GB_06.2023

Ausgabe 06 / 2023 www.der-geruestbauer.de Schutzgebühr 4,50 Euro

Fotos: stock.adobe.com / ymgerman / Daniel Ernst Im Online-Abo lesen – egal wo, egal wann! Einfach über bernheine-medien.de registrieren und Ihr Online-Abonnement bestellen. Vorteile des Online-Abos: • Ihre Ausgaben sind jederzeit verfügbar • auf verschiedenen Geräten lesbar (PC, Tablet, Mobiltelefon) • kostengünstiger • Links und QR-Codes mit einem Klick erreichbar

3 06 / 2023 EDITORIAL/ INHALT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wir hoffen, Sie können zum Jahresende zur Ruhe kommen und neue Kraft für das Jahr 2024 tanken. Genießen Sie die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel mit Ihren Lieben. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Treue und wünschen Ihnen ein friedliches Weihnachtsfest, und dass Ihnen im neuen Jahr Ihre Vorhaben gelingen und Sie Zeit finden für die Dinge, die Ihnen wichtig sind. Ihr Team von DER GERÜSTBAUER » Arbeitssicherheit: Fußgängerbrücken in Modul- bauweise..........................................................................4 » Arbeitssicherheit: Präventiv vorgehen – die geplante Legalisierung von Cannabis............................................10 » Arbeitssicherheit: Den Arbeitsschutz im Gerüstbau- unternehmen organisieren.............................................14 » Unternehmensführung: Neue Zertifizierung...................18 » Soka: Betriebliche Altersversorgung..............................19 » Soka: Die deutsche Meisterschaft im Gerüstbauer- Handwerk.......................................................................20 » Rechtstipps....................................................................22 » Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk informiert.......................................................................24 » Hersteller Infos ..............................................................30 » Meldungen.....................................................................44 » Dienstleister................................................................... 47 » Marktplatz......................................................................48 » Termine..........................................................................50 Beate Bernheine Markus Hüger Verlag: fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210 625, 41432 Neuss Tel. 02137-932248 Fax 02137-932247 info@bernheine-medien.de www.bernheine-medien.de Verlagsleitung: Beate Bernheine Einzelheftpreis/ Nachbestellung: 4,50 Euro zzgl. Porto IMPRESSUM Erscheinungsweise: sechsmal jährlich Layout: Maritta Müller Freie Autoren: Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer Titelfoto: Wilhelm Layher GmbH & Co KG Copyright: fachverlag bernheine UG. Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteur*innen der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten.

4 06 / 2023 Optimale Kombination Fußgängerbrücken in Modulbauweise Temporäre Fußgängerbrücken in Gerüst- bauweise stellen einen speziellen Leistungsbereich des Gerüstbaus dar und werden oft in Verbindung mit Zugangstreppen z. B. für Eventveranstaltungen oder als Behelfskonstruktionen im Zuge von Sanierungs- und/oder Neubaumaßnahmen als Fahrbahnübergang oder Baugrubenüberbrückung für Personenverkehr erstellt. Am Markt gibt es verschiedene Gerüst- hersteller, die modulare Lösungen aus Sonderbauteilen in Kombination mit „Standardgerüstbauteilen“ im Angebot haben, mit denen sich unterschiedlichste Fußgängerbrücken realisieren lassen. Um eine sinnvolle Materialauswahl für einen Konstruktionsentwurf zu treffen, sind unter anderem die Spannweite, die Baubreite als auch die notwendige Nutzlast der Fußgängerbrücke von besonderer Bedeutung. Die Baubreite entscheidet mit der geforderten Nutzlast über die vom Brückenträger aufzunehmende Vertikallast, welche oft als Gleichstreckenlast in den Brückenträger eingeleitet wird. Beispiel: Eine 2,0 m breite Fußgängerbrücke, die durch zwei Brückenträger dargestellt wird und mit einer Nutzlast von 5,0 kN/m2 belastet wird, muss pro Brückenträger ohne Berücksichtigung von Wind und Eigengewicht eine Vertikallast von NL = 0,5 x 2,0 m x 5,0 kN/ m2 = 5,0 kN/m aufnehmen. Reduziert man bei gleicher Konstruktion die Baubreite auf 1,0 m, dann reduziert sich die Vertikallast aus Nutzlast ebenfalls auf NL1 = 0,5 x 1,0 m x 5,0 kN/m2 = 2,50 kN/m. Das Rechenbeispiel zeigt, dass Baubreite und Nutzlast im direkten Verhältnis stehen und somit die aufzunehmende Vertikallast beeinflussen. Um den Einfluss der Spannweite zu verdeutlichen, wird die Biegemomentbelastung eines Trägers auf zwei Stützen (klassisches Lastbild für einen Brückenträger) bei der ermittelten Nutzlast mit einer Spannweite von L = 6,0 m und mit einer Spannweite von L1 = 10,0 m (Abb. 1) betrachtet. Wie man Abbildung 1 entnehmen kann, hat sich durch die Veränderung der Spannweite von 6,0 m (L) auf 10,0 m (L1) die Biegemomentbelastung des Trägers mehr als verdoppelt. Bei einer Spannweite von 6,0 m kann man den notwendigen Brückenträger z. B. durch einen GT 45 S235 darstellen, bei der Spannweite 10,0 m ist bei der gleichen Belastung ein GT 75 S355 im Auslastungsbereich. Je nach Bauart kann der Gitterträger das Biegemoment nur über einen reduzierten Aussteifungsabstand aufnehmen oder es kommt gegebenenfalls ein GT 100 zum Einsatz, da noch Zusatzlasten aus Wind und Eigengewicht zusätzlich aufgenommen werden müssen. TECHNIIK PLANUNG, BERATUNG, SCHULUNG UND GUTACHTEN IM GERÜSTBAU Ingenieure Tomshöfer und Partner Zu den Kämpen 2a • 44791 Bochum Tel. 0234-5880733 • Fax 0234-5880734 info@ingenieure-am-werk.de www.ingenieure-am-werk.de Anzeige Bild Nr.1 Träger auf zwei Stützen mit Gleichstreckenlast zur Berechnung der Biegemomentenbelastung Quelle: Ingenieure Tomshöfer&Partner max. Md = 5,0 x 6,02 x (1/8) = 22,50 KNm max. Md = 5,0 x 10,02 x (1/8) = 62,50 KNm Prinzipskizze qd= 5,00 KN/m L = 6,00 m Prinzipskizze qd= 5,00 KN/m L = 10,00 m Abb. 1: Träger auf zwei Stützen mit Gleichstreckenlast zur Berechnung der Biegemomentbelastung, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner

