GB_03.2026

Ausgabe 03 / 2026 www.der-geruestbauer.de Schutzgebühr 7 Euro

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3 03 / 2026 EDITORIAL/ INHALT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, damit eine tragfähige und nutzbare Gerüstkonstruktion erstellt werden kann, ist eine Abstimmung zwischen Auftraggeber, Gerüstaufsteller und Gerüstbenutzer erforderlich. Je nach Art der Nutzung des Gerüsts kann die Flächenregel zur Berechnung der Belastungen angewendet werden – Beispiele und Berechnungen finden Sie im technischen Bericht dieser Ausgabe. Außerdem: Arbeitgeberpflichten und Präventionstipps zum Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz, ein wichtiges Urteil zum Verbraucherwiderrufsrecht, mehr Rentenbeihilfe für ehemalige Gerüstbauer und viele weitere Informationen. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen. Ihr Team von DER GERÜSTBAUER » Technik: Anwendung der Flächenregel ............................4 » Arbeitssicherheit: Gewalt am Arbeitsplatz.....................10 » Soka: Beschlussfassung ................................................14 » Unternehmensführung: Faszination Gerüstbau .............16 » Recht: Positive Entwicklung ..........................................19 » Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk informiert.......................................................................22 » Digitalisierung: KI-gestützte Anwendungsentwicklung ........................................................................28 » Hersteller Informationen................................................30 » Weiterbildung: Know-how counts ..................................44 » Meldungen.....................................................................46 » Dienstleister ..................................................................47 » Marktplatz .....................................................................48 » Termine..........................................................................50 Beate Bernheine Verlag: fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210 625, 41432 Neuss Tel. 02137-932248 Fax 02137-932247 info@bernheine-medien.de www.bernheine-medien.de Verlagsleitung: Beate Bernheine Einzelheftpreis/ Nachbestellung: 5,50 Euro zzgl. Porto IMPRESSUM Erscheinungsweise: sechsmal jährlich Layout: Maritta Gorgs Titelbild: Wilhelm Layher GmbH & Co KG Freie Autoren: Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer, Nils Bücker Copyright: fachverlag bernheine UG. Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteure der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten.

4 03 / 2026 Anwendung der Flächenregel Flächen-, Raum- und Hängegerüste in Kombinationsbauweise Flächengerüste sind „weitläufige“ Arbeits-, Schutz- und Traggerüste mit einer flächen- und/oder raumorientierten Ausbildung, die in der Regel nach DIN EN 12811 unter Anwendung der Flächenregel eingestuft werden (Abb. 1). Abbildung 1 zeigt die Isometrie eines raumorientierten Standgerüstes, das als Höhenzugang und Arbeitsgerüst zur bauseitigen Sanierung einer Hallendecke genutzt wird. Infolge der Pultdachausbildung des Bestandbauwerkes wurde das Gerüst abgestuft in Modulbauweise aufgebaut, wodurch eine ca. 19,0 m x 45,0 m – also 855 m2 – große Arbeitsfläche mit integriertem Höhenzugang und umlaufender Randabsturzsicherung entstanden ist. Die Nutzung der Gerüstkonstruktion, d. h. Maler- und leichte Putzarbeiten, erlaubt die Einstufung in Lastklasse 3 nach DIN EN 12811 mit einer Nutzlast von 2,0 kN/m2. TECHNIK Abb. 1: Isometrische Darstellung eines raumorientierten Flächengerüstes zur Sanierung einer Hallendecke. Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum Abb. 2: Draufsicht eines raumorientierten Flächengerüstes zur Sanierung einer Hallendecke. Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum

5 03/ 2026 Bei einer nutzbaren Fläche von ca. 855 m2 würde sich ohne Anwendung der Flächenregel eine zulässige Nutzlast von 171,0 to (NL = 855 m2 x 2,0 kN/m2 = 1.710 kN = 171 t) auf der Gesamtfläche ergeben, was für die Art der Arbeiten sicherlich übertrieben scheint und die Gründung, also das Bestandsbauwerk, massiv zusätzlich belasten oder sogar überlasten würde (Abb. 2). Wenn es die Art der bauseitig durchgeführten Arbeiten (Malerarbeiten wie im Beispiel) zulässt, darf die Nutzlast durch die Anwendung der Flächenregel, nebenstehend in Abbildung 3, beschränkt werden. TECHNIK Anzeige Gleich hier anmelden: www.scafom-rux.de/ onlineshop • Deine individuellen Scafom-rux-Konditionen und -Rabatte direkt im Shop! • Dein komplettes Sortiment auf einen Klick verfügbar! • Bestellen rund um die Uhr – wann und wo du willst! • Alle Bestellungen und Lieferungen im Überblick! SCAFOM-RUX ONLINE-SHOP STRONGER. TOGETHER. + deinen Hausrabatt auf jede OnlineBestellung im Shop 3 % Abb. 3: Anwendung der Flächenregel nach DIN EN 12811 Quelle: Fachregeln für den Gerüstbau (Standgerüste FRG-1) Abb. 4: Auszug für anzusetzende Gewichtslasten für z. B. Sandstrahlarbeiten Quelle: Fachregeln für den Gerüstbau (Standgerüste FRG-1) Schicktdicke [cm] Gewicht [kN/m2] 5 0,75 10 1,50 13 2,00 15 2,25 20 3,00 25 3,75 30 4,50

6 03 / 2026 Bei einer nutzbaren Fläche von ca. 855 m2 würde sich mit Anwendung der Flächenregel eine zulässige Nutzlast von 68,75 t (NL = 6,0 m2 x 2,0 kN/m2 + 849 m2 x 0,75 kN/m2 = 648,75 kN = 68,75 to) auf der Gesamtfläche ergeben, was für die Art der Arbeiten immer noch mehr als ausreichend bezeichnet werden kann, da sich trotz der Einschränkung durch die Flächenregel immer noch ungefähr 430 Personen (M = 645 kN / 1,50 kN = ca. 430 Personen) auf dem Gerüst bewegen dürften. Die Belastung für das Bestandsbauwerk reduziert sich von 1.710 kN auf 648,75 kN und das Gerüst bleibt infolge der unterschiedlich anzusetzenden Laststellungen der Hauptlast (Abb. 3) an jeder maßgeblichen Stelle für die Hauptlast auf 6,0 m2 nutzbar, was in der realistischen Anwendung für diese Art der Arbeiten praktisch keine echte Einschränkung bedeutet. Wenn allerdings z. B. Sandstrahlarbeiten auf dem Flächengerüst ausgeführt werden sollen, muss in Abstimmung mit dem Auftraggeber geprüft werden, ob die Anwendung der Flächenregel mit der realistischen Nutzung zu vereinbaren ist (Abb. 4). Bei Sandstrahlarbeiten verteilt sich das Strahlgut infolge des „Rückpralls“ in der Regel gleichmäßig auf die Belagsfläche der Gerüstkonstruktion und schon bei einer Strahlgutdicke von ca. 5,0 cm wäre die reduzierte Nutzlast von 0,75 kN/m2 erreicht. TECHNIK Abb. 5: Draufsicht einer Autobahnbrücke aufgeteilt in 1. und 2. Bauabschnitt mit Hängegerüstfahrbahnen und definierter „Hängegondel“-Stellung. Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum

