a.g.bau_01.2023

Sicherheit geht vor Sicherheitsbeauftragte (SiBe) auf Baustellen Wodurch definiert sich die Tätigkeit von Sicherheitsbeauftragten? Die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte*r ist nicht an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Dies bedeutet, dass keine Qualifikation erworben werden muss, um diese Tätigkeit auszuüben. Die Voraussetzungen, die für diese Tätigkeit gegeben sein sollten, liegen in der Persönlichkeit der potenziellen Sicherheitsbeauftragten. Diese sollten sich durch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und vorbildliches Verhalten an ihrem Arbeitsplatz auszeichnen. Zusätzlich ist es wichtig, dass sie über eine hohe Akzeptanz unter den Kolleg*innen und eine grundsätzlich gut ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit verfügen. Es ist wichtig, dass die Person, die für diese Tätigkeit infrage kommt, sich in den sicherheitsrelevanten Bereichen am eigenen Arbeitsplatz in höchstem Maße verantwortungsbewusst zeigt. Die notwendigen theoretischen Kenntnisse können z. B. in Seminaren der Berufsgenossenschaft erworben werden. Sicherheitsbeauftragte erhalten für ihre Tätigkeit keine zusätzliche Vergütung. Diese Arbeit wird ehrenamtlich ausgeübt. Die Empfehlung geht dahin, diese Position nicht mit Führungskräften des Unternehmens zu besetzen. Dies ist naheliegend, weil aus der Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte*r kein Weisungsrecht folgt. Aus dieser Position sollte mit den Kolleg*innen vielmehr auf Augenhöhe kommuniziert werden, um diese von der Notwendigkeit der empfohlenen Maßnahmen zu überzeugen. 4 Titelthema Foto: stock.adobe.com/Von Kadmy

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