5 06 / 2023 Dabei ist es selbsterklärend, dass sich durch die aufzunehmenden Schnittgrößen die daraus resultierende Wahl des Gerüstmaterials und somit sich das Eigengewicht der Gerüstbauteile bzw. der Gerüstkonstruktion verändert. Fazit 1 Baubreite, Nutzlast und Spannweite haben einen deutlichen Einfluss auf die aufzunehmenden Belastungen (Schnittgrößen) und entscheiden somit unter anderem, welches Gerüstmaterial zum Einsatz kommen kann. Aus der notwendigen Wahl des ausreichend tragfähigen Gerüstmateriales ergibt sich dann die mögliche Konstruktionsart (Abb. 2). TECHNIK Anzeige Vom effizienten Einsatz von Schalungen und Gerüsten bis hin zu aktuellen Branchenthemen: Unsere praxisorientierten Produktschulungen und Fachseminare vermitteln Ihnen die optimale Anwendung der PERI Systeme und liefern Ihnen wertvolles Wissen, das Ihr Unternehmen erfolgreicher macht. www.peri.de/schulungen Wissen, auf das Sie bauen können. PERI Schulungen für Schalung und Gerüst. www.peri.de Abb. 2: Fußgängerbrücke in Mischbauweise mit Spannweite L = 18,63 m und Baubreite b = 2,07 m, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner

6 06 / 2023 Abbildung 2 zeigt eine Mischkonstruktion aus Walzprofilträgern in Kombination mit Modulgerüstmaterial mit einer Spannweite von ca. 18,63 m und einer geforderten Baubreite von ca. 2,07 m. Die Belastung aus Eigengewicht und Nutzlast liegt je Überbrückungsträger vereinfachend als Gleichstreckenlast gerechnet bei qd = ca. 10,50 kN/m. Die in Abbildung 3 ermittelte Biegemomentbelastung des Überbrückungsträgers verdeutlicht, dass gerüstbauübliche Gitterträger bis hin zum GT 100 S355 nicht sinnvoll geeignet sind, die auftretenden Belastungen aufzunehmen und in die Auflager abzuleiten. (zul. Biegemomentbelastung GT 100 S355 mit zul. Md = ca. 115,0 kNm < 455,55 kNm) Um also das auftretende Biegemoment aufnehmen zu können, müsste man je Seite mindestens 4 x GT100 S355 einbauen, um eine ausreichende Tragfähigkeit hinzubekommen. Das ist sicherlich keine sinnvolle Lösung, was zu der Kombinationslösung aus Walzprofilträger und Modulgerüst geführt hat. Durch die Kombination kann jedes Bauteil für sich ideal eingesetzt werden. Der Stahlträger kann die auftretende Biegebelastung aufnehmen und das Modulgerüst stellt die notwendige Belagsebene als auch das notwendige Geländer etc. dar. Selbstverständlich stellt die vorgestellte Lösung nur eine mögliche Variante dar, was die Abbildungen 4 und 5 verdeutlichen sollen. Die Lösungsvariante in den Abbildungen 4 und 5 zeigt eine zweite Möglichkeit der konstruktiven Umsetzung. Diesmal wird die temporäre Fußgängerbrücke dargestellt durch eine Kombination aus Systemteilen und Systemsonderteilen. Diese soll zeigen, dass beide Konstruktionsvarianten trotz ihrer konstruktiven Unterschiede in der Lage sind, die entstehenden Vertikallasten aufzunehmen und in die Auflager abzuleiten. TECHNIK Abb. 5: Draufsicht Fußgängerbrücke in Mischbauweise aus Layher Brückenträger in Kombination mit Modulgerüst, Spannweite ca. 14,49 m, Baubreite ca. 2,07 m, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Abb. 3: Träger auf zwei Stützen mit Gleichstreckenlast zur Berechnung der Biegemomentenbelastung, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner max. Md = 10,50 x 18,632 x (1/8) = 455,55 KNm Prinzipskizze qd= 10,50 KN/m L = 18,63 m Abb. 4: Längsschnitt Fußgängerbrücke in Mischbauweise aus Layher Brückenträger in Kombination mit Modulgerüst, Spannweite ca. 14,49 m und Baubreite 2,07 m, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner

7 06 / 2023 Am Markt gibt es unterschiedliche Systemteile bzw. Systemsonderteile von verschiedenen Herstellern, die es in Kombination mit „Standardteilen“ möglich machen, temporäre Fußgängerbrücken für die unterschiedlichsten Anforderungen wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen. TECHNIK STRONGER. TOGETHER. WAS MACHT: SUPER-RS BESSER Gratis-PDF-Download oder Print-Broschüre anfordern bei info@scafom-rux.de MODULARES FASSADENGERÜST STRONGER. TOGETHER. SMART CLIP VORTEILE UND VARIANTEN SUPER-RS Anzeige Abb. 6: Querschnitt Laufbereich der Fußgängerbrücke in Mischbauweise von Abb. 2 mit senkrechten U140 zur Aufnahme der Horizontallasten im Übergangsbereich, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Abb. 7: Querschnitt Auflagerbereich der Fußgängerbrücke in Mischbauweise von Abb. 2 mit Aussteifungsdiagonalen in Modulbauweise zur Ableitung der Horizontallasten in das Auflager, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner

8 06 / 2023 TECHNIK Abb. 8: (links) Übergang in reiner Modulbauweise für Montagepersonal mit Stahlrohr- Kupplungsaussteifungen, Spannweite ca. 14,0 m und Baubreite 0,73 m Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Abb. 9: (unten) Stahlrohr-Kupplungsaussteifungen mit zug- und druckfestem Anschluss am Widerlager Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner SR-Verband als Horizontalverband „Kopfbereich“

9 06 / 2023 Um eine sinnvolle konstruktive Umsetzung zu gewährleisten, muss die Aufnahme bzw. Ableitung der Horizontallasten z. B. aus Wind zwingend mitbetrachtet werden, um die Lagesicherheit der Gerüstkonstruktion gegen Kippen und Gleiten sicher zu stellen. Je nach Windlastzone, Aufbauhöhe und Verkleidungsgrad der Gerüstkonstruktion verändert sich die aufzunehmende Horizontallast deutlich und führt somit zwangsweise zu konstruktiven Stabilisierungsmaßnahmen wie die Abbildungen 6 und 7 verdeutlichen sollen. Fazit 2 Neben der Aufnahme der Vertikallasten muss die Gerüstkon- struktion in der Lage sein, in allen Bereichen die auftretenden Horizontallasten aufzunehmen und in die Auflager abzuleiten, um die Lagesicherheit gegen Kippen und Gleiten zu gewährleisten. Dass solche temporären Fußgängerbrücken auch nur in Modulbauweise gestaltet werden können, sollen die Abbildungen 8 und 9 zeigen. Da es sich bei dem in Abbildung 8 dargestellten Übergang um eine nicht öffentlich begehbare Brücke handelt, konnte die Nutzlast auf 2,0 kN/m2 reduziert werden, was es bei einer Baubreite von 0,73 m ermöglicht hat, den Übergang nur aus Modulmaterial mit SR-Verstärkungen zu erstellen. Um die auftretenden Horizontal- und Vertikallasten abzuleiten, wurde zusätzlich zu den Modulbauteilen mit Hilfe von Stahlrohr-Kupplungsbauteilen (SR-Bauteile) eine „Röhre“ erstellt, die im Zusammenspiel aller eingesetzten Bauteile in der Lage war, die Vertikallasten und Horizontallasten aufzunehmen und bis in die Auflager abzuleiten. Die Lagesicherheit gegen Kippen und Gleiten wurde dann im Auflagerbereich über SR-Aussteifungen als auch einer zug- und druckfesten Verbindung zum Widerlager erreicht (Abb. 9). Fazit 3 Wenn man die Einflussparameter, wie z. B. Spannweite, Baubreite, Eigengewicht, Windbelastung und notwendige Nutzlast, berücksichtigt, gibt es im Gerüstbau die Möglichkeit durch die Kombination von Systemteilen, Systemsonderteilen oder Stahlbau-Sonderteilen unterschiedlichste Konstruktionsvarianten von temporären Fußgängerbrücken umzusetzen, was einmal mehr die Leistungsfähigkeit von Gerüstkonstruktionen verdeutlicht. In diesem Sinne eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr mit freundlichen Grüßen aus Bochum. TECHNIK Tomshöfer + Partner • Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum • Tel. +49 234 5880733 info@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de Heiko Tomshöfer, geboren 1970, ist Stahlbauingenieur, Schweißfachingenieur und Korrosionsschutzbeauftragter. Seit 1998 liegt sein Aufgabenschwerpunkt bei Sonderkonstruktionen in den Bereichen Traggerüstbau, Stahlbau und Mischkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüstelementen. 2016 gründete er das Ingenieurbüro Tomshöfer & Partner mit dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“. Das Dienstleistungsangebot hat den Schwerpunkt Statik und Konstruktion in allen Bereichen des Gerüstbaus inklusive Beratung, Schulung und der Möglichkeit, Sonderteile wirtschaftlich sinnvoll herzustellen. www.spezialgeruestbau.gmbh Anzeige

