a.g.bau_03.2023

Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen Mit SiGe-Koordinator*innen den Arbeitsschutz sicherstellen Baustellenverordnung und Arbeitsschutzgesetz legen unter anderem die Verpflichtungen in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für Bauherr*innen und Arbeitgeber*innen fest. Das Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Ab einer bestimmten Baustellengröße muss der/die Bauherr*in dafür eine/n Sicherheits- und Gesundheitskoordinator*in (SiGeKo) bestellen, der/die unter anderem einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aufstellt und dessen Einhaltung überwacht. Die Vielfalt der damit verbundenen Aufgaben sowie Anforderungen an Know-how und Wissenskompetenzen gestalten sich jedoch für Bauherr*innen als äußerst komplex. Daher ist es sinnvoll, externe Partner für deren Bewältigung zu Rate zu ziehen. Statistisch entfallen auf Baustellen 16,2 Prozent aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb, 23 Prozent der neuen Unfallrenten und sogar 29 Prozent der tödlichen Unfälle. Baustellenunfälle ereignen sich vor allem bei Projekten wie Neubau, Abriss, Renovierung und Wartung.1 Der Gesetzgeber schreibt deswegen Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz vor, die bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben eingehalten werden müssen: § 2 Abs. 1 der Baustellenverordnung legt fest, dass insbesondere bei der Einteilung von Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden sowie bei der Bemessung der Ausführungszeiten, die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen sind. Dieses regelt unter anderem, dass eine Gefährdung für Leben und physische wie psychische Gesundheit vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten werden muss; zudem legt der Paragraph fest, dass bei den Maßnahmen der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen sind. Die Baustellenverordnung schreibt außerdem vor, dass für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber*innen tätig sind, geeignete Koordinator*innen für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGe) bestellt werden müssen. Der Arbeitsschutz muss also von Beginn an Bestandteil der Planungsleistungen sein. Der/die SiGe-Koordinator*in Der/die SiGe-Koordinator*in fungiert als Moderator*in zwischen Bauherr*innen, Planer*innen, Unternehmen und Behörden. Er/sie hilft Unfälle zu vermeiden, reduziert Bauverzögerungen und Bauablaufstörungen, erhöht die Sicherheit auf der Baustelle und reduziert damit die Folgekosten. Welche Anforderungen der/die SiGe-Koordinator*in erfüllen muss, regeln die Baustellenverordnung bzw. die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 30. Bei größeren Baumaßnahmen wie Ingenieurbau, Spezialtiefbau oder Baumaßnahmen mit besonders gefährlichen Arbeiten ist für ein/e SiGe-Koordinator*in etwa eine Ausbildung zum/zur Architekt*in oder Bauingenieur*in erforderlich. Der/die Si6 Arbeitssicherheit 1 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband (DGUV) (2021): „Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2021“, Ausgabe September 2022. Online verfügbar unter https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4590 zuletzt geprüft am 06.07.2023, 13.45 Uhr

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