agbau_01.2022

Projektrealisierung dienen, sondern nur erstellt werden, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Gründe hierfür liegen – wie bereits erwähnt – sicherlich häufig in der Vergabepraxis der Koordinationsleistungen und dem damit verbundenen wirtschaftlichen Druck, denen Koordinator*innen ausgesetzt sind. Begünstigt wird dies durch die Ausbildungsinhalte und durch die zahlreichen Muster-SiGe-Pläne, die Gegenstand der meisten Ausbildungen für Koordinator*innen sind. Weiterhin sind häufig spezielle Koordinatoren-Softwares auf diese Form der SiGe-Planung ausgerichtet und ermöglichen damit eine wirtschaftliche und effektive Erstellung der Pläne. Aber auch Bauherr*innen sind an die Darstellung und Form der SiGe-Pläne gewöhnt, so dass eine Veränderung der Darstellung der Pläne (z. B. im DIN A4 – Format) zum Teil auf Widerstände trifft. Verstärkt wird diese Entwicklung ebenfalls durch die immer noch mangelnde Akzeptanz der Koordinationsleistung sowohl auf politischer als auch auf der Ebene der Bauherr*innen und Planer*innen. Zum Beispiel wurden bereits mehrere Versuche verschiedener Verbände, die veralteten und zum Teil fehlerhaften RAB (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) zu aktualisieren, von Seiten der Politik abgelehnt, weil hierfür kein Handlungsbedarf gesehen wurde. Fraglich ist sicherlich, wie ein fast 20 Jahre altes Regelwerk den „Stand der Technik“, wie im ArbSchG § 4 gefordert, abbilden soll. Auch mangelhafte Vorleistungen von Seiten der Planer*innen (z. B. ungenaue oder unvollständige Bauzeitenpläne) begünstigen die „einfache“ Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne, da diese Vorleistungen wesentliche Kriterien für die Planung des Arbeitsschutzes darstellen. Mehrstufiges Konzept erforderlich Die Forderungen nach einem mehrstufigen Konzept zur SiGe-Planung sind nicht neu. Die fachgerechte Planung der Projektrealisierung muss dabei grundsätzlich drei Stufen durchlaufen: 1. Eine zentrale Forderung der VOB/A in Bezug auf die Erstellung von Leistungsverzeichnissen ist, dass die zu erbringende Leistung eindeutig und so erschöpfend beschrieben werden muss, dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Da die Ergebnisse der SiGe-Planung für die Kalkulation der Bauleistung von erheblicher Bedeutung sein können, ist somit die Erstellung eines ersten SiGe-Plans bereits vor der Ausschreibung der Bauleistungen notwendig. → SiGe-Plan (Planungsphase 1) 2. Der SiGe-Plan kann als eine gewerkeübergreifende Gefährdungsbeurteilung für das jeweilige Bauprojekt verstanden werden. 6 Titelthema Anzeige Auch als Online-Abo!

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