10 06 / 2023 Präventiv vorgehen! Die geplante Legalisierung von Cannabis und die möglichen Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Die Diskussion über die Legalisierung von Cannabis in der Bundesrepublik Deutschland gewinnt zunehmend an Fahrt. Während einige Staaten bereits den Schritt gewagt haben, steht die Legalisierung in Deutschland noch bevor. Im Hinblick auf die Auswirkungen am Arbeitsplatz, wirft diese Entwicklung zahlreiche Fragen speziell in Bezug auf die Arbeitssicherheit auf. Dieser Artikel beleuchtet die geplante Legalisierung von Cannabis und weist auf die möglichen Folgen für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen hin. Bislang stellte der Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz ein zentrales Problem auf Baustellen dar. Schätzungen zur Folge konsumieren durchschnittlich etwa 10 % der Arbeitnehmer*innen übermäßig viel Alkohol, was sich u. a. negativ auf die Konzen- tration auswirkt. Annahmen von "Sucht Schweiz" deuten darauf hin, dass rund 20 % aller Arbeitsunfälle auf Alkoholkonsum zurückzuführen sein könnten. Bezüglich Cannabiskonsum wird bislang lediglich darauf hingewiesen, dass neben den möglichen rechtlichen Konsequenzen auch Auswirkungen am Arbeitsplatz und bei Arbeitsunfällen zu erwarten sind. Diese Auswirkungen können u. a. erhöhte Lichtempfindlichkeit, Gedächtnisbeeinträchtigung, Herzrhythmusstörungen, ein erhöhtes Herzinfarktrisiko sowie eine verlängerte Reaktionszeit sein. Besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen besteht ein erhöhtes Risiko langfristig eingeschränkter kognitiver Leistungsfähigkeit aufgrund der Beeinträchtigung des Gehirns durch Cannabis. Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Forschung und rechtliche Begleitung erforderlich sind, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit Cannabiskonsum in verschiedenen Aktivitäten und Lebensbereichen besser zu verstehen und anzugehen. Auf Grund derzeitiger Rechtsprechung führen Arbeits- oder Wegeunfälle unter dem Einfluss von Cannabis in Deutschland nicht automatisch zum Ausschluss von Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Ein Urteil des Sozialgerichts Osnabrück vom 07.02.2019 (S19U40/18) bezog sich auf einen Radfahrer, der einen Unfall mit einem THC-Blutspiegel von 10 ng hatte. Im Gegensatz zu Alkohol existiert jedoch bislang keine gesicherte Dosis-Wirkung-Beziehung für Cannabis, was es schwer macht, klare Grenzen für beispielsweise eine absolute Fahruntüchtigkeit festzulegen. ARBEITSSICHERHEIT Bild: Racool_studio auf Freepik.com Cannabis: Pflanze und Produkte Cannabis: die botanische Bezeichnung der Hanfpflanze. Sie enthält über 60 Cannabinoide, von denen das Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) psychoaktiv am stärksten wirkt. Marihuana (Gras): getrocknete Blüten und Blätter der Can- nabispflanze. Nach Berechnungen des Bundeskriminalamtes (Landeskriminalämter und Zollbehörden) lag 2012 der mittlere Wirkstoffgehalt bei 2 % THC. Haschisch (Dope, Shit etc.): wird aus dem THC-haltigen Harz der Blütenstände hergestellt. Zusammen mit Teilen der Pflanze und anderen Streckmitteln wird das Harz zu Platten gepresst. Typisch: bräunlich-grüne Farbe und eine feste bis bröckelige Konsistenz. Im Jahr 2012 betrug der Wirkstoffgehalt 8,3 % THC (Quelle: REITOX-Bericht 2013). Haschischöl: ist ein teerartiger, stark konzentrierter Auszug von Haschisch oder Marihuana, gewonnen mithilfe organischer Lösungsmittel. Der Wirkstoffgehalt kann bis zu 30 % betragen. Quelle: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. Abb. 1: Produktbeispiele für den Konsum von Cannabis

