a.g.bau_03.2023

Ge-Koordinator*in muss zudem umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften vorhalten oder Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Berufliche Erfahrung sowie spezielle Koordinatorenkenntnisse gehören ebenfalls dazu. Der/die Bauherr*in sollte die SiGe-Koordination nur selbst übernehmen, wenn er/sie die dafür ausreichenden Qualifikationen mitbringt. Er/sie ist dafür verantwortlich, Bedingungen für eine sichere Zusammenarbeit zu schaffen: Von der Planung bis zur Ausführung eines Bauvorhabens muss die Zusammenarbeit mehrerer Gewerke unter Berücksichtigung arbeitsschutzrelevanter Belange koordiniert werden. Um die Zusammenhänge zu erkennen, müssen Kenntnisse aus unterschiedlichen Rechtsgebieten vorhanden sein – neben dem Arbeitsschutz unter anderem Baurecht, Gefahrstoffe oder Umweltrecht. Die Aufgaben des/der SiGe-Koordinator*in Der/die SiGe-Koordinator*in übernimmt gemäß § 3 Abs. 2 Baustellenverordnung schließlich die Koordinierung der notwendigen Maßnahmen. Er/sie arbeitet einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aus und stellt Unterlagen mit den Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammen. Die RAB 31 beschreibt die Anforderungen an Inhalt und Form des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans: Bei der Auswahl der Maßnahmen sind die Arbeitsschutzbestimmungen und die Erkenntnisse zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen; ebenso müssen die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes angewendet werden. Der SiGe-Plan ist ab einer bestimmten Baustellengröße notwendig – und im Falle von besonders gefährlichen Arbeiten. Dazu zählen unter anderem Arbeiten, bei denen die Gefahr des Versinkens, Verschüttetwerdens oder von Abstürzen aus großer Höhe besteht. Weiterhin stellen Arbeiten, bei denen Menschen Gefahrstoffen oder Strahlungen ausgesetzt sind, Arbeiten, die nah an Hochspannungsleitungen durchgeführt werden, sowie Arbeiten in Druckluft oder mit Sprengstoff relevante Umstände dar, derentwegen ein SiGe-Plan zum Muss wird. 7 Arbeitssicherheit Anzeige www. www. Auf Sicherheitsnetze von Huck können Sie sich verlassen! www.huck.net · www.huck.net Verkauf, Vermietung und Montage von Personenauffangnetzen. Manfred Huck GmbH Asslarer Weg 13-15 · 35614 Asslar-Berghausen Tel.: +49 (0) 6443 63-0 · Fax: +49 (0) 6443 63-29 www.huck.net · email: sales.de@huck.net

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