a.g.bau_03.2026

In Kooperation mit: 03 | 2026 Arbeitssicherheit I Gesundheit I Koordination

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Beate Bernheine 3 Editorial I Inhalt Impressum: Verlag fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210625 I 41432 Neuss Tel. +49 2137 932248 I Fax +49 2137 932247 www.bernheine-medien.de info@bernheine-medien.de Verlags- und Anzeigenleitung Beate Bernheine Erscheinungsweise viermal jährlich Layout Maritta Gorgs Titelfoto / -grafik stock.adobe.com / francescomou Copyright fachverlag bernheine UG; Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteure der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten. 4 Arbeitssicherheit Gesundheitsrisiko Personalmangel 6 Arbeitssicherheit Hand- und Hautschutzplan 8 Arbeitssicherheit Unverzichtbares Werkzeug 10 Veranstaltungen Arbeitsschutz Aktuell 2026 12 Empfehlungen 14 Unternehmensführung Führen im Ausnahmezustand 17 Unternehmensführung Vorgesetzte sollen unterstützen und loben 18 Rechtstipp 22 Meldungen 30 Termine 32 Produktinformationen 42 Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren: Verbandsnachrichten (VSGK) 44 Gemeinsame Information von BDK und VSGK 46 Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren: Verbandsnachrichten (BDK) Nächste Ausgabe: 18.11.2026 Postfach 210625 Tel. +49 2137 932248 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, das Thema Arbeitssicherheit zieht sich durch sehr viele Bereiche: Der Fachkräftemangel mit Mehrarbeit und Überstunden der Mitarbeitenden wirkt sich auf die Arbeitssicherheit aus, persönliche Arbeitshygiene ist wichtig für z. B. Hand- und Hautschutz, korrekte Ladungssicherung trägt zur Sicherheit im Straßenverkehr bei und gute Führungskompetenz unterstützt die Mitarbeitergesundheit. Diese sind nur einige Bereiche von vielen, über die Sie in dieser Ausgabe mehr erfahren. Ihr Team von a.g.bau

Gesundheitsrisiko Personalmangel Mehrarbeit und Überstunden gefährden die Gesundheit Trotz der aktuellen konjunkturellen Schwäche bleibt der Fachkräftemangel in Deutschland bestehen. Laut dem Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) fehlten im Jahresdurchschnitt 2025 in Deutschland 369.516 qualifizierte Arbeitskräfte. Wie groß der Fachkräftemangel ist, hängt dabei stark von der Branche ab. Pflege, Kinderbetreuung und technische Berufe sind laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) besonders betroffen. Der oft über Monate andauernde Personalmangel hat vielfältige Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen: Die Belegschaft muss mehr leisten, um das Arbeitsaufkommen zu bewältigen. Es kann zu Arbeitsverdichtung sowie zu physischen und psychischen Belastungen kommen. In dieser Situation ist es wichtig, dass Führungskräfte Überlastungen bei den Beschäftigten erkennen und gegensteuern. Handlungsempfehlungen zu diesem Thema bietet TÜV Rheinland in seinem Whitepaper „Trotz Fachkräftemangel: Die Gesundheit der Beschäftigten schützen!“ Erhöhte Arbeitsbelastung: mehr Stress, höhere Unfallgefahr Um die zusätzliche Arbeit zu bewältigen, müssen die Beschäftigten schneller arbeiten und zusätzliche oder fachfremde Aufgaben übernehmen. Das kann zu Unsicherheit und Zeitdruck bei der Arbeit führen. Mögliche Folgen: Müdigkeit, Erschöpfung, Schlafstörungen, Beschwerden im Bereich des MuskelSkelett-Systems und Kopfschmerzen sowie psychische Belastungen. Hinzu kommt: Längere Arbeitszeiten, Überstunden und ausgelassene Pausen erhöhen die Unfallgefahr bei der Arbeit. Darüber hinaus führen sie dazu, dass der benötigte Ausgleich in der Freizeit zu kurz kommt. Gesunde Führung – bei Fachkräftemangel besonders wichtig Wie Führungskräfte Anzeichen von Überlastung erkennen können, ist laut Iris Dohmen, Arbeitspsychologin bei TÜV Rheinland, eine häufige Frage in Workshops zum gesunden Führen, die sie und ihre Kolleginnen und Kollegen regelmäßig für Unternehmen durchführen. „Ganz typisch bei psychischen Belastungen sind Gereiztheit oder eine verringerte Fehlertoleranz“, sagt Dohmen. Aber auch 4 Arbeitssicherheit → Über TÜV Rheinland Arbeitsmedizinische Dienste Die TÜV Rheinland Arbeitsmedizinischen Dienste (AMD) betreiben als Tochterunternehmen der TÜV Rheinland Group bundesweit arbeitsmedizinische Zentren und beraten Betriebe hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Rund 840 Fachärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Psychologen, Arbeitsmedizinische Assistenten, Gesundheitsmanager und Berater setzen sich dafür ein, Risiken und Gefahrenpotenziale in Unternehmen zu verringern und die physische wie psychische Gesundheit zu schützen. Damit gehören die AMD zu einem der größten Anbieter für arbeitssicherheits- bzw. arbeitsmedizinische Dienstleistungen in Deutschland. Ging es beim Arbeitsschutz lange nur um die technische Vermeidung von Arbeitsunfällen, so kümmern sich die AMD heute zunehmend um die ganzheitliche Prävention und Gesundheitsvorsorge.

mangelnde Kommunikation und vermehrte Missverständnisse könnten auf eine zu hohe Belastung der Beschäftigten hindeuten. Die häufige Folge: Überforderung und sinkende Arbeitszufriedenheit. „In dieser Situation ist es wichtig, dass Führungskräfte ihre Wertschätzung für die Leistung des Teams und jedes Mitarbeitenden zum Ausdruck bringen. Zudem können Führungskräfte die Resilienz im Team fördern, indem sie die Informationen über Stress und Überforderungsreaktionen sowie die Coping-Strategien, beispielsweise aus einem Workshop zum gesunden Führen, mit den Beschäftigten teilen“, erklärt Dohmen. Auch Führungskräfte sind durch den Fachkräftemangel einem steigenden Leistungsdruck ausgesetzt, sodass sie Anzeichen der Überlastung auch bei sich selbst erkennen müssen. Denn nur dann können sie eine Vorbildfunktion übernehmen und durch entsprechendes gesundheitsbewusstes Verhalten gegensteuern. „Halten Führungskräfte auch bei hohem Leistungsdruck Pausen, Ruhezeiten und Urlaube ein, signalisieren sie dem Team, dass dieses Verhalten richtig und im Unternehmen akzeptiert ist“, unterstreicht Iris Dohmen. Das unterstützt langfristig die Leistungsfähigkeit und die Motivation der Beschäftigten. Umfassende Informationen über das Angebot zum Arbeits- und Gesundheitsschutz von TÜV Rheinland erhalten Unternehmen und Beschäftigte unter: www.tuv.com/amd Quelle: TÜV Rheinland 5 Arbeitssicherheit → Über TÜV Rheinland Die Welt zu einem sicheren Ort machen: Dafür steht die TÜV Rheinland AG als einer der international führenden Prüfdienstleister – seit über 150 Jahren. Mehr als 28.000 Mitarbeitende prüfen, testen und zertifizieren Produkte, Anlagen und Prozesse und trainieren Menschen in zahlreichen Berufen – an 500 Standorten in gut 50 Ländern rund um den Globus. Als Teil der Qualitätsinfrastruktur mit Hauptsitz in Köln und einem jährlichen Umsatz von rund 3 Milliarden Euro bringt TÜV Rheinland Sicherheit in zentrale Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Seit 2006 ist das Unternehmen Mitglied im UN Global Compact gegen Korruption und für mehr Nachhaltigkeit. Website: www.tuv.com Anzeige www. www. Auf Sicherheitsnetze von Huck können Sie sich verlassen! www.huck.net · www.huck.net Verkauf, Vermietung und Montage von Personenauffangnetzen. Manfred Huck GmbH Asslarer Weg 13-15 · 35614 Asslar-Berghausen Tel.: +49 (0) 6443 63-0 · Fax: +49 (0) 6443 63-29 www.huck.net · email: sales.de@huck.net