7 03/ 2026 An diesem Beispiel wird deutlich, dass die Anwendung der Flächenregel stark von der Nutzung der Gerüstkonstruktion abhängig ist und gegebenenfalls angepasst werden muss oder sogar für die Art der Arbeiten ungeeignet ist bzw. nicht angewendet werden darf oder kann. Dabei ist eine Abstimmung zwischen Gerüstaufsteller, Auftraggeber und Gerüstbenutzer zwingend notwendig, um eine ausreichend tragfähige und sichere Gerüstkonstruktion zu erstellen. Es kann z. B. bei Sandstrahlarbeiten eine Räumung der Gerüstfläche bei einer Schichtdicke von ca. 4,0 cm vereinbart werden, um die zulässige Nutzlast einzuhalten oder aber es wird z. B. bei Trockenstrahlarbeiten eine permanente Absaugung des Strahlgutes vereinbart, was heutzutage aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen nicht ungewöhnlich ist und oft auch angewendet wird. Alternativ kann in Abstimmung zwischen Auftraggeber, Gerüstbenutzer und gegebenenfalls Prüfingenieur die Nutzlast angepasst werden, z. B. 3,0 kN/m2 (NL) auf 6,0 m2 (A), und die Restfläche mit 1,0 kN/m2. Das erhöht den Handlungsspielraum deutlich und bedeutet immer noch eine geringere Belastung für das Gerüst als auch das Bestandsbauwerk. Hier ist der Gerüstaufsteller als Fachberater gefordert, um eine sichere, sinnvolle und wirtschaftliche Gerüstkonstruktion in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erstellen. Das gilt insbesondere bei der konstruktiven Gestaltung von flächenorientierten Hängegerüsten z. B. bei Autobahnbrücken. Oft sind die Bestandsbrücken schon so weit geschädigt, das amtliche Einschränkungen des Verkehrsraumes notwendig sind, um den sicheren Betrieb der Brücke aufrecht zu erhalten. Im Regelfall müssen aber trotzdem Reparatur- und/oder Verstärkungsmaßnahmen an der Unteransicht der Brücke ohne ZugänglichTECHNIK Anzeige Die Zukunft im Gerüst bau ist DiGital Mit den digitalen Layher Services SIM2Field und der SIM2Field XR App wird das Einmessen und Montieren von Gerüsten noch schneller. So geht Digitalisierung in der Praxis. digitale-serviceprodukte.layher.com Abb. 6: Isometrische Darstellung einer fahrbaren Hängegerüstgondel Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum

8 03 / 2026 keit von unten durchgeführt werden, was z. B. durch flächenorientierte Hängegerüstkonstruktionen möglich wäre. Wenn die Brücke trotz Anwendung der Flächenregel nach DIN EN 12811 die Zusatzlasten aus der flächenorientierten Hängegerüstkonstruktion nicht aufnehmen kann, sind eventuell Sonderlösungen durch den Gerüstaufsteller möglich, was Abbildung 5 verdeutlichen soll. Im Zuge der technischen Bearbeitung als auch der Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Bauwerksstatiker wurde deutlich, dass die Brücke bei laufendem Betrieb die Zusatzlasten aus der geplanten und zur Durchführung der Arbeiten zwingend notwendigen Gerüstkonstruktion nur eingeschränkt aufnehmen kann. Um die bauseitige Zugänglichkeit der Unteransicht an jeder Stelle der Bestandsbrücke zur Durchführung der Instandsetzungsarbeiten zu ermöglichen, wurde das geplante flächenorientierte Hängegerüst in ein fahrbares Hängegerüst mit einzelnen abgestimmten Hängegerüstbahnen und verschiedenen Lasteinleitungspunkten (Hängepunkten) aufgeteilt, damit die Belastung des Bestandbauwerkes auf ein Minimum reduziert wird. Dazu wurde die Brückenunterfläche in Arbeitsabschnitte (Abb. 5) unterteilt und es wurden verschiedene „Hängegerüstgondeln“ konzipiert, die es möglich gemacht haben, jede Stelle der Brückenunteransicht zur Durchführung der bauseitigen Arbeiten zu erreichen (Abb. 6 bis Abb. 9). TECHNIK Abb. 9: Vorderansicht einer fahrbaren Hängegerüstgondel Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum Abb. 8: Seitenansicht einer fahrbaren Hängegerüstgondel Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum Abb. 7: Draufsicht einer fahrbaren Hängegerüstgondel mit umlaufender Randabsturzsicherung Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner, Bochum

9 03/ 2026 Der Zugang auf die fahrbare Hängegerüstkonstruktion erfolgte durch Leitergangsklappen, die im Betrieb geschlossen wurden, um eine durchgehende sichere und geschlossene Arbeitsfläche zu erreichen. Die Nutzlast wurde mit dem Auftraggeber und dem Bauwerksstatiker so abgestimmt, dass die Brückenkonstruktion nicht überlastet wurde und gleichzeitig das notwendige Personal und Material zur Montagestelle zur Durchführung der bauseitigen Instandsetzungsarbeiten verfahren werden konnte. Dabei wurden die zulässigen gleichzeitigen Positionen der Hängegerüstgondeln festgelegt (Abb. 5), um das Bestandsbauwerk nicht zu überlasten. Hier wurde eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung erstellt, um den sicheren Betrieb also die Nutzung der Gerüstkonstruktion durch den Gerüstbenutzer zu gewährleisten. Das zeigt einmal mehr die Leistungsfähigkeit der Gerüstbaubranche, welche die Erstellung von temporären Kunstbauten möglich macht, um nutzbare und wirtschaftliche sinnvolle Arbeitsräume für Gerüstbenutzer zu schaffen. TECHNIK Anzeige Die Zukunft im Gerüst bau ist DiGital Mit den digitalen Layher Services SIM2Field und der SIM2Field XR App wird das Einmessen und Montieren von Gerüsten noch präziser. So geht Digitalisierung in der Praxis. digitale-serviceprodukte.layher.com Heiko Tomshöfer, geboren 1970, ist Stahlbauingenieur, Schweißfachingenieur und Korrosionsschutzbeauftragter. Seit 1998 liegt sein Aufgabenschwerpunkt bei Sonderkonstruktionen in den Bereichen Traggerüstbau, Stahlbau und Mischkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüstelementen. 2016 gründete er das Ingenieurbüro Tomshöfer & Partner mit dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“. Das Dienstleistungsangebot hat den Schwerpunkt Statik und Konstruktion in allen Bereichen des Gerüstbaus inklusive Beratung, Schulung und der Möglichkeit, Sonderteile wirtschaftlich sinnvoll herzustellen. Tomshöfer + Partner • Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum • Tel. +49 234 5880733 info@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de

