• Manipulation von Schutzeinrichtungen • Fehlende Sicherheitsunterweisungen • Missachtung von Ruhezeiten • Mangelhafte Wartung von Maschinen • Missachtung von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften Haftungsrisiko für die Chefetage: Das Organisationsverschulden Viele Führungskräfte wiegen sich in falscher Sicherheit, weil sie nicht selbst an der Maschine standen. Das ist ein Trugschluss. Auch gegen Geschäftsführer und leitende Mitarbeitende können bei Organisationsfehlern (z. B. wegen unterlassener Schulungen oder fehlender Überwachung der Mitarbeitenden) Ermittlungen eingeleitet werden. Geschäftsführer und Vorstände haben eine sogenannte Garantenstellung. Sie müssen sicherstellen, dass der Betrieb so organisiert ist, dass Gefahren für Mitarbeitende minimiert werden. Delegieren sie diese Aufgaben nicht rechtssicher oder kontrollieren sie nicht (Aufsichtspflichtverletzung), haften sie persönlich – durch Begehen einer Unterlassung. Mehr als nur eine Strafe: Die Folgen für Beruf und Unternehmen Das Strafverfahren ist oft nur der Anfang einer Kette von Problemen. Es drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch berufliche oder disziplinarische Folgen. Ein Eintrag im Führungszeugnis kann für Ingenieure, Geschäftsführer oder leitende Angestellte ein einschneidendes Karrierehemmnis bedeuten. Zudem hat das Strafverfahren eine "Leuchtturmfunktion" für finanzielle Forderungen: Oftmals gehen strafrechtliche Ermittlungen einer gegen das Unternehmen gerichteten zivilrechtlichen Schadensersatzforderung voraus. Wird im Strafprozess eine Schuld festgestellt, ist der Weg für Regressforderungen der Berufsgenossenschaften oder Schmerzensgeldklagen der Opfer geebnet. Auch wenn das deutsche Recht faktisch keine rechtsgebietsübergreifende Präjudiz kennt, werden hier oft die Weichen für spätere Zivilrechtsverfahren gestellt. Auch weil das Strafverfahren in zeitlicher Hinsicht vorangeht. Für das Unternehmen selbst drohen zudem empfindliche Bußgelder nach § 30 OWiG (Verbandsgeldbuße), die bis zu 10 Millionen Euro betragen können. Das Wichtigste: Verhalten im Ermittlungsverfahren Wenn Sie als Beschuldigter oder Zeuge ins Visier der Ermittler geraten, ist der psychische Druck, der durch die Ausnahmesituation zwangsläufig entsteht, enorm. Oft wollen Betroffene "alles schnell aufklären" und schaffen durch ihre erste polizeiliche Vernehmung den Grundstein für eine spätere Verurteilung. Ein gut gemeinter Satz über "übliche Praxis im Betrieb" kann als Geständnis eines Organisationsverschuldens gewertet werden. Daher gilt der dringende Rat des Autors: Lassen Sie sich in jedem Fall beraten, bevor Sie sich einer Vernehmung stellen oder Fragen der Ermittler beantworten. Alles, was Sie sagen, kann auch gegen Sie verwendet werden. Die rechtliche Berufspraxis zeigt, dass bei den eingesetzten Polizeibeamten oftmals ein 32 Recht
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