Ausgabe 02 / 2026 www.der-geruestbauer.de Schutzgebühr 7 Euro Mit Sti(e)l zum Ziel
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3 02 / 2026 EDITORIAL/ INHALT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, auf der diesjährigen digitalBAU konnten wir viele Innovationen für digitale Arbeitsabläufe sehen. Einige stellen wir in dieser Ausgabe vor. Außerdem geht es um Themen, wie Mobbing am Arbeitsplatz, das sich im Laufe der Zeit stark verändert hat und innerbetriebliche Strukturen umso wichtiger macht, um Anforderungen und Regelungen für freistehende Fußgängerbrücken in Gerüstbauweise, um die Einführung eines Sommerausfallgelds, Hersteller Informationen und Tipps zur Weiterbildung. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen. Ihr Team von DER GERÜSTBAUER » Technik: Freistehende Fußgängerbrücken .......................4 » Arbeitssicherheit: Mobbing am Arbeitsplatz....................8 » Soka: Wenn das Wetter Gerüstbau-Arbeiten unmöglich macht ...........................................................14 » Veranstaltung: digitalBAU Innovationen ........................18 » Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk informiert.......................................................................20 » Hersteller Informationen................................................26 » Meldungen.....................................................................46 » Dienstleister ..................................................................47 » Marktplatz .....................................................................48 » Termine..........................................................................50 Beate Bernheine Verlag: fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210 625, 41432 Neuss Tel. 02137-932248 Fax 02137-932247 info@bernheine-medien.de www.bernheine-medien.de Verlagsleitung: Beate Bernheine Einzelheftpreis/ Nachbestellung: 5,50 Euro zzgl. Porto IMPRESSUM Erscheinungsweise: sechsmal jährlich Layout: Maritta Gorgs Titelbild: PERI Deutschland Freie Autoren: Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer, Nils Bücker Copyright: fachverlag bernheine UG. Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteure der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten.
4 02 / 2026 Starke Leistung! Freistehende Fußgängerbrücken mit Zugangstreppen in Gerüstbauweise Freistehende Fußgängerbrücken sind üblicherweise eigenständige Bauwerke, die Geh- und Radwege über Hindernisse wie Straßen, Gewässer oder Täler führen, ohne fest mit Gebäuden verbunden zu sein. Infolge der aktuellen Infrastrukturmaßnahmen in Deutschland und den damit unter anderem verbundenen Brückensanierungen steigt die Nachfrage für freistehende temporäre Fußgängerbrücken in Gerüstbauweise bzw. in Mischbauweise aus Stahl- bzw. Gerüstsystembauteilen und/oder Sonderbauteilen stetig an. Dabei erfolgt ein großer Teil der notwendigen Brückensanierungen im laufenden Betriebszustand der Bestandsbauwerke, was oft entsprechende Verkehrsführungsprobleme in Bezug auf Straßen- und Schienenverkehr als auch Personen- bzw. Fußgängerverkehr mit sich bringt. Wenn man eine Fußgängerbrücke z. B. über eine Autobahn oder Bundesstraße oder Vergleichbares im Innerstädtischen Bereich sanieren muss, entstehen oft unverhältnismäßige Umwege, die z. B. durch temporäre Fußgängerbrücken vermieden werden können. Um den Fußgängerverkehr aufrecht zu erhalten, wird hierzu, wenn die örtlichen Platzverhältnisse es zulassen, in unmittelbarer Nähe des Bestandbauwerks beispielsweise eine temporäre Fußgängerbrücke errichtet, die möglichst die Brückenzugänge und Brückenabgänge des Bestandbauwerkes nutzt. Oft betreffen die notwendigen Sanierungsarbeiten allerdings auch die bereits genannten Brückenzugänge und Brückenabgänge, was dann dazu führt, dass man quasi unabhängige freistehende Fußgängerbrücken als Temporärbauwerk an der nächsten geeigneten Stelle errichten muss, um größere Umwege zu vermeiden. Dabei ist zu beachten, dass auch temporäre Fußgängerbrücken in Gerüstbauweise im öffentlichen Raum die in Deutschland geltenden Regelwerke für Planung, Konstruktion und Instandhaltung von freistehenden Fußgängerbrücken in Bezug auf Sicherheit, Dauerhaftigkeit und Barrierefreiheit einhalten bzw. berücksichtigen müssen. Die wesentlichen Regelwerke umfassen Eurocodes, DIN-Normen und Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Auszug aus wichtigen Regelwerken und Normen einer Fußgängerbrücke: • Eurocodes (EC): Grundlagen für statische Berechnungen (z. B. EC 1: Einwirkungen, EC 2: Betonbau, EC 3: Stahlbau, EC 5: Holzbau) • DIN-Fachberichte: Spezifische Einwirkungen auf Brücken, insbesondere Schwingungsanfälligkeit • ZTV-ING (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Ingenieurbau): Maßgebliche Vorschrift für Bau, Ausstattung und Instandsetzung von Brücken • RE-ING (Richtlinien für den Entwurf von Ingenieurbauwerken): Planungsgrundsätze und konstruktive Anforderungen • DIN 1076: Regelung für die Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken • Barrierefreiheit: Hinweise aus dem "Leitfaden Barrierefreie Verkehrsräume" Auszug aus den konstruktiven Anforderungen und Ausstattungen einer temporären Fußgängerbrücke: • Breiten: Regelbreiten liegen meist zwischen 1,20 m und 2,50 m. Für barrierefreie Zugänge wird eine Mindestbreite von 1,80 m empfohlen. • Aufgrund der Leichtbauweise sind Schwingungsanalysen, insbesondere bei Fußgängerbrücken oft zwingend erforderlich. • Prüfung der Betriebssicherheit in Abhängigkeit der Nutzungsfrequenz, in der Regel einmal pro Jahr (bei temporären Fußgängerbrücken) bzw. nach Vereinbarung und/oder nach besonderen Ereignissen wie z. B. Sturm, Unfall etc. • Wenn z. B. Versorgungsleitungen wie Gasleitung, Stromleitung, Telekommunikationsleitungen etc. an der temporären Brücke angebracht werden, gelten zusätzlich noch die spezifische Prüfintervalle der jeweiligen Versorgungsleitungen, welche mit dem Auftraggeber abzustimmen bzw. vom Auftraggeber vorzugeben sind. TECHNIK PLANUNG, BERATUNG, SCHULUNG UND GUTACHTEN IM GERÜSTBAU Ingenieure Tomshöfer und Partner Zu den Kämpen 2a • 44791 Bochum Tel. 0234-5880733 • Fax 0234-5880734 info@ingenieure-am-werk.de www.ingenieure-am-werk.de Anzeige