10 03 / 2026 Gewalt am Arbeitsplatz Warum der Umgang mit Übergriffen, Drohungen und Demütigungen im Gerüstbau zur Führungs-, Rechts- und Sicherheitsfrage wird Gewalt am Arbeitsplatz ist – ebenso wie Mobbing – kein Randthema, sondern ein sicherheitsrelevanter, rechtlich bedeutsamer und betriebswirtschaftlich folgenreicher Risikofaktor. Im Gerüstbau, wo körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten, Zeitdruck, wechselnde Baustellen, Nachunternehmerstrukturen und eine traditionell direkte Kommunikation aufeinandertreffen, entscheidet der Umgang mit Gewalt über Betriebsklima, Qualität der Zusammenarbeit, Funktionsfähigkeit des Arbeitsschutzes und Fachkräftebindung. Der vorangegangene Fachartikel (Ausgabe 02.2026) zum Thema Mobbing hat gezeigt, dass belastende soziale Dynamiken selten zufällig entstehen, sondern dort, wo unklare Zuständigkeiten, informelle Machtstrukturen, fehlende Führungsstandards und mangelhafte Kommunikation Ausgrenzung und Einschüchterung begünstigen. Genau diese innerbetrieblichen Strukturen bilden auch den Nährboden für offene Gewalt – von verbalen Entgleisungen über massive Drohungen bis hin zu körperlichen Übergriffen. Für einen professionellen Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz ist eine klare begriffliche Einordnung erforderlich. Das Arbeitsschutzverständnis orientiert sich am Gesetz zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), das seit Juni 2024 verbindlich ist. Danach umfasst Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt eine Bandbreite inakzeptabler Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung – unabhängig davon, ob sie einmalig oder wiederholt auftreten –, sofern sie auf physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden abzielen, diesen verursachen oder wahrscheinlich verursachen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verweist ausdrücklich auf diese Definition und unterscheidet zwischen interner Gewalt (von Kolleginnen, Kollegen, Vorgesetzten oder Mitarbeitenden) und externer Gewalt (z. B. durch Kundschaft, Besucher oder andere Dritte). Für den Gerüstbau ist vor allem die interne Gewalt relevant, auch wenn es auf Baustellen zu Konflikten mit Fremdfirmen, Anwohnern oder anderen Beteiligten kommen kann. Wesentlich ist die arbeitspraktische Abgrenzung: Nicht jede Auseinandersetzung ist Gewalt und nicht jede deutliche Kritik ist Belästigung. Auf Baustellen müssen Fehler angesprochen, Sicherheitsverstöße benannt und Leistungen bewertet werden; entscheidend sind Form, Ziel und Wirkung. Gewalt beginnt dort, wo Kommunikation entwürdigt, einschüchtert oder bedroht, wo Machtgefälle ausgenutzt und Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Der Gerüstbau weist eine Reihe von Strukturfaktoren auf, die Eskalationen begünstigen: enge Terminfenster, hohe körperliche Beanspruchung, schwierige Witterungsverhältnisse, wechselnde Einsatzorte, das Zusammenspiel formeller und informeller Hierarchien sowie heterogene Teams mit unterschiedlichen Sprach- und Bildungsniveaus, Kulturen und Religionen. Solche Rahmenbedingungen erhöhen das Risiko, dass Stress, Frustration und Missverständnisse nicht sachlich, sondern personenbezogen bearbeitet werden. Hinzu kommt ein branchentypischer Habitus, in dem Härte, Direktheit und Durchsetzungsvermögen traditionell positiv bewertet werden. Problematisch wird diese Prägung dort, wo unter dem Schlagwort „rauer Ton“ Beschimpfungen, Herabwürdigungen oder Drohungen normalisiert und als Teil einer vermeintlich typischen Baustellenkultur akzeptiert werden. Die betriebliche Toleranzgrenze verschiebt sich dann schleichend in Richtung Gewalt – mit Folgen für Persönlichkeitsschutz und Sicherheitskultur, weil Beschäftigte Gefährdungen aus Angst oder Resignation nicht mehr offen ansprechen. ARBEITSSICHERHEIT PLANUNG, BERATUNG, SCHULUNG UND GUTACHTEN IM GERÜSTBAU Ingenieure Tomshöfer und Partner Zu den Kämpen 2a • 44791 Bochum Tel. 0234-5880733 • Fax 0234-5880734 info@ingenieure-am-werk.de www.ingenieure-am-werk.de Anzeige

11 03/ 2026 Gerade in Kolonnenstrukturen können sich Machtgefälle verfestigen. Wenn Kolonnenführer oder erfahrene Beschäftigte informell darüber entscheiden, wer „dazugehört“, wer als „belastbar“ gilt und wer als Störfaktor anzusehen ist, entstehen Machtkonstellationen, in denen Demütigung oder Einschüchterung als legitimes Führungsinstrument erscheinen können. Das ist personalpolitisch problematisch und sicherheitstechnisch hochriskant. Wie beim Mobbing lohnt sich für die Prävention eine konkrete Benennung typischer Muster. Gewalt am Arbeitsplatz zeigt sich selten in nur einer Form; häufig verstärken sich mehrere Erscheinungsformen gegenseitig: Körperliche Gewalt: Schläge, Tritte, Ohrfeigen oder das Wegstoßen eines Kollegen, aber auch Schubser auf engem Belag, aggressives Wegreißen von Bauteilen aus der Hand, Anrempeln auf der Gerüsttreppe oder bedrohliches Festhalten am Arm. In einem Hochrisikoumfeld wie dem Gerüstbau können bereits solche Handlungen schwere Unfallfolgen nach sich ziehen. Indirekte körperliche Gefährdung: gezielte Zuweisung besonders gefährlicher, körperlich belastender oder unzureichend vorbereiteter Aufgaben, um Beschäftigte „abzustrafen“ oder bloßzustellen – ein Graubereich zwischen Arbeitszuweisung, Schikane und Gewalt mit unmittelbarem Bezug zum Arbeitsschutz. Verbale und psychische Gewalt: massive Beschimpfungen, entwürdigende Ansprachen, aggressives Anschreien, Drohungen, abwertende Spitznamen, wiederholte Erniedrigungen vor anderen oder das gezielte Infragestellen der beruflichen Eignung in demütigender Form. Psychische Gewalt umfasst zudem Drohkulissen und systematische Angstkommunikation („Wenn du nochmal widersprichst, bist du weg“). Sexualisierte Gewalt und Belästigung: sexualisierte Sprüche, unerwünschte Annäherungen, anzügliche Kommentare über Körper oder Kleidung, Versenden sexualisierter Inhalte, zweideutige „Witze“ oder unerwünschte Berührungen. Auch in männerdominierten Milieus entbindet dies Betriebe nicht von der Pflicht, solche Verhaltensweisen zu benennen und zu sanktionieren. Digitale Gewalt: beleidigende oder bedrohliche Nachrichten, bloßstellende Fotos, entwürdigende Kommentare oder der gezielte Ausschluss aus informationsrelevanten Messenger-Gruppen. Sie wirkt räumlich und zeitlich entgrenzt, Inhalte können dauerhaft gespeichert und weiterverbreitet werden. Im Gerüstbau ist digitale Gewalt besonders relevant, weil betriebliche und private Kommunikation häufig ineinander übergehen und ohne klare Regeln Grauzonen entstehen, in denen Respektverletzungen als „Spaß unter Kollegen“ abgetan werden. Die Fortsetzung des Themas Mobbing zum Thema Gewalt macht deutlich, dass beide Phänomene eng verbunden sind. Mobbing beschreibt meist wiederholte, systematische und länger andauernde feindselige Handlungen, Gewalt kann einmalig oder wiederholt auftreten und ist häufig unmittelbarer und drastischer. Typische Eskalationspfade beginnen mit abwertenden Bemerkungen, spöttischen Kommentaren oder subtilen Ausschlüssen aus informellen Kommunikationskreisen. Bleiben solche Signale unbeachtet, folgen offenere Demütigungen, aggressive Ansprachen und Drohungen; unter hohem Leistungsdruck oder in Konfliktsituationen kann daraus körperliche Gewalt entstehen. Diese Entwicklung ist kein Zufall, sondern Ausdruck fehlender Gegensteuerung: Wo Grenzverletzungen toleriert werden, sinkt die Hemmschwelle für weitere Eskalation. Arbeitgeberpflichten Für Führungskräfte ist entscheidend, Vorstufen von Gewalt zu erkennen und früh gegenzusteuern. Ein Team mit etablierter aggressiver Sprache, regelmäßigen Bloßstellungen oder Angst als Führungsinstrument weist ein erhöhtes Risiko für Gewaltvorfälle auf. Wie beim Thema Mobbing ist auch bei Gewalt die rechtliche Ausgangslage eindeutig: Arbeitgeber sind verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen. Diese Pflicht umfasst neben klassischen Unfallgefahren auch Gefährdungen, die sich aus Arbeitsorganisation, Qualifikation und psychischen Belastungen ergeben. § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen, wobei Arbeitsabläufe, Arbeitszeit, unzureichende Qualifikation und psychische Belastungen ausdrücklich als Gefährdungsursachen genannt sind. Gewalt am Arbeitsplatz ist damit als Gefährdung zu behandeln, wenn sie mit der Arbeit verbunden ist oder aus ihr hervorgeht; wo Drohungen, Erniedrigungen oder Übergriffe den Arbeitsalltag prägen oder wahrscheinlich machen, besteht Handlungsbedarf im Sinne des Arbeitsschutzes. Das Gesetz zum Übereinkommen Nr. 190 der ILO definiert Gewalt und Belästigung weit, schließt physische, psychische, sexuelle und wirtschaftliche Schädigungen und deren Androhung ein und erfasst einmalige wie wiederholte Vorfälle; geschlechtsspezifische Gewalt ist ausdrücklich einbezogen. Unternehmen, die ihre Fürsorgepflicht ernst nehmen, müssen klare Regeln, Meldewege, Verantwortlichkeiten und Reaktionsmechanismen etablieren. Die Grundsätze der gesetzlichen Unfallversicherung sehen Gewalt und Belästigung als relevantes Präventionsthema, auch für die Bauwirtschaft. Die DGUV betont, dass eine gelingende Prävention maßgeblich von einer systematischen Gefährdungsbeurteilung abhängt, in der Gefährdungen durch Gewalt identifiziert und passgenaue Maßnahmen abgeleitet werden; dabei ist die ARBEITSSICHERHEIT

