GB_03.2026

21 03 / 2026 Wird dann das Erteilen einer Widerrufsbelehrung im Einzelfall doch einmal versäumt, können Gerüstbaubetriebe im Fall des Widerrufs unter den oben genannten Umständen auf die neue Rechtsprechung des EuGH zurückgreifen. Dadurch kann einem missbräuchlichen Vorgehen entgegengetreten und verhindert werden, dass Kunden einseitigen Nutzen aus erhaltenen Gerüst- bauleistungen ziehen können, ohne hierfür irgendeinen Ersatz zu schulden. Die Kanzlei Barth stellt Ihnen bei Bedarf gerne passende Widerrufs-Formulare und Verbraucher-AGB zur Verfügung, sodass Ihre Vertragsverhältnisse stets optimal abgesichert sind. Darüber hinaus werden Sie selbstverständlich auch in jeder weiteren rechtlichen Auseinandersetzung rund um die Baustelle unterstützt – falls nötig auch vor dem EuGH. RECHT Anzeige • Schnelle, einfach Montage • Deckt Brüstungsbreiten von bis zu 80 cm ab • Aufgrund der stabilen Bauart mit Gitterträgern bis 5 m Länge kombinierbar • Maximale Arbeitsbreite bei Dacharbeiten durch den außenliegenden Rohrstutzen • Auch bei Balkonarbeiten einsetzbar (Fußspindel nicht im Lieferumfang enthalten) GELOG Attika-Brüstungsklemme Spannweite bis 80 cm www.gelog-system.de • Tel. 02935 9686790 • info@gelog-system.de Animations lm NEU Spannweite bis 30 cm Kanzlei Barth Riehler Straße 24 • D-50668 Köln Tel. +49 221 42342452 info@barth-kanzlei.de • www.barth-kanzlei.de Rechtsanwalt Tobias Barth betreibt in Köln eine Kanzlei, die auf privates Baurecht spezialisiert ist. Er war zuvor als Syndikusrechtsanwalt der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk tätig. Neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung bietet die Kanzlei Barth Gerüstbauunternehmen auch Maßnahmen der betrieblichen Optimierung, beispielsweise in den Bereichen AGB, Arbeitsschutz und Nachunternehmereinsatz.

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