BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. BDK www.baukoordinatoren.com 49 RA Prof. Dr. Thomas Wilrich widmete sich der Beantwortung von 7 Zentralfragen zum Thema Verantwortung und Haftung der SiGe-Koordinatoren. Die Aufgaben des SiGeKoordinators ergeben sich nicht nur aus der BaustellV, sondern auch aus vertraglichen Vereinbarungen und weiteren Dokumenten wie z. B. Pflichtendelegation, Nebenpflichten und „gelebter Organisation“, die die SiGeKoordinatoren ggf. ohne Verpflichtung erledigen. Maßstab ist nach seiner Auffassung die Sorgfältigkeit. Haftung entsteht entgegen allgemeiner Annahme bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. In der RAB 30 und anderen Stellen wird ein Hinwirken des Koordinators auf die Einhaltung der Baustellenordnung, des Baustelleinrichtungsplans oder des SiGe-Plans gefordert. Prof. Wilrich formulierte diese Forderung anschaulich als Empfehlung mit Nachdruck und Inbrunst – mit verbalem „Fußtritt“ – bis hin zur Eskalation. Zur Überwachungs- und Kontrollpficht existieren ebenfalls sehr unterschiedliche Aussagen. Auch vertraglich oder aus tatsächlich gelebter Organisation des Koordinators können Überwachungspflichten entstehen. Weder die BaustellV noch die Rechtsprechung geben einen Hinweis auf die Häufigkeit von Begehungen. Diesbezüglich spielt die jeweilige Baustelle, die Größe und besonderes Gefährdungspotenzial eine Rolle. Bezüglich der Haftung des SiGe-Koordinators wurden verschiedene Aussagen aus der Fachliteratur eingeordnet. Als realistisch betrachtete der Referent die Einschätzung von RA Guido Meyer, Düsseldorf/Köln wie folgt: Die Haftung des SiGe-Koordinators „wird die Ausnahme sein, da der Koordinator regelmäßig Gefahrenquellen nicht selbst eröffnet und die Verantwortung hierfür auch nicht ohne Weiteres vom Bauherrn oder einem ausführenden Unternehmen übernommen hat. Die Beherrschung des Verkehrsbereiches obliegt ihm regelmäßig nicht.“ Es folgte der interessante Vortrag von Prof. Dr.-Ing. Marco Einhaus, BG BAU, der zunächst darauf hinwies, dass sich im Bereich der Gefährdungsbeurteilung viel durch die Anwendung von KI ändern wird. Hier gibt es bereits gute Systeme, die auch Unterweisungen in Fremdsprachen erstellen können. Anhand von verschiedenen Unfallbeispielen mit Fotos gab Prof. Einhaus viele Hinweise und Tipps: v. l. n. r. Prof Dr. Thomas Wilrich, Christel Scheyk, Sebastian Büchner, Stefan Deschermeier
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