11 06 / 2023 Trotzdem kann, analog zur Beurteilung der Fahrtüchtigkeit unter Alkoholeinfluss, eine Einschränkung der Leistungs- und Reaktionsfähigkeit bei der Ausübung von weiteren Tätigkeiten mit Auswirkungen für Dritte angenommen werden. Auf dem Verkehrsgerichtstag 2023 in Goslar wurde darüber diskutiert, ob im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht eine Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis möglich ist, zumal die Auswirkungen auf den Gesundheitszustand von Konsumierenden sich ähneln. Derzeit gibt es für den Straßenverkehr einen Alkoholgrenzwert von 0,5 Promille und einen nur messtechnisch begründeten Cannabisgrenzwert von 1 ng THC pro ml Blut, bei dem Fahrten unter Drogeneinfluss geahndet werden können. Der Verkehrsgerichtstag 2022 empfahl dem Gesetzgeber, den aktuellen THC-Grenzwert von 1 ng pro ml Blutserum angemessen zu erhöhen. Es wird betont, dass weiterer Forschungsbedarf und rechtliche Klärungen erforderlich sind, insbesondere im Hinblick auf die Handhabung möglicher Interventionen bei diversen Tätigkeiten. Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Drogenkonsum sind vielfältig. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit illegalen Substanzen, während das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Arbeitgeber*innen in die Pflicht nimmt, Arbeit sicher zu gestalten. Wenn Mitarbeiter*innen unter Drogeneinfluss einen Arbeitsunfall erleiden, drohen dem/der Arbeitgeber*in erhebliche rechtliche Konsequenzen. Bitte beachten Sie, dass Arbeitgeber*innen ihre Sorgfaltspflicht gemäß § 3 ArbSchG, sowie § 618 BGB erfüllen müssen, andernfalls können sie nach § 823 BGB für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Für Arbeitnehmer*innen wiederum lässt sich demnach aus § 618 BGB die Pflicht herleiten, ihre Arbeitsleistung nicht unter dem Einfluss von Drogen zu erbringen. Verstöße können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, von Abmahnungen bis zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB. Neben den bereits etablierten Betriebsanweisungen (Abb. 2), wäre die Einführung von Drogenkontrollen am Arbeitsplatz eine zusätzliche Präventivmaßnahme, die von Arbeitgeberseite dabei helfen könnte, den Pflichten gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gerecht zu werden. Die Legalisierung von Cannabis könnte zu einer Neubewertung arbeitsrechtlicher Bestimmungen führen. Arbeitgeber*innen müssen klare Richtlinien für den Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz entwickeln. ARBEITSSICHERHEIT Anzeige AGS – Lohnt sich! MODULARES FASSADENGERÜST EINFACH SCHNELL Durchdachtes und zukunftssicheres System: ein Stiel für alle Fälle – für jede zulässige Höhe, voll ins System integriert, mit Allround Kraftknoten Schnelle Montage in jede Richtung, einfache Demontage dank einzigartigem AGS-Geländeranschluss, effiziente Logistik Bereit zum Einsatz – dank Zulassung und geprüfter Typenstatik Weitere Informationen im Film: yt-ags-de.layher.com

12 06 / 2023 ARBEITSSICHERHEIT Abb. 2: Auszug aus der Betriebsanweisung „Alkohol- und Drogenverbot“, Quelle: Ingenieure Tomshöfer und Partner PartG

13 06 / 2023 Dabei wird es notwendig sein, die Grenzen zwischen dem Recht auf Privatsphäre der Arbeitnehmer*innen und dem berechtigten Interesse von Arbeitgeberseite an einer sicheren Arbeitsumgebung abzuwägen, um einen vertrauensvollen Umgang aufrecht zu erhalten. Zudem müssen geltende Datenschutzbestimmungen beachtet werden, um sicherzustellen, dass die Privatsphäre der Mitarbeiter*innen gewahrt bleibt. Die gesetzliche Unfallversicherung engagiert sich seit Jahren in der betrieblichen Suchtprävention und informiert Unternehmen über die Auswirkungen von Betäubungsmittelkonsum auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bereits heute werden diese Aktivitäten auf den Konsum von Cannabis ausgedehnt. Angesichts geplanter gesetzlicher Änderungen beabsichtigen Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), ihre bestehenden Maßnahmen fortzusetzen und dabei verstärkt mit anderen Akteuren in der betrieblichen und schulischen Prävention zusammenzuarbeiten. Hilfestellungen zum Thema „Suchtprävention“ bieten auf Arbeitgeberseite u. a. auch die für ihren Betrieb zuständigen Aufsichtspersonen und Präventionsberater der BG BAU. Fazit: Insgesamt verdeutlicht die geplante bevorstehende Legalisierung von Cannabis die Notwendigkeit einer umfassenden Auseinandersetzung mit den Auswirkungen auf die Arbeitswelt, die individuellen Rechte der Arbeitnehmer*innen und die Sicherheit am Arbeitsplatz. Arbeitgeber*innen stehen vor der Aufgabe, den Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz neu zu überdenken und ggf. zusätzliche Präventivmaßnahmen zu ergreifen. Es könnte u. a. eine sinnvolle Option sein, stichprobenartige Drogenkontrollen zu implementieren, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Auf Grund der fließenden Grenzen zwischen Privat- und Berufsleben, wäre es jedoch an dieser Stelle vielleicht auch sinnvoll, dass seitens der Gesetzgebung Mitarbeiter*innen generell stärker in die Pflicht genommen und demzufolge die Verantwortlichkeiten entsprechend adressiert werden. ARBEITSSICHERHEIT Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbaumeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüstelementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 • Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de Anzeige für Projekte der Prozess-Industrie in Deutschland (z.B. Ludwigshafen), Frankreich (z.B. Chalampé) und Benelux (z.B. Antwerpen) IHRE ROLLE IN UNSEREM TEAM • Erfolgreiche Koordination des Gerüstbaus von komplexen Projekten in der Prozessindustrie • Realisierung der 3D-geplanten Gerüste im Feld mit Hilfe von digitalen Medien (z.B. iPad) in Neubauprojekten • Schnittstellenabstimmung aller Gerüstbau-maßnahmen sowie der Aktivitäten beteiligter internen und externen Gewerke und Unternehmen, Nachverfolgung der Montageendtermine • Enge Zusammenarbeit mit der Projektleitung für Budgetierung, Planung und Überwachung der Termin-, Sicherheits- und Qualitätsziele Marie-Thérèse Pohl HR Management +49 8458_320 800 13 start@promaintain.de Mira Lau HR Assistenz +49 8458_320 800 18 start@promaintain.de INTERESSIERT? Wir freuen uns darauf, Sie schon bald kennenzulernen! IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN WEITERE INFORMATIONEN IHR PROFIL • Gerüstbaumeister, Gerüstbau-Kolonnenführer, SiGeKo / SiFa, Meister oder Techniker in einem vergleichbaren Beruf • Mehrjährige Berufserfahrung im Industriegerüstbau als Kolonnenführer oder Koordinator (Raffinerie, Petrochemie, Chemie oder Kraftwerken) • Sichere MS Office Anwenderkenntnisse, insbesondere Excel • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift • Gute Englischkenntnisse wünschenswert Durchstarten als GERÜSTBAUKOORDINATOR (m/w/d) Am Augraben 21 | 85080 Gaimersheim | info@promaintain.de | www.promaintain.de promaintain GmbH & Co. KG www.promaintain.de/karriere Sie wollen mehr erfahren? Alle Informationen zu dieser und weiteren Stellenangeboten finden Sie unter:

