a.g.bau_01.2023

In Kooperation mit: 01 | 2023 Arbeitssicherheit I Gesundheit I Koordination

Gerüstspezi sche Arbeitsschutzthemen Personenbezogene Arbeitsschutzthemen Normen und Regeln für den Gerüstbau Betriebsmittel und Arbeitsverfahren Informationen und Bestellung: www.bernheine-medien.de info@bernheine-medien.de Telefon +49 2137 932248 Viktor Ricken ist Gerüstbaumeister, Fachkraft für Arbeitssicherheit und staatlich geprüfter Vermessungstechniker sowie Dozent und Ausbildungsmeister im Ausbildungszentrum Hansemann der Handwerkskammer Dortmund. Er betreut Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Unterweisungen und Schulungen zu allen Gerüstbauthemen. Fachbuch ARBEITSSICHERHEIT IM GERÜSTBAU Viktor Ricken Mit Ergänzung zur TRBS 2121-1 TASCHENBUCH . DIN A5 . 145 Seiten . 49,90 Euro

Beate Bernheine Markus Hüger 3 Editorial I Inhalt Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Sicherheitsbeauftragte (SiBe) unterstützen im Unternehmen, dass der Arbeitsschutz gewährleistet wird. Welche Aufgaben sie haben, welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen und wie sie sich von Sicherheitsfachkräften unterscheiden, das lesen Sie im ersten Bericht dieser Ausgabe. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Lesen unseres Magazins. Bleiben Sie gesund! Ihr Team von agbau Impressum: Verlag fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210625 I 41432 Neuss Tel. +49 2137 932248 I Fax +49 2137 932247 www.bernheine-medien.de info@bernheine-medien.de Verlagsleitung Beate Bernheine Anzeigenleitung Markus Hüger Erscheinungsweise viermal jährlich Layout Maritta Müller Titelfoto stock.adobe.com / Kzenon Copyright fachverlag bernheine UG; Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteur*innen der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten. 4 Titelthema Sicherheitsbeauftragte auf Baustellen 8 Arbeitssicherheit Oberste Priorität: Sicherheit und Gesundheit 12 Recht Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser. 14 Recht Wenn ist eine E-Mail zugegangen? 16 Meldungen 22 Veranstaltung „Der wichtigste Treffpunkt der Branche“ 24 Veranstaltung Erster Expert-Talk der A+A 27 Veranstaltung Arbeitsschutztagung 28 Termine 30 Produktinformationen 46 Literaturhinweis 47 Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren: Verbandsnachrichten (VSGK) 48 Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren: Verbandsnachrichten (BDK) Nächste Ausgabe: 23.05.2023

Sicherheit geht vor Sicherheitsbeauftragte (SiBe) auf Baustellen Wodurch definiert sich die Tätigkeit von Sicherheitsbeauftragten? Die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte*r ist nicht an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Dies bedeutet, dass keine Qualifikation erworben werden muss, um diese Tätigkeit auszuüben. Die Voraussetzungen, die für diese Tätigkeit gegeben sein sollten, liegen in der Persönlichkeit der potenziellen Sicherheitsbeauftragten. Diese sollten sich durch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und vorbildliches Verhalten an ihrem Arbeitsplatz auszeichnen. Zusätzlich ist es wichtig, dass sie über eine hohe Akzeptanz unter den Kolleg*innen und eine grundsätzlich gut ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit verfügen. Es ist wichtig, dass die Person, die für diese Tätigkeit infrage kommt, sich in den sicherheitsrelevanten Bereichen am eigenen Arbeitsplatz in höchstem Maße verantwortungsbewusst zeigt. Die notwendigen theoretischen Kenntnisse können z. B. in Seminaren der Berufsgenossenschaft erworben werden. Sicherheitsbeauftragte erhalten für ihre Tätigkeit keine zusätzliche Vergütung. Diese Arbeit wird ehrenamtlich ausgeübt. Die Empfehlung geht dahin, diese Position nicht mit Führungskräften des Unternehmens zu besetzen. Dies ist naheliegend, weil aus der Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte*r kein Weisungsrecht folgt. Aus dieser Position sollte mit den Kolleg*innen vielmehr auf Augenhöhe kommuniziert werden, um diese von der Notwendigkeit der empfohlenen Maßnahmen zu überzeugen. 4 Titelthema Foto: stock.adobe.com/Von Kadmy

Die Tätigkeit von Sicherheitsbeauftragten besteht darin, den/die Unternehmer*in bei den Fragen des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Die primäre Aufgabe besteht darin, die Vorgesetzten auf Mängel hinzuweisen, die innerhalb ihres Arbeitsbereiches aufgetreten sind. Außerdem liegt es in ihrer Zuständigkeit, ihre Kolleg*innen über diese Themen zu informieren und diese zur Einhaltung der notwendigen Maßnahmen zu motivieren. Das wichtigste Mittel, das Sicherheitsbeauftragten bei ihrer Tätigkeit zur Verfügung steht, ist das Gespräch. Da das Interesse an den Themen bei vielen Kolleg*innen eher gering ist, sind diese Gespräche häufig schwierig. Dies macht deutlich, wie wichtig für diese Aufgabe eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und eine hohe Akzeptanz der betreffenden Person im Kollegenkreis sind. Nachfolgende Bereiche bilden die Kern- tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten: • Kontrolle des ordnungsmäßigen Zustands der Schutzeinrichtungen von Maschinen und der persönlichen Schutzausrüstung der Mitarbeiter*innen • Das gesamte Thema der Ersten Hilfe. Hierzu gehören gegebenenfalls die Beschaffung und die Kontrolle des notwendigen Materials. Auch die Sicherstellung der Aus- und Weiterbildung der Ersthelfer*innen könnten zum Aufgabenbereich gehören. Überdies sind funktionierende Meldewege sicherzustellen. • Die Kolleg*innen sind über den sicheren Umgang mit Maschinen und Werkstoffen zu informieren. • Es wird für Unterstützung neuer Kolleg*innen bei der Integration in das Unternehmen Sorge getragen. • Die Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung der Kolleg*innen ist zu überwachen. • Die Sicherheit von Arbeitsplätzen und die Sicherung von möglichen Absturzgefahren ist zu kontrollieren. • Soweit es möglich ist, sollten entdeckte Mängel selbstständig beseitigt werden. Außerdem sollten Sicherheitsbeauftragte an Betriebsbegehungen, die durch die Berufsgenossenschaften und sonstigen Aufsichtsbehörden durchgeführt werden, teilnehmen. Zudem sollten sich Sicherheitsbeauftragte selbstständig über Veränderungen informieren, die sich in ihrem Bereich ergeben, um hier auf aktuellstem Wissensstand argumentieren zu können. Die sicherheitstechnischen Mängel, die im Rahmen der Tätigkeit entdeckt werden, sind an den/die Arbeitgeber*in zu kommunizieren. Zusätzlich sollten Anzeigen, die sich auf Arbeitsunfälle beziehen, durch den/die SiBe mit unterschrieben werden. Weiterhin sollte ihm/ihr Einblick in die betriebliche Unfallstatistik gewährt werden. Was unterscheidet Sicherheitsbeauftragte von Sicherheitsfachkräften? Bei Sicherheitsfachkräften handelt es sich um Personen, die eine Ausbildung durchlaufen haben, die sie speziell für die Ausübung dieser Tätigkeit qualifiziert. 5 Titelthema geruestbau.com Anzeige