Hand- und Hautschutzplan Der Hand- und Hautschutzplan ist ein betrieblicher Leitfaden, in dem die Maßnahmen zum Schutz der Haut beschrieben sind. Welche Art von Schutzhandschuhen und Hautmittel sind unter verschiedenen Arbeitsbedingungen und im Umgang mit hautbelasteten Stoffen erforderlich? Ein Hand- und Hautschutzplan ist notwendig, wenn Hautgefährdungen am Arbeitsplatz vorliegen. Denn die Hautreinigung zählt zu den grundlegenden Maßnahmen der persönlichen Arbeitshygiene. Im Umgang mit chemischen Produkten weisen Gefahrenkennzeichnungen auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern auf hautschädigende Eigenschaften hin. Insbesondere die H-Sätze H312 bis H317 zu ätzender, reizender, sensibilisierender Wirkung. Das Risiko einer Gefährdung durch hautgefährdende oder hautresorptive Stoffe ist sowohl von den Stoffeigenschaften als auch von der Art, der Dauer und von der Flächengröße des Hautkontaktes abhängig. Die Haut ist das größte Organ des menschlichen Körpers. Sie schützt im Beruf und im täglichen Leben vor gewissen chemischen und physikalischen Einflüssen sowie vor diversen Krankheitserregern. Geht ihre Schutzfunktion verloren, drohen akute oder chronische Erkrankungen. Entzündliche Hauterscheinungen werden als Ekzeme bezeichnet. Betroffen sind meistens die Hände, oft auch die Unterarme. Nicht selten entwickelt sich im weiteren Verlauf eine Allergie, weil durch die vorgeschädigte Haut Stoffe (Allergene) in den Körper gelangen, die bei entsprechender Veranlagung eine Überempfindlichkeit auslösen (Sensibilisierung). Prüfen Sie, welche Hautgefährdungen in Ihrem Betrieb bestehen. Erfassen Sie alle Bereiche und Tätigkeiten, bei denen die Haut regelmäßig Belastungen ausgesetzt ist. Auslöser von Hauterkrankungen können sein: • Umgang mit Gefahr- und Biostoffen • Umgang mit Desinfektionsmitteln • Häufiges Händewaschen (Feuchtarbeit) • mechanische Einwirkungen auf die Haut • UV-Strahlenbelastung Typische Inhalte eines Hautschutzplans sind: • verwendete Arbeitsstoffe und auszuführende Tätigkeiten • erforderliche Schutzhandschuhe je Tätigkeit • geeignete Hautschutzmittel vor und während der Arbeit • Anwendungshinweise für Hautschutz- und Hautpflegeprodukte • Hautdesinfektionsmittel Auswahl geeigneter Produkte Der Schutz der Haut wird vorrangig durch das Tragen von Schutzhandschuhen erreicht. Je nach Art der Belastung sollen flüssigkeitsdichte z. B. Latex -oder Chemikalienschutzhandschuhe sowie bei mechanischer Belastung Gewebehandschuhe ohne oder mit Teilbeschichtung getragen werden. Bei der Auswahl von Hautmitteln werden vorwiegend die Angaben des Herstellers zum Einsatzbereich des Hautschutzmittels zu 6 Arbeitssicherheit

Grunde gelegt. Die Schutzwirkung für diesen Einsatzbereich hat der Hersteller in einem Wirksamkeitsnachweis zu belegen. Hautschutzmittel sind Produkte, die vor einer hautbelastenden Tätigkeit auf die saubere Haut aufgetragen werden und die Haut vor allem vor Irritationen schützen sollen. Hautpflegemittel sind Produkte, die nach einer hautbelastenden Tätigkeit auf die saubere Haut aufgetragen werden und die zur Regeneration der Hautbarriere beitragen sollen. Hautreinigungsmittel sind Produkte, die zur Entfernung unerwünschter Stoffe auf der Haut angewandt werden. Der Hand- und Hautschutzplan sollte übersichtlich gestaltet und auf die betrieblichen Gegebenheiten abgestimmt sein. Wichtig ist, dass die Beschäftigten unterwiesen werden und die Maßnahmen im Arbeitsalltag konsequent umgesetzt werden. Literatur: – BG BAU Baustein 605 – Hautschutz – DGUV 212-017 – Auswahl von beruflichen Hautmitteln – BG BAU Hand- und Hautschutzplan – DGUV Der Hand- und Hautschutzplan → Weitere Informationen BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin Heike Siekmann Tel. +49 30 31582-465 siekmann@basiknet.de • www.basiknet.de 7 Arbeitssicherheit Fachbuch ARBEITSSICHERHEIT IM GERÜSTBAU Viktor Ricken TASCHENBUCH . DIN A5 145 Seiten . 49,90 Euro Gerüstspezifische Arbeitsschutzthemen Personenbezogene Arbeitsschutzthemen Normen und Regeln für den Gerüstbau Betriebsmittel und Arbeitsverfahren Informationen und Bestellung: www.bernheine-medien.de/publikationen Telefon +49 2137 932248 Mit Ergänzung zur TRBS 2121-1 Anzeige

