a.g.bau_01.2023

te sich der zusätzliche Zeitaufwand in einem überschaubaren Rahmen bewegen. Wer trägt die Verantwortung für Fehler von Sicherheitsbeauftragten? Sicherheitsbeauftragte üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben eine ausschließlich beratende Tätigkeit. Aus diesem Grund können sie nicht für Fehler, die ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unterlaufen, zur Verantwortung gezogen werden. Die Verantwortung liegt in diesem Fall bei den Vorgesetzten. Grundsätzlich liegt die gesamte Verantwortung für die Abläufe am Arbeitsplatz, sowie für sämtliche Maßnahmen, die der Umsetzung des Arbeitsschutzes dienen, beim/bei der Unternehmer*in. Diese/r kann sich hier nur von der Verantwortung befreien, wenn er/ sie diese Aufgaben an seine/ihre Führungskräfte delegiert. Sicherheitsbeauftragte SiBe auf Baustellen. Aus der DGUV Vorschrift 1 ergibt sich, dass die Tätigkeit von Sicherheitsbeauftragten jetzt auch auf Baustellen eine große Bedeutung gewinnt und damit auch für die BG BAU ein neues Gebiet darstellt. Mit dieser Regelung soll der tatsächlichen Gefährdungssituation auf Baustellen Rechnung getragen werden. Gemäß der aktuellen Statistik, ist das Risiko, einen meldepflichtigen Arbeitsunfall zu erleiden, in der Bauwirtschaft etwa doppelt so hoch wie in den anderen Bereichen der Wirtschaft. Dazu kommt, dass diese Unfälle häufig folgenschwerer sind, als in anderen Bereichen. Allein im Jahr 2017 endeten 88 Arbeitsunfälle auf Baustellen tödlich. Die zuständige BG BAU hat sich an die neue Situation angepasst und empfiehlt einen erhöhten Einsatz von Sicherheitsbeauftragten auf Baustellen. Den Betrieben wird empfohlen, auch dann eine/n Sicherheitsbeauftragte*n einzusetzen, wenn der Betrieb die Grenze von 20 Beschäftigten nicht überschreitet. Für die Betriebe oberhalb dieser Grenze wird empfohlen, die Zahl der Sicherheitsbeauftragten höher anzusetzen, als dies normalerweise erfolgen würde. Das bedeutet, dass bei der Gewichtung der relevanten Kriterien die Zahl der Beschäftigten gegenüber den anderen Kriterien nachrangig berücksichtigt werden sollte. Zur Begründung wird hier insbesondere darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter*innen im Baustellenbetrieb bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Dieses ist zum einen durch einen erhöhten Zeit- und Termindruck und zum anderen durch häufig wechselnde Arbeits- und Umgebungsbedingungen begründet. 7 Titelthema → Der Autor Donato Muro ist studierter Jurist, angehender Arbeitspsychologe, Ingenieur, Naturwissenschaftler und mehrfacher Firmeninhaber. Seine Kompetenzen liegen im Sicherheits- und Brandschutzbereich in der Chemie. Er möchte den Arbeitsschutz so einfach und verständlich wie möglich vermitteln, um rechtssicheres Handeln zu fördern. → Weitere Informationen SicherheitsIngenieur.NRW, Donato Muro Grüner Weg 56 • 40229 Düsseldorf d.muro@sicherheitsingenieur.nrw https://sicherheitsingenieur.nrw/

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