12 03 / 2026 Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes zu beachten. Für BG-BAU-nahe Präventionsüberlegungen ist dieser Ansatz besonders anschlussfähig, weil die Bauwirtschaft traditionell stark über technische und organisatorische Schutzmaßnahmen denkt. Die Unfallversicherungsperspektive betrachtet Gewalt nicht moralisierend, sondern systematisch und stellt die Frage, unter welchen Bedingungen Gewalt wahrscheinlicher wird – etwa bei fehlenden Regeln, unklarer Führung, mangelnder Unterweisung, Zeitdruck, schlecht gestalteten Kommunikationswegen oder nicht reflektierten Machtgefällen. Gewaltprävention Analog zum Mobbing-Thema ist die Gefährdungsbeurteilung der zentrale Hebel, in der psychische Belastungen ausdrücklich als Gefährdungsquelle genannt werden. Die Ausblendung von Gewalt, Einschüchterung oder entwürdigender Kommunikation ist fachlich und rechtlich nicht haltbar. Im Gerüstbau sollte die Gefährdungsbeurteilung zur Gewaltprävention insbesondere folgende Fragen aufgreifen: • In welchen Situationen tritt vermehrt Konflikt- und Eskalationspotenzial auf (z. B. Terminverzug, Materialengpässe, Konflikte mit anderen Gewerken, unklare Zuständigkeiten, Nachtschichten, schlechte Witterung, hohe körperliche Erschöpfung)? • Welche Personengruppen sind besonders vulnerabel (Auszubildende, neue Beschäftigte, Leiharbeitnehmer, Menschen mit Sprachbarrieren, gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeitende, Personen, die Sicherheitsverstöße ansprechen)? • Gibt es Hinweise auf problematische Teamkulturen (z. B. auffällige Fehlzeiten, hohe Fluktuation, wiederkehrende Beschwerden, aggressive Kommunikationsmuster, Hinweise aus Mitarbeitergesprächen)? • Welche Regelungen, Beschwerdewege und Reaktionsmechanismen existieren, und werden sie von den Beschäftigten als glaubwürdig und nutzbar wahrgenommen? Entscheidend ist, dass die Gefährdungsbeurteilung in konkrete Maßnahmen mündet, etwa in klarere Zuständigkeiten zwischen Bauleitung und Kolonnenführung, verbindliche Regeln für digitale Kommunikation oder gezielte Unterstützungsangebote für neue Beschäftigte. Gewaltprävention ist am wirksamsten, wenn sie in die betriebliche Organisation eingebaut wird. Dazu gehören, eine klare Aufbauorganisation (Wer weist an? Wer trägt Personalverantwortung? An wen können Konflikte gemeldet werden?) und definierte Abläufe für den Umgang mit Vorfällen. Regelmäßige Besprechungen, abgestimmte Übergaben, klare Entscheidungswege und definierte Eskalationsstufen entlasten Teams und reduzieren Reibung. Chaotische Organisation und widersprüchliche Anweisungen erhöhen dagegen die Wahrscheinlichkeit, dass Konflikte personalisiert und mit Druck oder Demütigung ausgetragen werden. Zur präventiven Struktur gehören insbesondere klare Zuständigkeiten, geregelte Verfahren bei Beschwerden und Vorfällen, dokumentierte Kommunikations- standards, nachvollziehbare Entscheidungen bei Personaleinsatz und Aufgabenverteilung sowie transparente Konsequenzen bei bestätigtem Fehlverhalten. Sie begrenzen die Abhängigkeit von einzelnen dominanten Persönlichkeiten und schaffen Verlässlichkeit. Wie beim Mobbing-Thema ist Führung ein zentraler Schlüsselfaktor. Führungskräfte im Gerüstbau tragen eine Doppelrolle: Sie verantworten Leistung, Termine und Sicherheit und prägen gleichzeitig die Kommunikations- und Konfliktkultur. Wird diese Rolle nicht bewusst gestaltet, besteht die Gefahr, dass Durchsetzungsdruck in aggressives Verhalten kippt. Gewaltpräventive Führung heißt Klarheit ohne Entwürdigung. Leistungsmängel, Regelverstöße oder riskantes Verhalten sind anzusprechen, doch Kritik muss konkret, sachbezogen und verhältnismäßig bleiben. Wer vor versammelter Mannschaft anschreit, bedroht oder bloßstellt, erzeugt kein nachhaltiges Sicherheitsbewusstsein, sondern Angst, Widerstand oder Rückzug. Kolonnenführer, Vorarbeiter und Bauleiter sollten daher in Gesprächsführung, Deeskalation, Konfliktwahrnehmung und rechtlichen Grundlagen geschult werden. Ebenso wichtig ist, dass ihre Leistung nicht ausschließlich an Termin- und Produktivitätskennzahlen gemessen wird, um den Druck zu verringern, sozialen Druck und Gewalt stillschweigend zu tolerieren. Ein Schutzkonzept gegen Gewalt ist nur glaubwürdig, wenn Beschäftigte wissen, wohin sie sich wenden können und was nach einer Meldung geschieht. Niedrigschwellige, bekannte und vertrauenswürdige Ansprechpersonen (z. B. Führungskräfte, Personalverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsräte oder Vertrauenspersonen) sind deshalb unverzichtbar. Meldestrukturen sollten so ausgestaltet sein, dass auch sensible Vorfälle ohne Angst vor Repressalien angesprochen werden können. Hinweise sind vertraulich zu behandeln, zu dokumentieren und ohne Benachteiligung der hinweisgebenden Person zu prüfen. Eine strukturierte Dokumentation (Datum, Beteiligte, Art des Vorfalls, Zeugen, Sofortmaßnahmen, weiteres Vorgehen) schafft Nachvollziehbarkeit, erleichtert Mustererkennung und ist ARBEITSSICHERHEIT Mehr Informationen: www.bernheine-medien.de Auch als Online-Abo! Anzeige