Es handelt sich hier in der Regel um Sicherheitsingenieure, Techniker oder Meister. Ihre Tätigkeit im Betrieb hat beratenden Charakter. Sie verfügen ebenso wenig über ein Weisungsrecht, wie die Sicherheitsbeauftragten. Als generelles Unterscheidungskriterium zwischen den beiden Tätigkeiten ist festzustellen, dass Sicherheitsfachkräfte die Methodik erarbeiten und initiieren, während Sicherheitsbeauftragte dafür Sorge tragen, dass diese Methodik in der betrieblichen Praxis Anwendung findet. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten auf Baustellen? § 22 Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch (SGB VII) verpflichtet eine/n Unternehmer*in, der/die regelmäßig über mehr als 20 Beschäftigte verfügt, eine/n Sicherheitsbeauftragte*n zu benennen. Die Gesamtzahl der notwendigen Sicherheitsbeauftragten wird in Abhängigkeit von verschiedenen Kriterien festgelegt. Auf welcher Grundlage wird die notwendige Anzahl von Sicherheitsbeauftragten festgelegt? Seit dem 01.01.2021 findet auch in der Bauwirtschaft (BG BAU) die DGUV-Vorschrift 1 Anwendung. Dies bedeutet, dass die Verpflichtung zum Einsetzen von Sicherheitsbeauftragten auch auf Baustellen zum Tragen kommt. Aus dieser Norm ergibt sich, dass die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nicht nur in Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten, sondern auch unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort zu erfolgen hat. Insgesamt werden fünf Kriterien zugrunde gelegt, um die notwendige Anzahl von Sicherheitsbeauftragten festzulegen. Hierbei handelt es sich um: • die räumliche Nähe, die die Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten haben • die zeitliche Nähe, die die Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten haben • die fachliche Nähe, die die Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten haben • die Unfall- und Gesundheitsgefahr, die im Unternehmen besteht • die Anzahl der Mitarbeiter*innen, über die das Unternehmen verfügt Alle fünf Kriterien sind gleichrangig heranzuziehen, um Sicherheitsbeauftragten eine wirkungsvolle Tätigkeit zu ermöglichen. Die endgültige Festlegung der Zahl erfolgt in der Regel durch den Arbeitsschutzausschuss des Unternehmens. Dieses Gremium wird deshalb hier herangezogen, weil dort alle Personen zusammengeführt werden, die mit diesen Fragen befasst sind. Eventuelle Hilfestellungen, die bei diesem Prozess benötigt werden, sind durch die entsprechenden Unfallversicherungsträger zu beziehen. Hier können konkrete Vorschläge und Beispiele für das weitere Vorgehen in der Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt werden. Um die Qualität der Tätigkeit von Sicherheitsbeauftragten auf einem hohen Niveau zu ermöglichen, ist es wichtig, den Arbeitsbereich der einzelnen nicht zu groß zu bemessen. Der Zuständigkeitsbereich, sollte es der betreffenden Person ermöglichen, diese Aufgabe neben der eigentlichen beruflichen Tätigkeit auszuüben. Wenn dies nicht möglich ist, soll6 Titelthema

te sich der zusätzliche Zeitaufwand in einem überschaubaren Rahmen bewegen. Wer trägt die Verantwortung für Fehler von Sicherheitsbeauftragten? Sicherheitsbeauftragte üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben eine ausschließlich beratende Tätigkeit. Aus diesem Grund können sie nicht für Fehler, die ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unterlaufen, zur Verantwortung gezogen werden. Die Verantwortung liegt in diesem Fall bei den Vorgesetzten. Grundsätzlich liegt die gesamte Verantwortung für die Abläufe am Arbeitsplatz, sowie für sämtliche Maßnahmen, die der Umsetzung des Arbeitsschutzes dienen, beim/bei der Unternehmer*in. Diese/r kann sich hier nur von der Verantwortung befreien, wenn er/ sie diese Aufgaben an seine/ihre Führungskräfte delegiert. Sicherheitsbeauftragte SiBe auf Baustellen. Aus der DGUV Vorschrift 1 ergibt sich, dass die Tätigkeit von Sicherheitsbeauftragten jetzt auch auf Baustellen eine große Bedeutung gewinnt und damit auch für die BG BAU ein neues Gebiet darstellt. Mit dieser Regelung soll der tatsächlichen Gefährdungssituation auf Baustellen Rechnung getragen werden. Gemäß der aktuellen Statistik, ist das Risiko, einen meldepflichtigen Arbeitsunfall zu erleiden, in der Bauwirtschaft etwa doppelt so hoch wie in den anderen Bereichen der Wirtschaft. Dazu kommt, dass diese Unfälle häufig folgenschwerer sind, als in anderen Bereichen. Allein im Jahr 2017 endeten 88 Arbeitsunfälle auf Baustellen tödlich. Die zuständige BG BAU hat sich an die neue Situation angepasst und empfiehlt einen erhöhten Einsatz von Sicherheitsbeauftragten auf Baustellen. Den Betrieben wird empfohlen, auch dann eine/n Sicherheitsbeauftragte*n einzusetzen, wenn der Betrieb die Grenze von 20 Beschäftigten nicht überschreitet. Für die Betriebe oberhalb dieser Grenze wird empfohlen, die Zahl der Sicherheitsbeauftragten höher anzusetzen, als dies normalerweise erfolgen würde. Das bedeutet, dass bei der Gewichtung der relevanten Kriterien die Zahl der Beschäftigten gegenüber den anderen Kriterien nachrangig berücksichtigt werden sollte. Zur Begründung wird hier insbesondere darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter*innen im Baustellenbetrieb bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Dieses ist zum einen durch einen erhöhten Zeit- und Termindruck und zum anderen durch häufig wechselnde Arbeits- und Umgebungsbedingungen begründet. 7 Titelthema → Der Autor Donato Muro ist studierter Jurist, angehender Arbeitspsychologe, Ingenieur, Naturwissenschaftler und mehrfacher Firmeninhaber. Seine Kompetenzen liegen im Sicherheits- und Brandschutzbereich in der Chemie. Er möchte den Arbeitsschutz so einfach und verständlich wie möglich vermitteln, um rechtssicheres Handeln zu fördern. → Weitere Informationen SicherheitsIngenieur.NRW, Donato Muro Grüner Weg 56 • 40229 Düsseldorf d.muro@sicherheitsingenieur.nrw https://sicherheitsingenieur.nrw/

