a.g.bau_03.2023

Als Maßnahme für den Arbeitsschutz kann der SiGe-Plan zum Beispiel die Trennung von gewerkübergreifenden Gefährdungen bestimmen. Dabei handelt es sich um Gefahren, die sich durch örtliches und zeitliches Zusammentreffen mehrerer Gewerke ergeben, z. B. Gefährdung durch Schweißrauche, weil der Arbeitsplatz in der Nähe eines Schweißarbeitsplatzes liegt oder Lärmeinwirkung durch Baumaschinen anderer Gewerke. Weitere Gefährdungen können sich aus den örtlichen Gegebenheiten ergeben, seien es Emissionen oder erdverlegte Leitungen bzw. Freileitungen, die über das Baufeld führen. Außerdem müssen Gefährdungen durch Dritte berücksichtigt werden – etwa, wenn Teile des Baufelds betrieblich genutzt werden oder Risiken, die durch öffentlichen Verkehr oder durch Nachbarbaustellen entstehen. Eine weitere Aufgabe des/der SiGe-Koordinator*in ist die behördliche Vorankündigung der Baustelle. Diese ist gemäß Baustellenverordnung erforderlich, wenn die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage überschreitet. Die Ankündigung muss spätestens zwei Wochen vor Beginn oder Errichtung der Baustelle an die zuständige Behörde übermittelt und sichtbar auf der Baustelle angebracht werden. Der/ die Bauherr*in muss hier die Termine im Auge behalten. Während der Ausführung des Bauvorhabens koordiniert der/die SiGeKoordinator*in die Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes. Er/sie achtet darauf, dass Arbeitgeber*innen und Unternehmen ihre Pflichten erfüllen, passt bei Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens, die sich auf die weitere Koordination auswirken, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan an, organisiert die Zusammenarbeit mit dem/ der Arbeitgeber*in und überwacht die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren. Regelmäßige Baustellenbegehungen stellen die Einhaltung der Vorgaben sicher. Bei solchen Begehungen werden Mängel in der Umsetzung oder Vor-Ort-Abweichungen vom SiGe-Plan mit den Verantwortlichen besprochen. Ziel ist es, die Mitarbeiter*innen für den Arbeitsschutz zu sensibilisieren und die Beschäftigten vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen zu schützen. Durch die Einhaltung des SiGe-Plans sollen außerdem Bauverzögerungen und Bauablaufstörungen vermieden werden. Nicht zuletzt erstellt der/die SiGe-Koordi- nator*in Unterlagen für spätere Arbeiten (RAB32). Damit sollen Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit für die mit späteren Arbeiten an der baulichen Anlage Beschäftigten reduziert werden. Ebenso helfen die Unterlagen, Improvisationen und Informationsdefizite und dadurch bedingte Störungen, Sachschäden und Unfälle zu vermeiden. Sie sind außerdem die Voraussetzung dafür, die Folgearbeiten ebenfalls sicherheits- und gesundheitsgerecht zu gestalten sowie für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der Anlage. Aufgaben der SiGe-Koordination an externe Partner auslagern Unternehmen müssen den/die SiGe-Koordinator*in nicht zwangsläufig aus dem eigenen Haus bestellen – sie können auch auf externe Partner zurückgreifen. SiGe8 Arbeitssicherheit

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=