14 06 / 2023 Den Arbeitsschutz im Gerüstbauunternehmen organisieren 16 Schritte zur Arbeitsschutzorganisation mit System. Schritt 5: Gefährdungsbeurteilungen erstellen, aktualisieren, dokumentieren Jede/r Gerüstbauunternehmer*in ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Büro, im Betrieb und auf den Baustellen zu organisieren. In dieser Artikelserie erläutern die Autoren die sehr komplexe Aufgabenstellung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes in 16 Schritten und zerlegen damit die sehr große Aufgabe in kleine, überschaubare Teilsegmente, die nacheinander bearbeitet werden. Im folgenden Artikel wird die Handhabung von Gefährdungsbeurteilungen erläutert. Die Arbeit im Gerüstbau ist gefährlich, da sie mit Risiken und Herausforderungen verbunden ist. Höhenarbeit, Umgang mit schweren Materialien, instabile Strukturen, Witterungseinflüsse, ständig wechselnde Umfeldbedingungen auf verschiedenen Baustellen sind einige Schlagworte, die das hohe Gefährdungspotenzial im Gerüstbau erklären. Um diese Gefahren auszuschalten oder wenigstens zu minimieren, müssen strikte Sicherheitsstandards eingehalten werden. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Beurteilung aller vorhersehbaren Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz. Sie ist die Grundlage für die Ableitung von notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie bedeutet Nachdenken über die Art und Weise, wie Arbeiten ausgeführt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Basisinstrument des betrieblichen Arbeitsschutzes! Das bedeutet umgekehrt, dass einem Gerüstbau-Unternehmen ohne Gefährdungsbeurteilung die wichtigste Grundlage für sichere und gesunde Arbeit im Gerüst- bau fehlt. Oder anders ausgedrückt: Nichts geht ohne Gefährdungsbeurteilung. Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Gefährdungsbeurteilung darf nicht als eine lästige Pflicht verstanden werden, sondern als nutzbringendes Hilfsmittel für die Organisation der täglichen Arbeit, das dazu beiträgt, Ausfalltage aufgrund von Unfällen und Berufskrankheiten zu vermeiden. Rechtliche Grundlagen Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996 ist die zentrale Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung. § 5 des ArbSchG heißt: „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ und legt fest, dass der/die Arbeitgeber*in die Gefährdungen beurteilen muss, denen die Beschäftigten bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind und festlegen muss, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Diese Bestimmung des ArbSchG ist für Teilbereiche in weiteren Gesetzen, Verordnungen und staatlichen Regeln übernommen und konkretisiert worden. Für Gerüstbaubetriebe sind z. B. die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 2121 Teil 1, „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“ relevant. Eine vollständige Auflistung der Rechtsgrundlagen für Gefährdungsbeurteilungen kann hier nachgelesen werden: „Handbuch Gefährdungsbeurteilung“, Herausgeber Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund 2023, Kapitel 1.1.2 Rechtsgrundlagen (https://www.baua.de/DE/ Angebote/Publikationen/Fachbuecher/Gefaehrdungsbeurteilung. html). Es gibt keine Formvorschriften darüber, wie eine Gefährdungsbeurteilung aussehen muss. Es ist aber vorgeschrieben, dass eine Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert werden muss. Arten der Gefährdungsbeurteilung, die für Gerüstbaubetriebe relevant sind • Allgemeine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung Für jede Tätigkeit ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, beispielsweise für Büroarbeitsplätze, für Lager- und Werkstatt- ARBEITSSICHERHEIT  Arbeitsschutzportal www.basiss-net.de  Regelbetreuung und persönliche Unterstützung im Betrieb  Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen Arbeitssicherheit einfach. sicher. digital. Kalckreuthstr. 4  10777 Berlin E-Mail: siekmann@basiknet.de Die Spezialisten für Arbeitsschutz im Gerüstbauerhandwerk Anzeige

15 06 / 2023 arbeitsplätze und für Transport- und Baustellenarbeitsplätze. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen genügt die Beurteilung einer Tätigkeit bzw. eines Arbeitsplatzes. An der Gefährdungsbeurteilung muss der/die jeweilige Leiter*in des Arbeitsbereiches beteiligt werden, denn es kommt darauf an, dass nach den Festlegungen in der Gefährdungsbeurteilung auch tatsächlich gearbeitet wird. • Baustellenbezogene / bereichsbezogene Gefährdungsbeurteilung Alle Gefährdungen, die baustellenspezifisch zusätzlich zu den gleichartigen Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten auftreten, müssen beurteilt werden, d. h. für jede Baustelle, unabhängig von der Baustellengröße, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert werden. Verantwortlich hierfür ist der/die Bauleiter*in. Die baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung muss bei sich verändernden Situationen während der Bauarbeiten erforderlichenfalls von der Baustellenleitung angepasst werden. Tipp: Es hat sich bewährt, Vorlagen für baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilungen zu erarbeiten und diese an besondere Gegebenheiten einer einzelnen Baustelle anpassen. • Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung Die personenbezogene Gefährdungsbeurteilung ist dann zu empfehlen, wenn Mitarbeiter*innen an ständig wechselnden Arbeitsplätzen eingesetzt werden, wie z. B. Betriebselektriker*innen. Eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung ist außerdem bei besonderen Anforderungen an den Arbeitsplatz oder die Arbeitsumgebung notwendig, z. B. für Personen mit Handicap, für Jugendliche und für Praktikant*innen. • LMRA – Last Minute Risk Analysis Damit ist ein letzter Sicherheitscheck vor Ort auf der Baustelle vor Beginn der Arbeit gemeint. Es wird z. B. geprüft, ob eine andere Person, die auf der Baustelle tätig ist, durch die eigene Tätigkeit gefährdet ist. Die LMRA ist mindestens täglich vor Beginn der Arbeiten durchzuführen. Verantwortlich ist der/die Baustellenleiter*in. Als Grundlage für die LMRA dienen Checklisten, in denen meistens nicht mehr als etwa 10 Punkte abzuhaken sind. • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung Seit 2013 ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gesetzlich vorgeschrieben. Es geht um die psychischen Belastungen, die für jede/n Beschäftigte*n aufgrund der Arbeitsbedingungen vorhanden sein können, den Arbeitsaufgaben, der Arbeitsorganisation, der Arbeitszeit, den Arbeitsmitteln, den sozialen Beziehungen und der Arbeitsumgebung. Psychische Erkrankungen stehen direkt hinter dem Atmungs- und dem Skelettsystem an dritter Stelle der Ursachen für Arbeitsunfähigkeitstage. Und meistens sind psychische Belastungen mit langen Ausfallzeiten verbunden. Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung hat die GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie gelegt, die hier nachgelesen werden können: https://www.gda-portal.de/DE/Downloads/pdf/Psychische-Belastung-Gefaehrdungsbeurteilung-4-Auflage.html. Die Beschäftigten sollten in die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen einbezogen werden. Dies kann im Rahmen von Analyseworkshops, Beobachtungsinterviews und Mitarbeiterbefragungen erfolgen (vgl. GDA, Seite 32 ff). • Anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) aus dem Jahr 2018 schreibt vor, dass jede/r Arbeitgeber*in für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung für schwangere Frauen und stillende Mütter durchführen muss, und zwar unabhängig davon, ob eine Mitarbeiterin momentan schwanger oder stillend ist oder ARBEITSSICHERHEIT www. www. Auf Sicherheitsnetze von Huck können Sie sich verlassen! www.huck.net · www.huck.net Verkauf, Vermietung und Montage von Personenauffangnetzen. Manfred Huck GmbH Asslarer Weg 13-15 · 35614 Asslar-Berghausen Tel.: +49 (0) 6443 63-0 · Fax: +49 (0) 6443 63-29 www.huck.net · email: sales.de@huck.net Anzeige