Oberste Priorität: Sicherheit und Gesundheit Wie Sie mit aktivem Arbeitsschutz den Kundennutzen verbessern Nach Meinung von Udo Pauly, Leiter Vertrieb + Unternehmenskommunikation der PORR Deutschland, wird das Thema Arbeitsschutz zum klaren Kundennutzen, wenn die Elemente der Kommunikation in einem Unternehmen wirkungsvoll miteinander verknüpft werden. Der Arbeitsschutz muss dafür in der Unternehmenskultur nachhaltig verankert sein. „Kunden wollen nicht den Bohrer, sondern das Loch in der Wand“. Henry Ford brachte die Orientierung am Kundennutzen plakativ auf den Punkt. Beim „Bohrer“ ist dies auf den ersten Blick plausibel. Bei abstrakteren Themen, wie der Arbeitsschutzphilosophie im Unternehmen, ist der Wirkungszusammenhang komplexer. Verbesserung des Kundennutzen durch Arbeitsschutz-Philosophie Die Interaktion eines aktiven Arbeitsschutzes in Unternehmen zeigt der Wirkungskreis Kundennutzen (Diagramm rechte Seite). Anstelle eines Produkts oder einer Dienstleistung steht oben im Wirkungskreis der „Arbeitsschutz“. Über ein Bündel vernetzter 8 Arbeitssicherheit Fotos: Porr Effektive Nahbereichskommunikation und sicheres Arbeiten: Ein angepasster Gehörschutz als Headset

Aktivitäten, identisch mit dem Konzept für die Markteinführung eines Produkts oder einer Dienstleistung, entfalten die Maßnahmen ihre Wirkung. Voraussetzung ist, dass alle Kernelemente der Interaktion konsequent auf den Kundennutzen ausgerichtet werden. Hilfreich ist hierbei die Beantwortung der „W-Fragen: Wie? Wo? Wer? Wann? wird der Kundennutzen des Arbeitsschutzes konkret vermittelt? Verankerung in der Unternehmenskultur Als Grundvoraussetzung ist der Arbeitsschutz in der Unternehmenskultur zu verankern. Jede/r Mitarbeiter*in des Unternehmens trägt hierzu Verantwortung, im besonderen Maße die Führungskräfte. Sicherheit und Gesundheit haben oberste Priorität und sind die Basis für den Erfolg. Verbindlich wird der Arbeitsschutz beispielsweise durch eine Zertifizierung. Zudem ist der Arbeitsschutz auf den Baustellen sowie in den Verwaltungen laufend zu evaluieren und zu prüfen. Klares Ziel: „Null Unfälle = Vision Zero“. Das Management muss das Thema Arbeitsschutz in ihren Zielsetzungen formulieren, durch konkrete Maßnahmen mit Leben füllen und in der Unternehmenskultur verankern. So kann beispielsweise jedes Meeting im Unternehmen mit dem 5-Minuten-Agendapunkt „Ein positives Beispiel zum Arbeitsschutz“ beginnen. Arbeitsschutz wird so tagtäglich positiv durch das Management thematisiert. Regelmäßige interne Kommunikation Ob Mitarbeiter-Zeitung, interner Newsletter, Intranet oder andere Medien: Regelmäßige Berichte zum Arbeitsschutz machen das Thema bei den Mitarbeiter*innen präsent. Das Feld der internen Touchpoints zum Arbeitsschutz ist dabei vielfältig. Berichte über 9 Arbeitssicherheit Wirkungskreis Kundennutzen Face2Face Verkauf Externe Kommunikation Unternehmens- kultur Interne Kommunikation Arbeitsschutz Kunden Nutzen

neueste Entwicklungen im Unternehmen, z. B. bei Verständigung und Gehörschutz auf den Baustellen, unfallfreie Produktion von Anker- und Mikropfählen seit 5 Jahren oder der regelmäßige Hinweis auf das Beratungsangebot Arbeitssicherheit sollten in einem Redaktionsplan festgehalten werden. Dazu gehört eine klare Verantwortung für die Inhalte und die Durchführung. Überzeugen im persönlichen Gespräch Kundenzentrierung in Sachen Arbeitsschutz setzt voraus, dass der Baupartner den Arbeitsschutz auch in der externen Kommunikation als wichtigen Faktor behandelt. Jeder Unfall auf einer Baustelle kann für Kund*innen zu einem massiven Imageschaden führen und schlimmstenfalls zum Stillstand der Baustelle führen. Neben dem Reputationsschaden tritt oft ein hoher wirtschaftlicher Schaden ein. Arbeitsschutz ist daher ein öffentliches Thema. Aktiv gelebt kann es Kund*innen und Partner überzeugen, den richtigen Baupartner an seiner Seite zu haben. Im persönlichen Gespräch (Face2Face) gilt es den Kundennutzen überzeugend zu transportieren. Die notwendige Sensibilität können beispielsweise Fragen erzeugen: „Verfügt Ihr Baupartner über einen aktiven Arbeitsschutz, um Ihnen die höchstmögliche Sicherheit bei der Realisierung Ihres Bauprojekts zu garantieren?“ oder „Mit welchen Maßnahmen stellt Ihr Baupartner den Arbeitsschutz in Ihrem Projekt sicher?“. Kundenbetreuende Mitarbeiter*innen sollten durch professionelle Schulungen in ihrer Argumentationssicherheit gefördert werden. Unterstützend ist eine regelmäßige Kommunikation in den externen Medien. Beiträge in der (Fach)presse, den sozialen Medien, Vorträgen usw. greifen den Arbeitsschutz mit gelebten Beispielen und positiven Erlebnissen regelmäßig auf. Arbeitsschutz ist ein Kundenversprechen Werden die Elemente der Kommunikation wirkungsvoll miteinander verknüpft entfaltet der Arbeitsschutz eine positive Wahrnehmung. Voraussetzung dafür ist, dass Arbeitsschutz in der Unternehmenskultur nachhaltig verankert ist. Den Führungskräften kommt 10 Arbeitssicherheit → PORR GmbH & Co. KGaA Die PORR ist Technologieführer für die Planung und den Bau anspruchsvoller, individueller Kundenwünsche. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette verfügt die PORR in allen Schlüsselgewerken über eigene Expertenteams. Sie bietet umfangreiche Fachkenntnis aus einer Hand. Das Leistungsportfolio reicht von der Generalplanung bis zur schlüsselfertigen Umsetzung. Der Einsatz moderner Methoden und Technologien, wie Building Information Modelling (BIM) und LEAN Management, sichert eine wirtschaftliche und sichere Realisierung der Bauvorhaben. Die PORR ist in Deutschland in den Bereichen Hochbau, Industriebau, Ingenieurbau, Tunnelbau, Verkehrswegebau, Spezialtiefbau, Stahlbau sowie der Umwelttechnik aktiv. Die PORR GmbH & Co. KGaA beschäftigt rund 2.300 Mitarbeiter*innen. Sie ist Teil der börsennotierten PORR AG mit rund 20.000 Mitarbeiter*innen und einer Produktionsleistung im Jahr 2021 von rund EUR 5,7 Mrd.