13 03/ 2026 im Streitfall entscheidend. Jeder ernstzunehmende Gewaltvorfall erfordert eine erkennbare Reaktion, die von sofortigem Schutz der betroffenen Person bis zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen reichen kann. Um Gewaltprävention greifbar zu machen, ist der Blick auf typische Risikosituationen hilfreich: Terminverzug auf Baustellen: fehlendes Material, blockierte Arbeitsbereiche, drängende Bauherren – die Kolonne gerät unter Zeitdruck; ohne klare Entscheidungswege und realistische Planung wird Druck schnell als Drohung nach unten weitergegeben. Neue Beschäftigte und Auszubildende: Sie sind auf Anleitung angewiesen und besonders abhängig von der Bewertung durch Erfahrene; eine Kultur des „Härtens“ durch Spott, Einschüchterung oder Schikanen erhöht Unfallrisiken. Sprachbarrieren: Missverstandene Anweisungen, Frustration über Übersetzungsaufwand oder Fehlinterpretationen von Kritik können aggressive Dynamiken verstärken; gefragt sind verständliche Kommunikation, praktische Demonstrationen, eindeutige Zuständigkeiten und eine reflektierte Führung. Wie bei anderen Gefährdungen gilt auch für Gewalt die Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes. Zuerst sind Maßnahmen im Arbeitsumfeld und in der Organisation zu prüfen, erst danach kommen personenbezogene Maßnahmen ergänzend hinzu. Im Gerüstbau heißt das: Wenn Gewalt durch unübersichtliche Zuständigkeiten, überzogenen Zeitdruck oder chaotische Kommunikationswege begünstigt wird, müssen diese Ursachen zuerst bearbeitet werden. Organisatorische Entlastung, klare Führungsketten und transparente Prozesse haben Vorrang vor reinen Appellen an einen „besseren Umgangston“. Ergänzend kommen Unterweisungen, Deeskalationstrainings, Gesprächstrainings und Hinweise zu Meldewegen hinzu. Je nach Kontext können auch technische und räumliche Maßnahmen – etwa getrennte Bereiche bei konfliktträchtigen Übergaben, klare Regeln für Baustellenzugang, funktionierende Kommunikationsmittel oder sichere Rückzugsmöglichkeiten bei eskalierenden Fremdkonflikten – sinnvoll sein. Ein Bereich, der in vielen Bauunternehmen bislang unterschätzt wird, ist die digitale Kommunikation. Wenn Einsatzpläne, Fotos, kurzfristige Änderungen und Rückmeldungen über private Messenger laufen, entsteht ein hybrider Raum zwischen Arbeit und Privatheit, in dem Grenzverletzungen leicht unsichtbar bleiben. Unternehmen sollten daher definieren, welche digitalen Kanäle für betriebliche Kommunikation genutzt werden, welche Inhalte zulässig sind, wie mit Fotos und Videos umzugehen ist und welche Konsequenzen Beleidigungen, Drohungen oder das Bloßstellen durch die Verbreitung von Bildern, Videos oder Gesprächsmitschnitten haben. Solche Regeln schaffen Rechtssicherheit und Klarheit, insbesondere für jüngere Beschäftigte, die digitale Herabwürdigung häufig als besonders belastend erleben. Wie der Mobbing-Artikel zeigt, verweist auch das Thema Gewalt auf die Grundfrage, wie ein Unternehmen mit Macht, Fehlern, Druck und Unterschiedlichkeit umgeht. Eine Sicherheitskultur, die nur auf technische Regeln schaut, greift zu kurz. Sicherheit entsteht dort, wo Beschäftigte ohne Angst vor Demütigung auf Mängel hinweisen können, Kritik ohne Gesichtsverlust möglich ist und Führung über Klarheit, Verlässlichkeit und Respekt statt über Drohung funktioniert. In einem Arbeitsumfeld mit hohem Unfallpotenzial wie dem Gerüstbau können Schweigen, Rückzug und Angst fatale Folgen haben. Wer befürchten muss, für Rückfragen beschimpft oder für Fehler öffentlich gedemütigt zu werden, wird eher schweigen oder Fehler verbergen – mit direkten Auswirkungen auf den Arbeitsschutz. Gewaltprävention ist damit – ebenso wie Mobbingprävention – kein „weiches“ Kulturthema am Rand des operativen Geschäfts. Sie ist Teil wirksamer Führung, Teil der Gefährdungsbeurteilung, Teil rechtskonformer Organisation und Teil wirtschaftlicher Zukunftssicherung; Unternehmen, die Gewalt ernst nehmen, stärken Qualität, Zusammenarbeit, Arbeitgeberattraktivität und die Glaubwürdigkeit ihres Arbeitsschutzes. ARBEITSSICHERHEIT Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbauermeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüst- elementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 • Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de