Unverzichtbares Werkzeug Formschlüssige Systeme können die Ladungssicherung vereinfachen und die Fehleranfälligkeit reduzieren Jährlich sterben fast 3.000 Menschen im Straßenverkehr. Darauf macht der Tag der Verkehrs- sicherheit am dritten Samstag im Juni jedes Jahr aufmerksam. Ziel des Aktionstags ist es, durch Aufklärungskampagnen und Fachveranstaltungen das Bewusstsein für sicheres Verkehrsverhalten zu schärfen und Unfallrisiken zu minimieren. Dabei spielt auch das Thema der Ladungssicherung eine wichtige Rolle, wie Guido Elting von der Elting Metalltechnik GmbH sagt. Denn gerade im Hinblick auf die sachgemäße Verwendung von Zurrgurten haben Verantwortliche große Wissenslücken. Das hat eine nicht repräsentative Umfrage unter Fahrern und Ausbildern ergeben. Dürfen Zurrgurte geknotet oder eingeschnitten sein? Wann sind Zurrgurte ablegereif? Dürfen Zurrgurte gedreht werden? Diese und weitere Fragen hatte Michael Girbes, zertifizierter Sachverständiger und selbst Ausbilder im Bereich Ladungssicherung, in seiner Befragung Ende 2025 gestellt. Das Ergebnis: Nur 2,5 % der 118 Teilnehmenden konnten alle Fragen zum Thema Zurr- und Spanngurte korrekt beantworten. „Zurr- und Spanngurte sind und bleiben ein unverzichtbares Werkzeug der Ladungssicherung. Aber ihre sachgerechte Anwendung wird in der täglichen Praxis systematisch unterschätzt, häufig fehlerhaft ausgeführt und zu selten kontrolliert. Wenn nur so wenige Teilnehmende alle Anwendungsfragen korrekt beantworten können, ist hier noch Aufklärungsarbeit zu leisten, damit Waren unter allen Verkehrsbedingungen sicher transportiert werden“, erklärt Guido Elting, Geschäftsführer von Elting Metalltechnik. Ladungssicherung darf kein Ergebnis von Berechnungsglück sein Zurr- und Spanngurte sichern Ladung, indem sie diese durch Kraftaufwand (Niederzurren) auf die Ladefläche pressen oder durch Direktverbindungen (Direktzurren) formschlüssig blockieren. Sie bestehen aus einem Gurtband und einem Spannelement wie einer Ratsche. Beim Niederzurren (kraftschlüssig) wird der Gurt über die Ladung geführt und an beiden Seiten am Fahrzeug verzurrt. Die Ratsche spannt den Gurt, wodurch die Ladung auf die Ladefläche gepresst wird. Die erhöhte Reibung verhindert das Verrutschen. Beim Direktzurren (formschlüssig) werden die Gurte zwischen den Zurrpunkten am Fahrzeug und festen Anschlagpunkten der Ladung befestigt. Dies blockiert wiederum die Bewegung der Waren in alle Richtungen. Zurr- und Spanngurte gelten dabei aufgrund ihrer Flexibilität, ihrer geringen Anschaffungskosten und ihrer einfachen Handhabung als Standardlösung in der Transportlogistik. Diese scheinbare Einfachheit trügt jedoch: Der normgerechte Einsatz von Gurtsystemen bei der kraftschlüssigen Ladungssicherung setzt komplexe Fachkenntnisse voraus. Anwender müssen unter anderem die erforderliche Anzahl der Gurte für das jeweilige Ladegut berechnen, die wirkenden Kräfte bei unterschiedlichen Zurrwinkeln kennen und die Auswirkung von Reibbeiwerten in variablen Lagesituationen korrekt einschätzen. „Aus unserer Erfahrung sind Zeitdruck, wechselndes Fahrerpersonal und mangelndes Wissen über physikalische Zusammen8 Arbeitssicherheit

hänge häufige Ursachen dafür, dass Ladung nicht ausreichend gesichert wird", so Elting. Typische Fehler bei der kraftschlüssigen Ladungssicherung seien dabei: unzureichende Vorspannkräfte, fehlerhafte Zurrwinkel, die die tatsächlich wirksame Sicherungskraft reduzieren, sowie ungeeignete Anschlagpunkte, die weder konstruktiv noch nach Norm für den Lasteintrag ausgelegt sind. Verdrehungen im Gurtband können die Gurtkraft zusätzlich mindern und die Nutzungsdauer des Materials beeinträchtigen. „Transportbetriebe, Verlader und Speditionen sind aufgefordert, ihre Sicherungskonzepte grundlegend zu überprüfen – und dabei noch stärker auf formschlüssige Systeme zu setzen, die Sicherheit strukturell gewährleisten, anstatt sie von der Tagesform des Anwenders abhängig zu machen. Ladungssicherheit darf kein Ergebnis von Berechnungsglück sein.“ Formschluss vor Kraftschluss Da die Ladung bei der formschlüssigen Sicherung durch physikalische Begrenzungen gesichert wird und nicht durch Reibkraft und Vorspannung, entfallen komplexe Berechnungen, Reibbeiwerte spielen keine Rolle und die Sicherungswirkung ist weitgehend unabhängig von der Bedienqualität des Anwenders. „Nicht umsonst gilt in der Ladungssicherung das Prinzip ‚Formschluss vor Kraftschluss‘. Formschluss ist die wesentlich sicherere und langlebigere Methode“, führt Elting aus. Elting selbst ist Fachmann auf dem Gebiet, stellt seine Firma mit dem VarioSAVE-System doch ein Steckrungensystem zur formschlüssigen Ladungssicherung her. Sowohl für schwere Lkw als auch für leichte PkwAnhänger. „Formschlüssige Systeme können zudem den Be- und Entladeprozess vereinfachen, den Kontrollaufwand reduzieren und eine flexible Anpassung an unterschiedliche Ladungssituationen ermöglichen.“ 9 Arbeitssicherheit → Elting Metalltechnik GmbH & Co. KG Die Elting Metalltechnik GmbH & Co. KG ist Hersteller von Fahrzeugbaukomponenten und Ladungssicherungssystemen für die Transport und Logistikbranche sowie von metallischen Halbzeugen für Industrie und Handwerk. Das Unternehmen verfügt über fast 90 Jahre Erfahrung in der Metallbearbeitung. In der Auftragsfertigung deckt Elting von der Planung über Zuschnitt und Umformung bis hin zu Schweißbaugruppe und Endmontage alle Schritte der CNC-Blechverarbeitung ab. Eine weitere Kernkompetenz ist die Fertigung groß dimensionierter Rohr- und Profil-Laserteile in Stahl, Edelstahl und Aluminium. Mit Fertigungsdimensionen von bis zu 408 mm Durchmesser bzw. 300 x 300 mm auf 15 m Länge gehört die 3D-Rohrlaseranlage der Elting Metalltechnik GmbH & Co. KG zu den größten Anlagen Europas. Dabei ist Elting fertigungstechnisch für mittlere bis große Losgrößen ausgelegt. Das Familienunternehmen produziert ausschließlich in Deutschland an den beiden Standorten Isselburg und Bocholt im Münsterland und beschäftigt rund 70 Mitarbeiter. → Weitere Informationen https://www.variosolutions.de/de/variosavevorteile.html

Arbeitsschutz Aktuell 2026 Wer im Arbeitsschutz Verantwortung trägt, geht ungern Risiken ein – schon gar nicht das Risiko, etwas zu verpassen. Vom 20. bis 22. Oktober 2026 versammelt die Arbeitsschutz Aktuell in der Messe Stuttgart alles, was Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ausmacht. Mit neuen Themenwelten, den Safety Trails und der Live Experience Area Büro entwickelt sich der traditionsreiche Community-Treff konsequent weiter – nah an den Fragen, die Betriebe heute wirklich beschäftigen. Was macht KI mit dem Arbeitsschutz? Wie arbeiten Mensch und Roboter sicher Seite an Seite? Und was tun, wenn der Kopf nicht mehr mitmacht, obwohl der Helm sitzt? Das Programm der Arbeitsschutz Aktuell 2026 nimmt sich genau dieser Fragen an: Mensch & Maschine, Autonome Systeme & Fernarbeit, Resilienz & mentale Gesundheit sowie ESG & Nachhaltigkeit. Denn sichere Arbeit ist längst Chefsache und Kulturfrage zugleich. Dazu kommt jede Menge Handfestes: Persönliche Schutzausrüstung, Gefahrstoffmanagement und konkrete Lösungen für Baustelle, Halle und Lager. Neu: Safety Trails – einfach dem eigenen Thema folgen Große Messe, wenig Zeit, klares Ziel? Dafür gibt es 2026 erstmals die Safety Trails. Vier 10 Veranstaltungen HINTE Expo & Conference GmbH