5 02 / 2026 Hierbei ist zu beachten, dass man in der Regel auch im öffentlichen Raum eine temporäre Fußgängerbrücke zwar aus Gerüst- material erstellen kann, diese dann enstehende Gerüstkon- struktion aber nicht viel mit einer Gerüstkonstruktion z. B. nach DIN EN 12811 zu tun hat. Wir setzen zwar zugelassene bzw. geprüfte Systemteile ein, befinden uns aber z. B. bei den Zugängen zu der temporären Fußgängerbrücke unter anderem im Regelwerk der DIN EN 18065, in der der Gehbereich einer Treppe/eines Zuganges, der regelmäßig bei üblicher Nutzung begangen wird, definiert ist. Es werden detailliert die notwendigen bzw. geforderten geometrischen Anforderungen, wie z. B. Länge, Breite, Höhe und Durchgangshöhe, benannt. Zusätzlich werden einzuhaltende Ergänzungen für beispielsweise einen Krankentransport mit Krankentrage (Liegendtransport) definiert. Auch Geländerhöhen bzw. Füllstabstände werden abhängig von Absturzhöhe und Nutzung vorgegeben (Abb. 1). Abhängig von der der Personenfrequenz bzw. dem geplanten Einsatz werden unter anderem in der ASR A 2.3 Mindestbreiten vorgegeben (Abb. 2). TECHNIK Anzeige Gleich hier anmelden: www.scafom-rux.de/ onlineshop • Deine individuellen Scafom-rux-Konditionen und -Rabatte direkt im Shop! • Dein komplettes Sortiment auf einen Klick verfügbar! • Bestellen rund um die Uhr – wann und wo du willst! • Alle Bestellungen und Lieferungen im Überblick! SCAFOM-RUX ONLINE-SHOP STRONGER. TOGETHER. + deinen Hausrabatt auf jede OnlineBestellung im Shop 3 % Tabelle 8.4.1: Mindestabmessungen Geländerhöhen bei Absturzhöhen < 12,00 m ≥ 1000 mm bei Absturzhöhen ≥ 12,00 m ≥ 1100 mm jedoch bei Radwegen und Geh- und Radwegen 1) ≥ 1300 mm Lichter Abstand der Füllstäbe ≤ 120 mm Abb. 1: Quelle DIN EN 18065, Tabelle 8.4.1
6 02 / 2026 ASR A 2.3 Mindestbreiten Nr. Anzahl der Personen (Einzugsgebiet) Lichte Breite (in m) 1 bis 5 0,875 2 bis 20 1,00 3 bis 200 1,20 4 bis 300 1,80 5 bis 400 2,40 Abb. 2: Quelle: ASR A 2.3, www.baua.de Hierbei ist zu beachten, dass die Mindestbreite in der Regel als lichtes Maß angenommen wird, also: Innenkante Handlauf – Innenkante Handlauf, d. h. Durchgangsmaß ohne Einschränkung im gesamten Gehbereich. Zusätzlich zu den geometrischen Anforderungen werden auch die Nutzlasten klar definiert, z. B. sind im öffentlich zugänglichen Bereich Verkehrswege üblicherweise Nutzlasten pro Belagsebene von NL = 5,0 KN/m2 anzusetzen. Es gibt im Gerüstbau mittlerweile zu den Themen kindersicheres Geländer, Spaltüberdeckungen, durchlaufender Handlauf, Durchgangshöhen etc. sehr gute Systembauteile von verschiedenen Gerüstherstellern, die eine fachgerechte Planung des Temporärbauwerkes unter Berücksichtigung der notwendigen Anforderungen und Regelwerke in Abstimmung mit dem Auftraggeber zur statischen und konstruktiven Gestaltung einer temporären freistehenden Fußgängerbrücke in Gerüstbauweise mit Zugängen möglich machen. Dabei gehört es in der Regel zum Leistungsumfang des Gerüstaufstellers, die vom Baubestand bzw. der Gründung aufzunehmenden Vertikal- und Horizontallasten im Rahmen einer Einzelstatik anzugeben, so dass der Bauherr oder dessen Vertreter in der Lage ist, vor Baubeginn die notwendigen Nachweise oder Ertüchtigungen in Abstimmung mit dem Gerüstaufsteller zu erbringen bzw. umzusetzen. Zum einen ergibt sich das aus der technischen Notwendigkeit zur Gewährleistung der Standsicherheit der Konstruktion, zum anderen sind temporäre Fußgängerbrücken mit Zugängen je nach Deklaration, Einstufung und Standort baugenehmigungspflichtig, so dass Gründungs- und Baubestandsnachweise automatisch zu den notwendigen Unterlagen für einen Bauantrag und einer entsprechenden Baufreigabe gehören. Dabei ist anzumerken, dass wenn der Gerüstaufsteller als Fachberater alle Anforderungen und Leistungspunkte der angefragten oder geplanten Konstruktion im Vorfeld mit dem Kunden oder dessen Vertreter nachvollziehbar abstimmt, die geforderten Temporärbauwerke in der Regel auch in Gerüstbauweise erstellt werden können, wenn die planmäßige Standzeit unterhalb von 2 Jahren bzw. unterhalb von 10 Jahren liegt. Ein zusätzlicher, aber wichtiger Punkt für die konstruktive Gestaltung einer temporären Fußgängerbrücke mit Zugängen ist die Barrierefreiheit, welche einen zentralen Aspekt der Inklusion in Deutschland darstellt. Die Anforderungen der Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Bereiche ist primär durch die Normenreihe DIN 18040 (Teil 1 für öffentlich zugängliche Gebäude, Teil 2 für Wohnungen) geregelt. Ein barrierefreier Zugang ermöglicht Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen oder Personen mit Kinderwagen die selbstständige Nutzung. Auszug aus den wichtigsten Anforderungen für barrierefreie Zugänge: 1. Bauliche Anforderungen (nach DIN 18040) • Türbreiten und -höhen: Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 90 cm aufweisen. • Schwellen: Übergänge sollten möglichst niveaugleich (schwellenlos) gestaltet sein. Wenn technisch zwingend erforderlich, beträgt die maximale Schwellenhöhe 3 cm (angestrebt werden 28 mm bis maximal 30 mm). • Eingangsbereich: Vor Türen ist eine Bewegungsfläche von mindestens 150 x 150 cm erforderlich, um Wendemanöver mit Rollstühlen zu ermöglichen. • Gänge und Wege: Wege müssen mindestens 120 cm breit sein, um eine uneingeschränkte Nutzung zu gewährleisten. • Rampen: Falls Stufen vorhanden sind, müssen Rampen mit einer maximalen Steigung von 6 % installiert werden, sofern dies baulich möglich ist. • Taktile und optische Markierungen: Zugänge müssen für Menschen mit Sehbehinderungen kontrastierend gestaltet und taktil (durch Bodenindikatoren) wahrnehmbar sein. Zusammenfassend ist ein barrierefreier Zugang nicht nur eine Frage der Rampen, sondern beinhaltet eine Kombination aus TECHNIK Die kostengünstige Alternative zum Daueranker: Der temporäre Gerüstanker für große Wandabstände! Tel. 05247-4044614 • info@felsuma.de • www.felsuma.de Anzeige
7 02 / 2026 Breite, Schwellenfreiheit, Beleuchtung und kontrastreicher Gestaltung. Die von einigen Gerüstherstellern für diesen Zweck bereitgestellten Systembauteile sind normalerweise für den Einsatzfall unter Berücksichtigung der notwendigen Barrierefreiheit geometrisch konzipiert. Das Einzelteil ist für die maximal mögliche Belastung nachgewiesen bzw. die aufnehmbaren Kräfte werden vom Gerüsthersteller angegeben, so dass der Gerüstaufsteller einen prüffähigen Standsicherheitsnachweis bzw. eine prüffähige Ausführungsplanung im Rahmen des vertraglichen Leistungsumfanges für die komplette Konstruktion in der Regel ohne Gründungs- und Baubestandsnachweise leisten bzw. anzubieten kann. Durch die Leistungsfähigkeit und Vielseitigkeit verschiedener Gerüstsysteme von innovativen Gerüstherstellern in Verbindung mit engagierten und fachlich kompetenten Gerüstaufstellern kann die Gerüstbaubranche ihren Teil für die Erneuerung und Instandsetzung verschiedenster Infrastrukturmaßnahmen beitragen. Dies unterstreicht die Leistungsfähigkeit der Gerüstbaubranche. TECHNIK Anzeige AGS lohnt Sich! Einfach schnell. Schneller Auf- und Abbau, effizente Logistik: Das modulare Fassadengerüst AGS ist die wirtschaftliche Lösung für Arbeits-und Schutzgerüste. ags.layher.com Heiko Tomshöfer, geboren 1970, ist Stahlbauingenieur, Schweißfachingenieur und Korrosionsschutzbeauftragter. Seit 1998 liegt sein Aufgabenschwerpunkt bei Sonderkonstruktionen in den Bereichen Traggerüstbau, Stahlbau und Mischkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüstelementen. 2016 gründete er das Ingenieurbüro Tomshöfer & Partner mit dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“. Das Dienstleistungsangebot hat den Schwerpunkt Statik und Konstruktion in allen Bereichen des Gerüstbaus inklusive Beratung, Schulung und der Möglichkeit, Sonderteile wirtschaftlich sinnvoll herzustellen. Tomshöfer + Partner • Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum • Tel. +49 234 5880733 info@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de