14 03 / 2026 Beschlussfassung 10 % Rentenplus für ehemalige Gerüstbauer „Wann erhöht ihr denn endlich die Rentenbeihilfen?“ Diese Frage erhielten die Mitarbeiter der Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes VVaG (ZVK GERÜSTBAU) in den letzten Jahren immer wieder, insbesondere dann, wenn die Inflation angestiegen ist. In der Vergangenheit konnte darauf keine konkrete Antwort gegeben werden. Was sind Rentenbeihilfen? Arbeitnehmer, die einige Jahre im Gerüstbau beschäftigt waren, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rentenbeihilfe der ZVK GERÜSTBAU. Die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk, der Bundesverband Gerüstbau e. V. bzw. die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, haben diese überbetriebliche Altersversorgung eingeführt, um Nachteile durch bautypische erwerbsfreie Zeiträume auszugleichen und ein – wenngleich kleines – ergänzendes Einkommen im Alter zu sichern. Wie wertvoll auch eine kleine Zusatzrente ist, verdeutlicht die durchschnittliche gesetzliche Rente der Beihilfeempfänger der ZVK GERÜSTBAU: Durchschnittliche gesetzliche Rente Gewerbliche Arbeitnehmer 1.156 € Angestellte Arbeitnehmer 1.219 € Durchschnitt 1.179 € Quelle: Auswertung des Bestands der Rentenbeihilfeempfänger der ZVK GERÜST- BAU zum 31. Dezember 2025 Höhe der Rentenbeihilfe Die Höhe der Rentenbeihilfe richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Beschäftigung im Gerüstbaugewerbe. Zusätzlich werden aber auch Zeiten der Krankheit und der Arbeitslosigkeit in begrenztem Umfang einbezogen. Ebenso gelten Arbeitsverhältnisse im Bauhaupt- und -nebengewerbe, im Maler- und Lackiererhandwerk, im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk sowie im Dachdeckerhandwerk bis zu maximal 180 Monaten u. a. als anrechenbare Zeiten. Damit richtet sich die Höhe der Beihilfe nicht ausschließlich nach Zeiten, in denen auch Beiträge an die ZVK GERÜSTBAU entrichtet wurden. Vielmehr werden bei der Höhe der Leistungen bewusst solidarische Aspekte berücksichtigt. Die Höhe der monatlichen Kassenleistungen reichen aktuell von 2,76 Euro bis 86,92 Euro monatlich, wobei die Leistungen immer quartalsweise im Voraus gezahlt werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Beihilfehöhen Ende 2025 gezahlt wurden: Monatlicher Betrag der Beihilfen in € 31.12.2025 Summe Davon gewerbliche Arbeitnehmer Angestellte 86,92 521 331 190 77,72 797 549 248 69,02 758 507 251 56,24 265 187 78 70,05 5 0 5 62,38 5 1 4 39,37 9 0 9 34,77 53 13 40 13,80 201 103 98 9,20 146 85 61 < 9,20 13 6 7 2.773 1.782 991 Für Beihilfen bis zu einer Höhe von 9,20 Euro kann eine einmalige Abfindung gezahlt werden. Mittlerweile wurden 372 Beihilfeberechtigte mit einer durchschnittlichen Abfindungssumme von 1.006 Euro abgefunden. Wenn noch arbeitende Gerüstbauer oder Rentenbeihilfeempfänger versterben, erhalten hinterbliebene Ehepartner oder deren Kinder eine einmalige Hinterbliebenenbeihilfe, sofern sie auch eine gesetzliche Rente als Witwe oder Waise erhalten. Diese beträgt einmalig zwischen 82,83 Euro und 1.370,26 Euro. Im Jahr 2025 haben 123 Hinterbliebene eine Leistung erhalten. Viele Jahre keine Anpassung Die Rentenbeihilfen wurden seit etlichen Jahren nicht erhöht, weil die ZVK GERÜSTBAU bis zum Jahr 2021 mit ihren Kapitalanlagen vorrangig den sogenannten Rechnungszins erwirtschaften musste. Dies war jedoch am Kapitalmarkt aufgrund der Niedrigzinsphase und den damit einhergehenden, langfristig gesunkenen Zinssätzen kaum realisierbar. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, deren Aufgaben es ist, die Sicherheit der Rentenleistungen zu überwachen, hat daher in der Vergangenheit darauf gedrängt, den Rechnungszins zu senken. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass auch bei einem anhaltenden Niedrigzins die Leistungen dauerhaft erbracht werden können. Überschüsse wurden daher von der ZVK GERÜSTBAU über lange Jahre hinweg zur Rechnungszinssenkung verwendet. Der wesentliche Schritt bei der Senkung des Rechnungszinses von 2,85 % auf 1,14 % gelang im Jahr 2021, als die Tarifvertragsparteien beschlossen haben, dass die Beiträge für die ZVK GERÜST- BAU zu Lasten der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA SOKA

15 03/ 2026 GERÜSTBAU) um 0,4 % auf 1,2 % der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer erhöht werden. Zudem wurde der Beitrag für jeden technischen und kaufmännischen Angestellten von 11,00 Euro auf 20,00 Euro pro vollem Beschäftigungsmonat angehoben. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich in den letzten Jahren der Rechnungszins und die durch die ZVK GERÜSTBAU erzielte Nettoverzinsung entwickelt hat (siehe Säulendiagramm). Seit dem Jahr 2021 konnte die ZVK GERÜSTBAU deutlich mehr Zinsen erwirtschaften als sie rechnungsmäßig benötigt. Dadurch konnte der Rechnungszins weiter auf den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgegebenen Zielwert von 0,9 % gesenkt und weitere Überschüsse angesammelt werden. Die angesammelten Überschüsse können verwendet werden, um Beiträge zu reduzieren oder Beihilfen zu erhöhen. Darüber entscheiden wiederum die Tarifvertragsparteien. In den Tarifverhandlungen im September 2025 haben sich der Bundesverband Gerüstbau e. V. bzw. die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt nach intensiven Diskussionen darauf geeinigt, dass die laufenden Rentenbeihilfen ab 1. August 2026 um 10 % erhöht werden. Die letzten Vorbereitungen für die Erhöhung laufen: Die Beschlüsse der zuständigen Gremien sind gefasst, die Anträge auf Genehmigung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereicht und die IT-Umsetzungen schreiten voran. Mit der Auszahlung im dritten Quartal 2026 können die ab 1. August 2026 erhöhten Rentenbeihilfen bereits ausgezahlt werden. Ein guter Schritt für alle ehemaligen Gerüstbauer! Quelle: Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes SOKA 3,50% 3,30% 3,30% 3,21% 3,20% 3,15% 2,90% 2,88% 2,78% 2,62% 2,30% 2,68% 2,83% 3,10% 3,65% 3,15% 3,10% 2,98% 2,88% 2,85% 2,85% 2,85% 2,85% 1,14% 0,98% 0,90% 0,90% 0,90% 0,00% 0,50% 1,00% 1,50% 2,00% 2,50% 3,00% 3,50% 4,00% 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Nettoverzinsung Rechnungszins Zinsergebnis ZVK ab 2009 www.peri.de Schalung Gerüst Engineering PERI UP Cladding. Lässt nur eins durch – Licht! Die Einhausung aus dem PERI UP Gerüstbaukasten. Lichtdurchlässig und dennoch blickdicht. Leichte Einzelpaneele. Montage erfolgt im Innenbereich des Gerüsts. Schützt nach außen und nach innen, selbst bei Schlagregen. Jetzt informieren Anzeige