16 06 / 2023 ob überhaupt eine Frau in dem Arbeitsbereich beschäftigt ist. Der Ablauf dieser „abstrakten“ Gefährdungsbeurteilung ist im MuSchG beschrieben. Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten 1. Schritt: Festlegen von Tätigkeiten und Themenbereichen Im ersten Schritt wird festgelegt, wofür die Gefährdungen beurteilt werden. Ein Beispiel für die Strukturierung der Gefährdungsbeurteilungen für ein Gerüstbauunternehmen: • Arbeitsmedizinische Vorsorge, Erste Hilfe • Büroarbeitsplätze • Betriebsstätte und Betriebsgelände • Einsatz von Firmenfahrzeugen • Baustellenvorbereitung und -einrichtung • Gerüstaufbau, -umbau und -abbau • Psychische Belastung • Mutterschutz • Jugendarbeitsschutz Wir empfehlen, für jeden Unternehmensbereich eine einzelne Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren und nicht mit einer Gefährdungsbeurteilung für das gesamte Unternehmen zu arbeiten. 2. Schritt: Ermitteln der Gefährdungen Eine Gefährdung ist die Möglichkeit eines Gesundheitsschadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Die in der Gefährdungsbeurteilung zu beurteilenden Arbeitsbedingungen ergeben sich aus den Tätigkeiten, für den die Gefährdungen beurteilt werden. Beispiel für den Gerüstauf-, um- und -abbau: • Montageanweisung für Gerüstbauarbeiten • Standsicherungsnachweis von Gerüsten • Eignung der Last- und Breitenklassen • Aufsicht und Prüfung der Gerüsterstellung • Unterweisung der Beschäftigten zu Gerüstbauarbeiten • Sicherung gegen Absturz, Montagesicherungsgeländer • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz • Einsatz von Rettungssystemen • Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung • Prüfung der Gerüstbauteile • Vertikaltransport der Gerüstbauteile per Hand • Verankerung des Gerüstes • Einsatz von Bauaufzügen • Kennzeichnung und Freigabe des Gerüsts • Öffentlicher Verkehrsraum • Einhausung von Treppentürmen und Platten Baustellenbezogen können für den Einzelfall nicht relevante Themen wegfallen und es müssen eventuell weitere Themen beurteilt werden, z. B. bei Arbeitsplätzen am Wasser oder bei Arbeiten in Silos und engen Räumen oder wenn mit Gefahrstoffen, z. B. Asbest zu rechnen ist oder wenn Biostoffe, z. B. Taubenkot vorkommen. 3. Schritt: Beurteilen der Gefährdungen Die Beurteilung der Gefährdungen erfolgt auf der Grundlage von Gesetzen, technischen Regelwerken und normierten Schutzzielen. Zu diesem Schritt gehört ebenfalls eine Risikoanalyse und -bewertung. Die Einschätzung des Risikos hängt erstens von der Wahrscheinlichkeit ab, dass ein Schaden eintritt und zweitens von der zu erwartenden Schadensschwere. Eine Methode, die im Arbeitsschutz häufig Verwendung findet, ist die Risikomatrix nach Nohl, vgl. Abb. 1. 4. Schritt: Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen Konkrete Schutzmaßnahmen werden nach dem STOP-Prinzip im Arbeitsschutz festgelegt. Das STOP-Prinzip legt eine verbindliche Reihenfolge der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen fest (Abb. 2). STOP ist eine einzuhaltende Reihenfolge. Insbesondere sind individuelle, personenbezogene Maßnahmen immer nachrangig einzusetzen. Gemäß § 4 ArbSchG müssen Gefahren direkt an der Quelle beseitigt oder entschärft werden. Wo technische Maßnahmen nicht zum Ziel führen, müssen organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Erst danach kommen personenbezogene Maßnahmen in Betracht. 5. Schritt: Durchführen der Maßnahmen Zuständig für die Schutzmaßnahmen im Betrieb ist laut Arbeitsschutzgesetz der/die Arbeitgeber*in. Diese Aufgabe kann sie oder er an qualifizierte Führungskräfte weitergeben. Wenn ein Schutzziel nicht erreicht wird, ist das grundsätzlich ARBEITSSICHERHEIT Mögliche Schadens- schwere Leichte Verletzungen oder Erkrankungen Mittelschwere Verletzungen oder Erkrankungen Schwere Verletzungen oder Erkrankungen Möglicher Tod, Katastrophe Sehr gering A A B B Gering A B B C Mittel B B C C Hoch B C C C A = Das Risiko ist gering. Handlungsbedarf zur Risikominderung ist nicht zwingend vorhanden. B = Das Risiko ist vorhanden. Sie sollten Maßnahmen auswählen, um das Risiko zu mindern. C = Das Risiko ist hoch. Maßnahmen zur Risikominimierung sind dringend erforderlich. Abb. 1: Betriebsspezifische Risikoabschätzung – Risikomatrix nach Nohl Wahr- scheinlichkeit des Schadenseintritts