8 02 / 2026 Mobbing am Arbeitsplatz Wie innere Strukturen im Gerüstbau über Sicherheit, Gesundheit und Fachkräfte entscheiden Mobbing am Arbeitsplatz ist längst kein Randphänomen mehr, sondern ein strukturelles Risiko für Sicherheit, Produktivität und Arbeitgeberattraktivität – gerade in hochriskanten Branchen wie dem Gerüstbau. Es berührt nicht nur das Betriebsklima, sondern greift unmittelbar in die Organisation von Arbeit, in Verantwortlichkeiten und in die Sicherheitskultur ein. In einer Branche, in der Entscheidungen unter Zeitdruck, höhenbedingte Risiken und komplexe Auftragsketten den Alltag bestimmen, entscheidet der Umgang mit Mobbing faktisch darüber, ob Menschen sicher arbeiten, ob sie gesund bleiben und ob Unternehmen langfristig Fachkräfte binden können. Während vor etwa 25 Jahren Mobbing vor allem als „zwischenmenschliches Problem“ einzelner Personen betrachtet wurde, hat sich der Blick inzwischen deutlich verschoben. Heute steht stärker im Vordergrund, dass Mobbing überwiegend das Resultat ungünstiger Rahmenbedingungen ist: ein verdichtetes Arbeitsaufkommen, unklare Zuständigkeiten, mangelhafte Führung und kulturell heterogene Teams ohne klare Integrationsstrategie. Parallel hat sich die Arbeitswelt stark verändert. Rationalisierung, zunehmender Preis-/ Leistungsdruck, eine fein verzweigte Subunternehmerlandschaft und die allgegenwärtige Nutzung digitaler Kommunikationsmittel haben auch im Gerüstbau neue Konfliktfelder geschaffen. Wo früher Konflikte auf dem Hof oder auf der Baustelle ausgetragen wurden, verlagern sie sich heute zusätzlich in Messenger Gruppen und soziale Netzwerke und sind für Betroffene oft rund um die Uhr präsent. Aktuelle Studien wie z. B. der Mobbing-Report 2024 des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) zeigen, dass ein relevanter Anteil der Beschäftigten im deutschsprachigen Raum systematische, andauernde Anfeindungen, Ausgrenzungen oder Schikanen am Arbeitsplatz erlebt. Betroffen sind überproportional häufig jüngere Beschäftigte, Menschen mit Migrationshintergrund, Personen in Leih- oder Zeitarbeit sowie Beschäftigte in körperlich belastenden, arbeitsintensiven Branchen. Genau diese Konstellation findet sich im Gerüstbau in verdichteter Form: ein hoher Anteil zugewanderter Fachkräfte, vielfach wechselnde Baustellen, kurze Projektzyklen, großer Termin- und Kostendruck und ein traditionell eher rauer Umgangston. Damit ist die Branche prädestiniert dafür, dass ungelöste Konflikte in Mobbingdynamiken kippen, wenn ihnen nicht durch klare innerbetriebliche Strukturen und eine tragfähige Führungskultur entgegengewirkt wird. Vor diesem Hintergrund ist Mobbingprävention nicht „nice to have“, sondern Bestandteil eines modernen, ganzheitlichen Arbeitsschutzes. Für Unternehmer, Ingenieure, Sicherheitsfachkräfte und Führungskräfte im Gerüstbau bedeutet dies, Mobbing nicht als individuelles Problem einzelner Betroffener zu betrachten, sondern als organisatorische Aufgabe, die in Gefährdungsbeurteilung, Aufbau- und Ablauforganisation, Führungsleitlinien und Sicherheitskultur systematisch verankert werden muss. Was Mobbing im Gerüstbau konkret bedeutet Unter Mobbing werden in der Fachliteratur und in den einschlägigen Arbeitsschutzinformationen systematische, über einen längeren Zeitraum wiederholte feindselige Handlungen verstanden, die auf Degradierung, Ausgrenzung oder Einschüchterung einer Person abzielen. Entscheidend ist nicht die einmalige Auseinandersetzung, sondern das Muster: wiederholt, zielgerichtet, mit einem spürbaren Macht- oder Abhängigkeitsgefälle. Typische Elemente sind abwertende Bemerkungen, Gerüchte, Informationsvorenthaltung, lächerlich machen vor Kollegen, Zuweisung besonders unangenehmer oder gefährlicher Arbeiten, Ausschluss aus Kommunikationskanälen bis hin zu offenen Drohungen. Im Gerüstbau treten solche Verhaltensweisen häufig eingebettet in alltägliche Abläufe auf. Ein Monteur wird konsequent den schmutzigsten oder körperlich schwierigsten Tätigkeiten zugeteilt, ohne nachvollziehbaren Grund. Neue oder jüngere Mitarbeitende werden gezielt aus informellen Gesprächsrunden ausgeschlossen, erhalten wichtige Informationen zur BaustelARBEITSSICHERHEIT Anzeige Gerüstbau · Hebetechnik · Maschinenbau · Stahlbau Teupe. Kann nicht jeder. www.teupe.de
9 02 / 2026 lenorganisation nicht oder erst sehr spät. Beschäftigte, die auf Sicherheitsdefizite hinweisen, werden vor der Kolonne lächerlich gemacht, mit Sprüchen wie „Stell dich nicht so an“ oder „Früher haben wir ohne das alles auch gearbeitet“ übergangen oder offen in Frage gestellt. Was nach „Männerwitz“ oder „rauer Ton“ aussehen mag, kann in Summe eine systematische Degradierung sein, mit gravierenden psychischen und organisatorischen Folgen. Die rechtliche und präventionsbezogene Perspektive ist dabei klar: Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht und sind verpflichtet, Leben und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, physisch wie psychisch. Mobbing fällt damit nicht in die Kategorie „Privatsache“, sondern ist ein Risiko, das in den betrieblichen Arbeitsschutz und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen einbezogen werden muss. Insbesondere psychische Belastungen durch Konflikte, Arbeitsverdichtung, Unsicherheit und feindselige Kommunikation sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und durch geeignete organisatorische, technische und personenbezogene Maßnahmen zu minimieren. Soziale Strukturen im Gerüstbauunternehmen: Wo Konflikte entstehen – und warum sie eskalieren Kolonnenlogik und informelle Hierarchien Die soziale Architektur eines Gerüstbaubetriebs wird maßgeblich durch Kolonnen bestimmt. Kolonnenführer, langjährige Monteure, Bauleiter bilden formelle und informelle Machtzentren. Auf