16 03 / 2026 Faszination Gerüstbau Interview mit Florian Siemens, Gerüstbaumeister der Meyer Gerüstbau Wer das Firmengelände von Meyer Gerüstbau betritt, merkt schnell: Hier greifen Gerüstbau, Familie und Tradition nahtlos ineinander. Im Zentrum steht Florian Siemens, Gerüstbaumeister in dritter Generation, der direkt neben dem Büro, mitten am Hof, lebt und dadurch für Kunden wie auch für Mitarbeitende jederzeit erreichbar ist. Seine Begeisterung für den Gerüstbau und der starke familiäre Zusammenhalt prägen den Betrieb spürbar. Mit besonderem Stolz erzählt er im Interview über die Sanierung der Kirche in Arzberg – sein persönliches Herzensprojekt – sowie über den mutigen Schritt hin zum PERI UP Gerüstsystem, das Sicherheit, Effizienz und Zukunft für den Betrieb neu definiert hat. DER GERÜSTBAUER: Wie sind Sie zum Gerüstbau gekommen? Florian Siemens: Der Weg in den Gerüstbau war für mich fast schon vorgezeichnet. Man könnte sagen, mir wurden die Gene dafür in die Wiege gelegt. Bereits 1962 gründete mein Großvater mütterlicherseits in Ostwestfalen ein Gerüstbauunternehmen. Dadurch kam auch meine Mutter früh mit der Branche in Berührung und schrieb Geschichte: Sie legte in Dortmund als erste Frau in Deutschland die Gesellenprüfung zur Gerüstbauerin ab. Auch väterlicherseits war das Handwerk fest verankert. Mein Großvater führte ein Putz-, Stuck- und Gerüstbaugeschäft, das später mit der Firma meines Vaters zur heutigen Meyer Gerüstbau GmbH zusammengeführt wurde. Ich bin also buchstäblich mit dem Gerüstbau groß geworden. Der Betrieb meines Vaters – insbesondere der Lagerplatz – war für mich als Kind ein echter Magnet und mein persönlicher Abenteuerspielplatz. Wenn ich heute nach Feierabend mit langjährigen Mitarbeitern zusammensitze, erzählen sie mir schmunzelnd, dass ich schon als Vierjähriger den „Lageristen“ gespielt habe und sie zeitweise den Gabelstapler schon im Flussbett liegen sahen (Anmerkung: Der Lagerplatz liegt geografisch auf einer Insel). DER GERÜSTBAUER: Wie hat sich Ihr persönlicher, beruflicher Weg entwickelt? Florian Siemens: Ich bin anschließend in den väterlichen Betrieb eingestiegen und habe zunächst als Geselle direkt auf den Baustellen gearbeitet. Diese Zeit war für mich extrem prägend, denn ich habe das Handwerk von Grund auf gelernt – unter realen Bedingungen und im täglichen Austausch mit erfahrenen Kollegen. Das Büro spielte damals ehrlich gesagt kaum eine Rolle für mich. Ich war lieber draußen, wo man am Abend sieht, was man mit den eigenen Händen geschaffen hat. Dieses unmittelbare Erfolgserlebnis auf der Baustelle schätze ich bis heute sehr. Mit der Zeit hat sich mein Blick jedoch erweitert. Ich habe die Meisterschule besucht und Schritt für Schritt mehr Verantwortung übernommen – auch im organisatorischen und unternehmerischen Bereich. Heute bin ich überwiegend im Büro tätig und führe den Betrieb gemeinsam mit meinem Vater. Was mir dabei besonders wichtig ist: mein praktisches Wissen weiterzugeben. Es erfüllt mich, neue Mitarbeiter und Auszubildende zu begleiten und ihnen das Handwerk von der Pike auf zu vermitteln – so, wie ich es selbst gelernt habe. DER GERÜSTBAUER: Wie viele Mitarbeitende hat Meyer Gerüst- bau und welche Leistungen prägen Ihr Portfolio? Florian Siemens: Wir sind ein kleiner, familiengeführter Handwerksbetrieb mit insgesamt 20 Mitarbeitenden. Unser Team besteht aus vier Kolonnen, Lagermitarbeitern sowie kaufmännischem Personal. Diese Struktur ermöglicht uns effiziente Abläufe und kurze Entscheidungswege. Unser Leistungsportfolio ist breit aufgestellt und flexibel auf individuelle Kundenanforderungen ausgerichtet. Dabei konzentrieren wir uns nicht nur auf den klassischen Fassadengerüstbau, sondern bieten ein vielseitiges Spektrum an Gerüstlösungen für unterschiedlichste Einsatzbereiche. Qualität, Sicherheit und Verlässlichkeit haben für uns dabei oberste Priorität – Werte, die unsere Arbeit seit jeher prägen und für die wir als traditioneller Handwerksbetrieb stehen. DER GERÜSTBAUER: Was macht Meyer Gerüstbau einzigartig? Florian Siemens: Wir sind eine Familie – wo Probleme und Herausforderungen sind, halten wir zusammen. Dieses Miteinander umfasst das ganze Team. Unsere Mitarbeiter stehen hinter uns, und wir hinter ihnen. Egal, ob es um Unterstützung im Alltag, Hilfe bei Wohnungssuche oder einfach den regelmäßigen Austausch geht – bei uns ist Verlass aufeinander. Gemeinsame Aktivitäten wie Essen gehen stärken diesen Teamgeist zusätzlich. Diese Kultur des Zusammenhalts spiegelt sich auch in unserer Arbeit wider: Unsere Kunden können sich auf ehrliches Handwerk, Verlässlichkeit und offene Kommunikation verlassen. UNTERNEHMESFÜHRUNG Florian Siemens wurde der Gerüstbau quasi in die Wiege gelegt: Handwerkstradition und Pioniergeist prägen seinen Weg.

17 03/ 2026 DER GERÜSTBAUER: Was fasziniert Sie am Gerüstbau? Florian Siemens: Am Gerüstbau begeistert mich vor allem die Vielfältigkeit. Kein Tag gleicht dem anderen und jedes Bauvorhaben stellt uns vor neue, individuelle Herausforderungen. Manche Baustellen sind vergleichsweise simpel, andere dagegen äußerst komplex – genau diese Abwechslung macht den Beruf für mich so spannend. Faszinierend ist auch der besondere Zugang, den wir durch unsere Arbeit erhalten: Wir kommen an Orte, die für viele Menschen nicht zugänglich sind. Ein Beispiel dafür ist das Arbeiten an einem Kirchturmkreuz mit integrierter Zeitkapsel – Momente, in denen man merkt, wie einzigartig unser Handwerk ist. Diese Kombination aus wechselnden Herausforderungen, technischen Anforderungen und besonderen Einsatzorten macht den Gerüstbau für mich zu einem Handwerk, das mich jeden Tag aufs Neue reizt. DER GERÜSTBAUER: Gibt es für Sie ein „Herzensprojekt“, das Sie in der Vergangenheit realisiert haben oder an dem aktuell gearbeitet wird? Florian Siemens: Ja, für mich gibt es tatsächlich ein Herzensprojekt – die Kirche in Arzberg mit ihrem 45 m hohen Glockenturm. Dieses Projekt war in mehrfacher Hinsicht etwas Besonderes. Das Projekt ist in mehrere Bauabschnitte unterteilt: Zunächst wurde das Kirchenschiff eingerüstet, anschließend der Turm, und aktuell folgt ein Raumgerüst im Chorraum. Durch die lange Standzeit und die zahlreichen Vor- und Rücksprünge bot das Gebäude perfekte Voraussetzungen, um die Vorteile unseres neuen PERI UP Materials – wie spaltfreie Beläge, saubere Eckverbindungen und flexible Umläufe – zu testen und die Flexibilität des Systems voll auszuschöpfen. Besonders reizvoll war auch eine Ausschreibungsanforderung: Eigentlich sollte das Gerüst zweimal aufgebaut werden – zuerst für die Dacharbeiten, anschließend abgebaut und später erneut für die Fassadensanierung. Unser betriebswirtschaftliches Ziel war es, das Gerüst für die Dachsanierung regelkonform dahingehend zu ertüchtigen, damit wir dieses mit wenig Umbauaufwand auch für die Fassadenarbeiten nutzen konnten. Dank der ingenieurmäßigen Vorplanung hinsichtlich des Materialbedarfs und unter Verwendung des PERI UP Gerüstsystems konnten wir diesen Plan in die Realität umsetzen. Damit schlugen wir sprichwörtlich zwei Fliegen mit einer Klappe. Zudem kamen aufgrund spezieller Gegebenheiten VARIOKIT Konsolen, befestigt an Spannstäben, die komplett durch den Glockenstuhl geführt werden mussten, und ein vom Bauherrn nachträglich gewünschter Bau- und Personenaufzug hinzu, was die Aufgabe noch anspruchsvoller, aber auch spannender machte. Gerade an einem so komplexen Gebäude wurde sehr schnell sichtbar, welche Vorteile der Technologiewechsel zu PERI UP mit sich bringt. Bei einer typischen Baustelle – etwa einem Einfamilienhaus mit Garage – wäre diese Bandbreite an Stärken in dieser Form nicht erkennbar gewesen. Für uns ist die UNTERNEHMESFÜHRUNG  Vorlaufende Montage: Außen, innen und beim Treppenaufgang  Durchdachte Bauteile: Außenecken ohne Rahmenzüge, ebene, versatz- und stolperfreie Belagsflächen (Locking Deck)  Schnelle Montage: Intelligente Verbindungstechnik (Gravity Lock) www.peri.de Schalung Gerüst Engineering Die Zukunft gehört dem Stiel. Einfach Easy das Original. Jetzt informieren Anzeige Hier wird Zusammenhalt gelebt: Das Team hält zusammen und unterstützt sich gegenseitig. Diese gelebte Familienkultur spiegelt sich in verlässlichem und ehrlichem Handwerk für die Kunden wider. Fotos: PERI Deutschland