Routen führen über die Messe direkt zu den passenden Ausstellern und Vorträgen: • Smart Safety • Next Generation • PSA & Workwear • High Risk Und so funktioniert es: QR-Code auf dem eigenen Badge scannen, Hallenplan aufs Handy laden und loslaufen. Live Experience Area: Büro In der Live Experience Area Büro wird moderner Arbeitsschutz nicht nur präsentiert, sondern in realen Arbeitssituationen erlebbar gemacht – von Ergonomie und mentaler Gesundheit bis zu New Work und digitalem Alltagsschutz. Angesprochen sind alle, die Verantwortung für Menschen am Schreibtisch tragen: von der Geschäftsführung über Fachkräfte für Arbeitssicherheit bis zu BGM-, HR- und Organisationsverantwortlichen. Sicherheit hat einen Treffpunkt Seit über 50 Jahren gehört die Arbeitsschutz Aktuell zu den festen Größen der Branche – und wer schon einmal dort war, weiß auch warum. Fachkräfte für Arbeitssicherheit treffen hier auf Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, HSE-Verantwortliche auf BGM- und HR-Profis. Zwischen den Ständen entstehen die Gespräche, für die im Arbeitsalltag sonst kaum Zeit bleibt. Fachmesse und Praxisprogramm sind mit einem einzigen Ticket zugänglich und so miteinander verzahnt, dass sich ein Besuch auch dann lohnt, wenn der Kalender eigentlich keinen Spielraum hergibt. Gut erreichbar, bestens gelegen Veranstaltungsort der Arbeitsschutz Aktuell 2026 ist die Messe Stuttgart. Die Messehallen liegen direkt am Flughafen. Vom Hauptbahnhof aus ist das Messegelände mit der S-Bahn in weniger als einer halben Stunde erreichbar. Kurze Wege draußen, kurze Wege drinnen – und damit mehr Zeit für das, worum es eigentlich geht: gute Gespräche, neue Kontakte und die eine Lösung, nach der man schon lange sucht. Tickets gibt es unter: https://arbeitsschutzaktuell.hinte-messe.de/tickets/ 11 Veranstaltungen

12 Empfehlungen SiGeKo verstehen – praxisnah erklärt Der Blog „SiGeKo verstehen – praxisnah erklärt“ definiert sich als Ratgeber und gibt Rechtsgrundlagen und Praxistipps rund um die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen – von Koordinatoren, die dies täglich tun. In einzelnen Beiträgen werden folgende Fragen bzw. Themen behandelt: Was ist ein SiGeKo? Ab wann ist ein SiGeKo gesetzlich Pflicht? Warum einen SiGeKo früh bestellen? Die Baustellenverordnung. Aufgaben eines SiGeKo werden aufgeführt. Was kostet ein SiGeKo? Der Blog wird erstellt durch Bausafe, professionelle Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, die Baustellen seit vielen Jahren begleiten. Viele von ihnen haben 10 bis 15 Jahre Erfahrung in der Praxis bei den unterschiedlichsten Bauvorhaben. Sie haben sich zusammengeschlossen mit dem Anspruch, hochqualifizierte, rechtssichere und zuverlässige Arbeit durch erfahrene Koordinatoren zu bieten. → Den Blog finden Sie unter: https://www.bausafe.de/blog VDSI – der Podcast Was ist Präventionskultur und wie kann man diese in der Praxis umsetzen? Darüber sprechen Joachim Scholtheis und Stefan Ganzke im Podcast des VDSI (Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit). Denn dieser Fachbereich des VDSI beschäftigt sich mit diesen Fragen und erstellt dazu Handlungsempfehlungen und Checklisten. In bisher 12 Folgen des VDI Podcast kommen weitere Expertinnen und Experten zu Wort und geben den Fachgebieten des VDSI eine Stimme. So beispielsweise in Folge 6 „Mitarbeiterbindung und Demografie“ erzählt Waldemar Junior, wie ein interdisziplinärer Austausch zwischen den Verantwortlichen im Unternehmen aussehen kann und die Beziehung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Weitere Themen sind unter anderem die Sichtbarkeit des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit Katrin Zittlau, der Klimawandel und Arbeitswelt mit Prof. Dr. med. Hans Drexler oder Arbeitsschutz und Klimawandel mit Prof. Dr. Thomas Alexander und Nachhaltigkeit von PSA mit Jürgen Schmidt. → Den Podcast finden Sie unter: VDSI.de/fachwissen/podcast/

Lebenswerke: Erfolge. Chancen. Herausforderungen. Online-Publikation würdigt berufliches und ehrenamtliches Engagement „Lebenswerke“ ist eine Online-Publikation der Handwerkskammer (HWK) Dortmund, in deren Mittelpunkt Menschen stehen, die das Handwerk in der Region geprägt haben. Meister, Unternehmenschefs, Mitarbeitende, ehrenamtlich Aktive, Sachverständige – sie alle erzählen, oftmals anlässlich eines Jubiläums, von ihrem Werdegang und der großen Begeisterung für ihren Beruf. In sehr persönlichen Portraits sprechen sie über Erfolge, Chancen und Herausforderungen, aus denen peu à peu beeindruckende Lebenswerke entstanden sind, die das heimische Handwerk nachhaltig gestärkt haben. Die Publikation versteht sich als lebendige Geschichtskommunikation, bei der unterschiedlichste Menschen mit ihren vielfältigen Erfahrungen im Vordergrund stehen. Ihre Portraits zeigen auf, wie aus beruflichem Engagement, unternehmerischem Mut und ehrenamtlichem Einsatz Biographien entstanden sind, die beispielhaft für erfolgreiches Wirken im Handwerk stehen. Stories, die zeigen, wie spannend und vielseitig Karrieren im Handwerk und Ehrenämter in der Handwerksorganisation sein können. „Hinter jedem Meisterbrief, Unternehmensjubiläum oder Ehrenamt steht eine Geschichte, die es verdient hat, erzählt zu werden. Wir wollen mit diesem Format sichtbar machen, was das Handwerk seit Generationen auszeichnet: Beständigkeit, Innovationskraft und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen – für sich selbst und für die Gemeinschaft“, sagt HWK-Präsident Berthold Schröder. Für „Lebenswerke“ kooperiert die HWK Dortmund mit den drei Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk. Mit ihren Berichten über Ehrungen und Jubiläen machen sie um ein weiteres deutlich, wie vielfältig und lebendig das heimische Handwerk ist. Die Beiträge erscheinen fortlaufend online, woraus ein Archiv handwerklicher Erfolgsgeschichten entsteht. Sie dokumentieren individuelle Lebenswege und bewahren so zugleich ein wichtiges Stück regionaler Identität und Handwerksgeschichte. 13 Empfehlungen Foto: HWK Dortmund online → Kostenloser Download unter: https://lebenswerke.hwk-do.de/