kein Problem, denn die Gefährdungsbeurteilung wird gerade deshalb durchgeführt, um festzustellen, wo eine Gefährdung besteht oder bestehen kann. Es muss dann aber festgelegt werden, durch welche Maßnahme eine Gefährdung vermieden oder auf ein Mindestmaß reduziert werden kann (vgl. Schritt 4), wer für die Maßnahme verantwortlich ist und bis wann die Maßnahme zu erledigen ist. 6. Schritt: Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen Die Wirksamkeitskontrolle ist der vierte und letzte Schritt der Maßnahmenrealisierung – was macht wer bis wann und wer kontrolliert. Die Wirksamkeitskontrolle hat drei Aufgaben, nämlich erstens zu kontrollieren, ob die Maßnahme termingerecht durchgeführt wurde, zweitens ob das angestrebte Schutzziel erreicht wurde und drittens zu prüfen, ob ggfs. weitere Maßnahmen notwendig sind. 7. Schritt: Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilungen müssen regelmäßig überprüft werden. Es wird empfohlen, jede Gefährdungsbeurteilung einmal jährlich nachzusehen. In jedem Fall muss eine Gefährdungsbeurteilung überprüft und ergänzt oder neu erstellt werden, wenn Gefährdungen bisher nicht erkannt wurden oder • nach einem Arbeitsunfall • nach verstärktem Auftreten von Berufskrankheiten • bei Anschaffung neuer Maschinen und Geräte • bei Einführung neuer Arbeitsstoffe • bei der Umgestaltung von Arbeitsstätten und bei neuen Arbeitsprozessen • bei neuen Arbeitsschutzvorschriften Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt? Gefährdungsbeurteilungen sind das A und O des Arbeitsschutzes. Die Frage nach der schriftlichen Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen steht immer an vorderer Stelle, wenn ein staatliches Arbeitsschutzamt oder eine Berufsgenossenschaft die Arbeitsschutzorganisation eines Unternehmens prüft. Ist keine Gefährdungsbeurteilung vorhanden oder ist die Gefährdungsbeurteilung nicht angemessen durchgeführt worden, werden Auflagen bis hin zu vollziehbaren Anordnungen erteilt. Kommt es zu einem Arbeitsunfall und wurde im Vorfeld keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung erstellt, kann dies neben den hohen Strafen durch den Gesetzgeber auch Regressforderungen der Berufsgenossenschaft zur Folge haben. Literatur und Handlungshilfen: – Fachinformation Gefährdungsbeurteilung Auf-, Um- und Abbau von Arbeits- und Schutzgerüsten, Hrsg.: Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk, 1. Auflage, 05.2019, FI-GFB, www.geruestbauhandwerk.de/media/public_downloads/BG-2776_Fachinformation_Gefaehrdungsbeurteilung_Doppelseite_V04.pdf – Arbeitsschutzsiegel ASSGerüstbau „Im Arbeitsschutz geprüfter Innungsfachbetrieb“, Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk, www.geruestbauhandwerk.de – DGUV Information 201-011 Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten, Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Januar 2023 – Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung Gerüstbau, Hrsg.: BG BAU, www. bgbau-medien.de/handlungshilfen_gb/daten/help/impressum.htm, auch als CD-ROM „Gefährdungsbeurteilung – Handlungshilfen 2015“ – Handbuch Gefährdungsbeurteilung, Hrsg.: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA, Dortmund, 1. Auflage, Februar 2021 – BASIKNET GmbH, Online-Arbeitsschutzportal „basISS-net“ www.basiss-net.de – Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis, Hrsg.: GDA-Arbeitsprogramm Psyche c/o Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 4. Auflage 2022, www.gda-portal.de/DE/Downloads/pdf/Psychische-Belastung-Gefaehrdungsbeurteilung-4-Auflage.html 17 06 / 2023 BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin Dr. Michael Meetz • Tel. 0177 301 55 93 • meetz@basiknet.de Sascha Lohmann • Tel. 0178 580 41 37 • lohmann@basiknet.de ARBEITSSICHERHEIT Anzeige S Substituieren von Gefahrenquellen Zuerst ist zu prüfen, ob Gefahrenquellen beseitigt werden können. Beispiele: Für Arbeiten in der Höhe anstatt einer Leiter eine Arbeitsbühne einsetzen; für die Besichtigung eines Daches eine Drohne mit Kamera einsetzen. Im Gerüstbau könnte die Substitution von Gefahrenquellen zukünftig auch möglich sein, indem Gerüste mit Hilfe eines Roboters montiert werden. T Technische Maßnahmen Gefährdungen einzusperren oder mindern durch den Einsatz von Schutzeinrichtungen. Gemäß der TRBS 2121, Teil 1 sind voreilenden Geländer bzw. Montagesicherheitsgeländer technische Schutzmaßnahmen. Sind Absturzsicherungen nicht möglich, ist ein Schutzgerüst oder ein Schutznetz als Auffangeinrichtung auszuführen. Die Auffangeinrichtung ist ebenfalls eine technische Maßnahme. O Organisatorische Maßnahme Räumliche oder zeitliche Trennung einer Gefahrenquelle vom Menschen. Als organisatorische Maßnahme gilt es, wenn für besonders gefährliche Arbeiten nur erfahrene Beschäftigte eingesetzt werden bzw. wenn die Beschäftigten durch Sicherheitsfachkräfte eng betreut werden. P Personenbezogene Maßnahmen Individueller Schutz des Menschen durch richtiges Verhalten und Einsatz von persönlicher Schutzeinrichtung. Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Abb. 2: Das STOP-Prinzip im Arbeitsschutz Gerüstbau · Hebetechnik · Maschinenbau · Stahlbau Teupe. Kann nicht jeder. www.teupe.de

18 06 / 2023 UNTERNEHMENSFÜHRUNG Neue Zertifizierung Gemeinhardt Service und Freyler Stahlbau erwerben das SCCP-Zertifikat „Wir haben einige Zertifikate, um unsere Arbeitspro- zesse und den Gesundheitsschutz zu optimieren“, sagt Dirk Eckart. Letztlich sei das SCC-Zertifikat das umfangreichste und anspruchsvollste, so der Geschäftsführer von Gemeinhardt Service. SCC steht für Safety Certificate Contractors und bezeichnet einen internationalen Standard für Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagement für technische Dienstleistungsunternehmen, wie es der Spezialgerüstbauer aus dem sächsischen Roßwein ist. Für etliche Auftraggeber*innen ist dieses Zertifikat eine Voraussetzung für die Auftragsvergabe, für andere ist es zumindest ein großes Plus. Seit einem Jahr verfügt der Gerüstbauer sogar über das SCCP-Zertifikat, das speziell für die Petrolchemieindustrie entwickelt wurde. „Unser Berater hatte gesagt, dass wir die Voraussetzungen bereits erfüllen“, so Grit Beer, bei Gemeinhardt Service für die Zertifikate verantwortlich. Da die Gefährdung für Sicherheit, Gesundheit und Umwelt in dieser Branche größer ist, hatten 1995 einige Industrieunternehmen wie Raffinerien, chemische Kraft- und Stahlwerke mit der Berufsgenossenschaft ein Regelwerk zur Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU) aus den Niederlanden übernommen, erzählt Jens Morgenstern, TÜV-Auditor und Berater. Durch die erhöhten Anforderungen sollen Arbeitsunfälle systematisch und präventiv verhindert werden. So müssen 90 % der operativ tätigen Führungskräfte und Mitarbeiter*innen geschult sein und eine Prüfung abgelegt haben. „Das ist eine Verschärfung, die im Industrieumfeld so nicht üblich ist“, sagt der Sicherheitsingenieur. Erst vor kurzem war Gemeinhardt Service für ein Unternehmen tätig, das für Mineralölkonzerne unterschiedliche Kraftstoffe in riesigen Tanks lagert. Diese müssen alle zehn Jahre gereinigt und technisch auf den neuesten Stand gebracht werden. „Wir haben bereits vor drei Jahren problemlos zusammengearbeitet“, sagt der zweite Geschäftsführer von Gemeinhardt Service Walter Stuber, „deshalb hätten wir den Auftrag wohl auch ohne das neue SCCP-Zertifikat bekommen, aber es wird unsere Überzeugungsarbeit künftig bei anderen Auftraggebern erleichtert.“ Die Wirkung auf Kund*innen und die Akquise von Aufträgen ist für Eckart die eine Seite des Zertifikats. „Unser Leitsatz ist: Wir produzieren Sicherheit“, so der Unternehmer. Das gelte allerdings nicht nur für die Gerüstnutzer*innen, sondern auch für seine 44 Mitarbeiter*innen. „Ich gehe davon aus, dass ich keine Nacht mehr ruhig schlafen könnte, wenn sich ein Kollege schwer verletzt oder gar stirbt, und ich hätte das Gefühl, ich habe nicht alles für die Arbeitssicherheit getan“, so der Sachse. Deshalb ist das Zertifikat auch ein Mittel, um die Mitarbeiter*innen an alle Sicherheitsmaßnahmen zu erinnern, die sich im Arbeitsalltag leicht verschleifen. Auch Freyler Stahlbau aus dem badischen Kenzingen besitzt seit Anfang des Jahres die SCCP-Zertifizierung. Damit kann das Unternehmen die Projektabwicklung und Montage im industriellen Stahl- und Anlagenbau für Chemie- und Petrochemiefirmen übernehmen, weil es die zusätzlichen Anforderungen bezüglich Baustellen-Inspektionen und Sicherheitsmaßnahmen erfüllt. Alle Bau- und Projektleiter*innen sowie die Monteur*innen wurden entsprechend geschult und geprüft, denn bei diesem Zertifikat werden einzelne Personen zertifiziert, die die Vorgaben des SCCP-Managementsystems auf den Baustellen letztlich umsetzen. Zusätzlich hat Freyler die Gelegenheit genutzt, um seine Leitlinien bezüglich des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes neu zu formulieren und so ein verlässliches Fundament zu legen, um Arbeitsunfälle und gesundheitliche Schäden zu verhindern sowie die Umwelt bestmöglich zu schützen. „Hier geht es um die Gesundheit und um den Schutz der Umwelt“, sagt Axel Fink. Er ist bei Freyler verantwortlich für das Qualitätsmanagement. Das Unternehmen führt Checklisten und protokolliert seine Arbeitsabläufe gerade auf den Baustellen, um das Bewusstsein der Mitarbeiter*innen für Gefahren am Arbeitsplatz fortlaufend zu schärfen. Um dem SCCP-Zertifikat zu entsprechen, muss beispielsweise immer eine sogenannte Last Minute Risk Analysis (LMRA) gemacht werden, also eine kurze Bewertung der Gesundheits- und Umweltgefährdung. „Gesetzlich wird völlig berechtigt vieles gefordert“, so der 58-jährige Bauingenieur, die Bauunternehmen stehen aber auch selbst in der Verantwortung, ihre Mitarbeiter*innen immer wieder an die Risiken auf der Baustelle zu erinnern. Laut BG BAU gab es 2021 etwas mehr als 112.000 Arbeitsunfälle mit leicht steigernder Tendenz gegenüber dem Vorjahr. Davon endeten 97 tödlich. Und auch die Zahl der Berufskrankheiten stiegen auf knapp 16.500. „Unser Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und gesundheitliche Schäden zu verhindern“, so Fink. Zugleich ist die neue Zertifizierung für Freyler Stahlbau die Chance, neue Kund*innen aus der Chemie- und Petrolchemiebranche zu gewinnen und seinen Kundenstamm zu erweitern. Autor: Jens Gieseler