dabei eine aktive Rolle zu. Eine geplante interne und externe Kommunikation mit konkreten Beispielen und gezielten Maßnahmen erzeugt eine Wahrnehmung, die sich durch die Regelmäßigkeit verstärkt. Im geschulten, persönlichen Gespräch wird der Nutzen des Arbeitsschutzes konkret vermittelt. So wird aus dem Thema Arbeitsschutz ein klarer Kundennutzen. → Weitere Informationen PORR GmbH & Co. KGaA, Udo Pauly – Leitung Unternehmenskommunikation Walter-Gropius-Straße 23 • D-80807 München Tel. +49 89 71001-213 udo.pauly@porr.de • www.porr.de 11 Arbeitssicherheit Anzeige Schnell. Schneller. Easy. Mit PERI UP in Rekordzeit ans Ziel. www.peri.de Schalung Gerüst Engineering Start frei für mehr Wirtschaftlichkeit. Mit dem PERI UP Gerüstbaukasten lassen sich Fassadengerüste bis zu 21%* schneller montieren als mit anderen Lösungen. Das spart jede Menge Arbeitsstunden und sorgt dafür, dass Sie wirtschaftlich gewinnen. link.peri.de/schneller-mit-periup * Unabhängige izb-Studie, Handbuch „Arbeitsorganisation Bau, Gerüstbau – Fassadengerüste Richtzeiten“ → Der Autor Dipl. Kfm. Udo Pauly, ist seit über 30 Jahren von der Industrie rund um das Bauen begeistert. Er studierte Wirtschaftswissenschaften mit Fokus Strategie- und Organisationsentwicklung sowie internationales Marketing. Nach Managementstationen bei international führenden Unternehmen der Bauzulieferindustrie wechselte er 2017 in die Bauindustrie. Seit 2020 ist er Leiter Vertrieb und Unternehmenskommunikation bei der PORR GmbH & Co. KGaA, Deutschland.

Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser. Kontrollpflicht für Arbeitgeber*innen im Unternehmen Die Kontrollpflicht ist eine von vielen wichtigen Pflichten, die mit der Position von Arbeitgeber*innen einhergehen. Da sie stetig in den Arbeitsablauf einbezogen werden muss, hat sie sogar eine gewisse Sonderstellung. Denn lediglich davon auszugehen, dass alle Vorschriften – ob gesetzlich oder betriebsintern – eingehalten werden, reicht nicht aus. Die regelmäßige Kontrolle ermöglicht die frühzeitige Erkennung und Prävention arbeitsrechtlicher Verstöße. Vor allem die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen sollte mit der Kontrollpflicht abgedeckt werden. Zum Schutz der Mitarbeiter*innen sind vom Unternehmen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen, die die Gesundheit der Mitarbeiter*innen gewährleisten. Gleiches gilt für die Datenschutzpflicht, denn auch deren ordnungsgemäße Durchführung ist vom/von der Arbeitgeber*in zu kontrollieren. Anders als die Pflichten wie Fürsorgepflicht, Sorgfaltspflicht oder Beschäftigungspflicht wird die Kontrollpflicht – mit Ausnahme von Bußgeldvorschriften – in den Gesetzen nicht klar definiert. Vielmehr leiten Rechtsprechung und Rechtslehre die Aufsichts- und Kontrollpflichten aus den Sorgfaltspflichten ab. Eine Beratung durch eine/n Anwält*in für Arbeitsrecht kann gerade bei derart unbestimmten Rechtsbegriffen für Klarheit sorgen. Welche Aufgaben beinhaltet die Kontrollpflicht? Arbeitsschutz Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes müssen Arbeitgeber*innen entsprechende Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten festlegen. Diese Maßnahmen bilden die Basis für spätere Kontrollen. Wenn der/ die Arbeitgeber*in diese wiederum nicht selbst übernimmt, hat er/sie zumindest die Kontrollpflicht über deren ordnungsgemäße Durchführung. Arbeitgeber*innen tragen die Verantwortung, das vom Betrieb selbst keine Gefahr für die Mitarbeiter*innen ausgeht. Daneben ist es wichtig, darauf zu achten, dass jede Führungsebene die Maßnahmen zum Arbeitsschutz ausführt. Zwar können die Aufgaben der Kontrollpflicht vom/von der Arbeitgeber*in auf befähigte Dritte weitergegeben werden, die Gesamtverantwortung obliegt in allen Fällen dem/der Arbeitgeber*in. Kann die Kontrollpflicht vom/von der Arbeitgeber*in delegiert werden? Jede/r Arbeitgeber*in kann seine/ihre Unternehmerpflichten hinsichtlich der betrieblichen Organisation zumindest teilweise an untergeordnete Führungskräfte weitergeben. Das Arbeitsschutzgesetz rät zur horizontalen und vertikalen Delegation, wenn es um die einzelnen Unternehmerpflichten geht. Die horizontale meint dabei die Benennung von Verantwortungsbereichen einer Organisati12 Recht

onsebene und die vertikale die hierarchische Delegation von oben nach unten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, externen Expert*innen die Aufgaben zu übergeben. Die Delegation von Unternehmerpflichten im Rahmen des Arbeitsschutzes sollte stets schriftlich festgehalten werden. Aufgaben und Befugnisse müssen dabei so klar wie möglich definiert werden. Noch bevor eine Führungskraft die Unternehmerpflichten übernimmt, muss sich der/die Arbeitgeber*in jedoch sicher sein, dass diese qualifiziert genug ist. Kenntnisse und Fähigkeiten müssen dementsprechend ausreichen, um die Pflichten erfüllen zu können. Die Kontrolle darüber, ob die übertragenen Aufgaben von der Führungskraft wahrgenommen werden, bleibt beim/bei der Arbeitgeber*In. Damit ist die Kontrollpflicht eine der Pflichten, die nicht gänzlich an Dritte delegiert werden kann. Bei der Ausarbeitung der passenden Strategie der Delegation für Ihr Unternehmen nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung eines/einer Anwäl*in für Arbeitsrecht. Was droht beim Verstoß gegen die Kontrollpflicht? Arbeitgeber*innen genauso wie Führungskräfte, denen die Einhaltung der Betreiberpflichten übertragen wurden, sind verpflichtet, in ihren Zuständigkeitsbereichen zu kontrollieren. Bei Nichtbeachtung der Aufsichtsmaßnahmen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und kann mit Strafe oder Geldbuße geahndet werden. Letztendlich hängt aber das Ausmaß der Verletzung der Kontrollpflicht vom Einzelfall ab. Wichtige Angaben, um in einer nachprüfbaren Weise belegen zu können, wieweit die Pflichtverletzung reicht, sind: • Betriebsaufbau und -organisation • Aufgabenverteilung innerhalb des Betriebes • Art und Umfang der durchgeführten Kontrollmaßnahmen Wird die Kontrollpflicht schuldhaft verletzt, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 130 Abs. 1 OWiG vor. Damit man sich als Arbeitgeber*in diesem Risiko nicht aussetzt, erfüllt man die Kontrollpflicht mit einer geeigneten Betriebsorganisation durch: • Aufgabendefinition • Aufgabenübertragung auf geeignete Personen • Ordnungsgemäße Anleitung des Weisungsempfängers • Angemessene Verlaufskontrolle • Überwachung der Delegationsempfänger Dabei sollten alle Schritte grundsätzlich dokumentiert werden, damit im Falle einer mutmaßlichen Pflichtverletzung rechtskräftige Beweise zur Verteidigung vorliegen. Sehen Sie sich mit einer Verletzung der Kontrollpflicht konfrontiert, sollten Sie sich an eine/n Anwält*in für Unternehmensrecht wenden. Quelle: anwalt.de 13 Recht