Führen im Ausnahmezustand Diese menschlichen Kompetenzen brauchen Top-Executives 2026 Ökonomische Verwerfungen, Talentknappheit und geopolitische Risiken sorgen dafür, dass Führung 2026 weit mehr verlangt als analytische Klarheit. Wer Unternehmen heute durch unsichere Zeiten steuert, muss zugleich strategisch denken und emotional Orientierung geben. Fähigkeiten wie Empathie, klare Kommunikation und innere Widerstandskraft sind längst keine „nice-tohave“-Attribute mehr – sie sind zu zentralen Erfolgsfaktoren moderner Unternehmensführung geworden. In Zeiten der Krise setzen sich jene durch, die nicht dominieren, sondern Vertrauen ermöglichen. Dieser Beitrag beleuchtet, welche Soft Skills Entscheider jetzt stärken müssen, um Menschen durch Komplexität zu führen – und weshalb emotionale Intelligenz künftig entscheidenden Einfluss auf wirtschaftliche Resultate hat. Dauerstress als Normalfall: Warum Führung neu definiert werden muss Schwankende Märkte, eine globale Pandemie, politische Konflikte: Die jüngsten Jahre haben deutlich vor Augen geführt, wie fragil Stabilität geworden ist. Gestörte Lieferketten, volatile Energiepreise, schnelle technologische Sprünge und veränderte Erwartungen einer neuen Arbeitnehmergeneration erzeugen kontinuierlichen Druck. 14 Unternehmensführung Beim CEO-Dinner kommen Entscheidungsträger in einem exklusiven Rahmen zusammen. Copyright: Ahead 100 / Sensation Ahead GmbH, Fotograf: Moritz Reich

15 Unternehmensführung Top-Führungskräfte stehen genau im Zentrum dieser Entwicklungen. Sie sollen zu- gleich Stabilität sichern, operative Entscheidungen treffen und grundlegende Transformationen anstoßen. Dabei trennt sich klar, wer lediglich Prozesse verwaltet – und wer in der Lage ist, mit Weitsicht und Klarheit Richtung zu geben. Die zentrale Frage lautet: Welche Eigenschaften helfen Leadern wirklich, ihr Umfeld selbst im stärksten Gegenwind sicher zu führen? Einsicht 1: Belastbarkeit als Führungsanker Resilienz ist in den Chefetagen längst zur unverzichtbaren Schlüsselkompetenz geworden. Durch ständige Veränderungen in der Welt zählt heutzutage die Fähigkeit, nach Rückschlägen handlungsfähig zu bleiben und den Blick konsequent auf Lösungen auszurichten. Entscheider, die flexibel reagieren, lernen wollen und mental stabil bleiben, prägen das Verhalten ihrer Teams maßgeblich. Mitarbeitende nehmen genau wahr, wie ihre Führung mit Drucksituationen umgeht. Wer Ruhe ausstrahlt, pragmatisch priorisiert und gleichzeitig Zuversicht vermittelt, gibt Orientierung. Doch Resilienz bedeutet nicht bloße Gelassenheit: Sie zeigt sich im mutigen Verlassen eingetretener Pfade, im Experimentieren mit neuen Ansätzen und im aktiven Einholen von Unterstützung. Denn nachhaltige Stärke entsteht selten isoliert – sie basiert auf kollektivem Wissen und gemeinsamer Verantwortung. Einsicht 2: Neue Blickwinkel statt Tunnelblick In schnelllebigen Zeiten entstehen Fortschritt und Innovation dort, wo bekannte Denkmuster bewusst aufgebrochen werden. Führungspersönlichkeiten, die regelmäßig Input jenseits ihrer Branche suchen, erweitern ihr strategisches Spielfeld. Der Dialog mit Start-ups, Wissenschaftlern oder Entscheidungsträgern aus anderen Bereichen eröffnet Perspektiven, die im eigenen Umfeld kaum sichtbar werden. Solche Impulse sind kein Zufall, sondern Ausdruck echter intellektueller Offenheit. Veränderung beginnt immer dann, wenn vertraute Sichtweisen hinterfragt und ungewohnte Denkwege zugelassen werden. Diese produktive Irritation wirkt wie ein kreativer Beschleuniger: Sie schärft den Fokus, inspiriert ungewöhnliche Lösungen und hilft, Prioritäten neu zu setzen. Wer diese Reibung zulässt, erkennt schnell, dass wertvolle Einsichten oft außerhalb der eigenen Komfortzone entstehen – dort, wo Menschen nicht gleich denken, aber ähnlich konsequent handeln. Einsicht 3: Mutige Entscheidungen trotz Unsicherheit Da perfekte Informationslagen selten geworden sind, ist entschlossenes Handeln ein entscheidender Erfolgshebel. Leistungsstarke Führungskräfte treffen Entscheidungen, obwohl nicht alle Variablen feststehen. Sie analysieren, formulieren begründete Annahmen und agieren, statt sich in unendlichen Abwägungen zu verlieren. Wer seine

Überlegungen transparent macht, schafft eine Vertrauensbasis und fördert eine Kultur, in der das Anpassen von Entscheidungen als Zeichen von Lernfähigkeit verstanden wird, nicht als Schwäche. 2026 wird diese Kompetenz zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil: Sie ermöglicht schnelle Reaktionen, ohne Reflexhaftigkeit, und schützt Organisationen vor Stillstand in kritischen Momenten. Einsicht 4: Netzwerke als Navigationshilfe „Ein belastbares Netzwerk spart nicht nur Zeit – es verschafft Vorsprung.“ Diese Wahrheit prägt moderne Führung massiv. Kein C-Level-Profi muss Herausforderungen allein bewältigen; der Austausch mit anderen Entscheidungsträgern wird zum strategischen Werkzeug. Solche Netzwerke eröffnen Zugang zu neuen Erfahrungen, exklusiven Marktinformationen und frühzeitigen Trends. Oft werden technologische Entwicklungen oder neue Führungsprinzipien dort diskutiert, lange bevor sie im Mainstream ankommen. Zugleich entstehen vertrauensvolle Beziehungen, die besonders in schwierigen Phasen stabilisierend wirken. Fazit: Führung 2026 lebt von Haltung, nicht von Status Die Zukunft der Führung basiert weniger auf formeller Autorität, sondern auf authentischem Verhalten, sozialer Kompetenz und der Fähigkeit, Unsicherheit konstruktiv zu managen. Die Leadership-Generation von morgen: • vertraut auf die Stärken des Teams und verteilt Verantwortung, • fördert Eigeninitiative statt Mikromanagement, • verkörpert Werte sichtbar und konsequent, • bleibt auch unter hohem Druck klar und entscheidungsfähig. Menschen folgen nicht Titeln – sie folgen Charakter. Wer die entscheidenden Soft Skills stärkt, kann nicht nur Krisen meistern, sondern aus ihnen wachsen. Jede Herausforderung birgt die Chance, Vertrauen zu vertiefen, Wandel aktiv zu gestalten und das Unternehmen nachhaltig für die Zukunft aufzustellen. → Weitere Informationen www.ahead100.com 16 Unternehmensführung → Der Autor Christoph Herzog ist Initiator und Geschäftsführer der exklusiven „100“-Communities, die Top-Entscheider aus Wirtschaft und Unternehmertum in vertrauensvollen Austausch bringen. Mit seinem Fokus auf Qualität statt Quantität prägt er seit 2015 die deutsche Networking-Landschaft. Durch Formate wie das „CEO Dinner“ oder „DeepDive-Sessions“ schafft er Räume für ehrliche Gespräche und neue Perspektiven unter Führungskräften.