19 06 / 2023 Betriebliche Altersversorgung Garantiezins sinkt zum Ende des Jahres Der Tarifvertrag zur Regelung der Tariflichen Zusatzrente im Gerüstbauer-Handwerk sieht vor, dass Arbeitnehmer*innen eine individuelle, freiwillige Zusatzversorgung aus dem umgewandelten Arbeitsentgelt aufbauen können. Die Altersversorgung wird bei der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (SOKA-BAU) durchgeführt, der Altersversorgungseinrichtung des Baugewerbes. Diese bietet mit der BauRente ZukunftPlus für die Entgeltumwandlung ein Produkt, das auf die Belange der Bauwirtschaft ausgerichtet ist, und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. SOKA-BAU weist darauf hin, dass der aktuelle Garantiezins von 0,9 % p.a. ab 2024 auf 0,25 % p.a. abgesenkt wird. Das bedeutet, dass für spätere Abschlüsse die garantierte Rente bzw. das garantierte Kapital deutlich niedriger ausfällt. Nur bei Abschlüssen bis zum Ende des Jahres 2023 können die Arbeitnehmer*innen im Gerüstbauer-Handwerk von dem höheren Garantiezins lebenslang profitieren. Die Vorteile der BauRente ZukunftPlus • Provisionsfrei: Jeder Beitrag ist ein Baustein für Ihre Rente • Wahl zwischen monatlicher Rente und einmaliger Auszahlung • 15 Jahre Rentengarantiezeit für Hinterbliebene • Beitragsfreistellung oder Beitragsänderung ohne Gebühr • Bei Arbeitgeber- oder Branchenwechsel zu gleichen Konditionen weiterführbar • Sicherer Partner mit mehrfach ausgezeichneter Kapitalanlage • Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsleistung (ohne Gesundheitsprüfung) • SOKA-BAU als leistungsstarker Kooperationspartner mit hoher Kompetenz in der betrieblichen Altersvorsorge Die regionalen Berater von SOKA-BAU stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Sie finden Sie unter: www.soka-bau.de/arbeitgeber/leistungen/rente/beratung-vor-ort SOKA Anzeige EINFACH VIELSEITIG AGS – Lohnt sich! Flexible Längen, Breiten und Höhen Alle Anschlussmöglichkeiten mit Allround Kraftknoten – überzeugend stark Anwendungs- und Lösungsvielfalt dank Integriertem Layher System Hoher Materialumschlag – schnelle Amortisation inklusive MODULARES FASSADENGERÜST Weitere Informationen im Film: yt-ags-de.layher.com

20 06 / 2023 Live im Fernsehen: Die Deutsche Meisterschaft im Gerüstbauer-Handwerk Der Mitteldeutsche Rundfunk erfuhr über die Presse von der Deutschen Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills, die am 7. November 2023 im Überbetrieblichen Ausbildungszentrum der Bau Bildung Sachsen-Anhalt e. V. in Magdeburg stattfand. Ein Kamerateam war vor Ort und hat die besten Gesellinnen und Gerüstbaugesellen beim Wettbewerb gefilmt. Es gab eine Liveschalte in die Sendung „MDR um 2 – Der starke Osten“. Die Siegerehrung wurde dann für „MDR um 4 – Neues von hier“ aufgezeichnet. Teilnahmeberechtigt waren die Landesbesten der Abschlussprüfungen im Winter 2022/2023 und im Sommer 2023, sofern die vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) festgelegten Kriterien erfüllt wurden – insbesondere hinsichtlich der Noten aus der praktischen und der fachtheoretischen Gesellenprüfung. Zur Meisterschaft im Gerüstbauer-Handwerk waren insgesamt neun Landessieger*innen eingeladen, von denen insgesamt fünf teilgenommen haben. Zur Deutschen Meisterschaft im Gerüstbauer-Handwerk angetreten sind: • Moritz Blumtritt aus Kronshagen, Ausbildungsbetrieb Schäfer Gerüstbau GmbH, Aichen (Bayern) • Arthur Grund aus Erfurt, Ausbildungsbetrieb Josef Grund Gerüstbau GmbH, Erfurt (Thüringen) • Magdalena Lipusic aus Bad Wurzach, Ausbildungsbetrieb Heinke Monika Lipusic, Bad Wurzach (Baden-Württemberg) SOKA V.l.n.r. Andreas Seeger, Ayoub Radi, Moritz Blumtritt, Joel Mann, Arthur Grund, Magdalena Lipusic, John Werdermann, Daniel Aßmann Die beste Gerüstbaugesellin 2023

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