48 BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. BDK www.baukoordinatoren.com Baukoordinatoren-Ticker: Aktuelles zur Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen TRGS 521 Tätigkeiten mit alter Mineralwolle Die TRGS 521 wurde überarbeitet; wesentliche Änderungen betreffen u. a. • Begriff Sanierungsarbeiten wird gestrichen und „ASI-Arbeiten“ durch „Tätigkeiten“ mit alter Mineralwolle ersetzt. • Anpassung der Begriffe und Verweise an aktuell gültige Gefahrstoffverordnung und CLP-Verordnung. • Konkretisierung technischer Anforderungen an Industriestaubsauger, BauEntstauber und Luftreiniger sowie an die Luftrückführung in den Abschnitten 4.1 (Absatz 3, 6 und 7) und 4.2 (Absatz 2 und 4). • Aufnahme von Beschäftigten in das betrieblichen Expositionsverzeichnis nach § 10a der GefStoffV bei Tätigkeiten (ab) der Expositionskategorie 2. DGUV-I -203 070: Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel Die vorliegende DGUV Information richtet sich an Elektrofachkräfte, die auch als zur Prüfung befähigte Personen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wiederkehrende Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durchführen. Zur letzten Ausgabe haben sich geändert: • Die Bezeichnung „Arbeitsmittel“ wurde durch „elektrisches Betriebsmittel“ ersetzt. • Die normativen Änderungen aus VDE 0702 wurden umgesetzt. • Die Normauslegung des zuständigen DKE Gremium UK 964.1 zur Weiterverwendung von Prüfgeräten, die mit einem Messwiderstand von 2 kΩ ausgerüstet sind, wurde aufgenommen. • Die Übersicht der Prüfgeräte wurde auf die aktuelle Normenlage angepasst. • Der Abschnitt 7.3 „Elektrische Betriebsmittel mit berührbarem sekundären Spannungsausgang, z. B. Netzteile, Ladegeräte“ wurde angepasst. • Der Abschnitt 7.8 Ortsveränderliche Ladeleitungen von Elektro-Straßenfahrzeugen wurde neu aufgenommen. • Alle Grafiken wurden angepasst und neu gezeichnet. TRGS 524 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen Die TRGS 524 wurde redaktionell und inhaltlich überarbeitet; Wesentliche Punkte der Überarbeitung betreffen • die Anpassung der Maßnahmen des Auftraggebers in der Planungsphase an die besonderen Mitwirkungs- und Informationspflichten des Veranlassers, • die Konkretisierung der Informationsermittlung des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, • sowie die Einbindung der Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen für krebserzeugende Gefahrstoffe gemäß TRGS 910
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