der Baustelle wird festgelegt, wer welche Arbeiten übernimmt, wer mit wem zusammenarbeitet und in welchem Ton sich Teams begegnen. Naturgemäß entwickelt jede Kolonne eine eigene Mikrokultur mit gemeinsamen Routinen und Verhaltensnormen. Problematisch wird dies, wenn diese Kultur nicht an klare betriebliche Leitlinien gebunden ist. Ohne definierte Regeln des respektvollen Umgangs, ohne verbindliche Kommunikation zu Mobbing und ohne systematische Führungskräftequalifizierung können Kolonnenführer faktisch zu unkontrollierten Autoritäten werden. Sie entscheiden dann in der Praxis darüber, wer dazugehört, wer ausgegrenzt wird und welches Verhalten toleriert wird. Gerade wenn Kolonnen auf externen Baustellen weitgehend autonom agieren, entsteht eine Lücke zwischen der formulierten Unternehmenskultur und der tatsächlich gelebten Praxis. In einer solchen Konstellation ist der Weg von einem fachlichen Konflikt zu persönlicher Feindseligkeit oft kurz. Unzufriedenheit mit Leistung, abweichende Auffassungen zu Sicherheit oder schlicht Sympathien und Antipathien werden nicht moderiert, sondern über abwertende Kommentare, Gerüchte, Benachteiligungen bei der Arbeitsverteilung oder direkte Ausgrenzung ausgetragen. Für Betroffene ist es schwierig, sich zu wehren: Sie sind auf die Beurteilung durch den Kolonnenführer angewiesen, was Einsatzplanung, Baustellenzuweisung und spätere Beurteilungen betrifft. Unklare Zuständigkeiten und widersprüchliche Anweisungen Eine weitere typische Konfliktquelle im Gerüstbau sind unklare Zuständigkeiten zwischen Disposition, Bauleitung, Kolonnenführung und Geschäftsführung. In der Praxis kommt es oft vor, dass Anweisungen „von oben“ auf der Baustelle relativiert oder ignoriert werden, dass Informationen zur Planung nur teilweise weitergegeben oder kurzfristig geändert werden oder dass Schnittstellen (z. B. zwischen Gerüstbauunternehmen und anderen Gewerken) nicht sauber geklärt sind. Dieser Mix führt zu Missverständnissen, Doppelarbeiten und Fehlern – und damit zu Frust. Wenn dieser Frust nicht strukturell adressiert wird (z. B. durch klare Abläufe, Feedbackschleifen, Besprechungsstrukturen), schlägt er oft in personenbezogene Konflikte um. „Der da unten stellt sich an“, „die da oben haben ARBEITSSICHERHEIT www.peri.de Schalung Gerüst Engineering Die Bauweise mit dem Easy Stiel überzeugt auf ganzer Linie: Nahezu keine Kupplungen Spaltfreies Bauen Integrierte Abhebesicherung Basisausgleiche flexibel ausbildbar Einfache Umsetzung verschiedener Breiten Flexible Anpassung bei komplexen Geometrien Jetzt informieren Mit Sti(e)l zum Ziel. Die passende Lösung für Ihre Fassadenprojekte. Anzeige
keine Ahnung“, „die Neuen taugen nichts“: Solche Zuschreibungen sind der Nährboden für Mobbing, weil sie Komplexität reduzieren und scheinbar einfache Schuldige liefern. Besonders konfliktreich sind Situationen, in denen Beschäftigte widersprüchliche Vorgaben erhalten, etwa wenn auf der einen Seite die strikte Einhaltung von Sicherheitsstandards eingefordert wird, auf der anderen Seite aber Termine und Kosten nur durch Abkürzungen erreichbar scheinen. Wer in solchen Spannungsfeldern auf Einhaltung der Regeln besteht, riskiert, als „Bremser“ wahrgenommen zu werden – und kann dadurch in die Rolle des Außenseiters geraten. Gruppendynamik, „Wir-gegen-die“ und soziale Identität Zu den stabilsten Mustern in Teams gehören „Wir gegen die“-Konstellationen: Stammbelegschaft gegen Nachunternehmer, „Alte“ gegen „Neue“, deutschsprachige gegen nicht-deutschsprachige Beschäftigte, Monteure gegen Bauleitung. Solche Gruppenidentitäten sind zunächst normal, können aber problematisch werden, wenn sie mit Abwertung, Generalisierung oder Ausschluss einhergehen. Im Gerüstbau mit seiner hohen physischen Belastung und dem hohen Risiko sind Vertrauen und Verlässlichkeit im Team entscheidend. Gleichzeitig existiert häufig eine implizite Norm, dass man „dazu gehören“ muss, um im Ernstfall Rückhalt zu haben. Wer anders ist – sei es durch Sprache, Herkunft, Alter, Qualifikationsstand oder Sicherheitsverständnis – läuft Gefahr, in Frage gestellt zu werden. Das kann subtil beginnen (Witze auf Kosten des Kollegen, ein Nicht ernst nehmen des Kollegen, Ausschluss aus informellen Pausenrunden) und sich schrittweise zu einem Muster entwickeln, indem eine Person oder Personengruppe zur ständigen Zielscheibe wird. Solche Mobbingmuster sind selten reines „Täter Opfer Spiel“. Meist wirken mehrere Rollen zusammen: die aktive treibende Kraft, Mitläufer, die durch Wegsehen oder Zustimmung beitragen, und eine schweigende Mehrheit, die möglicherweise Unsicherheit oder Angst hat, sich einzumischen. Entscheidend ist, dass Führung und Organisation einen Rahmen schaffen, in dem frühzeitig gegengesteuert wird, bevor sich solche Muster verfestigen. Kulturelle Hintergründe und Diversität: Risiko und Potenzial Der Gerüstbau ist in vielen Regionen ohne zugewanderte Beschäftigte faktisch nicht mehr arbeitsfähig. Unterschiedliche Sprachen, kulturelle Prägungen und Bildungshintergründe treffen im Alltag aufeinander. Diese Vielfalt ist objektiv ein Potenzial etwa hinsichtlich Sprachkompetenz auf internationalen Baustellen, Flexibilität und breitem Erfahrungswissen, erhöht aber gleichzeitig die Anforderungen an Führung, Kommunikation und Struktur. Sprachbarrieren können dazu führen, dass Sicherheitsunterweisungen oder Anweisungen nicht vollständig verstanden werden. Wenn darauf nicht reagiert wird etwa durch mehrsprachige Unterlagen, praktische Demonstrationen, Nachfragen, entstehen Spannungen: Kollegen fühlen sich belastet, weil sie ständig „mitübersetzen“ müssen, Vorgesetzte zweifeln an der Zuverlässigkeit, Betroffene fühlen sich überfordert und möglicherweise lächerlich gemacht. Wird der Frust nicht moderiert, besteht die Gefahr, dass sich eine „wertvolle“ und eine „minderwertige“ Gruppe herausbildet: diejenigen, die „es draufhaben“, und diejenigen, die „es nie kapieren“. Hinzu kommen kulturelle Unterschiede im Umgang mit Autorität, Kritik und Fehlern. In manchen Kulturen wird direkte Kritik an Vorgesetzte vermieden, in anderen ist sie normal. In anderen Kontexten wiederum ist es üblich, Fehler eher zu verdecken als offen anzusprechen. Wenn diese Muster unreflektiert aufeinandertreffen, sind Missverständnisse vorprogrammiert und nicht selten wird das Verhalten des anderen als Absicht oder Charakterdefizit interpretiert. Für Mobbingprävention im Gerüstbau bedeutet das: Interkulturelle Kompetenz und sprachlich verständliche Kommunikation sind keine „weichen“ Luxusthemen, sondern harte Sicherheitsfaktoren. Betriebe, die diese Dimension ignorieren, schaffen ungewollt