a.g.bau_03.2026

BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. BDK www.baukoordinatoren.com 49 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“. DGUV Information 209-015 Instandhaltung an Maschinen und Anlagen  Die Schrift wurde auf den Hauptthemen Planung, Durchführung und Nachbereitung aufgebaut. Folgende Themen wurden neu aufgenommen: • Restenergien • Fremdfirmen • Freigabescheine • Zugang zu und Retten von besonderen Arbeitsstellen • Manipulation • LMRA (Last-Minute-Risk-Analysis) • Sicheres Verhalten • Öffnen von Rohrleitungen Zudem enthält die Information ein Kapitel Erforderliche Schutzmaßnahmen vor dem Anschlusspunkt auf der Baustelle. DGUV Test prüft mobile Durchsturzsicherungen – Grundsätze für die Prüfung mobiler Durchsturzsicherungen für Bau- und Instandhaltungsarbeiten  Ungesicherte Lichtkuppeln, Lichtbänder und insbesondere Lichtplatten auf Dächern stellen eine erhebliche Gefahrenquelle dar und führen immer wieder zu tödlichen Durchsturzunfällen. Mit den neuen Prüfgrundsätzen GS-BAU-17 hat die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Bauwesen die Grundlage für die Prüfung mobiler Durchsturzsicherungen geschaffen, die dazu beitragen, solche Unfälle zu verhindern. Mit den neuen Prüfgrundsätzen GSBAU-17 (PDF, 1,7 MB, nicht barrierefrei) wurden Prüfverfahren speziell für mobil einsetzbare Produkte entwickelt. Für dauerhafte Durchsturzsicherungen gelten weiterhin die Prüfgrundsätze GS-BAU-18 (PDF, 760 kB, nicht barrierefrei). Fachbereich AKTUELL FBPSA-019: Steigleiter mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich fester Führung – Hinweis zur Endsicherung  Bei der Benutzung von Steigleitern ergeben sich insbesondere Gefährdungen durch Abrutschen und Abstürzen von Personen. Entsprechend müssen Steigleitern mit Schutzeinrichtungen versehen sein, die ein Abrutschen z. B. von den Sprossen oder ein Abstürzen verhindern oder zumindest die Auswirkungen reduzieren. Steigleitern sind senkrecht oder nahezu senkrecht ortsfest angebrachte Leitern. Sie bestehen aus zwei Seitenholmen mit dazwischen liegenden Sprossen oder einem Mittelholm, an dem beidseitig höhengleich Sprossen angebracht sind. Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz können z. B. als Steigschutzeinrichtung oder als Rückenschutz ausgeführt sein. DGUV Information 203-047 Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen  Die Inhalte wurden an staatliche Verordnungen und Regelwerke angepasst und beispielhafte Schutzmaßnahmen wurden aktualisiert. Kapitel wurden neu aufgenom-

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