GB_02.2026

12 02 / 2026 • Hinweise auf mögliche Konsequenzen bei bestätigtem Fehlverhalten, von arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zu Schulung und Versetzung. • Einbezug digitaler Kommunikationswege (Messenger, Social Media) und klare Regeln, was auch dort als Mobbing oder unzulässiges Verhalten gilt. Für Gerüstbauunternehmen empfiehlt es sich, diese Regeln eng mit bestehenden Elementen des Sicherheitsmanagements zu verknüpfen. Mobbing kann beispielsweise in Unterweisungen zur Sicherheitskultur mit aufgenommen werden: „Wer Sicherheitsbedenken äußert, wird unterstützt und nicht verspottet.“ Inhalte können zudem in Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweisen und Führungskräfteschulungen verankert werden. Aufbau- und Ablauforganisation: Zuständigkeiten, Prozesse, Kommunikation Strukturen werden wirksam, wenn sie sich in der täglichen Organisation widerspiegeln. Dazu gehören: • Eindeutige Zuständigkeiten: Jede Kolonne kennt ihre fachliche und personalrechtliche Führungskette. Kolonnenführer wissen, an wen sie sich bei konfligierenden Anforderungen oder Mobbinghinweisen wenden müssen. • Strukturierte Kommunikationswege: Regelmäßige Besprechungen (z. B. wöchentliche Kolonnenführer-Runden, Toolbox- Meetings) bieten Raum, technische Themen und soziale Aspekte (Teamkonflikte, Belastungen) zu adressieren. ARBEITSSICHERHEIT Psychische Einwirkung (Gestaltungsbereich) Soziale Beziehungen (Bedingungen) kritische Ausprägungen „Nein“ Trifft nicht zu „Ja“ Trifft zu  Die Gefährdung* der Gesundheit/ Sicherheit ist wenig wahrscheinlich wahr- scheinlich bereits erkennbar Kollegen/ Kolleginnen Es bestehen nur unzureichende Möglichkeiten des sozialen Austauschs (z. B. Alleinarbeit) oder ein Übermaß an sozialer Ablenkung (z. B. Arbeit im nicht verschließbaren Durchgang zur Cafeteria). ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ Häufige Streitigkeiten oder Aggressionen der Beschäftigten untereinander behindern die Arbeit und/oder schwächen das Betriebsklima. Eine gegenseitige Unterstützung ist nicht spürbar. ☒ ☐ Trifft die Beschreibung zu, besteht automatisch Handlungsbedarf! Destruktives Verhalten der Beschäftigten untereinander (Herabwürdigung, Bloßstellen, soziale Abgrenzung, Beschimpfungen, Diskriminierungen, Belästigungen) tritt regelmäßig auf/ wird regelmäßig toleriert. ☒ ☐ Trifft die Beschreibung zu, besteht automatisch Handlungsbedarf! Führungskräfte/ Vorgesetzte Das Feedback und die Anerkennung für erbrachte Leistungen sind nicht ausreichend/nicht gerecht. Es besteht ein regelmäßiges Ungleichgewicht zwischen Wertschätzung und „eingebrachter“ Arbeitsleistung. ☒ ☐ Trifft die Beschreibung zu, besteht automatisch Handlungsbedarf! Eine soziale Unterstützung und die Möglichkeit zum Austausch fehlen regelmäßig. Eine gegenseitige Unterstützung ist nicht spürbar. Die Führungskraft erfüllt die Aufgaben unzureichend (z. B. arbeitet nur „fachlich“, unterstützt nicht, hört nicht zu, setzt keine Prioritäten, trifft keine Entscheidungen). ☒ ☐ Trifft die Beschreibung zu, besteht automatisch Handlungsbedarf! Häufige Streitigkeiten oder aggressive Auseinandersetzungen mit Führungskräften behindern die Arbeit und/oder schwächen das Betriebsklima. ☒ ☐ Trifft die Beschreibung zu, besteht automatisch Handlungsbedarf! Destruktives Führungsverhalten (Herabwürdigung, Bloßstellen, soziale Abgrenzung, Beschimpfungen, Diskriminierungen, Belästigungen) wird regelmäßig zugelassen/toleriert. ☒ ☐ Trifft die Beschreibung zu, besteht automatisch Handlungsbedarf! Psychische Einwirkung (Gestaltungsbereich) Arbeitsmittel kritische Ausprägungen „Nein“ Trifft nicht zu „Ja“ Trifft zu  Die Gefährdung* der Gesundheit/ Sicherheit ist wenig wahrscheinlich wahr- scheinlich bereits erkennbar Arbeitsmittel Wichtige Signale, Informationen und Hinweise sind schlecht wahrnehmbar/erkennbar (z. B. Warnsignale an Maschinen fehlen, sind verdeckt oder „gehen unter“). ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ Regelmäßig fehlen die zur erfolgreichen Ausführung der Arbeitsaufgabe erforderlichen Werkzeuge/Arbeitsmittel oder sie sind ungeeignet gestaltet/ausgestattet. ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ Die benötigten Maschinen und Anlagen sind schlecht bedienbar, schlecht einzurichten und/ oder schwer überschaubar. ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ Abb. 1: Auszug aus der Gefährdungsbeurteilung „psychische Belastung“, Quelle: Ingenieure Tomshöfer und Partner Name des Unternehmens Straße und Hs.-Nr. PLZ Ort Gefährdungsbeurteilung „psychische Belastung“ Datum: 01.03.2026 Seite 5 Gefährdungsanalyse gültig bis: 27.02.2027

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