Räume, in denen Vorurteile, stereotype Zuschreibungen und daraus resultierende Mobbinghandlungen gedeihen können. Unternehmen, die Vielfalt aktiv gestalten – etwa über Mentoren- Systeme, klare Kommunikationsstandards und gemischte Teams mit guter Moderation, reduzieren demgegenüber die Wahrscheinlichkeit, dass Differenz in systematische Ausgrenzung kippt. Politische und arbeitsgesellschaftliche Rahmenbedingungen: Verdichtung, Unsicherheit, Fachkräftemangel Auch wenn der Fokus dieses Artikels auf innerbetrieblichen Strukturen liegt, kann deren Gestaltung nicht losgelöst vom größeren Kontext betrachtet werden. Der Gerüstbau ist massiv von Preisdruck, Wettbewerb und zunehmenden Anforderungen aus Normung, Regelwerk und Bauherrenseite geprägt. Personalengpässe, ältere Belegschaften, hohe Krankenstände und eine häufige Abhängigkeit von Auftragsspitzen erzeugen einen dauerhaften Leistungsdruck auf allen Ebenen. In einem solchen Umfeld neigen Führungskräfte unbewusst dazu, Konflikte zu individualisieren: Wenn Termine nicht gehalten werden, wenn Nachträge schwierig durchsetzbar sind, wenn Margen schrumpfen, beginnt die Suche nach „Schuldigen“ oft bei den operativen Mitarbeitenden. Das kann ein Nährboden für Mobbing sein, insbesondere gegenüber Personen, die als „weniger belastbar“ oder „nicht voll einsetzbar“ wahrgenommen werden: ältere Beschäftigte, Menschen mit gesundheitlichen 10 02 / 2026 ARBEITSSICHERHEIT
11 02 / 2026 Einschränkungen, junge Fachkräfte, Auszubildende, unerfahrene Quereinsteiger oder Beschäftigte mit begrenzten Sprachkenntnissen. Gleichzeitig stehen Gerüstbaubetriebe unter hohem Druck, sich als attraktive Arbeitgeber zu positionieren. Fachkräfte, die zwischen mehreren Angeboten wählen können, achten zunehmend auf Kultur, Führung und psychische Belastungen. Unternehmen, die bekannt dafür sind, Konflikte zu ignorieren oder „harte Schule“ mit systematischer Demütigung zu verwechseln, verlieren mittelfristig an Attraktivität. Mobbingprävention und die Gestaltung belastbarer innerbetrieblicher Strukturen sind deshalb nicht nur eine Frage des Gesundheitsschutzes, sondern auch ein Wettbewerbsfaktor im Kampf um qualifizierte Beschäftigte. Social Media und digitale Kommunikation: Cybermobbing im Schatten der Baustelle Die Digitalisierung macht vor der Baustelle nicht halt. Messenger Dienste und Gruppen Chats sind heute Standard bei der Abstimmung von Einsatzplänen, Materiallogistik und kurzfristigen Änderungen. Diese Tools sind einerseits effizient, bergen andererseits ein hohes Risiko für Cybermobbing, insbesondere, wenn sie informell und ohne klare Regeln genutzt werden. Typische Muster im Gerüstbau können sein: In WhatsApp oder anderen Messenger-Gruppen kursieren Fotos von fehlerhaften Gerüsten oder unglücklichen Situationen einzelner Beschäftigter, versehen mit Spott oder abwertenden Kommentaren. Bestimmte Personen werden in inoffizielle „Spaßgruppen“ aufgenommen, andere bewusst ausgeschlossen. Dienstliche Informationen etwa Treffpunkte, Schichtänderungen oder besondere Anforderungen werden nur in inoffiziellen Chats verteilt, sodass „nicht gewollten“ Kollegen wichtige Informationen nicht erhalten. Die Wirkung solcher digitaler Angriffe ist enorm: Sie sind zeitlich entgrenzt (auch abends und am Wochenende), sie sind dauerhaft dokumentiert und können beliebig weiterverbreitet werden. Für Betroffene entsteht das Gefühl, der Arbeitssituation nicht mehr entkommen zu können und kann unter anderem mit entsprechenden Auswirkungen auf Schlaf, Konzentration und psychische Stabilität einhergehen. Organisatorisch ist es daher zwingend notwendig, auch digitale Kommunikationswege in Mobbingprävention und Arbeitsschutz zu integrieren. Das bedeutet nicht, jede private Chatgruppe kontrollieren zu wollen, wohl aber, verbindliche Regeln für betriebliche Kommunikation zu definieren. Dazu gehören klare Ansagen zur Nutzung dienstlicher Messenger Kanäle, der Umgang mit Fotos von Kollegen und Baustellen, die Grenzen zwischen Spaß und Herabwürdigung sowie transparente Konsequenzen bei digitaler Belästigung (Abb. 1) . Innerbetriebliche Strukturen als Hebel: Vom Einzelfall zur Systematik Der entscheidende Schritt von der „Einzelfall Feuerwehr“ hin zu einer wirksamen Mobbingprävention im Gerüstbau ist die konsequente Verankerung des Themas in den innerbetrieblichen Strukturen. Es reicht nicht, bei konkreten Vorfällen ein Gespräch zu führen oder Personal zu versetzen. Notwendig ist ein systematischer, organisationsbezogener Ansatz, der mehrere Ebenen umfasst: Gefährdungsbeurteilung, Aufbau- und Ablauforganisation, Führung, Information, Kommunikation und Beteiligung. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Herzstück ist eine Gefährdungsbeurteilung, die psychische Belastungen explizit einbezieht. Für Gerüstbaubetriebe bedeutet das, typische Belastungstreiber der eigenen Organisation zu identifizieren: hohe Termindichte, häufige Überstunden, Unsicherheit bei Einsatzplanung, Konflikte an Schnittstellen, hoher Anteil befristeter oder externer Beschäftigung, kulturelle Vielfalt ohne strukturierte Integration, rauer Ton im Alltag. Ergänzend sollten explizit Hinweise auf Mobbing oder systematische Konflikte erfasst werden, etwa über Mitarbeiterbefragungen, moderierte Workshops oder Auswertung von Fehlzeiten, Fluktuation und Beschwerden. Wichtig ist, Gefährdungsbeurteilung nicht als Papierübung zu begreifen. Die Ergebnisse müssen in konkrete Maßnahmen übersetzt werden: Anpassung von Abläufen, präzisere Rollenbeschreibungen, Veränderungen in der Führungskette, Einführung von Kommunikationsforen, Entwicklung von Betriebsvereinbarungen und Beschwerdeverfahren. Je sichtbarer dabei der Zusammenhang von psychischer Gesundheit, Mobbingprävention und Arbeitssicherheit kommuniziert wird, desto eher wird das Thema von der Belegschaft als ernst gemeinte Führungsaufgabe akzeptiert. Klare Regeln: Leitlinien, Betriebsvereinbarungen, Kodizes Ein zweiter Baustein sind klare, schriftlich fixierte Regeln. Ein Wertekodex, eine Betriebsvereinbarung oder eine verbindliche interne Richtlinie zu Mobbing sollten mindestens folgende Elemente enthalten: • Eine verständliche, praxisnahe Definition von Mobbing und anderen unerwünschten Verhaltensweisen (z. B. sexualisierte Belästigung, Diskriminierung). • Die ausdrückliche Erklärung, dass solche Verhaltensweisen nicht toleriert werden, unabhängig von Position, Funktion oder Leistungsträgerstatus. • Klar benannte Ansprechpersonen, an die sich Beschäftigte wenden können (z. B. Führungskräfte, Personal, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Vertrauenspersonen). • Geregelte Beschwerdewege mit Informationen dazu, wie Hinweise aufgenommen, geprüft, dokumentiert und bearbeitet werden. ARBEITSSICHERHEIT
