agbau_03.2022

14 Arbeitssicherheit Status von Sicherheitsbeauftragten Sicherheitsbeauftragte am Bau arbeiten als solche während ihrer normalen Arbeitszeit im Ehrenamt. Sie erhalten dafür keine zusätzliche Vergütung. Sie erhalten keine Führungsposition und keine Weisungsbefugnis, sondern sind und bleiben Kolleg*innen unter Kolleg*innen. In ihrem gewohnten Arbeitsumfeld gehören die Sicherheitsbelange des Unternehmens und seiner Mitarbeiter*innen zu einem Spezialgebiet der Sicherheitsbeauftragten. Die räumliche, fachliche und zeitliche Nähe zu den übrigen Kolleg*innen ist sogar wichtig, um überhaupt als Sicherheitsbeauf tragte tätig werden zu können. Ein gutes Verhältnis zur Geschäftsführung, zum SiGeKo, zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, zumBetriebsrat und zu den Kolleg*innen ist insgesamt wichtig, denn sie müssen am Arbeitsplatz auf ein sicheres Verhalten ihrer Kolleg*innen hinarbeiten, ohne jedoch etwas anordnen zu können. Für ihre Tätigkeit dürfen ihnen keine Nachteile entstehen. Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten am Bau In der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten am Bau wird im allgemeinen Teil auf die Arbeitsschutzmaßnahmen jeder Art eingegangen: worauf ist zu achten, wofür sind diese wichtig und wie können sie den Kolleg*innen vermittelt werden. Im speziellen Teil Bau wird dann auf die Arbeitssicherheitsvorgaben im Baubereich eingegangen und anhand konkreter Beispiele aufgezeigt, wie schnell im Alltag kleine Nachlässigkeit zu schweren Schäden führen können. Es gilt, Arbeitsunfälle zu verhüten und Berufskrankheiten vorzubeugen. Zudem werden umfangreiche Kenntnisse über Unfallgefahren auf dem Bau vermittelt, besonders beim Umgang mit Baugerüsten und -maschinen, über Baustellenplanung und -einrichtung, Entwicklung von Notfallplänen sowie bestimmungsgemäßer Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung. Nach drei bis fünf Jahren sind zur Auf frischung des erlernten Wissens Weiterbildungen erforderlich, ansonsten auch schon bei Umorganisationen, erhöhter Gefährdungslage oder betrieblichen Änderungen. Die Ausbildung richtet sich nicht an Führungskräfte, Meister, Vorgesetzte oder andere Personen mit betrieblicher Verantwortung, sondern an Mitarbeiter*innen, die unter Kolleg*innen arbeiten und keine sonstige Weisungsbefugnis haben. Bestellen Sie unsere Online-Magazine und Bücher per App! Mit der kostenfreien App haben Sie direkten Zugriff auf alle Ausgaben Ihres Abos. www.bernheine-medien.de Anzeige

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