GB_03.2023

15 03 / 2023 Bußgelder vermeiden! Passen Sie jetzt Ihre Vertragsmuster an Die Jahre 2022 und 2023 brachten zahlreiche Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht mit sich. Auch in Ihrem Unternehmen könnte daher dringender Änderungs- oder Anpassungsbedarf bestehen. Haben Sie die neuesten arbeitsrechtlichen Regelungen schon umgesetzt? Verfall von Urlaubsansprüchen Nach der neuesten Rechtsprechung verfallen ungenutzte Urlaubstage nur dann, wenn Arbeitgeber*innen ihre Arbeitnehmer*innen explizit auf deren Urlaubsansprüche und den möglichen Verfall hingewiesen haben. eAU-Verfahren Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines/einer Arbeitnehmer*in am Tag der Ausstellung direkt an die Krankenkasse übermitteln. Die Krankenkasse stellt die Daten dann dem/der Arbeitgeber*in zur Verfügung. Arbeitnehmer*innen müssen ihrem/ihrer Arbeitgeber*in nun nicht mehr wie vorher eine AU-Bescheinigung „vorlegen“. Auch hier sollten Sie Ihre bisherigen Prozesse sowie das Arbeitsvertragsmuster an die Neuerungen anpassen. Reform des Nachweisgesetzes Mit Wirkung zum 1. August 2022 wurde der Katalog der Nachweispflichten erweitert und ergänzt. Nun müssen die Arbeitsverträge neben Regelungen zu Arbeitszeit, Arbeitsort, Vergütung und Urlaub u. a. auch Regelungen zu Ruhepausen, zur Anordnung von Überstunden und Hinweise zur Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage enthalten. Der schriftliche Arbeitsvertrag mit den genannten Vertragsbedingungen muss jetzt schon am ersten Arbeitstag ausgehändigt werden und nicht erst, wie früher, innerhalb eines Monats. Wenn Sie als Arbeitgeber*in nicht auf die neue Rechtslage reagieren, riskieren Sie hohe Bußgelder! Denken Sie also daran, Ihre Arbeitsverträge und Prozesse anzupassen. Autorin: Sandra Schiffgen, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei WBS.LEGAL RECHT Design: sternklar.com Für alles gerüstet mit GVH Wir bieten für jedes Projekt die richtigen Gerüste in sicherer Qualität und ausreichenden Mengen. Gerüstvermietung Horst GmbH Max-Planck-Straße 4 25358 Horst MIT UNS GEHT’S HÖHER, SCHNELLER, WEITER. www.gv-horst.de Telefon 04126 / 39 33 79 Anzeige WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 • D-50672 Köln Tel. +49 221 951 563-0 • info@wbs-law.de • www.wbs.legal

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