17 Unternehmensführung Vorgesetzte sollen unterstützen und loben BAuA-Faktenblatt zeigt Effekte zwischen guter Führung und Gesundheit auf Unterstützung und Anerkennung durch Vorgesetzte stellen wichtige Ressourcen für das Wohlbefinden von Beschäftigten dar. Von häufiger Unterstützung durch die Führungskraft berichten 62 % der abhängig Beschäftigten in der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024. Nur 40 % erhalten häufig Lob und Anerkennung durch Vorgesetzte. Dabei können ein wertschätzendes Miteinander, unterstützende Verhaltensweisen und Respekt positive Effekte auf das Wohlbefinden der Beschäftigten haben. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Auswertung der BIBB/BAuAErwerbstätigenbefragung 2024 hinsichtlich unterstützender und gesundheitsförderlicher Führung veröffentlicht. Das Faktenblatt "Unterstützung und Anerkennung durch die Führungskraft sind wichtige Ressourcen – aber viele Beschäftigte erleben sie nur eingeschränkt" zeigt, dass Unterstützung und Anerkennung einen positiven Zusammenhang mit der Arbeits- und Gesundheitssituation von Beschäftigten haben. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass Unterstützung und Anerkennung durch Führungskräfte die wahrgenommene Belastung durch psychische Arbeitsanforderungen (z. B. Arbeiten an der Grenze der eigenen Leistungsfähigkeit, Termin- oder Leistungsdruck, Störungen oder Unterbrechungen) senken kann. Während beispielsweise 61 % der Beschäftigten, die häufig durch Vorgesetzte unterstützt werden, angeben, durch häufigen Termin- oder Leistungsdruck belastet zu sein, sind es 77 % in der Gruppe, die keine Unterstützung erhält. Beschäftigte, die häufig Anerkennung oder Unterstützung durch ihre Führungskraft erfahren, berichten zudem deutlich seltener über psychosomatische Beschwerden wie zum Beispiel Erschöpfung, Müdigkeit, Reizbarkeit oder Schlafstörungen. Die Ergebnisse verdeutlichen einen positiven Zusammenhang zwischen Unterstützung und Anerkennung durch Vorgesetzte und der gesundheitlichen Situation der Beschäftigten. Da jedoch nur ein Teil der Beschäftigten regelmäßig Unterstützung und Anerkennung durch Führungskräfte erlebt, besteht hier noch Entwicklungspotenzial, sowohl auf der Führungsebene als auch auf Unternehmens- und Beschäftigtenebene. Führungskräfte können hinsichtlich der Bedeutung von unterstützendem und wertschätzendem Verhalten sensibilisiert und geschult werden. Auch die Beschäftigten können zur Verbesserung beitragen, indem sie beispielsweise konkrete Unterstützung einfordern. Die baua: Fakten "Unterstützung und Anerkennung durch die Führungskraft sind wichtige Ressourcen – aber viele Beschäftigte erleben sie nur eingeschränkt" gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA

Pflicht zur digitalen Zeiterfassung? Gesetzliche Grundlagen der Arbeitszeiterfassung Die Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten ergibt sich in Deutschland aus mehreren Vorschriften, die ineinandergreifen. Zentrale Grundlage ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das unter anderem Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten regelt. Nach § 16 Abs. 2 ArbZG muss der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit aufzeichnen und zwei Jahre lang aufbewahren. Daneben gibt es spezielle Dokumentationspflichten, etwa im Mindestlohngesetz (§ 17 Abs. 1 MiLoG) und im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (§ 19 Abs. 1 AEntG), die für bestimmte Branchen und Beschäftigtengruppen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit vollständig erfassen lassen. Hinzu kommen branchenspezifische Sonderregelungen, zum Beispiel in der Fleischwirtschaft, die teilweise sogar manipulationssichere elektronische Systeme vorschreiben. Was das BAG-Urteil vom 13.09.2022 zur Zeiterfassung wirklich sagt Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) wurde klargestellt, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind, ein System zur Erfassung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einzuführen. Das Gericht leitet diese Pflicht aus der europarechtlich vorgegebenen Arbeitszeitrichtlinie und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer ab. Wichtig ist: Das BAG verlangt ein objektives, verlässliches und zugängliches System – wie bereits zuvor der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 14.05.2019, C 55/18 – CCOO) – macht aber keine Vorgaben zur konkreten technischen Ausgestaltung. Ein Betriebsrat kann nach dieser Entscheidung nicht durchsetzen, dass zwingend ein elektronisches System eingeführt wird, hat aber ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung des gewählten Systems. Für Arbeitgeber bedeutet das: Ein Zeiterfassungssystem ist Pflicht, die Wahl des Formats (Papier, Excel, App, Terminal) bleibt ihnen grundsätzlich überlassen, solange es zuverlässig und nachvollziehbar ist. Besteht eine Pflicht zur digitalen Zeiterfassung? Eine generelle Pflicht für alle Arbeitgeber, die Arbeitszeit ausschließlich digital oder elektronisch zu erfassen, gibt es derzeit nicht. Weder das Arbeitszeitgesetz noch das Arbeitsschutzgesetz noch das BAG-Urteil vom 13.09.2022 verlangen ausdrücklich ein elektronisches System für alle Branchen. Das BAG stellt ausdrücklich klar, dass die Arbeitszeiterfassung nicht zwingend elek- tronisch erfolgen muss und je nach Betrieb auch Aufzeichnungen in Papierform genü18 Recht Anzeige Auch als Online-Abo! www.bernheine-medien.de/agbaufachmagazin-fuer-arbeitssicherheit

gen können, solange das System objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Anders sieht es in einzelnen Branchen aus: So müssen Arbeitgeber in der Fleischwirtschaft nach § 6 Abs. 1 GSA Fleisch Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit manipulationssicher elektronisch aufzeichnen. In vielen anderen Bereichen kann der Arbeitgeber also weiterhin mit Papierlisten oder einfachen digitalen Lösungen arbeiten, sollte aber prüfen, ob branchenspezifische Vorgaben strengere Anforderungen stellen. Besondere Dokumentationspflichten bei Mindestlohn und Entsendung Neben der allgemeinen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gibt es im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohn zusätzliche Dokumentationsanforderungen. Nach § 17 Abs. 1 MiLoG müssen Arbeitgeber, die Minijobber (nach § 8 Abs. 1 SGB IV) oder Arbeitnehmer in bestimmten, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgezählten Branchen beschäftigen, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit festhalten und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Ähnliche Pflichten sieht § 19 Abs. 1 AEntG für Arbeitgeber vor, deren Arbeitsbedingungen nach diesem Gesetz von der Zollverwaltung kontrolliert werden, insbesondere bei grenzüberschreitend entsandten Arbeitnehmern. Diese Aufzeichnungen dienen der Kontrolle, ob der Mindestlohn und tarifliche Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden. Verstöße können Bußgelder und Nachzahlungen auslösen. Für betroffene Arbeitgeber ist ein klar strukturiertes, revisionssicheres Erfassungssystem daher nicht nur eine Formalität, sondern ein wichtiges Risiko- und Haftungsmanagement. Arbeitszeitgesetz, Pausen und Aufzeichnungspflichten Das Arbeitszeitgesetz legt nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch zwingende Pausen- und Ruhezeiten fest, etwa in § 3 ArbZG für die werktägliche Arbeitszeit und in § 4 ArbZG für Ruhepausen. Nach § 16 Abs. 2 ArbZG ist der Arbeitgeber zwar ausdrücklich nur verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit nach § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen. Das Bundesarbeitsgericht hat aber klargestellt, dass daneben eine weitergehende Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG folgt. Ein lückenloses System hilft auch, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu vermeiden, zum Beispiel zu lange 19 Recht Anzeige Gerüstbau · Hebetechnik · Maschinenbau · Stahlbau Teupe. Kann nicht jeder. www.teupe.de