Wann ist eine E-Mail zugegangen? Der BGH hat entschieden, dass eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr in dem Zeitpunkt zugegangen ist, wenn sie auf dem Mailserver des/der Empfänger*in abrufbereit zur Verfügung gestellt wird. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und gelesen wird, ist für den Zugang hingegen nicht erforderlich. Anders hatte dies zuletzt das OLG Hamm gesehen. Doch auch nach dem BGH-Urteil bleiben wichtige Rechtsfragen offen. Die Frage, wann eine Willenserklärung dem/ der Empfänger*in zugegangen ist, ist mit § 130 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eigentlich abschließend geregelt. Dennoch haben Gerichte bislang unterschiedlich beurteilt, wann eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr zugegangen ist. Spätestens nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im März entschieden hatte, dass ein Abmahnschreiben als Dateianhang per EMail erst dann zugegangen sei, wenn der/die Empfänger*in den Anhang auch tatsächlich geöffnet hat (Urt. v. 09.03.2022, Az. 4 W 119/20), wurden die Rufe nach einer endgültigen Klärung lauter. Dem ist der Bundesgerichtshof (BGH) nun nachgekommen (Urt. v. 06.10.2022, Az. VII ZR 895/21). Hintergrund des Verfahrens vor dem BGH ist ein Rechtsstreit zwischen einer Frau und einem Bauunternehmen, welches sie 2016 mit der Erbringung von Metall- und Fassadenbegrünungsarbeiten beauftragt hatte. Nach Ausführung der Arbeiten berechnete das Unternehmen der Frau einen Betrag in Höhe von 254.335,77 Euro netto, woraufhin die Frau dem Unternehmen eine Abrechnungsvereinbarung zusandte und als Schlusszahlung einen Betrag in Höhe von 14.538,36 Euro anwies. Das Bauunternehmen widersprach der Schlusszahlung jedoch und forderte die Frau mit E-Mail vom 14. Dezember 2018 zu einer Zahlung von 14.347, 23 Euro zuzüglich Anwaltskosten in Höhe von 1.029, 25 Euro, insgesamt also zu einer Zahlung von 15.376,48 Euro, auf. In einer weiteren E-Mail knapp eine halbe Stunde später erklärte das Unternehmen daraufhin jedoch, dass sie die Forderungshöhe noch nicht abschließend geprüft hätten und die vorangegangene E-Mail um 9:19 Uhr daher unberücksichtigt bleiben müsse. Kurz darauf legte das Unternehmen der Frau eine Schlussrechnung über eine Rechtsforderung in Höhe von 22.173,17 Euro vor. Dennoch zahlte die Frau lediglich einen Betrag in Höhe von 15.376,48 Euro. In der daraufhin erhobenen Klage forderte das Bauunternehmen die Zahlung des Differenzbetrages. Nachdem die Klage bereits in den Vorinstanzen vor dem Landgericht (LG) Berlin und dem Kammergericht (KG) Berlin keinen Erfolg hatte (Urt. v. 23.10.2020, Az: 96 O 37/19, 30.11.2021, Az: 21 U 1103/20) scheiterte nun auch die Revision beim BGH. BGH: Abrufmöglichkeit statt tatsächlicher Kenntnis für Zugang entscheidend Der BGH stützte seine Entscheidung im Wesentlichen darauf, die Vorinstanzen seien zu Recht davon ausgegangen, dass sich beide Parteien auf den Abschluss eines Vergleichs nach § 779 BGB geeinigt hätten. So sei die erste E-Mail des Unternehmens nach Ansicht des Gerichts als ein Angebot auf Abschluss eines Vergleichs auszulegen, wonach die 14 Recht

Frau insgesamt 15.376,48 Euro an das Bauunternehmen zahlen solle. Für den Ausgang des Verfahrens war dann allein entscheidend, ob dieses Angebot durch die nachfolgende E-Mail wirksam widerrufen worden ist. Gemäß § 130 Abs. 1 S. 2 BGB setzt dies voraus, dass der Widerruf dem/der Empfänger*in jedenfalls zeitgleich mit der zu widerrufenden Erklärung zugegangen ist. Der BGH stellte erstmals klar, dass jedenfalls in dem Fall, dass eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des/der Empfänger*in abrufbereit zur Verfügung gestellt wird, sie dem/der Empfänger*in in diesem Zeitpunkt zugegangen sei. Denn damit sei die E-Mail so in den Machtbereich des/der Empfänger*in gelangt, dass er/sie diese unter gewöhnlichen Umständen zur Kenntnis nehmen könne. Bei Geschäftsleuten sei während der üblichen Geschäftszeit außerdem stets mit der Kenntnisnahme unmittelbar nach Eingang der Nachricht in den elektronischen Briefkasten zu rechnen. Ob die E-Mail vom/von der Empfänger*in tatsächlich gelesen worden ist, sei für den Zugang hingegen unerheblich. Für den konkreten Fall bedeutete das, dass der Frau das Vergleichsangebot bereits mit der ersten E-Mail um 9:19 Uhr zugegangen sei, der Widerruf hingegen erst mit der zweiten E-Mail eine halbe Stunde später. Somit wertete das Gericht den Widerruf als verspätet, so dass das Angebot weiterhin wirksam gewesen sei. Indem die Frau anschließend den in der ersten E-Mail geforderten Geldbetrag an das Unternehmen gezahlt habe, habe sie das Vergleichsangebot konkludent angenommen. Der damit vereinbarte Vergleich habe daher zur Folge, dass dem Unternehmen keine über diesen Betrag hinausgehenden Forderung zustehe, so der BGH. Trotz BGH-Urteil: Wichtige Rechtsfragen weiterhin offen Mit seinem aktuellen Urteil hat der BGH nun endgültig klargestellt, dass es für den Zugang von E-Mails im unternehmerischen Bereich auf die grundsätzliche Abrufmöglichkeit und nicht auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den/die Empfänger*in ankommt. Wichtig ist jedoch, dass sich die Entscheidung ausdrücklich nur auf den E-Mail-Versand im unternehmerischen Geschäftsverkehr bezieht und Privatpersonen daher nicht betrifft. Hier erwartete die Rechtsprechung nicht, dass diese Ihre E-Mails mehrmals täglich abrufen, so dass E-Mails unter Privatpersonen regelmäßig erst dann zugegangen sind, wenn der Empfänger die Nachricht tatsächlich abgerufen hat. Festzuhalten bleibt jedoch, dass mit dem Urteil nicht alle Rechtsfragen gelöst sind. So hat der BGH beispielsweise ausdrücklich die Frage offengelassen, wann eine E-Mail außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (zum Beispiel sonntags oder an einem Feiertag) zugeht. Denkbar wäre insofern sowohl ein Zugang im Zeitpunkt des Eingangs auf dem Mailserver als auch erst am nächsten Werktag. Es besteht also weiterhin Klärungsbedarf. → Weitere Informationen WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 • D-50672 Köln Tel. +49 0221 951563-0 info@wbs-law.de • www.wbs-law.de 15 Recht

