a.g.bau_02.2026

50 BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. BDK www.baukoordinatoren.com • Der SiGe-Koordinator sollte nicht nur auf Mängel regieren, sondern den Architekt – sofern möglich – im Vorhinein beraten. • Als feste Anschlagseinrichtung sollten Bauprodukte gemäß EN 17235:2025 verwendet werden, anstatt mobile Anschlagseinrichtungen wie z. B. belastbare Spinne oder Galgen. Die Bauprodukte nach neuer Norm stehen für besser geprüfte Produkte, die lange halten und nicht jedes Jahr neu überprüft werden müssen. • Bei Dämmarbeiten auf einem Gerüst an der Hauswand werden vermehrt Abstürze nach innen festgestellt, da oftmals der Gerüst-Wand-Abstand zu groß ausgeführt wird. • Bei Gefahr von Durchstürzen sind begehbare Netze gut und persönlicher Schutzausrüstung vorzuziehen. • Viele Arbeitsunfälle (Fersenbeinbrüche) wurden bei Arbeiten mit Sprossenleitern festgestellt, mit Stufenleitern ist die Gefahr deutlich geringer. Abschließend wies Prof. Einhaus auf die BIM Prävention 2027 hin, in der ein digitaler Zwilling mit eingearbeiteten Sicherheitseinrichtungen erstellt wird. Vizepräsidentin, Dipl.-Ing. Christel Scheyk, arbeitete zum Abschluss die Aufgaben und Pflichten des Koordinators nach BaustellV heraus. Anhand der einschlägigen Vorschriften und einer vorab durchgeführten Umfrage wurde gezeigt, dass viele Kollegen zwar viel machen, aber das Geforderte oft nicht erledigen. Baukoordinatoren-Ticker: Aktuelles zur Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 12830 FBHM-100: Personensicherung am Kran – Handlungshilfe für Betreiber  Krane sind grundsätzlich nicht für die Personensicherung gegen Absturz vorgesehen. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen, Gerüsten oder Personenaufnahmemitteln (Arbeitskörben) nicht durchgeführt werden können und technische Absturzsicherungsmaßnahmen nicht anwendbar sind. Auch der Einsatz von PSA gegen Absturz kann scheitern, weil herkömmliche Anschlageinrichtungen nicht verwendet werden können oder Anschlagmöglichkeiten fehlen. Asbest beim Bauen im Bestand: Leitfaden für handwerksnahe Tätigkeiten  Der Leitfaden der BG BAU erläutert die Regelungen für Arbeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand und enthält praktische Tipps und Materialien zur Umsetzung. Dazu zählen Muster für eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanweisung. Rechtliche Grundlage bildet die neue Gefahrstoffverordnung (Dezember 2025).

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