agbau_03.2022

12 Arbeitssicherheit Wichtige Unterstützung Was machen Sicherheitsbeauftragte am Bau? Die rechtliche Verantwortung für die Arbeitssicherheit sowie die Durchführung von Maßnahmen, um Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern, liegen beim/bei der Unternehmer*in. Die Aufgabe von Sicherheitsbeauftragten ist es, diese dabei ehrenamtlich zu beraten, Mängel und Unfallgefahren zu melden und Verbesserungen anzuregen. Der auf Baustellen oft übliche Termindruck kann es notwendig werden lassen, dass Beschäftige dort improvisieren müssen. Insgesamt ist im Bau das Risiko für einen Arbeitsunfall erheblich höher und Arbeitsunfälle sind auch oft schwerwiegender als bei grob vergleichbaren Arbeiten in einer geschlossenen Werkstatt. Jedes Jahr verunglücken Beschäftigte auf deutschen Baustellen auch tödlich. Die täglich neuen Witterungsbedingungen, der Baustellenverkehr, unterschiedliche Unternehmen und unterschiedliche Arten von Handwerker*innen vor Ort tragen ihren Teil bei zu diesem hohen Risiko. Sicherheitsbeauftragte am Bau sollen die Gefahren und das Risiko reduzieren. Die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten (SiBe) am Bau Sicherheitsbeauftragte (SiBe) haben mehrere Aufgaben im Unternehmen und auf der Baustelle. Ziel aller Aufgaben ist es, die Gefahren am Bau zu reduzieren und die Arbeit insgesamt sicherer zu machen. Damit unterstützen Sicherheitsbeauftragte Arbeitgeber*innen wesentlich in Sachen Unfall- und Schadenvermeidung. Sie genießen eine besondere Vertrauensstellung und letztlich auch eine stärkere Arbeitsplatzsicherung. SiBe nehmen regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen teil und verfügen neben meist langjähriger Erfahrung am Bau auch über Fachkenntnisse im Arbeitsschutz auf Baustellen. Zu den Aufgaben zählen unter anderem: • darauf zu achten, dass Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sind und bei der täglichen Arbeit benutzt werden, • zu prüfen, ob die Schutzeinrichtungen und -ausrüstungen in gutem Zustand sind, • an den regelmäßigen Betriebsbegehungen und den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilzunehmen, • Untersuchungen von Unfallursachen zu unterstützen, • ihre Kolleg*innen im Arbeitsschutz zu unterstützen und ihnen bei den täglichen Aufgaben und Fragen weiterzuhelfen, • ihre Kolleg*innen proaktiv über den sicheren Umgang mit Stoffen und Maschinen zu informieren, • neue Mitarbeiter*innen in die Örtlichkeiten und Vorgaben einzuführen, • kleine Mängel selbst zu beseitigen und • sonstige Mängel in puncto Sicherheit an die Vorgesetzten zumelden. Sicherheitsvorgaben am Bau Am Bau gelten wie für jedes Unternehmen die allgemeinen Sicherheitsvorgaben zur

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