GB_01.2022

01 / 2022  www.geruestbauhandwerk.de 26 Fachinformation PSA aktualisiert Verkehrslasten und der Lasten des Bauwerkes selbst betrachtet werden müsste, ist das Sache des/der Auftraggeber*in. Die VOB bietet dazu Regelungen in § 2 Abs. 9 Nr.1 VOB/B. Übernimmt der/die Auftragnehmer*in diese „Auftraggeber-Leistungen“, handelt es sich dabei gemäß Abschnitt 4.2.3 der ATV DIN 18299 um eine besondere Leistung, die der/die Auftraggeber*in gesondert zu vergüten hat. Hochwasserkatastrophe: Betroffene Handwerker können sich für Finanzhilfe bewerben Mit der Aktion „Handwerk hilft“ konnten 650.000 Euro an Spenden gesammelt werden. Bis Mitte Februar können sich von der Hochwasserkatastrophe betroffene Handwerker*innen für eine persönliche finanzielle Hilfe in Höhe von jeweils 5.000 Euro bewerben. Zur Zielgruppe gehören Betriebe, deren durch Hochwasser und Flut im Juli 2021 entstandener Schaden teilweise oder gar nicht durch eine Versicherung oder staatliche Unterstützung in Form von Sofort- und Aufbauhilfe aufgefangen wurde. Vorrangig sollen die Handwerker*innen bedacht werden, die immer noch in einer Notsituation sind und nur eingeschränkt, improvisiert oder gar nicht arbeiten können. Das Antragsformular ist bewusst kurz gefasst und kann ausgefüllt an die federführende Handwerkskammer zu Köln, E-Mail: hochwasser@ hwk-koeln.de, geschickt werden. Nach dem 15. Februar entscheidet eine sechsköpfige unabhängige Kommission, wie das Geld verteilt werden soll. https://www.hwk-koeln.de/artikel/spendenaktion-handwerk-hilft-32,0,2501.html Fachinformation PSA aktualisiert Hilfestellungen für die Praxis stellen die von der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk herausgegebenen Fachregeln für den Gerüstbau und die Fachinformationen dar. Die Fachregel FRG 1 „Standgerüst als Fassaden- oder Raumgerüst aus vorgefertigten Bauteilen“ sowie die Fachinformation FI-GFB „Gefährdungsbeurteilung“ wurden zuletzt 2019 aktualisiert. Im Juni 2020 erschien die überarbeitete Fachregel FRG 4 „Traggerüste“. Ganz aktuell wurde im Dezember 2021 die Fachinformation FI-PSA „Persönliche Schutzausrüstung für den Gerüstbau“ in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht. Mit Inkrafttreten der neuen PSA-Verordnung wurde die Überarbeitung erforderlich. Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen ergeben sich unter anderem aus den Risikokategorien nach Anhang I der PSA-Verordnung, die eine praktische Übung im Rahmen der Unterweisung notwendig macht. Des Weiteren sind neue Erkenntnisse hinsichtlich Rettung und Erste-Hilfe-Maßnahmen der verunfallten Person eingeflossen. Im Zuge der Aktualisierung wurde auch die Gestaltung der Fachinformation optimiert und mit modernen Abbildungen ergänzt. Die Fachregeln und -informationen können bei der Geschäftsstelle bestellt werden. Ein Teil der Hefte steht zusätzlich als pdf-Dokument zum Download auf der Website zur Verfügung: https://www.geruestbauhandwerk.de/fachliteratur/ Finanzhilfe Hochwasserkatastrophe

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