a.g.bau_01.2023

Die Tätigkeit von Sicherheitsbeauftragten besteht darin, den/die Unternehmer*in bei den Fragen des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Die primäre Aufgabe besteht darin, die Vorgesetzten auf Mängel hinzuweisen, die innerhalb ihres Arbeitsbereiches aufgetreten sind. Außerdem liegt es in ihrer Zuständigkeit, ihre Kolleg*innen über diese Themen zu informieren und diese zur Einhaltung der notwendigen Maßnahmen zu motivieren. Das wichtigste Mittel, das Sicherheitsbeauftragten bei ihrer Tätigkeit zur Verfügung steht, ist das Gespräch. Da das Interesse an den Themen bei vielen Kolleg*innen eher gering ist, sind diese Gespräche häufig schwierig. Dies macht deutlich, wie wichtig für diese Aufgabe eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und eine hohe Akzeptanz der betreffenden Person im Kollegenkreis sind. Nachfolgende Bereiche bilden die Kern- tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten: • Kontrolle des ordnungsmäßigen Zustands der Schutzeinrichtungen von Maschinen und der persönlichen Schutzausrüstung der Mitarbeiter*innen • Das gesamte Thema der Ersten Hilfe. Hierzu gehören gegebenenfalls die Beschaffung und die Kontrolle des notwendigen Materials. Auch die Sicherstellung der Aus- und Weiterbildung der Ersthelfer*innen könnten zum Aufgabenbereich gehören. Überdies sind funktionierende Meldewege sicherzustellen. • Die Kolleg*innen sind über den sicheren Umgang mit Maschinen und Werkstoffen zu informieren. • Es wird für Unterstützung neuer Kolleg*innen bei der Integration in das Unternehmen Sorge getragen. • Die Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung der Kolleg*innen ist zu überwachen. • Die Sicherheit von Arbeitsplätzen und die Sicherung von möglichen Absturzgefahren ist zu kontrollieren. • Soweit es möglich ist, sollten entdeckte Mängel selbstständig beseitigt werden. Außerdem sollten Sicherheitsbeauftragte an Betriebsbegehungen, die durch die Berufsgenossenschaften und sonstigen Aufsichtsbehörden durchgeführt werden, teilnehmen. Zudem sollten sich Sicherheitsbeauftragte selbstständig über Veränderungen informieren, die sich in ihrem Bereich ergeben, um hier auf aktuellstem Wissensstand argumentieren zu können. Die sicherheitstechnischen Mängel, die im Rahmen der Tätigkeit entdeckt werden, sind an den/die Arbeitgeber*in zu kommunizieren. Zusätzlich sollten Anzeigen, die sich auf Arbeitsunfälle beziehen, durch den/die SiBe mit unterschrieben werden. Weiterhin sollte ihm/ihr Einblick in die betriebliche Unfallstatistik gewährt werden. Was unterscheidet Sicherheitsbeauftragte von Sicherheitsfachkräften? Bei Sicherheitsfachkräften handelt es sich um Personen, die eine Ausbildung durchlaufen haben, die sie speziell für die Ausübung dieser Tätigkeit qualifiziert. 5 Titelthema geruestbau.com Anzeige

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