tägliche Arbeitszeiten oder fehlende Pausen. In der Praxis setzen viele Unternehmen daher auf eine einheitliche Erfassung der gesamten Arbeitszeit inklusive Pausen, um sowohl die öffentlich-rechtlichen Vorgaben als auch mögliche Vergütungsansprüche der Mitarbeiter im Blick zu behalten. Datenschutz und Mitbestimmung bei der Zeiterfassung Jedes Zeiterfassungssystem verarbeitet personenbezogene Daten der Arbeitnehmer und unterliegt damit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Arbeitgeber muss den Zweck der Datenverarbeitung klar definieren, die Mitarbeiter informieren und für angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen sorgen. Zudem dürfen Arbeitszeitdaten in der Regel nur so lange gespeichert werden, wie es gesetzliche Aufbewahrungsfristen verlangen oder berechtigte betriebliche Interessen es erfordern. Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, ist dieser bei der Einführung und Ausgestaltung des Zeiterfassungssystems nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 BetrVG umfassend zu beteiligen. Oft ist eine Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung sinnvoll, in der technische Ausgestaltung, Verantwortlichkeiten, Auswertungsbefugnisse und Löschfristen transparent geregelt werden. So lassen sich Konflikte über Kontrolle, Leistungs- und Verhaltensüberwachung und Datenschutz frühzeitig entschärfen. Praktische Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Für Arbeitgeber bedeutet die aktuelle Rechtslage, dass sie ein funktionierendes System zur Arbeitszeiterfassung einrichten und organisatorisch verankern müssen. Sie sollten klare Anweisungen geben, wer wann wie zu stempeln oder Zeiten zu dokumentieren hat, und regelmäßig prüfen, ob die Vorgaben eingehalten werden. Für Arbeitnehmer ist die Zeiterfassung ein wichtiges Instrument, um Überstunden, Nachtarbeit und sonstige zuschlagspflichtige Zeiten nachweisen zu können. Kommt es zum Streit über Vergütung oder Arbeitszeitverstöße, sind vollständige und glaubhafte Aufzeichnungen oft entscheidend. Wer feststellt, dass sein Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht oder nur lückenhaft erfasst, sollte dies frühzeitig ansprechen und sich im Zweifel rechtlich beraten lassen, bevor Ansprüche verfallen oder Verjährungsfristen ablaufen. Fazit: Elektronische Zeiterfassung ist oft sinnvoll, aber nicht immer zwingend Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht heute für nahezu alle Arbeitgeber, eine allgemeine Pflicht zur rein digitalen oder elektronischen Erfassung jedoch nicht. Ausnahmen gelten nur in speziellen Branchen wie der Fleischwirtschaft, in denen der Gesetzgeber ausdrücklich ein manipulationssicheres elektronisches System verlangt. Unabhängig von der technischen Form muss das gewählte System jedoch objektiv, verlässlich und für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugänglich sein, um die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorgaben und die Nachvollziehbarkeit von Vergütungsansprüchen zu gewährleisten. In vielen Fällen ist ein digitales System aus Gründen der Praktikabilität, Auswertung und Rechts- und Prüfsicherheit empfehlenswert. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen alle aktuellen Anforderungen erfüllt oder ob Sie als Arbeitnehmer Ihre An20 Recht

sprüche ausreichend dokumentieren, kann ein Rechtsanwalt die Situation im Rahmen einer persönlichen Beratung prüfen und mit Ihnen eine rechtssichere und praxistaugliche Lösung entwickeln. Quellen • § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, Arbeitsschutzgesetz, source_ modified_date: 19.11.2019: Verpflichtet den Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und eine geeignete Organisation zu schaffen; nach dem BAG umfasst dies auch die Einführung eines Systems zur Erfassung der Arbeitszeit. • § 16 Abs. 2 ArbZG, Arbeitszeitgesetz, source_modified_ date: 27.03.2020: Verpflichtet den Arbeitgeber, die über die werktägliche Arbeitszeit nach § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren. • § 17 Abs. 1 MiLoG, Mindestlohngesetz, source_modified_ date: 12.05.2026: Verpflichtet Arbeitgeber bestimmter Branchen sowie bei Minijobbern, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens binnen sieben Tagen aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. • § 19 Abs. 1 AEntG, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, source_modified_date: 12.05.2026: Regelt für von der Zollverwaltung kontrollierte Arbeitsbedingungen die Pflicht des Arbeitgebers, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen und die Unterlagen mindestens zwei Jahre bereitzuhalten. • § 6 Abs. 1 GSA Fleisch, Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft, source_modified_date: 22.12.2025: Schreibt für Betriebe der Fleischwirtschaft vor, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch, manipulationssicher und tagesaktuell aufzuzeichnen und elektronisch aufzubewahren sind. • BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21, Bundesarbeitsgericht, entsch_datum: 13.09.2022: Stellt fest, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, ein System zur Erfassung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einzuführen; die konkrete Form des Systems muss nicht elektronisch sein. • EuGH, Urteil vom 14.05.2019 – C 55/18 (CCOO), Gerichtshof der Europäischen Union, entsch_datum: 14.05.2019: Verlangt von den Mitgliedstaaten, Arbeitgeber zur Einführung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Messung der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu verpflichten. Autor: Rechtsanwalt Giulio D. Mruwka, MK LAW PartG mbB, München Quelle: anwalt.de 21 Recht Einfach die besten Experten finden! Anzeige Bei uns finden Sie:  Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo)  Fachkräfte für Arbeitssicherheit  Brandschutz  Befähigte Personen zur Prüfung  Leistungen im Bereich Gefahrstoffe  Seminare/Schulungen im Arbeitsschutz Jetzt kostenlos Angebotsanfrage absenden und Angebote vergleichen! www.sigeko-in-der-region.de