12 02 / 2026 • Hinweise auf mögliche Konsequenzen bei bestätigtem Fehlverhalten, von arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zu Schulung und Versetzung. • Einbezug digitaler Kommunikationswege (Messenger, Social Media) und klare Regeln, was auch dort als Mobbing oder unzulässiges Verhalten gilt. Für Gerüstbauunternehmen empfiehlt es sich, diese Regeln eng mit bestehenden Elementen des Sicherheitsmanagements zu verknüpfen. Mobbing kann beispielsweise in Unterweisungen zur Sicherheitskultur mit aufgenommen werden: „Wer Sicherheitsbedenken äußert, wird unterstützt und nicht verspottet.“ Inhalte können zudem in Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweisen und Führungskräfteschulungen verankert werden. Aufbau- und Ablauforganisation: Zuständigkeiten, Prozesse, Kommunikation Strukturen werden wirksam, wenn sie sich in der täglichen Organisation widerspiegeln. Dazu gehören: • Eindeutige Zuständigkeiten: Jede Kolonne kennt ihre fachliche und personalrechtliche Führungskette. Kolonnenführer wissen, an wen sie sich bei konfligierenden Anforderungen oder Mobbinghinweisen wenden müssen. • Strukturierte Kommunikationswege: Regelmäßige Besprechungen (z. B. wöchentliche Kolonnenführer-Runden, Toolbox- Meetings) bieten Raum, technische Themen und soziale Aspekte (Teamkonflikte, Belastungen) zu adressieren. ARBEITSSICHERHEIT Psychische Einwirkung (Gestaltungsbereich) Soziale Beziehungen (Bedingungen) kritische Ausprägungen „Nein“ Trifft nicht zu „Ja“ Trifft zu Die Gefährdung* der Gesundheit/ Sicherheit ist wenig wahrscheinlich wahr- scheinlich bereits erkennbar Kollegen/ Kolleginnen Es bestehen nur unzureichende Möglichkeiten des sozialen Austauschs (z. B. Alleinarbeit) oder ein Übermaß an sozialer Ablenkung (z. B. Arbeit im nicht verschließbaren Durchgang zur Cafeteria). ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ Häufige Streitigkeiten oder Aggressionen der Beschäftigten untereinander behindern die Arbeit und/oder schwächen das Betriebsklima. Eine gegenseitige Unterstützung ist nicht spürbar. ☒ ☐ Trifft die Beschreibung zu, besteht automatisch Handlungsbedarf! Destruktives Verhalten der Beschäftigten untereinander (Herabwürdigung, Bloßstellen, soziale Abgrenzung, Beschimpfungen, Diskriminierungen, Belästigungen) tritt regelmäßig auf/ wird regelmäßig toleriert. ☒ ☐ Trifft die Beschreibung zu, besteht automatisch Handlungsbedarf! Führungskräfte/ Vorgesetzte Das Feedback und die Anerkennung für erbrachte Leistungen sind nicht ausreichend/nicht gerecht. Es besteht ein regelmäßiges Ungleichgewicht zwischen Wertschätzung und „eingebrachter“ Arbeitsleistung. ☒ ☐ Trifft die Beschreibung zu, besteht automatisch Handlungsbedarf! Eine soziale Unterstützung und die Möglichkeit zum Austausch fehlen regelmäßig. Eine gegenseitige Unterstützung ist nicht spürbar. Die Führungskraft erfüllt die Aufgaben unzureichend (z. B. arbeitet nur „fachlich“, unterstützt nicht, hört nicht zu, setzt keine Prioritäten, trifft keine Entscheidungen). ☒ ☐ Trifft die Beschreibung zu, besteht automatisch Handlungsbedarf! Häufige Streitigkeiten oder aggressive Auseinandersetzungen mit Führungskräften behindern die Arbeit und/oder schwächen das Betriebsklima. ☒ ☐ Trifft die Beschreibung zu, besteht automatisch Handlungsbedarf! Destruktives Führungsverhalten (Herabwürdigung, Bloßstellen, soziale Abgrenzung, Beschimpfungen, Diskriminierungen, Belästigungen) wird regelmäßig zugelassen/toleriert. ☒ ☐ Trifft die Beschreibung zu, besteht automatisch Handlungsbedarf! Psychische Einwirkung (Gestaltungsbereich) Arbeitsmittel kritische Ausprägungen „Nein“ Trifft nicht zu „Ja“ Trifft zu Die Gefährdung* der Gesundheit/ Sicherheit ist wenig wahrscheinlich wahr- scheinlich bereits erkennbar Arbeitsmittel Wichtige Signale, Informationen und Hinweise sind schlecht wahrnehmbar/erkennbar (z. B. Warnsignale an Maschinen fehlen, sind verdeckt oder „gehen unter“). ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ Regelmäßig fehlen die zur erfolgreichen Ausführung der Arbeitsaufgabe erforderlichen Werkzeuge/Arbeitsmittel oder sie sind ungeeignet gestaltet/ausgestattet. ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ Die benötigten Maschinen und Anlagen sind schlecht bedienbar, schlecht einzurichten und/ oder schwer überschaubar. ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ Abb. 1: Auszug aus der Gefährdungsbeurteilung „psychische Belastung“, Quelle: Ingenieure Tomshöfer und Partner Name des Unternehmens Straße und Hs.-Nr. PLZ Ort Gefährdungsbeurteilung „psychische Belastung“ Datum: 01.03.2026 Seite 5 Gefährdungsanalyse gültig bis: 27.02.2027
13 02 / 2026 • Standardisierte Abläufe bei Konflikten und Mobbinghinweisen: Erste Gesprächsschritte, Einbindung weiterer Ebenen, Dokumentation, mögliche Interimslösungen (Teamwechsel, Moderation), bis hin zu konkreten Evaluationsschritten. • Verknüpfung mit anderen Systemen: Integration von Mobbingprävention in Arbeitsschutzausschüsse, Management Reviews, Audits und Kennzahlensystemen. In der Praxis kann dies zum Beispiel bedeuten, dass Kolonnenführer regelmäßig mit der Bereichsleitung nicht nur Leistungskennzahlen, sondern auch Teamklima, Konfliktsituationen und Beobachtungen zu Belastungen besprechen. Auffälligkeiten, wie z. B. hohe Fluktuation in bestimmten Teams, außergewöhnliche Fehlzeiten oder wiederkehrende Beschwerden werden systematisch auf bereichs- oder organisationsbezogene Ursachen hin analysiert und nicht auf einzelne Personen reduziert. Führungskräftetraining und Rollenklärung Da viele Mobbingmuster aus dem Führungsverhalten und aus unklaren Rollen entstehen, ist die Qualifizierung von Führungskräften zentral. Für Poliere, Kolonnenführer, Bauleiter und Meister sollte Mobbingprävention verbindlicher Bestandteil ihrer Weiterbildung sein. Wichtige Inhalte: • Erkennen typischer Mobbingindikatoren (z. B. Isolierung, auffällige Pausenstrukturen, Veränderungen im Kommunikationsverhalten, plötzlich steigende Fehlzeiten einzelner Beschäftigter). • Grundlagen der Gesprächsführung in belasteten Situationen (aktives Zuhören, klare Ansprachen, Trennung von Fakten und Bewertungen, Umgang mit Emotionen). • Umgang mit der Doppelrolle als Leistungsträger und Führungskraft: Wie formuliere ich Kritik, ohne zu demütigen? • Wie setze ich Grenzen, ohne zu eskalieren? • Wissen über innerbetriebliche Verfahren: an wen melde ich was, wie dokumentiere ich Vorfälle, wann beziehe ich welche Funktion ein? Gleichzeitig muss die Rolle der Führungskräfte klar beschrieben sein. Wer nur über Termin und Leistung