Ausgezeichnete Prävention Gute Ideen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ausgezeichnet Elf Unternehmen konnten sich über Preise und Auszeichnungen freuen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) zeichnete sie für gute Lösungen im Arbeitsschutz mit dem Präventionspreis aus. Überreicht wurden die Trophäen und Urkunden am 8. Dezember 2022 in Köln. Prämiert wurden sowohl technische Verbesserungen wie auch organisatorische Maßnahmen. Auch ein Podcast und ein Quiz schafften es auf das Siegertreppchen. "Gemeinsam ist allen Preisträgern, dass sie im Arbeitsschutz deutlich mehr gemacht haben, als der Gesetzgeber fordert", sagt Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM. Drei Preisträger Der mit 10.000 Euro dotierte erste Preis ging an die Schäfer Elektronik GmbH aus Achern, die einen Passwortschutz für ihre Kreissägen entwickelt haben. Durch den Passwortschutz wird erreicht, dass ungeschulte Mitarbeiter*innen die Kreissägen nicht benutzen. Mit einer Laserbereichsmarkierung überzeugte die Nobo Automotiv System Germany GmbH aus Überherrn die Jury. Transportiert ein Kran schwere Lasten, wird eine rotblinkende Markierung auf dem Boden aktiviert und warnt Mitarbeitende. Der Jury war das einen zweiten Platz (5.000 Euro) wert. In Umspannwerken gibt es häufig eine Vielzahl an Mittelspannungsfeldern. Die Westnetz GmbH aus Dortmund hat ein Gerät entwickelt, das Alarm schlägt, wenn die Tür eines unter Spannung stehenden Mittelspannungsfeldes geöffnet wird. Diese Entwicklung belohnte die Jury mit 3.000 Euro und einem dritten Platz. Acht Auszeichnungen Insgesamt acht Unternehmen haben Auszeichnungen im Wert von 2.000 Euro erhalten. Diese gingen an: • Ademco 2 GmbH aus Lotte für eine Checkliste zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Homeoffice. • Berliner Wasserbetriebe für eine Schlaucheinlauftonne, die das gefahrlose Befüllen von Schächten erlaubt. • BSH Hausgeräte GmbH, Traunreut, für den "Sicherheitsimpuls" – einen Onepager zu aktuellen Unfällen und allgemeinen Arbeitsschutzthemen. • Bosch Sicherheitssysteme Montage und Service GmbH, Arnstadt, für einen unternehmensinternen Podcast zur Arbeitssicherheit. • J.H. Ziegler GmbH, Achern, für ein variables Förderband zur Beladung von Containern • Omexom GA Nord GmbH, Magdeburg, für ein Quiz zu Arbeitssicherheitsfragen • Siemens AG Frankfurt am Main, Schaltanlagenwerk, für die Projektion von Gefahrensymbolen an Fußgängerquerungen über Fahrstraßen innerhalb von Gebäuden • 0WERMA Signaltechnik GmbH & Co. KG, Rietheim-Weilheim, für die Lärm- und Schwingungsreduktion in der Stanzerei 16 Meldugen

durch den Einsatz von luftgefederten Isolatoren. Außerdem erhalten alle Mitarbeitenden, die an der eingereichten Maßnahme in der Praxis beteiligt waren, 500 Euro. Ab fünf Beteiligten wird eine Teamprämie von 2.000 Euro vergeben. 17 Meldungen Foto: Tilman Lothspeich → Die BG ETEM Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für 4,3 Millionen Beschäftigte in gut 224.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei. → Hintergrund Präventionspreis Der Präventionspreis der BG ETEM wird seit 2008 alle zwei Jahre vergeben. Mit dem Preis zeichnet die BG ETEM Maßnahmen und Projekte aus, die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit voranbringen. Bei der achten Runde im Jahr 2022 beteiligten sich 85 Unternehmen mit Einreichungen. Informationen zu den einzelnen Beiträgen gibt es im Internet unter www.bgetem.de/ praeventionspreis. Für die nächste Runde können sich Mitgliedsunternehmen der BG ETEM sofort bewerben. Die nächste Preisverleihung findet voraussichtlich im Dezember 2024 statt. → Weitere Informationen Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Gustav-Heinemann-Ufer 130 • D-50968 Köln Tel. +49 221 37780 info@bgetem.de • www.bgetem.de

Anschnallen rettet Leben! Aktion der BG BAU gegen schwere Unfälle mit umstürzenden Baumaschinen Wenn Baumaschinen umstürzen, wird der Beckengurt zum entscheidenden Sicherheitsfaktor. Allein 2021 verzeichnete die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) fünf Todesfälle durch umstürzende Baumaschinen und auch 2022 gab es erneut zwei tödlich Verunglückte – keiner war angeschnallt. „Wann schnallst du’s? Anschnallen rettet Leben!“ heißt deshalb eine aktuelle Aktion der BG BAU, die dafür wirbt, jederzeit den Gurt anzulegen. Immer wieder stürzen Baumaschinen wie Radlader oder Bagger im Einsatz um, zum Beispiel durch ungeeignete Bodenverhältnisse oder unterschätzte Geländeneigungen. Besonders Bagger oder Radlader sind oft an Absturzkanten und Böschungen im Einsatz, somit ist die Gefahr eines Umsturzes hoch. Beckengurte sind dabei eine Lebensversicherung für Fahrer*innen – wenn sie genutzt werden. Denn wer angeschnallt ist, bleibt beim Kippen der Baumaschine in der Kabine und ist durch den Überrollschutz vor schweren und tödlichen Verletzungen geschützt. Ein angelegter Anschnallgurt verhindert nicht nur, dass Menschen aus der Kabine herausgeschleudert werden, sondern auch den gefährlichen reflexhaften Absprung. Beides kann fatale Folgen haben, da die Person unter der umstürzenden Maschine begraben werden kann. Insgesamt starben in den vergangenen sechs Jahren bei 113 Umstürzen von Radladern und Baggern zehn Baumaschinenführer. „Bei unseren Kontrollen auf Baustellen stellen wir fest, dass viele Führer*innen von Baumaschinen nicht angeschnallt sind“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. „Dabei sind die Regeln eindeutig. Auch in Baumaschinen herrscht Gurtpflicht. Mit unserer Aktion wollen wir alle Beteiligten dafür sensibilisieren, dass das Anschnallen Leben retten kann.“ Die Verantwortlichen im Unternehmen sollten in der Betriebsanweisung deutlich machen, dass die Benutzung eines Baggers oder Radladers nur mit angelegtem Gurt gestattet ist und die Gurtpflicht in der Unterweisung explizit ansprechen. Aufsichtführende müssen darauf achten, dass diese auf der Baustelle umgesetzt wird. Der kostenlos bei der BG BAU erhältliche Aufkleber für die Fahrerkabine erinnert auch im Alltag an die Gurtpflicht. 18 Meldungen → Die BG BAU Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als 3 Millionen Versicherte in rund 567.000 Betrieben und ca. 58.000 privaten Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen: www.bgbau.de

