GB_06.2023

06 / 2023 • www.geruestbauhandwerk.de 28 „Fachfrau für das Gerüstbauer-Handwerk“. Wieder im Programm sind auch die Eigenüberwacherschulungen, die seit der Fusion des Güteschutzverbands Stahlgerüstbau e. V. mit dem Bundesverband Gerüstbau e.V. allen Mitgliedern offenstehen. Nachdem zunächst der Schulungs-Teil 1 „Was ist Sicherheit?“ insbesondere im Hinblick auf die TRBS 2121-1:2019 aktualisiert wurde, wurde nun der Schulungs-Teil 2 „Faustwerte für Lasten und Tragfähigkeiten“ in Bezug auf Normen- und Quellverweise hin überprüft und aktualisiert. Für beide Schulungsteile können Mitgliedsbetriebe ihre Mitarbeiter*innen jetzt anmelden. Detaillierte Broschüren zu den Seminaren, zur Fachfrauen-Reihe sowie zu den Eigenüberwacherschulungen sind auf der Homepage der Bundesinnung im Mitglieder-Download-Bereich hinterlegt. In der Rubrik „Termine“ können sich Mitglieder auch direkt zu den Veranstaltungen anmelden. Was tut die Innung? Was tut die Innung für ihre Mitglieder? Heute: Normungsarbeit am Beispiel der neuen DIN 18451 Unser Selbstverständnis ist, unseren Mitglieds- unternehmen persönlich und unbürokratisch bei allen betrieblichen Alltagsproblemen zur Seite zu stehen. Denn komplizierte Geschäftspartner*innen und überbordende Bürokratie gibt es bereits zu Genüge. Wir sind Ihr Dienstleister mit einem starken Leistungsangebot durch ein hochspezialisiertes Team. Zu diesen Leistungen gehört auch, dass sich Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau in der Normungsarbeit engagieren, wie zuletzt bei der Neufassung der DIN 18451. In der letzten Ausgabe hatten wir bereits darüber berichtet, dass ein nicht zu unterschätzender Anteil der Verbandsarbeit das Engagement in Gremien, Ausschüssen und der Normung ist. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Überarbeitung der DIN 18451. Schon in den 1980er Jahren hat sich der Bundesverband Gerüstbau e.V. für eine eigene Abrechnungsnorm im Gerüstbau eingesetzt und 1988 erreicht, dass diese Bestandteil der VOB/C wurde. In der Praxis der Abrechnung von Gerüstbauleistungen, die der Bundesverband Gerüstbau e. V. und heute die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk seit jeher eng begleitet, zeigt sich, wie gut die aufgestellten Regeln funktionieren und in welchen Konstellationen häufig Auseinandersetzungen der Vertragsparteien entstehen. Die Änderungen der DIN 18451 zielten daher in der Vergangenheit stets darauf ab, durch Klarstellungen oder Konkretisierungen Streitpotential zu vermeiden bzw. abzumildern. Aufgrund ihrer Beratungspraxis verfügt die Bundesinnung über einen großen Erfahrungsschatz und Expertise im Hinblick auf die verschiedenen Abrechnungssituationen. Dieses Erfahrungswissen hat sie immer wieder in die Überarbeitung der DIN 18451 eingebracht, so auch bei der aktuellen Neufassung. Stets war in der Vergangenheit die eingerüstete Fläche und ihr Aufmaß Gegenstand von Diskussionen. Denn im Vergleich zu anderen Baugewerken, die in der Regel ihre erstellte Leistung aufmessen, handelte es sich um ein atypisches Aufmaßsystem. 2015/2016 wurde daher in einem ersten Schritt das Aufmaß von der eingerüsteten Fläche auf die Gerüstleistung umgestellt, allerdings nur im Bereich Schutzgerüste. Seit dem Erscheinen der Ausgabe 2015/2016 und der damit einhergehenden Differenzierung der Aufmaßregeln zwischen einem Arbeits- und einem Schutzgerüst wurde in den vergangenen acht Jahren u.a. die Funktionsbezogenheit bei Aufmaß und Abrechnung der Gerüstbauleistung ständig in Frage gestellt und sowohl seitens der Auftraggeber als auch der Gerüstbauunternehmen unterschiedlich beurteilt. Dies war bereits Anlass genug, eine Änderung/ Überarbeitung der Norm in Angriff zu nehmen,

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