bewertet wird, wird sich im Zweifel eher auf „hartes Durchgreifen“ und kurzfristige Lösungen konzentrieren. Werden dagegen auch Teamklima, Fluktuation, Fehlzeiten und Meldungen zu Belastungen als Führungskennzahlen herangezogen, entsteht ein Anreiz, sich aktiv um eine konstruktive Konfliktkultur zu bemühen. Ansprechpartner und Beschwerdewege Betroffene brauchen niedrigschwellige, vertrauenswürdige Anlaufstellen. Je nach Unternehmensgröße können dies geschulte Führungskräfte, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretungen oder speziell benannte Vertrauenspersonen sein. Wichtig ist, dass: • die Existenz dieser Stellen allen Mitarbeitenden bekannt ist (z. B. in Unterweisungen, Aushängen, Mitarbeiterhandbüchern); • die Ansprechpersonen eine grundlegende Qualifizierung in Gesprächsführung und Mobbingprävention erhalten; • Vertraulichkeit zugesichert und Repressalien gegenüber Beschwerdeführenden ausdrücklich verboten werden; • klar ist, wie mit anonymen Hinweisen umgegangen wird und welche Grenzen Anonymität in der weiteren Bearbeitung hat. In kleineren Gerüstbaubetrieben ohne formalisierten Betriebsrat können externe Beratungsangebote (z. B. der Unfallversicherung, externe Arbeitspsychologen oder Mediatoren) eine wichtige Ergänzung sein. Entscheidend ist, dass Beschäftigte das Gefühl haben, nicht allein zu sein und nicht riskieren zu müssen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, wenn sie einen Missstand ansprechen. Branchenspezifische Pain Points und praktische Lösungsansätze Aus der Perspektive der Arbeitssicherheit im Gerüstbau lassen sich einige branchentypische Schmerzpunkte identifizieren, die innerbetrieblich bearbeitet werden sollten: 1. „Rauer Umgangston“ als Normalität Viele Gerüstbaubetriebe sehen einen harten, direkten Umgangston als selbstverständlich und teilweise identitätsstiftend an. Problematisch wird es, wenn unter diesem Deckmantel systematische Herabwürdigung, Demütigung oder Drohung stattfindet. Hier hilft eine klare Differenzierung: Deutliche, sachliche Ansprache von Leistung, Sicherheit und Verhalten ist notwendig – persönliche Angriffe, Beschimpfungen oder ständiges Lächerlich-machen sind es nicht. Ein interner Kodex, der Beispiele benennt, hilft, diese Grenze in der Praxis sichtbar zu machen. 2. Kolonnenführer als „ungefilterte“ Machtzentren Wo Kolonnenführer gleichzeitig für Leistung, Disziplin, Tagesplanung und Personalbeurteilung zuständig sind, entsteht ein erhebliches Machtgefälle. Wird dieses nicht durch Transparenz, Feedback und Einbindung in eine übergeordnete Führungsstruktur kontrolliert, können persönliche Sympathien oder Antipathien sehr leicht in Mobbingverhalten umschlagen. Abhilfe schaffen klare Rollenbeschreibungen, regelmäßige Feedback und Entwicklungsgespräche mit der nächsthöheren Führungsebene sowie partizipative Elemente (z. B. anonyme Team-Feedbacks), die Rückmeldungen von unten ermöglichen. 3. Kultur- und Sprachbarrieren im eigenen Team Wenn Mitarbeitende Anweisungen oder Sicherheitsregeln nicht verstehen, ist der sicherheitstechnische Reflex oft: „Dann müssen die halt Deutsch lernen.“ Für die Praxis ist das ARBEITSSICHERHEIT
zu kurz gegriffen. Kurzfristig wirksam sind mehrsprachige Unterlagen, Piktogramme, praktische Demonstrationen, Wiederholungsunterweisungen und die Benennung erfahrener Beschäftigter als Mentoren. Mittelfristig lohnt sich eine Strategie, die sprachliche und kulturelle Weiterbildung fördert und anerkennt, dass Integration Zeit, Ressourcen und Steuerung braucht. 4. Informelle Messenger Gruppen ohne Regeln Viele Konflikte spielen sich heute in inoffiziellen Chatgruppen ab, die der Unternehmensführung kaum bekannt sind. Anstatt diese zu verbieten (was in der Praxis kaum durchzusetzen ist), sollten Unternehmen klare Regeln für betriebsbezogene digitale Kommunikation definieren. Dazu gehört eine Regelung, ob es offizielle Unternehmensgruppen gibt, welche Inhalte dort zulässig sind, wie mit Fotos und Videos umgegangen wird und welche Mindeststandards für respektvolle Kommunikation auch digital gelten. 5. Fehlende Rückkopplung und Evaluation Viele Betriebe reagieren situativ: Es kommt ein Vorfall, man spricht mit den Beteiligten, vielleicht wird jemand versetzt – und damit ist das Thema erledigt. Eine nachhaltige Mobbingprävention erfordert dagegen, Muster zu erkennen. Das bedingt ein Mindestmaß an systematischer Datenerfassung: Wo häufen sich Konflikte? In welchen Bereichen sind Fluktuation und Fehlzeiten besonders hoch? Welche internen oder externen Hinweise zu Mobbing gab es in den letzten Jahren? Erst wenn solche Daten regelmäßig ausgewertet und in Führungsentscheidungen einbezogen werden, entsteht eine Lernschleife, die strukturelle Verbesserungen ermöglicht. Fazit: Mobbingprävention als integraler Bestandteil moderner Sicherheitskultur im Gerüstbau Mobbing am Arbeitsplatz ist im Gerüstbau kein Nebenthema, sondern ein direkt sicherheitsrelevanter Faktor. Wo Mitarbeitende systematisch entwürdigt, ausgegrenzt oder eingeschüchtert werden, sinkt die Bereitschaft, auf Gefahren hinzuweisen, Fehler zuzugeben und Verantwortung zu übernehmen. Schweigen tritt an die Stelle von offener Kommunikation, Rückzug an die Stelle von Kooperation, innere Kündigung an die Stelle von Engagement. In einem Umfeld, in dem Fehler schwerwiegende Unfälle und langfristige Gesundheitsschäden nach sich ziehen können, ist das ein untragbares Risiko. Für Unternehmer, Führungskräfte und Sicherheitsfachkräfte im Gerüstbau ergibt sich daraus eine klare Handlungsaufforderung: Mobbing gehört in den Kern der betrieblichen Steuerung, nicht an den Rand. Das bedeutet, psychische Belastungen inklusive Mobbing konsequent in die Gefährdungsbeurteilung zu integrieren, klare Regeln und Verfahren zu etablieren, Führungskräfte zu qualifizieren, belastbare Kommunikations- und Beschwerdestrukturen aufzubauen und digitale Kommunikationswege mit einzubeziehen. Ein Unternehmen, das Mobbing strukturell angeht, verbessert nicht nur das subjektive Wohlbefinden der Beschäftigten. Es erhöht die Arbeitssicherheit, reduziert Fehlzeiten, stärkt die Bindung von Fachkräften und positioniert sich als attraktiver Arbeitgeber in einem angespannten Markt. Die eigentliche Frage ist daher nicht, ob man sich das „leisten kann“, sondern ob man es sich leisten kann, es nicht zu tun. 14 02 / 2026 ARBEITSSICHERHEIT Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbauermeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüst- elementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 • Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de Jetzt zum E-Mail-Newsletter anmelden und mit noch mehr Informationen auf dem Laufenden bleiben: https://bernheine-medien.de/newsletter-bestellen/ Anzeige