18 03 / 2026 Kirche in Arzberg daher mehr als nur ein Auftrag: Sie hat uns gezeigt, dass wir mit dem neuen System bestens aufgestellt sind, und sie ist ein Projekt, auf das wir mit besonderem Stolz blicken. DER GERÜSTBAUER: Was war für Sie ausschlaggebend bei der Entscheidung zur Investition in PERI UP und gibt es Merkmale, die Sie besonders vom PERI UP Gerüstbaukasten überzeugen? Florian Siemens: Für unsere Entscheidung zur Investition in PERI UP waren sowohl betriebswirtschaftliche als auch technische Faktoren maßgeblich. Ein zentrales Kriterium stellte die Erhöhung der Arbeitssicherheit dar. Das System gewährleistet durch spaltfreie Beläge, integrierte Belagssicherungen und klar definierte Montageprozesse ein hohes Sicherheitsniveau – ein Aspekt, der für uns große Bedeutung hat. Darüber hinaus überzeugte uns die deutliche körperliche Entlastung der Mitarbeiter durch das geringere Materialgewicht. Insbesondere die Easy Stiele ermöglichen nicht nur eine ergonomischere Arbeitsweise, sondern erhöhen auch die Ladekapazität unserer LKWs. Unser Beweggrund für einen Systemwechsel war generell der Gedanke an die Verjüngung unseres Materials. Vor diesem Hintergrund haben wir gemeinsam mit unserem Team verschiedene Systeme getestet. Schon beim ersten Testaufbau mit unserem PERI Fachberater, als wir kleine Gerüste auf dem Hof aufgebaut haben, wurden die Vorteile schnell sichtbar: Es hat nicht lange gedauert, bis jeder gemerkt hat, wie einfach und durchdacht die Montage ist. Ein Beispiel waren die Konsolen – statt zu ratschen, hängen wir sie einfach in den Gerüstknoten ein. Nicht zuletzt hat auch die Betreuung durch PERI erheblich zum positiven Gesamtbild beigetragen. Rückmeldungen erfolgen zeitnah, und sowohl Anlieferung des Neumaterials als auch Rücktransport des Altmaterials verliefen reibungslos. DER GERÜSTBAUER: Mit welchen 3 Wörtern würden Sie die Vorteile des Easy Stiel beschreiben? Florian Siemens: Flexibel. Sicher. Platzsparend. DER GERÜSTBAUER: Welche große Herausforderung beschäftigt aus Ihrer Sicht den Gerüstbau im Allgemeinen? Florian Siemens: Die größte Herausforderung im Gerüstbau ist für mich eindeutig der Fachkräftemangel. Es wird immer schwieriger, junge Menschen für diesen Beruf zu gewinnen – trotz der Tatsache, dass moderne Systeme wie PERI UP die Arbeit heute deutlich leichter, ergonomischer und vor allem sicherer machen. Genau diese verbesserten Arbeitsbedingungen sind ein wichtiger Hebel, um den Beruf wieder attraktiver zu gestalten. Hinzu kommt, dass viele Ausbildungsstätten weit entfernt liegen, was den Einstieg zusätzlich erschwert. Umso wichtiger ist es, jungen Menschen zu zeigen, dass der Gerüstbau dank moderner Technik nicht mehr das schwere, körperlich belastende Berufsfeld von früher ist, sondern ein professionelles Handwerk mit klaren Sicherheitsstandards und guten Entwicklungsmöglichkeiten. DER GERÜSTBAUER: Geben Sie uns einen Ausblick: Wohin geht für Meyer Gerüstbau die Reise hin? Florian Siemens: Einen konkreten Blick in die Zukunft zu werfen, ist in unserer Branche nicht immer einfach. Wir alle wissen, dass sich Rahmenbedingungen schnell ändern können – sei es durch neue Vorschriften oder durch technologische Entwicklungen. Auf der letzten bauma hat man gesehen, dass sogar Roboter bereits erste Schritte im Gerüstbau machen. All das zeigt, wie dynamisch unsere Branche ist. Trotz dieser Unsicherheiten blicken wir zuversichtlich nach vorne. Wir sind überzeugt, mit PERI einen starken, innovativen und verlässlichen Partner an unserer Seite zu haben, sodass wir für kommende Veränderungen gut gerüstet sind. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unserer Belegschaft und unserem persönlichen Engagement weiterhin flexibel zu bleiben und auf zukünftige Herausforderungen passende Antworten zu finden. Wir verstehen uns als Familie – und genau dieser Zusammenhalt ist die Grundlage dafür, dass wir unseren Gerüstbaubetrieb auch in Zukunft erfolgreich weiterentwickeln werden. DER GERÜSTBAUER: Wie stellen Sie sich die weitere Zusammenarbeit mit PERI vor? Florian Siemens: Für die weitere Zusammenarbeit wünsche ich mir, dass wir den bisherigen konstruktiven Austausch fortsetzen. Besonders wichtig ist mir dabei, weiterhin einen festen Ansprechpartner zu haben, der unsere Themen kennt und uns zuverlässig begleitet. Darüber hinaus ist es für uns sehr wertvoll, bei technischen Fragestellungen sowie in der Planungsphase weiterhin Unterstützung zu erhalten. UNTERNEHMESFÜHRUNG Jetzt zum E-Mail-Newsletter anmelden und mit noch mehr Informationen auf dem Laufenden bleiben: https://bernheine-medien.de/newsletter-bestellen/ Anzeige

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