a.g.bau_02.2026

48 BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. BDK www.baukoordinatoren.com 23. Forum für Koordinatoren nach Baustellenver- ordnung Am 24.04.2026 fand das jährliche Forum in neuer Umgebung statt. Der Mathildensaal des Ev. Handwerkervereins in der Münchner Stadtmitte erwies sich als ruhiger angenehmer und heller Veranstaltungsort. Geboten wurden 5 Vorträge zu Basisthemen wie Aufgaben, Pflichten, Verantwortung, Haftung, Eignung, die aufgrund wenig konkreter gesetzlicher Vorgaben immer wieder Anlass zu Überlegungen und Diskussionen geben. BDK-Präsident Dipl.-Ing. (FH) Stefan Deschermeier startete mit aktuellen Informationen für die Koordinatoren nach BaustellV und aus der Verbandsarbeit. So könnten auch für die Koordinatoren zukünftig Digitalisierung und KI eine größere Rolle spielen. Mit diesen Themen wird sich u. a. der nächste Bundeskoordinarentag in Berlin befassen. Leider wird die angekündigte Novellierung der BaustellV derzeit von der Bundesregierung nicht priorisiert behandelt, sodass wir hier noch weiter warten müssen. Interessant war ein Blick ins Nachbarland Österreich. Stefan Deschermeier nahm den Kontakt zum Obmann des BAUKO, Koordinatorenverband in Österreich, auf. Herr Mattias Benedikt gab ihm einige spannende Einblicke in das österreichische Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BAUKG). Auffallend ist z. B., dass dort in Baumeisterverträgen ein Hinweis für die Auftraggeber enthalten ist, einen Sicherheits- und GesundheitsschutzKoordinator zu bestellen. In seinem 2. Teil berichtete Stefan Deschermeier über die Ergebnisse der 2. Honorarumfrage, die die Verbände VSGK, VDSI und BDK unter ihren Mitgliedern 2025 durchgeführt haben. Ziel ist insgesamt die Koordinatoren zu ermutigen, ihre Honorare zu hinterfragen und an die persönliche Qualifikation und den tatsächlichen Zeitaufwand anzupassen. Die Ergebnisse der Umfrage gaben in einigen Punkten Anlass zu wertvollen Diskussionen mit dem anwesenden Auditorium. Insgesamt zeigten die Ergebnisse der Umfrage, dass die tatsächlichen Stundensätze der Verbandsmitglieder im Vergleich zur Umfrage in 2024 leicht gestiegen sind, aber trotzdem noch weit unter denen vergleichbarer Ingenieure liegen. (Die Ergebnisse wurden auch in der Verbandszeitschrift a.g.bau 1/2026, S. 41-47 veröffentlicht.) RA Sebastian Büchner befasste sich als erster Gastreferent mit den Aussagen der BaustellV zur fachlichen Eignung der Koordinatoren und der Konkretisierung in der RAB 30. Förmlich sind die Anforderungen an die Qualifikation und den Nachweis der Kenntnisse von Koordinatoren nicht geregelt. Die BaustellV ist in ihrer Aussage zur Bestellung eines „geeigneten“ Koordinators nicht konkret. Der Nachweis der Eignung eines Koordinators ist vor allem wichtig für die Bauherren bei der Vergabe der Leistungen nach BaustellV. Abschließend rundete RA Büchner seinen Vortrag mit verschiedenen Urteilen zur Haftung bei Unfällen ab.

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