agbau_03.2022

stellungsgrundsätze, die Beschaffenheit von Absperr- und Signaleinrichtungen, Sicherheitskennzeichnung von Sonderrechtsfahrzeugen, Warnkleidung von Personen, die im Gefahrenbereich arbeiten, sowie Vorgaben zur Verkehrsführung und zu Umleitungen. Für Straßen im Innerortsbereich, Landstraßen und Autobahnen finden sich in gesonderten Kapiteln alle notwendigen Erklärungen über Arbeitsstellen kürzerer und längerer Dauer (AkD, AlD), jeweils ergänzt um Regelpläne, die das Antragsverfahren verkehrsrechtlicher Anordnungen vereinfachen und systematisieren sollen. Die Regelpläne wurden mit der überarbeiteten Neuauflage der RSA ebenfalls aktualisiert und an die Anforderungen angepasst. Arbeitssicherheit Die wichtigsten Aspekte der Arbeitssicherheit sind der Technischen Regel ASR A5.2 zu entnehmen. Hier geht es ganz wesentlich um Sicherheitsabstände, die zum Schutz der Mitarbeiter*innen auf Arbeitsstellen an Straßen bereitgestellt werden müssen. Leider zeigen Begehungen von Baustellen, dass in vielen Fällen (selbst auf Autobahnen) diese freien Flächen keineswegs eingehalten und zur Verfügung gestellt werden. Der erforderliche Platzbedarf für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Straßenbaustellen, Sicherheitsabstände und technische Schutzmaßnahmen ist zu ermitteln und bereitzustellen. Dieser Platzbedarf ist abhängig von den auszuführenden Tätigkeiten und den eingesetzten Arbeitsmitteln. Dabei sind Platzbedarfe z. B. für freie Bewegungsflächen für Beschäftigte zu berücksichtigen. Die Arbeitsplatzbreite beträgt in der Regel mindestens 80 cm. Lehnt sich ein Maschinenführer arbeitsbedingt aus seinem Fahrerhaus / Bedienstand heraus, werden hierfür mindestens 40 cm (zusätzlich) bemessen. An die Mindestbreite des Arbeitsplatzes schließt der seitliche Sicherheitsabstand an. Dieser beträgt innerorts mindestens 30 cm, er verbreitert sich auf Autobahnen je nach eingesetzter Sicherungseinrichtung auf 110 bis 130 cm. Die Konsequenz dieser Vorgaben ist leicht erkennbar. Viele Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an Straßen können, wenn korrekt gearbeitet wird, nur mit Sperrungen von Straßen durchgeführt werden. Wenn auch die Einschränkung des Verkehrs dadurch sichtbarer wird und gegebenenfalls auch Mehraufwand für Einzelne entsteht, gewinnen diese Arbeiten an Sicherheit. Und das ist mit Sicherheit gut. Bei der Planung gilt es auch zu bedenken (und als möglicher Vorteil zu erkennen), dass Arbeiten im ordnungsgemäß abgesperr ten und so gesicher ten Bereich schneller durchgeführt werden können als in durch Platzmangel beschränkten Verfahren. Fazit So kompliziert, wie es im ersten Moment erscheint, ist es doch gar nicht. Und wenn alle Beteiligten es dann auch noch einfach richtig machen, gilt wieder: Gefahr erkannt – Gefahr gebannt. Thomas Engels, Dozent der Mplus Akademie in Sankt Augustin 11 Arbeitssicherheit

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