel der Gewerkschaft zu sein, die in ihrer Verhandlungskommission insbesondere Mitglieder größerer Betriebe hat. Anders als in der aktuellen Pressemitteilung der IG BAU behauptet, haben Bundesinnung und Bundesverband in ihren Verhandlungen die gesamte Mitgliederstruktur in der Fläche des Bundesgebiets im Auge. Dazu gehören große Betriebe genauso wie kleine. „Mit den angestrebten Haustarifen setzt die Gewerkschaft offensichtlich auf eine Spaltung der Branche. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau stehen aber weiterhin für den Flächentarifvertrag“, erklärt Nachbauer. Eine Aussage, wie von der IG BAU in ihrer Pressemitteilung vom 3. November 2023 behauptet, dass „zu hören gewesen sei“, dass „die Firmen das alleine mit Haustarifverträgen regeln sollen“, sei in von der Tarifkommission in dieser Form zu keiner Zeit getätigt worden und entspreche in keinster Weise ihrer Haltung. Marcus Nachbauer: „Auf Grundlage solcher verfälschter Behauptungen Werbung für Haustarifverhandlungen zu machen, zerstört jegliches Vertrauen in die Tarifpartnerschaft.“ Seminarprogramm / Eigenüberwacherschulungen Seminarprogramme für das Jahr 2024 stehen fest Wie in jedem Jahr bieten Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau ihren Mitgliedern auch im Jahr 2024 wieder ein umfangreiches Seminarprogramm an. Dazu zählen Online- und Präsenzveranstaltungen, das Seminarprogramm für Frauen im Gerüstbauer-Handwerk sowie Eigenüberwacherschulungen. Wie seit vielen Jahren gewohnt, fließen in das Seminarangebot auch im kommenden Jahr aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Neuerungen ein, die für das Gerüstbauer-Handwerk relevant sind. So wird es etwa im September ein Seminar zu Aufmaß und Abrechnung nach den Regeln der neuen DIN 18451 geben. Neu ins Programm aufgenommen wurden die Seminare „DIN SPEC 91439 – Industriegerüste“, „Vom Kollegen zur Führungskraft“ sowie das Online-Seminar „Kommunikation und Führung im Baustellenalltag“ (Modul 1 + 2). Das Seminar Betriebswirtschaft „Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens“ findet 2024 erstmalig als 3-Tages Seminar statt. Auch die beliebte Seminarreihe „Fachfrau für das Gerüstbauer-Handwerk“ wird im Jahr 2024 erneut angeboten. Diese richtet sich speziell an mitarbeitende Partnerinnen, Unternehmerinnen, Personalleiterinnen, Mitarbeiterinnen mit gehobener Verantwortung und die „rechte Hand“ des Chefs. Wer alle sechs Module dieser Reihe absolviert hat, erhält die Auszeichnung

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