Mit der seit Sommer 2022 laufenden Aktion „Wann schnallst Du´s? Anschnallen rettet Leben!“ stellt die BG BAU den Unternehmen vielfältiges kostenloses Material zur Verfügung: Aufkleber für Baumaschinen fordern zum Anschnallen auf, Poster und Flyer klären auf, ein Video-Spot rüttelt wach. Eine Webseite zur Aktion fordert zum Mitmachen auf. Mit einer neuen Arbeitsschutzprämie fördert die BG BAU auch innovative Rückhaltesysteme für Erd- und Straßenbaumaschinen, die sowohl auf Neugeräten installiert als auch in Bestandsmaschinen nachgerüstet werden können. Die Systeme entsprechen den Wünschen der Maschinenführer*innen: eine einfache Handhabung sowie eine Warnung und eine eingeschränkte Funktionalität der Maschine, wenn der Gurt nicht angelegt ist. Die BG BAU erstattet Mitgliedsbetrieben, die die neue Arbeitsschutzprämie beantragen, bis zu 50 Prozent (maximal 1.200 Euro) vom Kaufpreis des erworbenen Systems. Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU → Weitere Informationen Aktionsseite „Anschnallen rettet Leben!“: https://www.bau-auf-sicherheit.de/anschnallen Neue Arbeitsschutzprämie „Innovatives Rückhaltesystem“: https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/praemie/rueckhaltesystem Aufkleber, Flyer und Poster-Motive zum Download: www.bgbau.de – Medien Center – Suche: anschnallen Fachartikel im BG BAU-Magazin BauPortal: https://bauportal.bgbau.de/bauportal-22022/ thema/tiefbau/anschnall-kampagne-der-bg-bau Fachartikel in der „BG BAU aktuell“: https://bgbauaktuell.bgbau.de/bg-bauaktuell-12022/artikel-12022/gurtpflicht 19 Meldungen Anzeige Ausschreibungsbörse - Partner-Showrooms – Expertenwissen Deutschlands erster Marktplatz für den Arbeitsschutz. Einfach die besten Experten finden! 6 Monate kostenlos Premium-Mitglied werden!

Arbeitsunfall melden Serviceportal erleichtert Meldung an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Webportal macht mehr als 30 Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und Versicherte zugänglich Einen Arbeitsunfall anzeigen, ein Unternehmen an- oder abmelden – seit dem Jahreswechsel stehen mehr als 30 Serviceleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auch online zur Verfügung. Darüber informiert der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Unter www. serviceportal-unfallversicherung.dguv.de können Unternehmen und Versicherte Anliegen zeit- und ortsunabhängig erledigen. Auch über den Portalverbund von Bund und Ländern (www.bund.de) können Versicherte die Serviceleistungen abrufen. Je nach Serviceleistung und gewähltem Kommunikationsweg müssen sich die Nutzer*innen identifizieren oder elektronisch ausweisen. Dies können sie über die sicheren Angebote des Bundes erledigen: Versicherte über das sogenannte Nutzerkonto Bund (BundID), Unternehmen über "Mein Unternehmenskonto". Auch die Bundesländer bieten eigene Länderkonten an, die ebenfalls im Serviceportal genutzt werden können. Antragstellende können sich über die Konten einmalig ausweisen und auf diese Authentifizierung bei jedem weiteren Behördenkontakt zurückgreifen. Zudem können Daten hinterlegt, diese in verschiedene Formulare übernommen sowie Bescheide und Mitteilungen im Postfach digital empfangen werden. Mit der Digitalisierung ihrer Leistungen setzt die gesetzliche Unfallversicherung Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) um. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen ab 2023 auch elektronisch anzubieten und zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Ziel des OZG ist es, möglichst viele Behördenleistungen mit wenigen Klicks online zugänglich zu machen. Die digitalen Services sind ein zusätzliches Angebot, die bisherigen Kommunikationswege für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bleiben erhalten. Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV 20 Meldungen Foto: stock.adobe.com / Kzenon

21 Meldungen Änderung der Baustellenverordnung Überblick zu den Neuerungen Die Bundesregierung hat die Baustellenverordnung mit Wirkung zum 1. April 2023 angepasst. Auf Baustellen ist diese Verordnung grundlegend für den Arbeitsschutz. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert daher über die wesentlichen Neuerungen. Die Baustellenverordnung (BaustellV) regelt in der Planungs- und Ausführungsphase die zu ergreifenden Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit auf den Baustellen zu gewährleisten. Ab dem 1. April 2023 gilt in Deutschland die überarbeitete BaustellV. Die Anpassung wurde nötig, da die bisherige Fassung nach Ansicht der Europäischen Kommission nicht vollumfänglich den Vorgaben der EU-Richtlinie 92/57/EWG entsprach. Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU: „Die Änderungen sind nicht umfangreich, aber an einigen Stellen wesentlich. Zum Beispiel gilt die Untergrenze von zehn Tonnen Einzelgewicht für Massivbauelemente nicht mehr. Sobald kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben und Versetzen der Elemente erforderlich sind, gilt dies zukünftig schon als besonders gefährliche Arbeit.“ Bei Baustellen, auf denen jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig ist, wurde eine neue Informationspflicht des Bauherrn in die BaustellV aufgenommen. Wenn die Dauer der Arbeiten umfangreicher ist oder besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden sollen, hat nun der Bauherr den Arbeitgeber über diejenigen Umstände auf dem Gelände zu unterrichten, die sonst, bei Anwesenheit mehrerer Arbeitgeber, in einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan einzubeziehen wären. „Aus Sicht der BG BAU ist zu begrüßen, dass die Anforderung an die Informationspflichten des Bauherrn über sein Bauvorhaben erweitert wurden, damit Arbeitgeber die Arbeitsschutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten besser planen können,“ so Arenz. Neu in die Verordnung aufgenommen wurde des Weiteren eine Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zukünftig in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen durch den ASTA beraten. → Weitere Informationen BMAS – Erste Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-undGesetzesvorhaben/erste-aenderungsverordnungzur-baustellenverordnung.html Bundesgesetzblatt Teil I – Erste Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung – Bundesgesetzblatt: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/1/VO Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU

