GB_06.2023

www.geruestbauhandwerk.de • 06 / 2023 29 was im Jahr 2021 in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Hauptausschuss Hochbau (HAH) beschlossen und angestoßen wurde. Auf Grundlage eines von der Bundesinnung erarbeiteten Entwurfpapiers wurde der dafür eingerichtete DIN-Arbeitsausschuss mit der Überarbeitung der Norm beauftragt. Nach sieben Sitzungen des DIN-Arbeitsausschusses wurde am 14. Februar 2022 der Normentwurf fertiggestellt und zur Lesung beim HAH eingereicht. Die erste Lesung im HAH erfolgte am 19. und 20. September 2022 mit positivem Ergebnis. Der Normentwurf befand sich sodann bis zum 12. Januar 2023 im Umlaufverfahren; dies ist die Abfrage im Kreise der Mitglieder des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA). Nach Abschluss des Umlaufverfahrens erfolgte am 18. Januar 2023 die zweite Lesung im HAH. Schließlich wurde der endgültige Beschluss zur Einführung in der DVA-Sitzung Anfang Juni 2023 gefasst. Nach Veröffentlichung ist die neue DIN 18451 nun seit dem 5. Oktober 2023 in Kraft. Alle Beteiligten in dem Verfahren waren sich einig, dass die Eindeutigkeit und Konkretisierung der Regelungen im Mittelpunkt der Überarbeitung standen. Die Vertreter*innen der Bundesinnung haben die Regelungen während der einzelnen Verfahrensschritte immer wieder im Kreise der Mitglieder gespiegelt. Insgesamt wurde damit nach vielen Jahren das Ziel erreicht, dass nun die tatsächliche Leistung des Gerüstbaus abgerechnet wird und kein Umweg mehr über einen Drittbezug genommen wird. Gleichzeitig wurde die Bedeutung des Gerüstbauvertrages als gemischter Vertrag mit werk- und mietvertraglichem Anteil verdeutlicht. Nun gilt es, die Neuerungen in der Praxis bekannt zu machen. Einen ersten Auftakt hierzu bildete das Großseminar im November in Hannover, gefolgt vom Technik-Seminar am 16./17. Februar in Frankfurt/Main. Darüber hinaus wird in einem weiteren Schritt die Kommentierung Heiermann/Keskari überarbeitet mit dem Ziel einer Herausgabe im nächsten Jahr. Bei der Umsetzung in der Praxis wird die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk ihre Mitglieder wie gehabt eng begleiten und unterstützen. Veranstaltungen Veranstaltungen zu Jahresbeginn Folgende Veranstaltungen, Seminare und Kurse finden in den kommenden Wochen statt. Termin Titel Ort 18.01.2024 OK 4 Gerüste im Fokus der Bauordnung – Der Grund für die Gründung Online 23./24.01.2024 Gerüstbauunternehmertagung im Verbandsbereich Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Linstow 30.01.2024 S5 Gefährdungsbeurteilung Hannover 06.02.2024 OK 6 Gerüstmaterial in der Finanzbuchhaltung sowie in der Kosten- und Leistungsrechnung Online 16./17.02.2024 Technik-Seminar „Einblick in die neue ATV DIN 18451“ Frankfurt/Main 21.02.2024 OS 2 Kommunikation im Tagesgeschäft Online 29.02/01.03.2024 Gerüstbauunternehmertagung im Verbandsbereich Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg Braunschweig WEITERE INFORMATIONEN Bei Interesse an einer Mitgliedschaft in der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk/dem Bundesverband Gerüstbau e. V., sprechen Sie uns bitte an. BUNDESINNUNG für das GERÜSTBAUer-Handwerk • Corina Amenda: c.amenda@geruestbauhandwerk.de Rösrather Str. 645 • 51107 Köln • Tel. 0221 87060-0 • Fax 0221 87060-90 • www.geruestbauhandwerk.de Bitte entnehmen Sie den Anmeldeschluss für die jeweiligen Veranstaltungen der Übersicht auf unserer Homepage. Mitglieder können sich hier auch online anmelden: www.geruestbauhandwerk.de/leistungen/termine/

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