15 02 / 2026 Wenn das Wetter Gerüstbau-Arbeiten unmöglich macht Tarifvertragsparteien führen ein Sommerausfallgeld im GerüstbauerHandwerk ein „Draußen an der Fassade sind es über 40 Grad – habt Ihr für solche Fälle keine Leistung vorgesehen?“ So oder ähnlich lauteten die Fragen an die Mitarbeitenden der SOKA GERÜSTBAU während der regelmäßig wiederkehrenden Hitzeperioden in den vergangenen Sommern. Leider musste die Frage bislang immer verneint werden. Zukünftig kann die Frage mit „ja“ beantwortet werden. Die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt einerseits und der Bundesverband Gerüstbau e.V. bzw. die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk andererseits, haben sich im September 2025, darauf verständigt, ab Mai 2026 ein Sommerausfallgeld einzuführen. Was beinhaltet das Sommerausfallgeld? Sofern in der Zeit vom 1. Mai bis 31. August eines Jahres die Arbeitsleistung aufgrund von zwingenden Witterungsbedingungen – insbesondere aufgrund von Hitze – nicht erbracht werden kann, erhalten die Arbeitnehmenden ab 1. Mai 2026 ein Sommerausfallgeld in Höhe von 75 % des Stundenlohnes. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsausfall an einem Tag mindestens eine Stunde andauert. Der Anspruch auf Sommerausfallgeld ist pro Arbeitnehmer auf 50 Stunden für das jeweilige Kalenderjahr und auf den Zeitraum vom Mai bis August begrenzt. Welche Witterungsbedingungen müssen vorliegen? Hitze wird im Sommer sicher ein wesentlicher Grund für witterungsbedingten Arbeitsausfall sein. Witterungsbedingungen können aber auch durch andere atmosphärische Einwirkungen, z. B. Wind, Regen, Sturm oder ähnliches entstehen. Die Auswirkungen müssen so stark sein, dass trotz Schutzvorrichtungen (Kleidung, Abdeckungen etc.) die Durchführung von Gerüstbauarbeiten technisch unmöglich, gefährdend für Leib und Leben, wirtschaftlich unvertretbar oder für die Arbeitnehmer unzumutbar sind. Gibt es eine Temperaturgrenze für Hitze? Eine feste Grenze wurde nicht festgelegt, da neben der Temperatur andere Bedingungen für das körperliche Empfinden von Hitze wesentlich sind, etwa die Luftfeuchtigkeit, der Wind, der Grad der SonSOKA Anzeige AGS lohnt Sich! Einfach sicher. Sicher bei Montage, Demontage und Nutzung: Beim modularen Fassadengerüst AGS ist Arbeitssicherheit automatisch im System integriert. ags.layher.com
16 02 / 2026 SOKA Beispiel: Der Chef des Betriebs Gerüstbau Fix & Fertig stellt an einem Donnerstag im Juli fest, dass die Temperaturen so hoch sind, dass er ein Weiterarbeiten auf der Baustelle ab 11:40 Uhr nicht mehr verantworten kann. Seine Mitarbeiter sind an diesem Tag seit 7:00 Uhr im Einsatz. Damit entfallen an diesem Tag 3 Stunden und 20 Minuten Arbeit aus witterungsbedingten Gründen: 8 Stunden Regelarbeitszeit – 4 Stunden und 40 Minuten bereits geleistete Arbeitszeit = 3 Stunden und 20 Minuten Arbeitsausfall neneinstrahlung usw. Die Bedingungen müssen vor Ort in ihrer Gesamtwirkung beurteilt werden. Wer entscheidet, ob witterungsbedingter Arbeitsausfall vorliegt? Das ist Aufgabe des Arbeitgebers. Er entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Betriebsrat darüber, ob und wann die Arbeit aus Witterungsgründen eingestellt und auch, wann sie wieder fortgesetzt wird. Gibt es das Sommerausfallgeld auch für Angestellte und für Entsendebetriebe? Die Sommerausfallgeldregelung gilt nur für gewerbliche Arbeitnehmer. Auch Entsendebetriebe können davon nicht profitieren, weil für diese nur die Urlaubsgeldregelung gilt. Was hat die SOKA GERÜSTBAU damit zu tun? Die SOKA GERÜSTBAU erstattet dem Arbeitgeber den Betrag, den er dem Arbeitnehmer als Sommerausfallgeld bezahlt hat, im tarifvertraglich festgelegten Umfang und bis zu der Obergrenze von 50 Stunden je Arbeitnehmer und Kalenderjahr. Zusätzlich erhält der Arbeitgeber einen pauschalen Sozialaufwandsersatz in Höhe von 32 % des Sommerausfallgeldes. Dieser prozentuale Zuschlag soll den vom Arbeitgeber zu tragenden Teil der Sozialversicherungsbeiträge finanzieren. Muss der Arbeitgeber die Witterungsbedingungen der SOKA GERÜSTBAU gegenüber nachweisen? Der Arbeitgeber bzw. sein Lohnbüro melden das Sommerausfallgeld an die SOKA GERÜSTBAU im Rahmen der abzugebenden monatlichen Meldung. Ein Nachweis des Wetters muss nicht regelmäßig erbracht werden. Die SOKA GERÜSTBAU ist aber berechtigt, im Einzelfall nachträglich einen Nachweis der Wetterbedingungen anzufordern. Diese Bestimmung soll eine missbräuchliche Anwendung der Regelung verhindern. Die Empfehlung der SOKA GERÜSTBAU lautet daher, im Falle des witterungsbedingten Arbeitsausfalls Nachweise zu erstellen. Dies können Auszüge aus dem Wetterbericht der lokalen Zeitung oder aus einschlägigen Wetterportalen sein, Fotos oder Filme der Baustelle, auf denen Witterungsbedingungen zu erkennen sind oder Ähnliches. Hierbei ist zu beachten, dass auch das Datum nachvollziehbar sein muss. Wie wird das Sommerausfallgeld berechnet? Die Ausfallzeit wird auf volle Viertelstunden kaufmännisch ab- bzw. aufgerundet (siehe Beispiel unten): Minuten 1-7 8-22 23-37 38-52 53-60 Dezimalwert 0,00 0,25 0,50 0,75 1,00 Erhalten erkrankte Arbeitnehmer Sommerausfallgeld? Erkrankte Arbeitnehmer werden nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz genauso behandelt wie Kollegen, die vom Arbeitsausfall betroffen waren. Der Grundsatz wird aber nur in den ersten sechs Wochen der Krankheit (Lohnfortzahlungszeitraum) angewandt. Dauert ihre Erkrankung länger, erhalten die Arbeitnehmer Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Wie ist das Sommerausfallgeld monatlich zu melden? Meldung über DATEV, BRZ oder andere Lohnabrechnungsprogramme: Die Hersteller der Lohnabrechnungsprogramme, die heute bereits über Schnittstellen zur SOKA GERÜSTBAU verfügen, berücksichtigen das Sommerausfallgeld in ihren Programmen. Die witterungsbedingten Ausfallstunden und das ausgezahlte Sommerausfallgeld sind auf der Lohnabrechnung gesondert auszuweisen. Die Schnittstellen werden erweitert, sodass die Daten aus der Lohnabrechnung wie gewohnt automatisiert weitergelei20 Minuten werden nach der Tabelle auf 0,25 Stunden gerundet. Somit ergeben sich 3,25 Stunden Arbeitsausfall. Der Arbeitnehmer Stefan Stabil bekommt als Gerüstbau-Geselle einen Stundenlohn von 19,25 €. Berechnung des Sommerausfallgeldes: 75 % von 19,25 € = 14,44 € x 3,25 = 46,93 € Erstattung der SOKA GERÜSTBAU: Sommerausfallgeld: 46,93 € + 32 % pauschaler Sozialaufwandsersatz 15,02 € Summe Erstattung an den Betrieb (für diesen Arbeitnehmer) 61,95 €
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