„Der wichtigste Treffpunkt der Branche“ Die BAU 2023 in München Vom 17. bis 22. April 2023 findet die BAU, die Weltleitmesse für Architektur, Materialien, Systeme, in München statt. Die Ausstellungsfläche war bereits vor einem halben Jahr zu fast 100 % belegt. Diese entspricht mehr als 115.000 Quadratmeter bzw. 16 Fußballfeldern. Mehr als 1.450 Unternehmen haben ihre Teilnahme bestätigt. Das unterstreicht die Bedeutung der BAU als wichtigster Treffpunkt der Baubranche. Die Organisatoren der BAU sind erfreut, dass ihre Kund*innen die Terminänderung so gut annehmen und alles daransetzen, Teil der Weltleitmesse für Architektur, Materialien und Systeme zu sein. Nach vier Jahren Pause ist es einfach an der Zeit, sich wieder persönlich in München zu treffen und über Trends und Entwicklungen auszutauschen. Neue Ausstellungsbereiche Ziel der Organisatoren ist es, neben der Stärkung der bestehenden Segmente auch neue Unternehmen und Besucher*innen für die BAU zu gewinnen. Deshalb gibt es bei der Veranstaltung im kommenden April zwei neue Ausstellungsbereiche. Im Innovation Hub in der Halle B0 stehen besonders die Themen 22 Veranstaltung

Ressourcen und Recycling, Urban Mining, Modulares Bauen sowie innovative Bauprozesse im Fokus. Damit soll die Bedeutung von klimagerechtem und ressourcenschonendem Bauen hervorgehoben werden. Für das erwähnte Thema Modulares Bauen wird im Atrium zwischen den A- und B-Hallen eine Sonderfläche mit Village Charakter angeboten. Dort zeigen Aussteller die Vorteile architektonischer Modulbauweise. Ergänzend hierzu gibt es einen Gemeinschaftsstand in der Halle A2. Welche Branchenthemen stehen im Fokus? Wie in der Vergangenheit werden sich auch bei der kommenden BAU Themen, die aktuell die Branche beschäftigen und bewegen wie ein roter Faden durch die Ausstellung und das Rahmenprogramm ziehen. Eine besondere Herausforderung für die Baubranche stellt der Klimawandel dar. Zur Eindämmung trägt unter anderem Energieeffizientes Bauen einen wichtigen Teil bei. Hierzu passt auch das weitere Leitthema „Ressourcen & Recycling“. Neben der Energieeffizienz beim Bauen zählen wiederverwertbare Rohstoffe zu den Schlüsselelementen für das Bauen der Zukunft. Wie bei allen Industriezweigen spielt die Digitale Transformation auch im Baubereich eine wichtige Rolle. Nicht umsonst wurde vor zwei Jahren mit der digitalBAU eine eigene Veranstaltung zu diesem Thema initiiert. In diesem Jahr erhalten Besucher sowohl auf der BAU im April als auch auf der digitalBAU conference & networking vom 4. bis 6. Juli Einblicke in digitale Lösungsansätze innerhalb der Bauindustrie. Aktuelle Einflüsse wie steigende Energiekosten und Mobiles Arbeiten wirken sich auf die Zukunft des Wohnens aus. Auf der BAU zeigen Unternehmen Lösungsansätze und in den Foren diskutieren Experten verschiedene Aspekte und Herausforderungen. → Weitere Informationen www.bau-muenchen.com 23 Veranstaltung Anzeige Die Zukunft gehört dem Stiel. Einfach Easy das Original. Flexible Einrü stungen mit dem Easy Stiel. Die Bauwerksgeometrie von Gebäuden unterscheidet sich meist stark. Ob Arbeits- oder Schutzgerü st – mit dem Easy Stiel sind Sie fü r den Baualltag im Fassaden- gerü stbau optimal vorbereitet. www.peri.de/easystiel www.peri.de Schalung Gerüst Engineering

Ergonomie-Werkzeuge der Zukunft Erster Expert Talk „Trends & Innovationen in der Exoskelett-Technologie“ war ein voller Erfolg Das neue, digitale Eventformat Expert Talks der A+A, der größten Leitmesse für Persönlichen Schutz, Betriebliche Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, in Kooperation mit dem Fraunhofer IPA ist von der Community hervorragend angenommen worden. Über 400 Interessierte nahmen an der Premiere am 8. Februar teil und diskutierten mit den Experten aus Forschung, Wissenschaft und Unternehmen über die aktuellen Trends in der Exoskelett-Technologie. Vielfältige Welt unterstützender Lösungen Die Welt dieser physischen Assistenten ist sehr vielfältig geworden. Diverse „Schmerzpunkte“ und Risikozonen werden durch Exoskelette und Softsuits entlastet oder unterstützt. Im Mittelpunkt stehen die beiden relevantesten Körperzonen für Beschwerden bei körperlicher Arbeit: Rücken und Schultern. Leichte textile Strukturen, aber auch passive Exoskelett Systeme entlasten die Lendenwirbelsäule bei diversen Tätigkeiten. Bei aktiven Systemen auch bereits mit Möglichkeiten für Datenschnittstellen gibt es einen Anbieter. Die gute Nachricht: die Vielfältigkeit der Lösungen erlaubt eine deutlich bessere Passfähigkeit in Bezug auf die Buntheit der Tätigkeiten in Handwerksbetrieben, Mittelständlern und in Konzernen als noch vor z. B. drei Jahren. Für die Entlastung der Schultern stehen ebenfalls diverse passive Exoskelette zur Verfügung. Der Bedarf an Lösungen für Menschen, an deren Arbeitsplätzen weder durch technische Umbauten und organisatorische Veränderungen eine Verbesserung des Arbeitsumfelds möglich ist, ist groß. Daher gibt es ebenfalls Produkte für Daumen, Handgelenke, Ellenbogen diverser Hersteller weltweit. Hier werden auch Prinzipien etablierter orthetischer Versorgungen genutzt. Ein Exoskelet unterstützt die Handkraft, die in diversen stark beanspruchenden Tätigkeiten das schwächste Glied in der Kette ist. Welche Exoskelette gibt es? Wie schneiden sie in Studien ab? Wo kann ich bei Arbeiten mit Exoskeletten zuschauen? Wo kann ich sie an Arbeitsplätzen erproben? Wo ist der Fachkongress zum Thema? Dies alles werden Sie auf der A+A in einer Kooperation von Fraunhofer IPA und Universität Stuttgart IFF, dem Weltverband für Exoskelette WEARRA mit A+A und dem BASI-Kongress erleben. Dort erwartet Sie der „ExoPark“: ein großer internationaler Gemeinschaftsstand von Exoskelett Vertreibern. Diese ermöglichen Ihnen auf überschaubarer Fläche viele verschiedene Systeme kennenzulernen und sogar an realistischen Arbeitsvorrichtungen selbst zu erproben, die von Fraunhofer IPA und Universität Stuttgart IFF und Herstellern definiert und realisiert wurden. Exoworkathlon®-Studie zum Zuschauen Diverse Studien konnten bisher mittels Messung von Muskelaktivitäten und wirkenden Kräften die lokale Entlastung in den Zielregionen der eingesetzten Exoskelette nachweisen. Das Fraunhofer IPA und Universität Stuttgart Forschungsteam konnte in Exoworkathlon-Experimenten zeigen, dass 24 Veranstaltung

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=