22 Meldungen Zukunftsfähigkeit stärken – Schutzniveau erhalten Update des Konzepts für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz erschienen Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sind – gerade auch in Zeiten des Fachkräftemangels – ein Standortvorteil. Unter Beibehaltung des Schutzniveaus baut das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bürokratie ab, indem sie den Arbeitsschutz vereinfacht, flexibilisiert und digitalisiert. Insbesondere sollen geeignete arbeitsschutzrechtliche Regelungen stärker als bisher auf bestehende Gefährdungen hin ausgerichtet werden. Zugleich wird der Arbeitsschutz digitaler, so dass Arbeitgeber ihre Verpflichtungen im Arbeitsschutz – bei gleichbleibender Qualität – besser und einfacher erfüllen können. Das BMAS hat das Konzept zum Bürokratierückbau erstmals am 15. Oktober 2025 veröffentlicht. Die ersten Vorhaben aus dem Konzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz sind bereits umgesetzt oder befinden sich im parlamentarischen Verfahren. Zu einer Reihe von Vorhaben befindet sich das BMAS aktuell im fachlichen Dialog mit den Stakeholdern. Mit dem am 15. Juli 2026 aktualisierten Konzept zum Bürokratierückbau legt das BMAS ein weiterentwickeltes und ambitioniertes Update vor. Dieses legt die Basis für die Fachdialoge mit den Arbeitsschutzakteuren. Zusammen mit dem Update entfalten die in dem Konzept dargestellten Vorhaben des BMAS ein jährliches Entlastungspotenzial von rund einer Milliarde Euro für Wirtschaft und Verwaltung. Das Konzept für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz kann über die Webseite des BMAS heruntergeladen werden: www.bmas.de – Service – Presse – Meldungen Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BMAS → Über das BMAS Arbeitssicherung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind die Kernaufgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gestaltet die Arbeitswelt mit, entwickelt die Instrumente des Sozialstaates weiter und tritt für mehr soziale Gerechtigkeit und Teilhabe ein. So sichert es den gesellschaftlichen Zusammenhalt und gewährleistet soziale Sicherheit für alle. Die Politik steht in der Pflicht, die sozialen Systeme funktionsfähig zu halten, für soziale Integration zu sorgen und die Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung zu schaffen. Diese Aufgaben berühren viele Politikfelder. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt ressortübergreifende Lösungen an und stimmt seine Maßnahmen mit Ländern und Kommunen ab, sofern diese betroffen sind. Wesentlich für den Erfolg der Sozialpolitik ist auch die enge Kooperation des BMAS mit dem Ausschuss für Arbeit und Soziales. Er ist das zentrale Gremium der parlamentarischen Entscheidungsfindung.

Anzeige Mechanische Schwingungen als Belastungsfaktor Gefährdungsbeurteilung von Hand-Arm-Vibrationen Hand-Arm-Schwingungen durch Maschinen, Werkzeuge und Arbeitsgeräte können langfristig gesundheitliche Auswirkungen haben und sind daher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz. Mit dem Entwurf der überarbeiteten Richtlinie VDI 2057 Blatt 2 werden die allgemeinen Hinweise zur Beurteilung von Hand-Arm-Schwingungen aktualisiert und um neue Erkenntnisse aus Studien ergänzt. Der Entwurf der VDI 2057 Blatt 2 bündelt allgemeine Grundsätze zur Ermittlung der Belastung durch Hand-Arm-Schwingungen und beschreibt ein einheitliches Verfahren zur Bewertung dieser Schwingungsexposition. Aus den physikalischen Messdaten wird dabei ein frequenzbewerter Beschleunigungswert als zentrale Kenngröße abgeleitet. Dabei wird berücksichtigt, dass unterschiedliche Frequenzen unterschiedlich auf den Menschen wirken. Es werden keine Grenzwerte für die Zumutbarkeit oder Zulässigkeit von Schwingungsbelastungen gegeben. Der Richtlinien-Entwurf enthält jedoch Richtwerte und Empfehlungen zur Bewertung von HandArm-Schwingungen im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf den Menschen. Die neue Ausgabe integriert neben aktualisierten Normenbezügen auch Erkenntnisse aus aktuellen Fallstudien und greift zudem die Auswirkungen der neuen Maschinenverordnung auf. Die Richtlinie VDI 2057 Blatt 2 kann bei DIN Media erworben: www.dinmedia.de Quelle: VDI – Gesellschaft Technologies of Life Sciences → Weitere Informationen VDI – Verein Deutscher Ingenieure e.V. Gesellschaft Technologies of Life Sciences VDI-Platz 1 • D-40468 Düsseldorf Dorothea Velikonja Tel. +49 211 6214-483 dorothea.velikonja@vdi.de 23 Meldungen www.krause-systems.de/ag KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG Steig- und GerüstSysteme 360° Arbeitssicherheit &digitale Lösungen! Prüfservice Ihrer diversen Arbeitsmittel incl. Dokumentation. Seminare und Schulungen für die Bereiche Leitern, Tritte, Fahrgerüste, Steigleitern und PSAgA.

Neue Branchenlösung Präventionskonzept für Walzasphalt stärkt den Gesundheitsschutz Mit der neuen Branchenlösung „Bitumen beim Heißeinbau von Walzasphalt “ stellen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und ihre Partner der Branche ein praxisnahes Prä- ventionskonzept zur Verfügung. Anlass für die Aktualisierung ist der ab dem 1. Januar 2027 im Bereich Walzasphalt gültige Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen. Die Branchenlösung zeigt Unternehmen, wie sie diesen Grenzwert einhalten und die Exposition ihrer Beschäftigten wirksam reduzieren können. Die Branchenlösung „Bitumen beim Heißeinbau von Walzasphalt“ wurde vom Koordinierungsausschuss Bitumen im Walz- und Gussasphaltbau (KoA-Bit) erarbeitet. Ziel der gemeinsamen Initiative ist es, Unternehmen eine einheitliche und praxistaugliche Grundlage für die sichere Verarbeitung von Walzasphalt bereitzustellen. „Ein wirksamer Gesundheitsschutz braucht Lösungen, die fachlich fundiert und in der Praxis erprobt und mit vertretbaren Mitteln umsetzbar sind. Deshalb haben die beteiligten Verbände und Sozialpartner sowie die BG BAU ihre Erfahrungen gebündelt und ein gemeinsames Maßnahmenkonzept entwickelt, das den Betrieben eine verlässliche Orientierung bietet“, sagt Marc Wählen, Vorsitzender des KoA-Bit. Belastungen reduzieren mit den richtigen Schutzmaßnahmen Beim Einbau von Walzasphalt entstehen aufgrund der hohen Verarbeitungstemperaturen Dämpfe und Aerosole aus Bitumen. Sie können insbesondere die Atemwege und Augen reizen. Um Beschäftigte vor Gesundheitsgefahren zu schützen, gilt für den Bereich Walzasphalt ab 1. Januar 2027 ein AGW von 1,5 Milligramm pro Kubikmeter für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen. Die Branchenlösung für den Walzasphalteinbau unterstützt Unternehmen dabei, wirksame Präventionsmaßnahmen zur Einhaltung des AGW umzusetzen. Im Vordergrund stehen die Substitution, also die Verwendung temperaturabgesenkter Asphalte und der Verzicht auf mineralölbasierte Trennmittel, sowie der Einsatz abgesaugter Asphaltstraßenfertiger als technische Maßnahme. Darüber hinaus ergänzen organisatorische und personenbezogene Maßnahmen das Schutzkonzept. Dazu gehören die Pla24 Meldungen Foto: i-Stockr / Getty Images

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